Sozialwesen (SW)
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Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
In zwischenmenschlichen Beziehungen ist es nahezu unausweichlich, dass Menschen sich gegenseitig verletzen. In manchen Fällen gelingt es den Betroffenen jedoch nicht, diese Verletzungen zu verarbeiten, Rachefantasien und negative Gefühle auf den Verursacher ruhen zu lassen. Vergebung ist eine Möglichkeit, eigene Verletzungen zu bewältigen. Ärger, Hass oder Verbitterung werden dabei losgelassen, um eine freundlichere und mitfühlendere Haltung gegenüber einer verletzenden Person zu entwickeln. Diese veränderte Haltung kommt der vergebenden Person zugute, da sie etwa das Wohlbefinden und die Gesundheit verbessern kann. Im Rahmen einer Beratung oder Therapie können Menschen, die vergeben wollen, auf ihrem Weg unterstützt werden. Dieses Essential bietet eine wissenschaftlich fundierte Einführung in interpersonelle Vergebung und eine praxisnahe Anleitung für die beraterisch-therapeutische Begleitung von Vergebungsprozessen.
Hintergrund:
Lernpsychologisch fundierte Förderprogramme für Autismus-Spektrum-Störungen sollen möglichst vor dem 4. Lebensjahr beginnen, um das Entwicklungspotential optimal zu nutzen und so den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen. Am wirkungsvollsten sind nachweislich in der Lebenswirklichkeit verankerte, verhaltensbasierte Interventionen, die auf Alltagskompetenzen, Emotionserkennung, Selbstregulation und den Aufbau sozialer Kompetenzen abzielen. Aufgrund vielfältiger finanzieller, struktureller und administrativer Hindernisse ist eine solche evidenzbasierte Versorgung autistischer Kinder in Deutschland jedoch nicht flächendeckend gewährleistet.
Das Projekt MigrAVE entwickelt zwei komplementäre technische Module in Form eines Roboter-Lernassistenten und einer Online-Plattform, um die Kinder im Lern- und Therapieprozess zu unterstützen und untersucht das Potenzial dieser Tools, einen niedrigschwelligen Zugang zur Therapie zu ermöglichen und Familien und Therapeuten im therapeutischen Prozess zu entlasten.
Methode:
Durch den Zusammenschluss von drei Hochschulen im Projekt werden die Expertisen aus Neuropsychologie, Robotik und Verhaltenstherapie zusammengeführt. Zusätzlich ermöglicht die Kooperation mit verschiedenen Praxispartnern die Nähe zur Zielgruppe.
Um die Anforderungen der Nutzer zu ermitteln, wurde eine Analyse durchgeführt, deren Ergebnisse die Basis für den weiteren Entwicklungsprozess der Lernassistenzmodule bilden. In einer ersten Studie werden im Rahmen einer Kind-Roboter-Interaktion Lerndaten erhoben, die der Entwicklung von Detektionsalgorithmen zur Erkennung von dysfunktionalen Ablenkungsereignissen dienen und den Roboter befähigen sollen, durch entsprechende Coping-Reaktionen die Lernsituationen im Therapiekontext aufrechtzuerhalten. Anschließend werden im Rahmen einer zweiten Studie in Feldversuchen mit Eltern und Therapeuten autistischer Kinder die Online- Lernmaterialien und die Portalarchitektur evaluiert. Zusätzlich findet in einer weiteren Kind-Roboter-Interaktion eine Evaluation der Klassifikationsergebnisse der Detektionsalgorithmen sowie der Roboter-Coping Reaktionen statt. Abschließend erfolgt eine Online-Studie zur Evaluation der Akzeptanz bei den Endnutzern.
Alle Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie ethische und rechtliche Notwendigkeiten werden berücksichtigt.
Ergebnisse:
Die Datenlage zum Zeitpunkt der Konferenz wird präsentiert, hierzu gehören die Ergebnisse der Anforderungsanalyse sowie Daten erster Feldversuche.
Schlussfolgerungen:
Technikbasierte Methoden können Versorgungsdefiziten in der Förderung und Unterstützung junger Kinder mit ASS und ihrer Familien entgegenwirken. Das Projekt überprüft die Eignung zweier konkreter Zugänge.
Sponsoren/ Interessenskonflikte:
Das Projekt MigrAVE wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Es bestehen keine Interessenskonflikte.
