Sozialwesen (SW)
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Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Hintergrund:
Ziel des wissenschaftlichen Projekts MigrAVE (Multilinguales Online-Lernportal und transkultureller Roboter-Lernassistent für Autismus-Spektrum-Störungen) ist die Entwicklung eines Lernassistenz-Roboters, der autistische Kinder und ihre Therapeuten bei der Durchführung von Lernprogrammen im Rahmen verhaltenstherapeutischer Interventionen unterstützt. Die Ausstattung mit einem KI-basierten Zustandserkennungssystem ermöglicht es dem Roboter, Übungen zu initiieren und die Aufmerksamkeit der Kinder während der Ausführung zu überwachen. Weiterhin soll der Roboter intervenieren, wenn Verhaltensweisen erkannt werden, die den Lernprozess beeinträchtigen. Als Reaktion auf identifiziertes, abgelenktes Verhalten soll der Roboter mit kindgerechter Ansprache die Aufmerksamkeit und Motivation des Kindes wiederherstellen. Die in anderen Studien genutzte Analyse von Sprache oder Gesichtsausdruck zur Erkennung von Emotionen stellt in der Anwendung bei autistischen Kindern aufgrund häufig eingeschränkter Mimik und sprachlicher Limitierungen eine technisch schwer umzusetzende Herausforderung dar. Zur Realisierung wird im Projekt MigrAVE stattdessen ein technologischer Ansatz vorgeschlagen, der sich auf die automatische Erkennung von Engagement auf der Grundlage von Blickrichtungs- und Gesichtsmerkmalsanalysen konzentriert. Um die Erkennung von Engagement zu ermöglichen, entwickeln wir in MigrAVE einen datenbasierten Algorithmus. Hierfür sind Trainingsdaten notwendig, die die reale Interaktion zwischen Kindern und Roboter spiegeln und eine Lerndatenerhebung erforderlich machen.
Methode:
Im Rahmen der Lerndatenerhebung interagierten 30 Teilnehmer mit einer gesicherten Diagnose aus dem autistischen Spektrum im Alter zwischen fünf und 21 Jahren (M = 10.44, SD = 3.43) mit dem Roboter. Während die Probanden zwei verhaltenstherapeutische Lernprogramme in Interaktion mit dem Roboter bearbeiteten, wurden Audio- und Videodaten aufgezeichnet. Die erhobenen Daten werden im Folgenden annotiert und dienen als Basis für das Training von Engagementdetektions-Modellen und entsprechenden Coping-Reaktionen.
Ergebnisse:
Da der Prozess der Annotation noch andauert, liegen aktuell keine abschließenden Ergebnisse vor. Diese werden zum Zeitpunkt der Konferenz präsentiert.
Schlussfolgerungen:
Aufgrund der Besonderheiten des mimischen und sprachlichen Ausdrucks bei Personen im autistischen Spektrum stellt der technologische Ansatz auf Basis von Blickrichtungs- und Gesichtsmerkmalsanalysen eine vielversprechende Alternative zu bisherigen klassischen Mimik- und Sprachanalysen dar.
„Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich“ (Kokoska 2023) – ein Zitat des damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck aus dem Jahr 2015, in dem eine große Fluchtbewegung Deutschland erreicht. Grund dafür waren vor allem die tödlichen Kriege in Syrien, im Jemen und in Afghanistan. Gerade durch die Machtübernahme der Terrororganisation IS in Syrien befanden sich 2015 viele Menschen auf der Flucht. Das Zitat von Joachim Gauck stützt auf der Richtlinie 2001/55/EG – „EU Massenstromrichtlinie“, welche aufgrund ihrer EU-weiten
Geltung auch Deutschland betrifft. Sie besagt, dass Menschen, die vor Krieg fliehen, schnell und sicher in Deutschland untergebracht werden können – ohne ein langwieriges Asylverfahren zu durchlaufen. Dabei sollen sie sofortigen Zugang zu medizinischer Grundversorgung
und Sozialleistungen erhalten sowie eine Arbeitserlaubnis. Diese Richtlinie wird trotz der damals brisanten Lage nicht angewandt – bis März 2022.
