Sozialwesen (SW)
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Publication Type
- Article (796)
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- Bachelor Thesis (682)
- Lecture (474)
- Book (317)
- Master's Thesis (92)
- Contribution to a Periodical (51)
- Report (32)
- Conference Proceeding (23)
- Other (18)
Language
- German (2846)
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- Multiple languages (117)
- Spanish (7)
Keywords
- Kinder (50)
- Migration (49)
- Jugendliche (46)
- Erziehung (38)
- Kommunikation (37)
- Jugendhilfe (36)
- Schule (35)
- Beratung (34)
- Familie (34)
- Sucht (33)
Faculty
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Angehende Fachkräfte der Sozialen Arbeit können in ihren Praxisphasen von Belastungen betroffen sein und gelten daher als gefährdet, einen Burnout zu erleiden. Somit lässt sich ein Interventionsbedarf zur Burnout-Prävention für die angehenden Fachkräfte ableiten. Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein Training zur Burnout-Prävention für die genannte Zielgruppe zu konzipieren. Folgende Fragestellung wird in dieser Arbeit behandelt: Wie könnte ein Training zur Burnout-Prävention für Studierende der Sozialen Arbeit aussehen? Um die Fragestellung zu beantworten, wird zunächst anhand von entsprechenden Literaturquellen das Burnout-Syndrom beschrieben. Daraufhin werden aus der beruflichen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit resultierende Faktoren aufgezeigt, welche bei Sozialarbeitenden zur Entstehung des Burnout-Syndroms beitragen können. Im nächsten Schritt wird anhand des Trainingsbedarfs ein Training zur primären Burnout-Prävention im Hochschulkontext für die angehenden Fachkräfte konzipiert. Der Trainingsbedarf wird von Daten aus der Literatur sowie Empirie abgeleitet und zeigt auf, dass eine Intervention zur primären Burnout-Prävention für die angehenden Fachkräfte sinnvoll ist. Um die Gesundheit angehender Fachkräfte zu erhalten und sie vor einem Burnout zu schützen, sind in Zukunft vermehrte Interventionen zur Burnout-Prävention im Hochschulkontext sinnvoll.
Weltweit sind Millionen Menschen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, einer international anerkannten Menschenrechtsverletzung. Was als Tradition in Eth-nien praktiziert wurde, hat sich durch zunehmende Migrationsbewegungen zu einem global auftretenden Phänomen evolviert. Dieser Arbeit liegt die These zugrunde, dass mit der Zunahme Betroffener in Deutschland, eine Anforderung an das Sozialwesen gestellt wird, entsprechende Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten auszu-bauen. Sie analysiert die Tradition weiblicher Genitalverstümmelung und ihre Auswir-kungen mit Fokus auf die Beratungsgestaltung für Betroffene. Dabei untersucht die Arbeit die zentrale Fragestellung, inwiefern feministische Beratung für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung problemlösend fungieren kann. Die Arbeit kommt durch eine literarische Analyse zu dem Ergebnis, dass feministische Beratung als Hal-tungs- und Handlungsansatz im Beratungskontext mit Betroffenen Anwendung finden kann und die dahinterstehende Problematik der Menschenrechtsverletzung problem-lösend adressiert. Darüber hinaus wird der Auftrag der Sozialen Arbeit als Menschen-rechtsprofession in Bezug zu dem Thema dieser Arbeit herausgearbeitet, welcher auf einer ethischen wie handlungsorientierten Ebene in der Praxis deutlich wird.
Menschen, die sich in der Drogenszene in Münster aufhalten, wird im öffentlichen Diskurs Unterschiedliches zugeschrieben. Mal werden sie als Kriminelle bezeichnet, die eine Bedrohung der Sicherheit darstellen (vgl. Kalitschke, 2023b), gegen die mit Polizeipräsenz und Festnahmen vorgegangen werden müsse (vgl. Stadt Münster, 2023). Mal werden sie als kranke Menschen dargestellt, die ihre Abhängigkeit nicht einsehen und sich nicht helfen lassen wollen (vgl. Schäfer, 2023). Gerade seit dem Umbau des Bremer Platzes, einem Standort der Drogenszene in Münster, stehen diese Menschen mit den beschriebenen Narrativen vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. In Konzepten der niedrigschwelligen Sozialen Arbeit dominiere zwar die helfende Unterstützung (vgl. Diebäcker & Wild, 2020b, S. 12f.), zunehmend werden jedoch auch Themen fokussiert, in denen Nutzer*innen und Adressat*innen als aktiv und selbstbestimmt Handelnde gesehen werden. Dazu kann unter anderem die Forderung nach Teilhabe, Inklusion und Partizipation entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention gezählt werden, wie sie im aktuellen alternativen Drogenbericht steht (vgl. Matthiesen et al., 2023, S. 115ff.).