Beteiligte Projekt-Partner:
FH Münster, Rheinische Fachhochschule Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Kontaktadresse:
Monika Bühren, FH Münster, FB Sozialwesen/Forschungsstelle Autismus,
Friesenring 32, 48147 Münster, buehren@fh-muenster.de
Radikalisierungsprävention als Aufgabe Sozialer Arbeit? - Analyse kommunaler Handlungskonzepte
(2022)
Bisher liegen kaum empirische Daten zur Bedeutung von Online-Selbsthilfeangeboten für Menschen mit Traumafolgestörungen vor. Im Rahmen einer Online-Befragung haben N = 137 Menschen mit Traumafolgestörungen, die Online-Selbsthilfeforen nutzen, offene Fragen zu den Vorteilen, Nachteilen und Grenzen von Online-Selbsthilfeforen sowie zu den wahrgenommenen Veränderungen in verschiedenen Lebensbereichen durch die Nutzung von Online-Selbsthilfeforen beantwortet. Die Antworten wurden mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Am häufigsten wurden Vorteile bezüglich des Peer-to-Peer-Austauschs genannt, die ein Zugehörigkeitsgefühl und Hilfe zur Selbsthilfe umfassten. Eine mögliche Destabilisierung durch die Forennutzung wurde als Nachteil thematisiert. Die mit dem Online-Format einhergehende Anonymität wurde gleichermaßen als Vorteil sowie als Nachteil benannt. Als Folge der Nutzung wurden hauptsächlich intrapersonelle Veränderungen, Veränderungen in professionellen Unterstützungsangeboten sowie soziale Kontakte betreffende Veränderungen genannt. Ein substanzieller Teil der Befragten erwähnte Verzahnungen zwischen Forenteilnahme und Psychotherapie, zwei Drittel befanden sich zum Erhebungszeitpunkt in Behandlung. Wie sich unterschiedliche Unterstützungsangebote gegenseitig beeinflussen und diese maximal fördernd kombiniert werden können, sollte zukünftig erforscht werden.
Das Lehrbuch für Studierende und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit gibt in zwölf kompakten Abschnitten einen Überblick über die Grundlagen zum Sozialmanagement. Themenbereiche sind Rechtsformen (e. V., gGmbH u. a.), Finanzierungsmöglichkeiten, Rechnungswesen, Grundlagen zur Organisationslehre, Personalmanagement, Qualitätsmanagement sowie Marketing. Klassische Instrumente werden um aktuelle Trends, Entwicklungen und Herausforderungen wie Digitalisierung, die sogenannte VUCA-Welt, Agilität und Klimawandel bzw. nachhaltiges Management ergänzt.
Die Autoren entwerfen darüber hinaus eine fiktive Organisation, die durch das Buch begleitet und an der die thematischen Ausführungen beispielhaft dargestellt werden. Hier sind die Lesenden gefragt, Lösungsstrategien auf Grundlage der vorhergehenden Kapitel zu entwickeln.
In einem Forschungsprojekt der FH Münster in Kooperation mit den beiden Landesjugendämtern NRW wurden verschiedene Perspektiven auf das Gelingen und Scheitern von Trennungs- und Scheidungsberatungen erhoben. In diesem Artikel liegt der Fokus auf der Bedeutung der Mediation für gelingende Trennungs- und Scheidungsberatungen.
Digitale Fördermöglichkeiten für Kinder im autistischen Spektrum
Anforderungsanalyse für eine Online-Plattform und einen Roboter-Lernassistenten zur Unterstützung der autismusspezifischen Verhaltenstherapie
Monika Bühren (1), Aike C. Horstmann (2), Lisa Mühl (2), Louisa Köppen (2), Wanja Mössing (2), Maike Lindhaus (2), Dunja Storch (2), Jarek Krajewski (2) & Hanns Rüdiger Röttgers (1)
(1) Fachhochschule Münster
(2) Rheinische Fachhochschule Köln
Obwohl evidenzbasierte, verhaltenstherapeutische Frühinterventionsprogramme als „Goldstandard“ in der Therapie autistischer Kinder gelten und ihnen nachweislich helfen, ihre sozio-emotionalen und funktionalen Fähigkeiten zu verbessern, stehen diese aufgrund mangelnder personeller, finanzieller und struktureller Ressourcen sowie administrativer Hindernisse in Deutschland nicht ausreichend und flächendeckend zur Verfügung.
