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Digitale Ungleichheit als medienpädagogische Herausforderung für Jugendarbeit und Jugendhilfe
(2015)
Digitalisierungsstrategie
(2021)
Drei Jahre weniger Zwang
(2021)
Duales Studium vor Ort
(2013)
Einen Weg für sich finden
(2021)
Einfluss von Gärsubstrat und Prozesstechnik auf die Abwasserqualität bei der Bioabfallvergärung
(1999)
Erlebens-Training
(1982)
Erstellung eines Handbuches für Funktionalausschreibungen bei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen
(2001)
Fremde Blicke
(2012)
Im ewigen Sturm der schöpferischen Zerstörung - Zu den Risiken und Nebenwirkungen von Innovationen
(2015)
Im Wandel der Zeit
(2014)
Sowohl die integrierte Planung als auch das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement (DKBM) sind darauf ausgelegt, kommunalen Herausforderungen wie Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung oder Diversität zu begegnen, Verwaltungsstrukturen übergreifend und themenzentriert zu verzahnen und so durch eine passgenaue und bedarfsorientierte Arbeit das Leben der Menschen vor Ort mittel und langfristig zu verbessern. Während das DKBM jedoch maßgeblich auf eine fachdienstübergreifende Steuerung fokussiert, steht bei der integrierten Planung – nomen est omen – vor allem der Gedanke einer gemeinsam abgestimmten Planung im Zentrum. Wie Kommunen diese etwas unterschiedlichen Blickwinkel beider Ansätze nutzen, sie miteinander verbinden und davon profitieren können, ist Gegenstand des vorliegenden Artikels.
Ist das Kunst - oder was für alle? Detlef Schlaghecks Kunstprojekte aus partizipativer Perspektive
(2022)
Jobrotation im Krankenhaus
(2021)
Jugendkulturen in Uruguay
(2011)
Keine Angst vor Konflikten. Bei positiver Einstellung verbessern sie sogar den Kommunikationsfluss
(2011)
Der Architekt hat bei der Bauwerksplanung als Entwurfsverfasser und Sachwalter des Bauherrn die zentrale Rolle im Planungsprozess. Dies führt zu umfangreichen Pflichten hinsichtlich der Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Juli 2013 hat die Leistungspflichten des Architekten erweitert, insbesondere bei der Kosten- und Terminplanung, und ihm eine noch wichtigere Rolle zugewiesen. Wo im Leistungsbild bisher in der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung nur die Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter genannt wurde, ist nun auch die Koordination eine explizite Pflicht. Auch in Bezug auf die Schnittstelle zur Planung der ausführenden Unternehmen ist in der HOAI 2013 klargestellt, dass das „Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen (…) auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung“
eine Grundleistung in der Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, ist. Zu der Thematik, ob und in welchem Umfang der Architekt Pläne Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter zu prüfen hat, hatte sich in der baurechtlichen Literatur ein Meinungsstreit entwickelt, der auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 1985 zur Überprüfung von Elementplänen für Fertigteile auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung beruhte. Anlässlich der überarbeiteten, erweiterten Leistungsbilder in der HOAI 2013 greifen die Verfasser diese Diskussion auf und gehen der Frage nach, ob und in welchem Umfang Integrations-, Koordinations-, Prüfungs- und Freigabepflichten des Architekten in Bezug auf die Werkstatt- und Montagepläne der ausführenden Unternehmen und die Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten bestehen.
Dabei wird insbesondere die kosten- und haftungsrelevante
Prüfung einer anderen Art von auf den Ausführungsplänen des Architekten basierenden Plänen, nämlich der Schalpläne des Tragwerksplaners, erörtert. Diese Tätigkeit ist in der HOAI weiterhin nicht explizit geregelt und führt in der Praxis mitunter zu Diskussionen zwischen dem Bauherrn und den Planungsbeteiligten.