„Kommunikation, die uns dazu bringt, von Herzen zu geben.“ (Rosenberg 2016, S. 18) Kommunikation durchdringt alle Aspekte des Lebens, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext. Es gibt keinen Tag, an dem Kommunikation nicht bedeutsam ist, sei es, um Herausforderungen zu bewältigen oder Meinungsverschiedenheiten zu klären. Die Art und Weise der Kommunikation spiegelt zudem die eigene Haltung gegenüber
anderen Menschen wider und entscheidet darüber, ob Menschen näher zusammenrücken
oder sich eher voneinander entfernen (vgl. Basu/Faust 2023, S. 4). Der häufigste Auslöser für Konflikte, Auseinandersetzungen und in einigen Fällen sogar ernsthafte Streitigkeiten ist die Überzeugung, dass andere für die eigenen Gefühle verantwortlich sind (vgl. ebd). Besonders in der Heimerziehung hat die Kommunikation einen hohen Stellenwert. Denn Kinder und Jugendliche, welche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe leben, leiden häufig unter verschiedenen Traumata. Sie interagieren mit den Fachkräften in den Wohneinrichtungen auf der Grundlage ihrer inneren Vorstellungen und Muster, die sie in der Beziehung zu ihren primären Bezugspersonen entwickelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass die Kinder und Jugendlichen davon ausgehen, ihre Bedürfnisse würden weiterhin keine Berücksichtigung finden (vgl. Lang 2013, S.198). Die Fachkräfte der stationären Kinder- und Jugendhilfe haben die Verantwortung und das Ziel, sowohl stabilisierende Beziehungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, die verlässlich sind als auch eine neue Art der Kommunikation zu vermitteln, die nicht von Gewalt geprägt ist. Dies ist besonders wichtig, da die Kinder und Jugendlichen sowie die Beziehungsdynamik zwischen ihnen und den Fachkräften oft von erheblichen Belastungen geprägt sind (vgl. Lang 2013; Bausum 2013, S. 197,184).
In einer Zeit geprägt von ständigem Wandel und einer Vielzahl an Möglichkeiten, erweist sich die Förderung der Selbstwirksamkeit als ein zunehmend wichtiger Aspekt der persönlichen Entwicklung und des Wohlbefindens. Die Fähigkeit, eigene Handlungen und Entscheidungen als wirksam zu erleben, trägt nicht nur zur Erreichung individueller Ziele bei, sondern formt auch das Selbstvertrauen und die Resilienz eines jeden Individuums. Auch in diesem Kontext hat das Medium des Podcasts in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Rolle eingenommen, indem es eine einzigartige Plattform für Wissensvermittlung und emotionale Ansprache
bietet.
Eine Welt in der Worte nicht immer ausreichen, um sich mitzuteilen, komplettiert der nicht zu vergessene Bereich der nonverbalen Kommunikation. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass 70-90% eines Gesprächs nonverbal passieren (vgl. Bartussek 2017, S. 340). Es gibt keine verbale Äußerung ohne einen nonverbalen Anteil (vgl. Delhees 1994, S.129). Die Bedeutsamkeit der nonverbalen Kommunikation ergibt sich nicht nur daraus, dass die darin enthaltene Körpersprache eine der ältesten und relevantesten Kommunikationsformen darstellt (vgl. Geisler, S.97), sondern auch eher existierte als das gesprochene Wort (vgl. Rogl 2010, S.7). Sobald sich Menschen begegnen, können
sie nicht mehr nicht kommunizieren (vgl. Delhees 1994, S.131 ff.). Daher ist
Kommunikation in einem Arbeitsfeld, das größtenteils durch die Interaktion von und
mit Menschen geprägt ist, von zentraler Relevanz. Dementsprechend existieren in der Sozialen Arbeit viele bewährte Kommunikationstechniken, die im Studium gelehrt und später in der Praxis umgesetzt werden. Warum wird der nonverbale Bereich dann außer Acht gelassen und nicht geschult, wenn Kommunikation einen derart hohen Stellenwert in diesem Arbeitsbereich hat? (vgl.ebd., S.105 ff.).
Es gäbe – ganz im Sinne der Kontingenz von Entscheidungen – mannigfaltige Möglichkeiten, sich der Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit zu nähern. Eine Chronologie der Klimapolitik, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs aufzeigt; die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes, die zum heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit führt; das Skizzieren eines Endzeitszenarios durch einen sozial-ökologischen Kollaps oder eine chancenorientierte Zukunftsvision, die den Horizont öffnet, sind nur einige Beispiele.
In der vorliegenden Arbeit finden sich diese facettenhaft wieder, aber es wird zunächst ein anderer Spannungsbogen gewählt, indem einerseits ein exemplarischer Blick auf die Selbstanforderungen freier Träger geworfen wird und andererseits ihre politischen Forderungen betrachtet werden. Daraus kristallisiert sich die Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit.