Diesem im internationalen Vergleich erheblichen Versorgungsdefizit könnte durch eine Erweiterung und Verbesserung des Angebots mit Hilfe niedrigschwelliger, technologiebasierter Unterstützungsangebote entgegengewirkt werden. Im Projekt MigrAVE werden eine Online-Plattform und ein komplementärer Roboter-Lernassistent zur digitalen Unterstützung von Interventionen bei Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) entwickelt.
Um die Anforderungen und Erwartungen der zukünftigen Nutzer zu erfassen und zielgerichtet umzusetzen, wurden Tiefeninterviews mit sieben Eltern autistischer Kinder und sechs Therapeuten im Bereich der autismusspezifischen Verhaltenstherapie durchgeführt.
Die Befragten nannten vielfältige Herausforderungen, wie äußerst zeitintensive Betreuung und Therapie, fehlende professionelle Unterstützung sowie zunehmend sprachliche Hürden in Beratung und Therapie welche die Relevanz technologiebasierter Ergänzungssysteme verdeutlichen.
Die gewonnenen Erkenntnisse stellen die Basis für den weiteren Entwicklungsprozess und die Gestaltung der Lerntechnologien dar.
Die Online Plattform sollte gesicherte, detaillierte Informationen zum Thema ASS bieten, sowie eine umfangreiche Auswahl an Therapiematerialien zur Verfügung stellen.
Der Roboter sollte in der Lage sein, Lerneinheiten zu initiieren und aufrechtzuerhalten. Voraussetzung hierfür sind neben einer automatischen Zustandserkennung komplexe und individualisierbare Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten.
Durch eine multilinguale Gestaltung der Tools würden insbesondere auch Kinder mit Migrationshintergrund profitieren.
Vielversprechende Grundlagen für die erfolgreiche Implementierung der Lernmodule in autismusspezifische Förderprogramme sind die hohe technische Affinität sowohl der Befragten als auch der Kinder und die Offenheit gegenüber Technologien im therapeutischen Kontext.
Sponsoren:
Das Projekt MigrAVE wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beteiligte Projekt-Partner:
FH Münster, Rheinische Fachhochschule Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Interessenskonflikte:
Es bestehen keine Interessenskonflikte
Kontaktadresse:
Monika Bühren, FH Münster, FB Sozialwesen/Forschungsstelle Autismus, Friesenring 32, 48147 Münster, E-Mail: buehren@fh-muenster.de
Alltag und Soziale Arbeit in der Corona-Pandemie. Einblicke in die Perspektiven der Adressat*innen
(2022)
Schulsozialarbeit
(2022)
Ist das Kunst - oder was für alle? Detlef Schlaghecks Kunstprojekte aus partizipativer Perspektive
(2022)
Schulsozialarbeit
(2022)
Digitalisierung in der Arbeitswelt kann ganz verschiedene Formen annehmen, je nachdem, um welche Aufgaben, Branchen, Vorlieben, Erwartungen und Einstellungen es sich handelt. Insbesondere das Phänomen digitaler Stress durch verdichtete Arbeitsprozesse ist neben dem Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Privatem zu nennen. Das Vertrauen in neue digitale Technologien ist essenziell, damit sich angestoßene Veränderungen positiv auf das Arbeitserleben auswirken. Dabei ist die digitale Unterstützung in der Kommunikation eine Entwicklung, die sehr früh auch bei nicht technologieaffinen Organisationen zu Veränderungen kommt und zum Teil nur unzureichend reflektiert wird. Daraus entsteht die Gefahr von digitalem Stress bei den Mitarbeitenden, die mit den (neuen) Technologien arbeiten. Insbesondere entsteht deshalb digitaler Stress, weil und wenn ein bewusster Umgang mit digitalen Technologien ausbleibt. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, Vertrauen und Akzeptanz bei den Mitarbeitenden herzustellen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit diesen drei wichtigen Teilbereichen im Rahmen der Digitalisierung in der Arbeitswelt:
1. Kommunikation in einer digitalisierten Arbeitswelt,
2. Stress und Personalwesen,
3. Vertrauen in neue digitale Technologien.
Der Fokus wird dabei nicht auf die Organisation gelegt, vielmehr werden die Themen aus einer Individual- und Gruppenperspektive betrachtet. Organisationssoziologische und -psychologische Aspekte sind ebenfalls von Bedeutung, jedoch nicht Gegenstand des Beitrages.
