Sozialwesen (SW)
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Die schriftliche Befragung
(1998)
Dieser Artikel thematisiert Blickwinkel auf die Schnittstelle zwischen Beratung und Coaching aus der Perspektive von
Professionellen und Klient_innen. Im Rahmen einer Dissertationsstudie wurden sechs Beratungsprozesse mit insgesamt
22 Sitzungen gefilmt und jeweils im Anschluss die Berater_innen und Klient_innen einzeln zu deren Erleben in Hinblick
auf die Beziehungsgestaltung videogestützt interviewt. Als Nebenergebnis der Dissertationsstudie werden Aussagen der
Beteiligten über die empfundene Schnittstelle zwischen Beratung und Coaching in diesem Artikel dargestellt. Insbesondere
das gesellschaftliche Bild von Beratung und Coaching sowie die damit verbundenen Zuschreibungen und Erwartungshaltungen
der Beteiligten stehen im Fokus des Artikels, weiterhin auch formatübergreifende Anforderungen an zeitliche und
strukturelle Aspekte, das Vorgehen sowie der/die Berater/in oder Coach als Person. Abschließend werden anhand der
gewonnenen Erkenntnisse Schlussfolgerungen für die Praxis abgeleitet, die insbesondere das Bedürfnis nach Sicherheit als
zentrales Element von Coaching- und Beratungsprozessen sowie Erwartungen an das Vorgehen innerhalb der Prozesse in
den Blick nehmen und somit die Frage nach der Relevanz einer Abgrenzung der Formate Beratung und Coaching aus der
Sicht des Klientels aufwerfen.
Die psychosoziale Situation pädophiler Männer : Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen Sozialer Arbeit
(2019)
Die politikfeldbezogene Verwaltungsanalyse. Ausgangspunkt für eine vergleichende Governance-Analyse?
(2010)
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
Die Kreativität der Kinder
(2001)
Anhand einer qualitativen Interviewstudie mit älteren Menschen zum Thema Tod und Sterben sind forschungspraktische Herausforderungen im Umgang mit den Themen Einverständnis, Anonymität und Verschwiegenheit aufgetreten. Diese Herausforderung betrifft dabei nicht nur vulnerable Interviewpartner, jedoch stellt sich bei dieser Personengruppe die Frage nach einem besonderen Schutz aus forschungsethischer Perspektive. Auf Basis dieser eigenen empirischen Erfahrung ist folgende forschungspraktische Frage der Erfüllung und Dokumentation von datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgekommen: Kann eine informierte Einwilligung anstelle der Schriftform auch auf Tonband gegeben werden?
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Beitrag mit Möglichkeiten, wie datenschutzrechtliche Bestimmungen und deren Dokumentation erfüllt werden können, ohne dass sich dieser Prozess negativ auf eine (notwendige) Vertrauensbildung im Rahmen der Interviewsituation auswirkt. Der Beitrag diskutiert hierzu den Vorschlag, das Einverständnis und deren Dokumentation nicht schriftlich, sondern in Form einer verbalen Aufzeichnung durchzuführen. Hierzu werden sowohl forschungsethische als auch datenschutzrechtliche Aspekte aufgegriffen und eingeordnet. Aus der Diskussion werden schließlich konkrete und praxisorientierte Hinweise für Forschende abgeleitet.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
Eltern, die finanzielle Unterstützung für eine wissenschaftlich fundierte Förderung (Autismusspezfische Verhaltenstherapie, im angloamerikanischen Raum „Applied Behavior Analysis“) ihres autistischen Kindes beantragen möchten, stoßen bei Behörden und Institutionen häufig auf Ablehnung.
Die aktuelle Finanzierungssituation evidenzbasierter Fördermaßnahmen für autistische Kinder ist in Deutschland geprägt durch Komplexität und Unübersichtlichkeit, die in vielen Fällen eine starke Belastung für betroffene Eltern mit sich bringen. Hierzu trägt zum einen die Unklarheit der gesetzlichen Grundlagen, zum anderen die mangelnde Unterstützung der Eltern von Seiten der zuständigen Institutionen bei. Die aktuelle gesetzliche Lage ist für Laien schwer überschaubar und lässt eine klare Zuständigkeitsregelung für die Finanzierung autismusspezifischer Therapien vermissen. Daher kommt es häufig zu einem Zuständigkeitsgerangel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungsträgern der Sozial- und Jugendhilfe. In vielen Fällen wird dadurch eine bestmögliche Förderung sozialer und kognitiver Potenziale bei autistischen Kindern verzögert oder sogar verhindert.