Mitarbeiter:innen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld stehen in ihrem Arbeitsalltag vor einer Vielzahl von Herausforderungen, denen sie gewachsen sein müssen. Sie leiden trotz hohem Engagement häufig schon „nach kurzer Tätigkeitsdauer unter einem Gefühl der Überforderung“ (Röh/Schreieder 2022, S.199). Dabei spielen die Krankheitstypen und deren Verhaltensmuster eine große Rolle, da diese als emotional anstrengend und schlecht behandelbar erlebt werden (vgl. ebd.). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet die Arbeit im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld, offen und ganzheitlich auf den Menschen mit psychischer Erkrankung zu blicken, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, aber auch Eigenverantwortung zuzumuten, Selbsthilfe zu fördern und einzufordern und das alles am besten mit Fantasie und Kreativität im partnerschaftlichen und dialogischen Austausch (vgl. Obert 2015, S.51f). Neben diesen Anforderungen erleben die Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zunehmende Arbeitsbelastung, was sich sowohl auf sie als auch auf die Klient:innen negativ auswirken kann (vgl. Gruber et al 2018, S.235). Die zunehmende Arbeitsbelastung ist zum einen geprägt durch organisatorische und bürokratische Verpflichtungen. Zum anderen steigt aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels die Arbeitsbelastung der einzelnen Fachkräfte stetig an. Der soziale Sektor sticht bei dem bundesweiten Fachkräftemangel deutlich hervor. Gerade die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik verzeichnete 2021/2022 die größte Fachkräftelücke – so groß war der Mangel an Fachkräften nie zuvor (vgl. Hickman/Koneberg 2022, S.1). Zudem ist die Arbeit mit psychisch Kranken durch die gesellschaftliche Stigmatisierung eben dieser mit Vorurteilen behaftet, weshalb es mittlerweile nur wenige Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gibt. Die Mitarbeiter:innen arbeiten aus diesem Grund häufig unterbesetzt, sind teilweise über Stunden ganz allein im Dienst. Verfestigt sich dieser Zustand, besteht die Gefahr, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in einen dauerhaften Überlastungszustand geraten und Erschöpfungszustände erleben (vgl. Röh/Schreieder 2022, S.199f). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Belastungen zu reduzieren und Ressourcen der Fachkräfte aufzubauen, also den Blick auf die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu richten (vgl. Liel 2023, S490f).
Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen ist bis heute eine der größten Gesundheitsrisiken der Welt und stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar (vgl. WHO, 2003 zit. n. Schumann, 2020, S. 202). Bis in die 1970er Jahre wurde Gewalt in Paarbeziehungen jedoch weder wissenschaftlich erforscht noch öffentlich diskutiert. Erst durch soziale Bewegungen, wie die Frauen- und Kinderschutzbewegung gewann das Thema an Aufmerksamkeit. Die Forschung konzentrierte sich zunächst auf Männergewalt gegen Frauen, während männliche Opfer und weibliche Täterinnen vernachlässigt wurden. Inzwischen wird auch die Gewaltbetroffenheit von Männern, die Betroffenheit von Kindern und Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen immer mehr erforscht (vgl. Kavemann 2000, 2009; Ohms 2008; Schröttle 2010, zit. n. Fiedeler, 2020, S. 61).
Neben großem menschlichem Leid verursacht Gewalt in Paarbeziehungen hohe Folgekosten für die Allgemeinheit. So steht seit den 1980er Jahren die Bekämpfung und Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen zunehmend in der Aufmerksamkeit von staatlichen Institutionen und politischen Bündnissen. Über die Jahre entwickelte sich somit ein Netzwerk an Hilfsorganisationen und Unterstützungsangeboten, welche sich in Großteilen an die betroffenen Personen, vornehmlich weibliche Personen und ihre Kinder, richteten (vgl. Büttner, 2020; Geißler, 2020; Gulowski, 2020).