Als Russland am 24.02.2022 einen Angriffskrieg auf die Ukraine startet, ergibt sich in kürzester Zeit eine Fluchtbewegung aus der Ukraine in die EU. Mit mehr als 1 Million Geflüchteten nimmt Deutschland mehr Menschen aus der Ukraine auf als jedes andere EU-Land (vgl. Zeit Online 2023). In diesem Zuge aktiviert Deutschland erstmalig die EU-Massenstromrichtlinie. Menschen aus der Ukraine wird vorrübergehender Schutz gewährt, Asylverfahren können umgangen werden und von der oben genannten Sonderstellung wird millionenfach Gebrauch gemacht. Auf gesellschaftlicher Ebene zeigt sich eine Willkommenskultur, welche von kurzfristig organisierten Unterstützungsangeboten und Hilfsbereitschaft den ankommenden Menschen gegenüber geprägt ist.
Verankerung der Digitalisierung im Curriculum eines Sozialmanagementstudiengangs (peer reviewed)
(2024)
Digitalisierung als Phänomen beeinflusst den Alltag von Individuum und
Gesellschaft in sehr unterschiedlichen Dimensionen und stellt auch das Management von Sozialen Organisationen vor neue Herausforderungen. Trotz des gesellschaftlichen Wandels reagieren Einrichtungen der Sozialen Arbeit oft zögerlich auf die digitale (Arbeits-)Welt. Eine effektive digitale Transformation hängt maßgeblich von den Kompetenzen der Fach- und Führungskräfte in Sozialen Organisationen ab. Diese werden vielfach in Studiengängen des Sozialmanagements qualifiziert, weshalb das Curriculum dieser Studiengänge ein wichtiger Baustein ist, um die Kompetenz zur Gestaltung der digitalen Transformation von und in Sozialen Organisationen zu stärken. Digitalisierung kann dabei nicht als ein isoliertes Thema (miss)verstanden werden, weil es alle Bereiche des Sozialmanagements beeinflusst. Dieser Erkenntnis folgend
hat der Verbundstudiengang der FH Münster und der HS Niederrhein ein
Querschnittsmodul zur Digitalisierung entwickelt. Nach dem Prinzip „Struktur folgt Inhalt“ wurde ein Modul konzipiert, dass über mehrere Semester geht und als Bindeglied die Inhalte aller Module unter dem Aspekt der Digitalisierung betrachtet. Der Beitrag stellt das Konzept dieses neuen und bisher einzigartigen Curriculums in Deutschland vor.
Hintergrund:
Im BMBF-geförderten Forschungsprojekt MigrAVE wurde neben einem Assistenzroboter zur Unterstützung autistischer Kinder im Rahmen verhaltenstherapeutischer Interventionen eine multilinguale Online-Informationsplattform zu ASS entwickelt. Die Inhalte wurden auf Basis einer Anforderungsanalyse und einer Bestandsaufnahme verfügbarer Lernmaterialien, Texte und Informationssammlungen ausgewählt und gestaltet.
Methodik:
Die als Prototyp entwickelte MigrAVE-Plattform ist in einen offen zugänglichen und einen Log-In-Bereich unterteilt.
Der offene Bereich beinhaltet umfangreiche Informationen zur Symptomatik, Diagnostik sowie zu evidenzbasierten Interventionsmöglichkeiten bei ASS.
Dazu kommt eine umfangreiche Sammlung an Links zu Kontaktstellen, Literatur, Social-Media-Kanälen, sozialrechtlichen Informationen sowie verwandten Forschungsprojekten. Die genannten Inhalte werden in deutscher und englischer Sprache präsentiert. Zudem sind Info-Videos in derzeit acht Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch, Arabisch und Russisch) verfügbar. Der Log-In-Bereich richtet sich an Therapeuten und Eltern, die an verhaltenstherapeutischen Förderprogrammen teilnehmen und die Online-Ressourcen ergänzend nutzen können. In diesem Bereich sind eine vertiefende Einführung in die Grundlagen und die Anwendung der autismusspezifischen Verhaltenstherapie und eine große Auswahl an Arbeitsmaterialien zum Download verfügbar. Die Beschränkung dient einer reflektierten und supervidierten Nutzung im Rahmen qualifizierter Förderprogramme.