Das vorliegende Buch bietet einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten zur finanziellen Förderung autismusspezifischer Verhaltenstherapie. Somit bietet es betroffenen Eltern Hilfestellung, um die Möglichkeiten im Sinne ihres Kindes optimal nutzen zu können.
Deutschland gilt als Hochkonsumland, was Alkohol betrifft (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2021, S.41). So gab es im Jahr 2018 einen Gesamtalkoholkonsum pro Kopf in Deutschland von circa 11 Litern bei Erwachsenen ab 15 Jahren (vgl. ebd., S.11). 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt (vgl. Atzendorf et al., 2019, S.581 f.). Das ergab eine Untersuchung aus 2018 zu Schätzungen des Gebrauchs von Alkohol und anderen Drogen (vgl. ebd.). Eine Alkoholabhängigkeit ist die am stärksten stigmatisierte psychische Erkrankung (vgl. Schomerus, 2011, S.109f.). Betroffene haben neben den Krankheitssymptomen der Erkrankung mit der Vorverurteilung als willensschwach oder gar als gefährlich zu kämpfen (vgl. ebd.). Zwar ist der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttaten gegeben, was nicht beschönigt werden sollte (vgl. Bundeskriminalamt 2019; Bundeskriminalamt 2020). Doch eine Alkoholabhängigkeit ist eine ernsthafte Erkrankung, die gut behandelbar sein kann, auch Spontanremissionsraten sind hoch. Sie ist nicht auf die Charakter- oder Willensschwäche der Betroffenen zurückzuführen (vgl. Schomerus, 2011, S.109 f.). Diese Stereotype können aus Sicht der Gesellschaft dafür sorgen, sich von Betroffenen abzugrenzen, um die gesellschaftlichen Normen einzuhalten. Schomerus (ebd.) spricht von einer „Doppelbödigkeit alkoholbezogener Normvorstellungen“ und weist damit auf das Spannungsfeld hin, dass der Konsum auf der einen Seite gesellschaftlich normal ist und sogar erwünscht ist. Auf der anderen Seite werden Menschen, die daraus eine Abhängigkeit entwickeln, ausgeschlossen (vgl. ebd.).
Die Dreißigjährigen
(2006)
Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Mitarbeiter:innen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld stehen in ihrem Arbeitsalltag vor einer Vielzahl von Herausforderungen, denen sie gewachsen sein müssen. Sie leiden trotz hohem Engagement häufig schon „nach kurzer Tätigkeitsdauer unter einem Gefühl der Überforderung“ (Röh/Schreieder 2022, S.199). Dabei spielen die Krankheitstypen und deren Verhaltensmuster eine große Rolle, da diese als emotional anstrengend und schlecht behandelbar erlebt werden (vgl. ebd.). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet die Arbeit im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld, offen und ganzheitlich auf den Menschen mit psychischer Erkrankung zu blicken, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, aber auch Eigenverantwortung zuzumuten, Selbsthilfe zu fördern und einzufordern und das alles am besten mit Fantasie und Kreativität im partnerschaftlichen und dialogischen Austausch (vgl. Obert 2015, S.51f). Neben diesen Anforderungen erleben die Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zunehmende Arbeitsbelastung, was sich sowohl auf sie als auch auf die Klient:innen negativ auswirken kann (vgl. Gruber et al 2018, S.235). Die zunehmende Arbeitsbelastung ist zum einen geprägt durch organisatorische und bürokratische Verpflichtungen. Zum anderen steigt aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels die Arbeitsbelastung der einzelnen Fachkräfte stetig an. Der soziale Sektor sticht bei dem bundesweiten Fachkräftemangel deutlich hervor. Gerade die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik verzeichnete 2021/2022 die größte Fachkräftelücke – so groß war der Mangel an Fachkräften nie zuvor (vgl. Hickman/Koneberg 2022, S.1). Zudem ist die Arbeit mit psychisch Kranken durch die gesellschaftliche Stigmatisierung eben dieser mit Vorurteilen behaftet, weshalb es mittlerweile nur wenige Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gibt. Die Mitarbeiter:innen arbeiten aus diesem Grund häufig unterbesetzt, sind teilweise über Stunden ganz allein im Dienst. Verfestigt sich dieser Zustand, besteht die Gefahr, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in einen dauerhaften Überlastungszustand geraten und Erschöpfungszustände erleben (vgl. Röh/Schreieder 2022, S.199f). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Belastungen zu reduzieren und Ressourcen der Fachkräfte aufzubauen, also den Blick auf die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu richten (vgl. Liel 2023, S490f).