Schon anhand des Anfangszitat lässt sich erkennen das Häusliche Gewalt in öffentlichen Debatten oft mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt wird und Interventionsprojekte sich vornehmlich auf Frauen als Betroffene beziehen (vgl. ebd.). In dieser Bachelorarbeit soll jedoch ein erweitertes Blickfeld eingenommen werden. Neben der notwendigen Beachtung von männlichen Gewaltbetroffenen in Beziehungen, soll insbesondere auch die Heteronormativität der bisherigen Statistiken
und Hilfsangebote kritisch betrachtet werden. Denn Gewalt in Paarbeziehungen ist kein ausschließlich heterosexuelles Phänomen, sondern kann auch in queeren Beziehungen auftreten und betrifft Menschen aller Geschlechter (vgl. Ohms, 2020, S. 81). Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen von Paarbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Gender und Queerness, ist es unumgänglich, Gewalt in Paarbeziehungen in allen Konstellationen zu beleuchten. Dies gilt insbesondere im Kontext der Sozialen Arbeit, die einen essenziellen Beitrag zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt leistet und sich somit auch verstärkt mit Gewalt in queeren Paarbeziehungen auseinandersetzen sollte (vgl. Geißler, 2020; Ohms, 2022). Der erste Teil der Arbeit widmet sich somit einer grundlegenden Definition von Gewalt in Paarbeziehungen. Zunächst werden in Kapitel 2. verschiedene Formen von Gewalt im Kontext von Paarbeziehungen definiert, sowie aktuelle Studien zu Hellfeldund Dunkelfelduntersuchungen analysiert. Dabei werden insbesondere die Herausforderungen bei der Datenerhebung, -interpretation und -darstellung beleuchtet, die auf traditionellen binären und heteronormativen Modellen basieren und somit die Repräsentation von Gewalt in Beziehungen einschränken, die nicht dem herkömmlichen heteronormativen Beziehungskonzept entsprechen. Kapitel 3. befasst sich darauffolgend mit den Ursachen und Einflussfaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen, anhand der drei Ebenen des Individuums, den Dynamiken in
Paarbeziehungen und der Gesellschaft. Um das Ausmaß dieser Problematik zu verdeutlichen werden außerdem kurz gesundheitliche, soziale und ökonomische Auswirkungen von Gewalt geschildert.
Führungskräfte in der Sozialwirtschaft stehen vor enormen Herausforderungen. Um sie zu bewältigen, gilt ein Verständnis von Führung, das vorwiegend auf Macht und Autorität setzt, als nicht mehr zeitgemäß. Der Ansatz des Self-Leadership folgt dagegen dem Verständnis, dass durch die effektive Umsetzung selbstbeeinflussender Strategien ein reflektierter Umgang mit dem eigenen Ich möglich wird.
Angesichts der medialen Präsenz der Themenfelder Sexarbeit und Prostitution sowie deren Komplexität und Undurchsichtigkeit wird u.a. der Frage nachgegangen, wie es im wissenschaftlichen Kontext gelingen kann, systematisch und methodisch kontrolliert vorzugehen, um Sexarbeit und Prostitution von der sie umgebenden Mystifizierung, Instrumentalisierung und Stigmatisierung zu befreien, mit dem Ziel, objektive Perspektiven zu generieren und Befunde zu erzeugen, die den gesellschaftlichen Debatten zugeführt werden können.
Der Beitrag legt das durch zum Teil moralisierende Ansätze und politische Interessen geprägte diskursive Feld mit seinen aktuellen Kontroversen kritisch dar.
Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Hintergrund:
Ziel des wissenschaftlichen Projekts MigrAVE (Multilinguales Online-Lernportal und transkultureller Roboter-Lernassistent für Autismus-Spektrum-Störungen) ist die Entwicklung eines Lernassistenz-Roboters, der autistische Kinder und ihre Therapeuten bei der Durchführung von Lernprogrammen im Rahmen verhaltenstherapeutischer Interventionen unterstützt. Die Ausstattung mit einem KI-basierten Zustandserkennungssystem ermöglicht es dem Roboter, Übungen zu initiieren und die Aufmerksamkeit der Kinder während der Ausführung zu überwachen. Weiterhin soll der Roboter intervenieren, wenn Verhaltensweisen erkannt werden, die den Lernprozess beeinträchtigen. Als Reaktion auf identifiziertes, abgelenktes Verhalten soll der Roboter mit kindgerechter Ansprache die Aufmerksamkeit und Motivation des Kindes wiederherstellen. Die in anderen Studien genutzte Analyse von Sprache oder Gesichtsausdruck zur Erkennung von Emotionen stellt in der Anwendung bei autistischen Kindern aufgrund häufig eingeschränkter Mimik und sprachlicher Limitierungen eine technisch schwer umzusetzende Herausforderung dar. Zur Realisierung wird im Projekt MigrAVE stattdessen ein technologischer Ansatz vorgeschlagen, der sich auf die automatische Erkennung von Engagement auf der Grundlage von Blickrichtungs- und Gesichtsmerkmalsanalysen konzentriert. Um die Erkennung von Engagement zu ermöglichen, entwickeln wir in MigrAVE einen datenbasierten Algorithmus. Hierfür sind Trainingsdaten notwendig, die die reale Interaktion zwischen Kindern und Roboter spiegeln und eine Lerndatenerhebung erforderlich machen.
Methode:
Im Rahmen der Lerndatenerhebung interagierten 30 Teilnehmer mit einer gesicherten Diagnose aus dem autistischen Spektrum im Alter zwischen fünf und 21 Jahren (M = 10.44, SD = 3.43) mit dem Roboter. Während die Probanden zwei verhaltenstherapeutische Lernprogramme in Interaktion mit dem Roboter bearbeiteten, wurden Audio- und Videodaten aufgezeichnet. Die erhobenen Daten werden im Folgenden annotiert und dienen als Basis für das Training von Engagementdetektions-Modellen und entsprechenden Coping-Reaktionen.