Der Plattform-Prototyp wurde mit Blick auf Zugänglichkeit und Relevanz der präsentierten Inhalte zu Gebrauchstüchtigkeit (Usability Evaluation) und Benutzererfahrung (User Experience) durchgeführt, um die Gütekriterien nach der ISO (Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit) zu erheben.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen eine positive Nutzerbewertung bezüglich Umfang, Informationsgehalt, Glaubwürdigkeit und Verständlichkeit. Aus der Evaluation ergaben sich in einer ersten Iteration Redesign- und Verfeinerungsarbeiten zum User-Interface sowie
Recherche- und Servicefunktionen. Eine praktische Nutzung als therapiebegleitende Ressource ist für 2024 im Frühinterventionsprogramm „Münsteraner Intensivprogramm für Kinder mit Autismus“ und kooperierenden Programmen beabsichtigt.
Schlussfolgerungen:
Der Prototyp für ein qualitätsgesichertes und mehrsprachiges internetgestütztes Informationsangebot zu ASS konnte erfolgreich entwickelt und evaluiert werden. Die Teilung in ein allgemein zugängliches Material einer- und spezifischen Therapiesupport für Familien, die sich in professioneller Betreuung befinden, andererseits erscheint als eine sinnvolle Konzeption.
Assistenzrobotik für verhaltenstherapeutische Förderprogramme: Möglichkeiten und Limitierungen.
(2024)
Hintergrund:
Im BMBF-geförderten Forschungsprojekt MigrAVE (Multilinguales Online-Lernportal und transkultureller Roboter-Lernassistent für ASS) wurde neben einer Online-Informationsplattform ein Assistenzroboter zur Förderung autistischer Kinder im Rahmen verhaltenstherapeutischer Interventionsprogramme auf der Basis am Markt verfügbarer Hardware entwickelt. Der Roboter ist mit einem KI-basierten Zustandserkennungssystem ausgestattet, das das Engagement durch
Blickrichtungs- und Gesichtsmerkmalsanalysen automatisiert auswertet.
Dies ermöglicht dem Roboter, Aufgaben eigenständig zu initiieren und die Aufmerksamkeit der Kinder während der Ausführung zu überwachen. Zudem interveniert der Roboter mit einer kindgerechten Ansprache, sobald z.B. Ablenkung des Kindes festgestellt wird.
Methodik:
Zunächst wurde eine umfassende Anforderungsanalyse zu den Bedürfnissen
der möglichen Nutzer, ihrer betreuenden Therapeuten und Angehörigen
durchgeführt. Im Rahmen einer Lerndatenerhebung wurden im nächsten
Schritt Audio- und Videodaten von Kind-Roboter-Interaktionen gesammelt.
Die so erhobenen Daten wurden annotiert und bildeten die Grundlage für
das Training von Engagementdetektions-Modellen und entsprechenden
Coping-Reaktionen des Roboters. Feldversuche evaluierten die
Klassifikationsergebnisse der Detektionsalgorithmen und die Wirksamkeit
der Roboter-Coping-Reaktionen. Basierend auf den Ergebnissen erfolgten
im Anschluss Redesign- und Verfeinerungsarbeiten. Eine abschließende
Online-Studie bewertete schließlich die Akzeptanz bei den Endnutzern.
Ergebnisse:
Für den Roboter-Lernassistenten wurde ein KI-basiertes
Engagement-Erkennungs-System entwickelt, welches die Besonderheiten von
Kindern im Autismus-Spektrum berücksichtigt und die Durchführung
verhaltenstherapeutischer Lernprogramme ermöglicht. Im Rahmen der
durchgeführten Feldevaluation des Roboters wurde sein Einsatz als
hilfreich bewertet, um Lernerfolg und Motivation der Kinder zu steigern.
Weiterer technischer Entwicklungsbedarf besteht hinsichtlich der
Handlungs-, Reaktions- und Bewegungsmöglichkeiten des Roboters sowie der
Personalisierbarkeit.
Schlussfolgerungen:
Grundsätzlich ist der Einsatz von Assistenzrobotern als Unterstützung im
Rahmen verhaltenstherapeutischer Förderprogramme möglich; mittlerweile
weisen die am Markt verfügbaren Systeme in Verbindung mit der im Projekt
entwickelten Software dem Grunde nach zentrale Fähigkeiten für
Zustandserkennung und eine adressatengerechte Kommunikation auf.
Reaktionsrepertoire, -geschwindigkeit und -individualisierung müssen bis
zur Praxistauglichkeit noch erweitert werden.