Transnationaler Sozialraum
(2022)
Der Beitrag illustriert in Zahlen die Fachkräftesituation in der Sozialen Arbeit und wirft als Konsequenz ein Schlaglicht auf innovative(re) Personalkonzepte. Hier wird davon ausgegangen, dass die gestiegene Diversität von Lebensläufen und -entwürfen mit flexiblen und individualisierten Regelungen in der Organisation zu beantworten sind. Weil aber nicht für jede*n ein "Extrawürstchen" gebraten werden kann, sind innovative Personalkonzepte gefragt, die individuelle Regelungen ermöglichen, ohne Führungskräfte zu überfordern. Es bedarf "schlicht" eines neuen Systems, die die Realität von Mitarbeitenden und Organisationsumwelt(en) berücksichtigt.
Die Zukunft der Arbeit
(2022)
Die Zukunft der Arbeit
(2022)
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit in vielen Teilen der Gesellschaft und die gesellschaftlich vorgegebene Binarität der Geschlechter gerät ins Wanken. Sei es die Einführung des Geschlechtseintrag „divers“,
die Ehe für Alle oder die ausstehende Anpassung des Abstammungsrechts für zwei-Mütter-Familien (vgl. BMFSFJ 2022, o.S.). Immer mehr Menschen leben ihre Sexualität und geschlechtliche Identität offen aus. Obwohl es keine aussagekräftigen Studien über den queeren Anteil der Bevölkerung gibt, lässt sich vermuten, dass rund sieben % der Menschen in Deutschland lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder nicht-binär sind (vgl. Schäfer 2017, o.S.). Gerade Jugendliche gehen deutlich offener und toleranter mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt um. Das bedeutet auch, dass man überall queeren Menschen begegnet, teils bewusst, teils unbewusst. Denn trotz der
steigenden Zahlen lebt immer noch knapp die Hälfte der queeren Menschen in Deutschland ungeoutet, aus Angst vor Diskriminierung (vgl. ZEIT ONLINE 2020).
Auch in pädagogischen Einrichtungen muss man als Fachkraft daher davon ausgehen Kinder und Jugendliche in der Gruppe zu haben, die selbst queer sind oder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Thematisierung von queeren Perspektiven und Lebensrealitäten wird dennoch oftmals vernachlässigt.
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).
Politische Soziale Arbeit beinhaltet die Neugierde für die Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen. In diesem Sinne findet im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit eine Befragung von Menschen statt, die ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wohnen.
Menschen, deren Leben in elementaren Bereichen des Alltags rechtlich eingeschränkt ist: der gesundheitlichen Versorgung, im Kontext Arbeit, Finanzierung und Wohnen.
Aber wie nehmen sogenannte illegalisierte Menschen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wahr? Inwiefern erschwert die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bewältigung ihrer Situation? Worauf liegt ihr persönlicher Fokus seit Februar 2020?
Welche Forderungen und Wünsche haben sie an die Politik? Welche Verantwortungen lassen sich für die Zivilbevölkerung und die Soziale Arbeit ableiten?
Um diese Fragen zu beantworten, erfolgt der Versuch, die vier geführten Interviews entsprechend der Themengewichtung der Befragten auszuwerten. Das führte zu einer Veränderung bezüglich der zu Beginn zugrundeliegenden Annahme: Es wurde von einem starken Einfluss von Corona auf die Situation der Interviewten ausgegangen.
Im Laufe des Arbeitsprozesses wich diese Vermutung folgender Hypothese: Gegenüber den Auswirkungen der aufenthaltsrechtlichen Situation illegalisierter Menschen handelt es sich bei den Folgen der Pandemie um ein zweitrangiges Problem. Eine der primären wiederkehrenden Forderungen ist nicht etwa ein besserer Zugang zu Impfangeboten. Die Befragten sprechen vielmehr über den Wunsch nach einem gültigen Aufenthaltsstatus. Oder davon, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Ohne diese Möglichkeit bleiben sie in vielen Bereichen ihres Alltags abhängig von anderen Menschen.
Dennoch ist zu betonen, dass der Einfluss von Corona auf vielen verschiedenen Ebenen zu spüren ist: die eingeschränkten sozialen Kontakte, die Angst vor Ansteckung, die Hürden in Zusammenhang mit Impfung oder Testung und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)