Ergebnisse:
Da der Prozess der Annotation noch andauert, liegen aktuell keine abschließenden Ergebnisse vor. Diese werden zum Zeitpunkt der Konferenz präsentiert.
Schlussfolgerungen:
Aufgrund der Besonderheiten des mimischen und sprachlichen Ausdrucks bei Personen im autistischen Spektrum stellt der technologische Ansatz auf Basis von Blickrichtungs- und Gesichtsmerkmalsanalysen eine vielversprechende Alternative zu bisherigen klassischen Mimik- und Sprachanalysen dar.
In zwischenmenschlichen Beziehungen ist es nahezu unausweichlich, dass Menschen sich gegenseitig verletzen. In manchen Fällen gelingt es den Betroffenen jedoch nicht, diese Verletzungen zu verarbeiten, Rachefantasien und negative Gefühle auf den Verursacher ruhen zu lassen. Vergebung ist eine Möglichkeit, eigene Verletzungen zu bewältigen. Ärger, Hass oder Verbitterung werden dabei losgelassen, um eine freundlichere und mitfühlendere Haltung gegenüber einer verletzenden Person zu entwickeln. Diese veränderte Haltung kommt der vergebenden Person zugute, da sie etwa das Wohlbefinden und die Gesundheit verbessern kann. Im Rahmen einer Beratung oder Therapie können Menschen, die vergeben wollen, auf ihrem Weg unterstützt werden. Dieses Essential bietet eine wissenschaftlich fundierte Einführung in interpersonelle Vergebung und eine praxisnahe Anleitung für die beraterisch-therapeutische Begleitung von Vergebungsprozessen.
Hintergrund:
Lernpsychologisch fundierte Förderprogramme für Autismus-Spektrum-Störungen sollen möglichst vor dem 4. Lebensjahr beginnen, um das Entwicklungspotential optimal zu nutzen und so den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen. Am wirkungsvollsten sind nachweislich in der Lebenswirklichkeit verankerte, verhaltensbasierte Interventionen, die auf Alltagskompetenzen, Emotionserkennung, Selbstregulation und den Aufbau sozialer Kompetenzen abzielen. Aufgrund vielfältiger finanzieller, struktureller und administrativer Hindernisse ist eine solche evidenzbasierte Versorgung autistischer Kinder in Deutschland jedoch nicht flächendeckend gewährleistet.
Das Projekt MigrAVE entwickelt zwei komplementäre technische Module in Form eines Roboter-Lernassistenten und einer Online-Plattform, um die Kinder im Lern- und Therapieprozess zu unterstützen und untersucht das Potenzial dieser Tools, einen niedrigschwelligen Zugang zur Therapie zu ermöglichen und Familien und Therapeuten im therapeutischen Prozess zu entlasten.
Methode:
Durch den Zusammenschluss von drei Hochschulen im Projekt werden die Expertisen aus Neuropsychologie, Robotik und Verhaltenstherapie zusammengeführt. Zusätzlich ermöglicht die Kooperation mit verschiedenen Praxispartnern die Nähe zur Zielgruppe.
Um die Anforderungen der Nutzer zu ermitteln, wurde eine Analyse durchgeführt, deren Ergebnisse die Basis für den weiteren Entwicklungsprozess der Lernassistenzmodule bilden. In einer ersten Studie werden im Rahmen einer Kind-Roboter-Interaktion Lerndaten erhoben, die der Entwicklung von Detektionsalgorithmen zur Erkennung von dysfunktionalen Ablenkungsereignissen dienen und den Roboter befähigen sollen, durch entsprechende Coping-Reaktionen die Lernsituationen im Therapiekontext aufrechtzuerhalten. Anschließend werden im Rahmen einer zweiten Studie in Feldversuchen mit Eltern und Therapeuten autistischer Kinder die Online- Lernmaterialien und die Portalarchitektur evaluiert. Zusätzlich findet in einer weiteren Kind-Roboter-Interaktion eine Evaluation der Klassifikationsergebnisse der Detektionsalgorithmen sowie der Roboter-Coping Reaktionen statt. Abschließend erfolgt eine Online-Studie zur Evaluation der Akzeptanz bei den Endnutzern.
Alle Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie ethische und rechtliche Notwendigkeiten werden berücksichtigt.
Ergebnisse:
Die Datenlage zum Zeitpunkt der Konferenz wird präsentiert, hierzu gehören die Ergebnisse der Anforderungsanalyse sowie Daten erster Feldversuche.
Schlussfolgerungen:
Technikbasierte Methoden können Versorgungsdefiziten in der Förderung und Unterstützung junger Kinder mit ASS und ihrer Familien entgegenwirken. Das Projekt überprüft die Eignung zweier konkreter Zugänge.
Sponsoren/ Interessenskonflikte:
Das Projekt MigrAVE wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Es bestehen keine Interessenskonflikte.
