Oecotrophologie · Facility Management (OEF)
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Zum Zusammenhang zwischen Sozialkapital, Absentismus und Gesundheit in der Automobilproduktion
(2013)
Gelebte Nachhaltigkeit im Ökodorf Sieben Linden - nachahmenswerte Muster der Alltagsversorgung?
(2018)
) FM-gerechte PPP-Ausschreibungen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Betriebskonzepts
(2005)
V wie Vitamine
(2018)
In diesem Buchkapitel wird das Thema Nachhaltigkeit nicht nur im Sinne von Umweltfreundlichkeit, sondern anhand eines weitergefassten Nachhaltigkeitsbegriffs in sechs "Dimensionen" diskutiert: Gesellschaft, Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Kultur und Tierethik. Auf diese Weise wird das Nachhaltigkeitsprofil veganer Ernährungsweisen untersucht.
Aktuelle und zukünftige Herausforderungen für die Profession der Psychologinnen und Psychologen
(2015)
Studienziele und Evaluation
(2014)
Im Rahmen einer empirischen Studie werden die Gründe für die Aufnahme eines Studiums und für die Wahl des Studienfachs erfragt. Weiterhin wird ermittelt, welche Informationsquellen zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, wie hoch die Entscheidungssicherheit und wie hoch die Zufriedenheit mit der Entscheidung ist. Schließlich wird erhoben, welche Erwartungen mit der späteren Berufsausübung verbunden werden. Ausgewählte Ergebnisse dieser Befragung von 108 Studierenden der Psychologie an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster (WWU) und von 185 Studierenden des Studiengangs Oecotrophologie an der FH Münster werden berichtet. Die Daten wurden im Wintersemester 2019/20 erhoben. Trotz der sehr unterschiedlichen Stichproben ist eine hohe Übereinstimmung in den Antworttendenzen festzustellen. Die Entscheidungen für Studienfach und Schwerpunkt werden eher spät getroffen. Auch Zufallsfaktoren spielen eine Rolle. Intrinsische Einflussfaktoren werden an erster Stelle genannt. Die Zufriedenheit mit der Entscheidung und die Entscheidungssicherheit sind bei den untersuchten Studiengängen hoch.
Im Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes vom Juli 2017 bleiben wesentliche reformbedürftige Punkte offen. Andererseits werden weitreichende Veränderungen in der Psychotherapieausbildung vorgenommen, ohne deren fatale Nebenwirkungen zu berücksichtigen.
Anforderungen und Erwartungen im Berufsfeld Personalentwicklung, die zum Teil widersprüchlich sind, werden thematisiert. Diese zu erkennen und Wege zu finden, damit umzugehen, stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in diesem Berufsfeld dar. Hierzu liefert der Beitrag vielfältige Denkanstöße.
Nach mehrjähriger kontrovers geführter Diskussion wurde im November 2019 das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Deutschland verabschiedet. Eine Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung wird damit erreicht. Auch werden die in der Weiterbildungsphase nach ihrem Studienabschluss befindlichen Personen finanziell bessergestellt als vorher, wenn auch nicht in dem geforderten Maße. In dem Ausbildungsreformgesetz sind zusätzlich weitreichende Veränderungen enthalten, die unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und das berufliche Einsatzfeld betreffen: Die Berufsbezeichnung wird auf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ verkürzt. Die Qualifizierung der Tätigkeit als „psychologisch“ wird gestrichen. Eine eindeutige Bezeichnung des Studienfachs fehlt im neuen Gesetz. Psychologische Institute können zwar weiterhin einen Studiengang anbieten, der Voraussetzung für die psychotherapeutische Approbation sein wird. Jedoch wird dies auch anderen Fakultäten ermöglicht. Zur Approbation führt eine Staatsprüfung parallel zum Studienabschluss. Sie wird erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachkunde erlangt wurde, die erst in der Weiterbildungsphase im Anschluss an das Studium vermittelt wird. Das Berufsfeld der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird über die Ausübung der Heilkunde hinaus erweitert. Die Kernpunkte des novellierten Psychotherapeutengesetzes und der zugehörigen Approbationsordnung werden in dem Beitrag vorgestellt und kommentiert. Auf mögliche Konsequenzen für die Profession wird hingewiesen.
Erwartungen an ein Wertstoffgesetz im Hinblick auf die getrennte Erfassung und Recyclingquoten
(2015)
Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen.
Anliegen dieser kurzen Darstellung ist es, Hinweise für eine professio¬nelle Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis zu liefern. So ist letztendlich auch den Flüchtlingen selber gedient, denn offensichtlich philanthropisch motivierte, dabei aber parteiische und unprofessionelle Zeug¬nisse schaden auch ihnen mehr als dass sie nützen. Auch angesichts und trotz der bekannten und beklagten Tendenzen zur Instrumentalisierung ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, auf Anforderung ein korrektes Gutachten zu erstellen. Leider werden aber aus unserer Sicht in der ärztlichen Ausbildung während des Studiums und in der Weiterbildung in der Klinik nach wie vor kaum hinreichende Kenntnisse für diese verantwortungsvollen ärztlichen Aufgaben vermittelt; nicht nur ärztliche Sachkompetenz ist bei der Begutachtung gefordert, sondern auch ein selbstkritisches Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des ärztlichen Gutachters und schließlich auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtspraxis. In den letzten Jahren sind von gutachtenden Arbeitskreisen in Deutschland und der Schweiz daher Handreichungen und Leitlinien erarbeitet worden, die die Qualität der Begutachtung von Flüchtlingen nach dem Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz sichern und weiter verbessern können.
Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen in der Praxis der internationalen Soforthilfe
(2012)
Warum helfen?
(2012)