Beteiligte Projekt-Partner:
FH Münster, Rheinische Fachhochschule Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Kontaktadresse:
Monika Bühren, FH Münster, FB Sozialwesen/Forschungsstelle Autismus,
Friesenring 32, 48147 Münster, buehren@fh-muenster.de
Radikalisierungsprävention als Aufgabe Sozialer Arbeit? - Analyse kommunaler Handlungskonzepte
(2022)
Bisher liegen kaum empirische Daten zur Bedeutung von Online-Selbsthilfeangeboten für Menschen mit Traumafolgestörungen vor. Im Rahmen einer Online-Befragung haben N = 137 Menschen mit Traumafolgestörungen, die Online-Selbsthilfeforen nutzen, offene Fragen zu den Vorteilen, Nachteilen und Grenzen von Online-Selbsthilfeforen sowie zu den wahrgenommenen Veränderungen in verschiedenen Lebensbereichen durch die Nutzung von Online-Selbsthilfeforen beantwortet. Die Antworten wurden mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Am häufigsten wurden Vorteile bezüglich des Peer-to-Peer-Austauschs genannt, die ein Zugehörigkeitsgefühl und Hilfe zur Selbsthilfe umfassten. Eine mögliche Destabilisierung durch die Forennutzung wurde als Nachteil thematisiert. Die mit dem Online-Format einhergehende Anonymität wurde gleichermaßen als Vorteil sowie als Nachteil benannt. Als Folge der Nutzung wurden hauptsächlich intrapersonelle Veränderungen, Veränderungen in professionellen Unterstützungsangeboten sowie soziale Kontakte betreffende Veränderungen genannt. Ein substanzieller Teil der Befragten erwähnte Verzahnungen zwischen Forenteilnahme und Psychotherapie, zwei Drittel befanden sich zum Erhebungszeitpunkt in Behandlung. Wie sich unterschiedliche Unterstützungsangebote gegenseitig beeinflussen und diese maximal fördernd kombiniert werden können, sollte zukünftig erforscht werden.
Das Lehrbuch für Studierende und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit gibt in zwölf kompakten Abschnitten einen Überblick über die Grundlagen zum Sozialmanagement. Themenbereiche sind Rechtsformen (e. V., gGmbH u. a.), Finanzierungsmöglichkeiten, Rechnungswesen, Grundlagen zur Organisationslehre, Personalmanagement, Qualitätsmanagement sowie Marketing. Klassische Instrumente werden um aktuelle Trends, Entwicklungen und Herausforderungen wie Digitalisierung, die sogenannte VUCA-Welt, Agilität und Klimawandel bzw. nachhaltiges Management ergänzt.
Die Autoren entwerfen darüber hinaus eine fiktive Organisation, die durch das Buch begleitet und an der die thematischen Ausführungen beispielhaft dargestellt werden. Hier sind die Lesenden gefragt, Lösungsstrategien auf Grundlage der vorhergehenden Kapitel zu entwickeln.
In einem Forschungsprojekt der FH Münster in Kooperation mit den beiden Landesjugendämtern NRW wurden verschiedene Perspektiven auf das Gelingen und Scheitern von Trennungs- und Scheidungsberatungen erhoben. In diesem Artikel liegt der Fokus auf der Bedeutung der Mediation für gelingende Trennungs- und Scheidungsberatungen.
Digitale Fördermöglichkeiten für Kinder im autistischen Spektrum
Anforderungsanalyse für eine Online-Plattform und einen Roboter-Lernassistenten zur Unterstützung der autismusspezifischen Verhaltenstherapie
Monika Bühren (1), Aike C. Horstmann (2), Lisa Mühl (2), Louisa Köppen (2), Wanja Mössing (2), Maike Lindhaus (2), Dunja Storch (2), Jarek Krajewski (2) & Hanns Rüdiger Röttgers (1)
(1) Fachhochschule Münster
(2) Rheinische Fachhochschule Köln
Obwohl evidenzbasierte, verhaltenstherapeutische Frühinterventionsprogramme als „Goldstandard“ in der Therapie autistischer Kinder gelten und ihnen nachweislich helfen, ihre sozio-emotionalen und funktionalen Fähigkeiten zu verbessern, stehen diese aufgrund mangelnder personeller, finanzieller und struktureller Ressourcen sowie administrativer Hindernisse in Deutschland nicht ausreichend und flächendeckend zur Verfügung.
Diesem im internationalen Vergleich erheblichen Versorgungsdefizit könnte durch eine Erweiterung und Verbesserung des Angebots mit Hilfe niedrigschwelliger, technologiebasierter Unterstützungsangebote entgegengewirkt werden. Im Projekt MigrAVE werden eine Online-Plattform und ein komplementärer Roboter-Lernassistent zur digitalen Unterstützung von Interventionen bei Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) entwickelt.
Um die Anforderungen und Erwartungen der zukünftigen Nutzer zu erfassen und zielgerichtet umzusetzen, wurden Tiefeninterviews mit sieben Eltern autistischer Kinder und sechs Therapeuten im Bereich der autismusspezifischen Verhaltenstherapie durchgeführt.
Die Befragten nannten vielfältige Herausforderungen, wie äußerst zeitintensive Betreuung und Therapie, fehlende professionelle Unterstützung sowie zunehmend sprachliche Hürden in Beratung und Therapie welche die Relevanz technologiebasierter Ergänzungssysteme verdeutlichen.
Die gewonnenen Erkenntnisse stellen die Basis für den weiteren Entwicklungsprozess und die Gestaltung der Lerntechnologien dar.
Die Online Plattform sollte gesicherte, detaillierte Informationen zum Thema ASS bieten, sowie eine umfangreiche Auswahl an Therapiematerialien zur Verfügung stellen.
Der Roboter sollte in der Lage sein, Lerneinheiten zu initiieren und aufrechtzuerhalten. Voraussetzung hierfür sind neben einer automatischen Zustandserkennung komplexe und individualisierbare Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten.
Durch eine multilinguale Gestaltung der Tools würden insbesondere auch Kinder mit Migrationshintergrund profitieren.
Vielversprechende Grundlagen für die erfolgreiche Implementierung der Lernmodule in autismusspezifische Förderprogramme sind die hohe technische Affinität sowohl der Befragten als auch der Kinder und die Offenheit gegenüber Technologien im therapeutischen Kontext.
Sponsoren:
Das Projekt MigrAVE wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beteiligte Projekt-Partner:
FH Münster, Rheinische Fachhochschule Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Interessenskonflikte:
Es bestehen keine Interessenskonflikte
Kontaktadresse:
Monika Bühren, FH Münster, FB Sozialwesen/Forschungsstelle Autismus, Friesenring 32, 48147 Münster, E-Mail: buehren@fh-muenster.de
Alltag und Soziale Arbeit in der Corona-Pandemie. Einblicke in die Perspektiven der Adressat*innen
(2022)
Schulsozialarbeit
(2022)
Ist das Kunst - oder was für alle? Detlef Schlaghecks Kunstprojekte aus partizipativer Perspektive
(2022)
Schulsozialarbeit
(2022)
Digitalisierung in der Arbeitswelt kann ganz verschiedene Formen annehmen, je nachdem, um welche Aufgaben, Branchen, Vorlieben, Erwartungen und Einstellungen es sich handelt. Insbesondere das Phänomen digitaler Stress durch verdichtete Arbeitsprozesse ist neben dem Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Privatem zu nennen. Das Vertrauen in neue digitale Technologien ist essenziell, damit sich angestoßene Veränderungen positiv auf das Arbeitserleben auswirken. Dabei ist die digitale Unterstützung in der Kommunikation eine Entwicklung, die sehr früh auch bei nicht technologieaffinen Organisationen zu Veränderungen kommt und zum Teil nur unzureichend reflektiert wird. Daraus entsteht die Gefahr von digitalem Stress bei den Mitarbeitenden, die mit den (neuen) Technologien arbeiten. Insbesondere entsteht deshalb digitaler Stress, weil und wenn ein bewusster Umgang mit digitalen Technologien ausbleibt. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, Vertrauen und Akzeptanz bei den Mitarbeitenden herzustellen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit diesen drei wichtigen Teilbereichen im Rahmen der Digitalisierung in der Arbeitswelt:
1. Kommunikation in einer digitalisierten Arbeitswelt,
2. Stress und Personalwesen,
3. Vertrauen in neue digitale Technologien.
Der Fokus wird dabei nicht auf die Organisation gelegt, vielmehr werden die Themen aus einer Individual- und Gruppenperspektive betrachtet. Organisationssoziologische und -psychologische Aspekte sind ebenfalls von Bedeutung, jedoch nicht Gegenstand des Beitrages.
Transnationaler Sozialraum
(2022)
Der Beitrag illustriert in Zahlen die Fachkräftesituation in der Sozialen Arbeit und wirft als Konsequenz ein Schlaglicht auf innovative(re) Personalkonzepte. Hier wird davon ausgegangen, dass die gestiegene Diversität von Lebensläufen und -entwürfen mit flexiblen und individualisierten Regelungen in der Organisation zu beantworten sind. Weil aber nicht für jede*n ein "Extrawürstchen" gebraten werden kann, sind innovative Personalkonzepte gefragt, die individuelle Regelungen ermöglichen, ohne Führungskräfte zu überfordern. Es bedarf "schlicht" eines neuen Systems, die die Realität von Mitarbeitenden und Organisationsumwelt(en) berücksichtigt.
Die Zukunft der Arbeit
(2022)
Die Zukunft der Arbeit
(2022)
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit in vielen Teilen der Gesellschaft und die gesellschaftlich vorgegebene Binarität der Geschlechter gerät ins Wanken. Sei es die Einführung des Geschlechtseintrag „divers“,
die Ehe für Alle oder die ausstehende Anpassung des Abstammungsrechts für zwei-Mütter-Familien (vgl. BMFSFJ 2022, o.S.). Immer mehr Menschen leben ihre Sexualität und geschlechtliche Identität offen aus. Obwohl es keine aussagekräftigen Studien über den queeren Anteil der Bevölkerung gibt, lässt sich vermuten, dass rund sieben % der Menschen in Deutschland lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder nicht-binär sind (vgl. Schäfer 2017, o.S.). Gerade Jugendliche gehen deutlich offener und toleranter mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt um. Das bedeutet auch, dass man überall queeren Menschen begegnet, teils bewusst, teils unbewusst. Denn trotz der
steigenden Zahlen lebt immer noch knapp die Hälfte der queeren Menschen in Deutschland ungeoutet, aus Angst vor Diskriminierung (vgl. ZEIT ONLINE 2020).
Auch in pädagogischen Einrichtungen muss man als Fachkraft daher davon ausgehen Kinder und Jugendliche in der Gruppe zu haben, die selbst queer sind oder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Thematisierung von queeren Perspektiven und Lebensrealitäten wird dennoch oftmals vernachlässigt.
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).
Politische Soziale Arbeit beinhaltet die Neugierde für die Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen. In diesem Sinne findet im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit eine Befragung von Menschen statt, die ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wohnen.
Menschen, deren Leben in elementaren Bereichen des Alltags rechtlich eingeschränkt ist: der gesundheitlichen Versorgung, im Kontext Arbeit, Finanzierung und Wohnen.
Aber wie nehmen sogenannte illegalisierte Menschen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wahr? Inwiefern erschwert die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bewältigung ihrer Situation? Worauf liegt ihr persönlicher Fokus seit Februar 2020?
Welche Forderungen und Wünsche haben sie an die Politik? Welche Verantwortungen lassen sich für die Zivilbevölkerung und die Soziale Arbeit ableiten?
Um diese Fragen zu beantworten, erfolgt der Versuch, die vier geführten Interviews entsprechend der Themengewichtung der Befragten auszuwerten. Das führte zu einer Veränderung bezüglich der zu Beginn zugrundeliegenden Annahme: Es wurde von einem starken Einfluss von Corona auf die Situation der Interviewten ausgegangen.
Im Laufe des Arbeitsprozesses wich diese Vermutung folgender Hypothese: Gegenüber den Auswirkungen der aufenthaltsrechtlichen Situation illegalisierter Menschen handelt es sich bei den Folgen der Pandemie um ein zweitrangiges Problem. Eine der primären wiederkehrenden Forderungen ist nicht etwa ein besserer Zugang zu Impfangeboten. Die Befragten sprechen vielmehr über den Wunsch nach einem gültigen Aufenthaltsstatus. Oder davon, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Ohne diese Möglichkeit bleiben sie in vielen Bereichen ihres Alltags abhängig von anderen Menschen.
Dennoch ist zu betonen, dass der Einfluss von Corona auf vielen verschiedenen Ebenen zu spüren ist: die eingeschränkten sozialen Kontakte, die Angst vor Ansteckung, die Hürden in Zusammenhang mit Impfung oder Testung und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
In der vorliegenden Masterthesis wird die Synergetik vorgestellt und als Bezugsdisziplin und -theorie für die Soziale Arbeit empfohlen. Die Synergetik erklärt die selbstorganisierte Strukturbildung und -veränderung in komplexen, dynamischen Systemen und ist ein interdisziplinäres Forschungsgebiet, das bereits auf viele andere Wissenschaften übertragen wurde. In der Annahme, dass das synergetische Wissen ebenfalls für die Soziale Arbeit nützlich ist, wird mit Hilfe eines hermeneutischen Vorgehens durch Literaturrecherche überprüft, inwiefern die Synergetik sowohl Orientierung für das professionelle Handeln der Sozialen Arbeit bei Beratung und Begleitung in Übergängen und Veränderungsprozessen geben kann als auch das disziplinäre Profil der Sozialen Arbeit schärfen und ihre Identität stärken kann. Dafür wird ein synergetisches Handlungskonzept für die praktische Arbeit dargestellt und die Komplexitätskompetenz der Fachkräfte herauskristallisiert. Durch die Perspektive der Wissenschaft der Sozialen Arbeit als komplexes, dynamisches System wird mit Hilfe der Synergetik begründet, dass Heterogenität im Diskurs vorteilhaft ist und es keiner Leittheorie Sozialer
Arbeit bedarf. Es wird gezeigt, dass die Synergetik auch eine gewinnbringende
Ergänzung einer subjektorientierten Disziplintheorie ist und die Disziplinarität sowie Interdisziplinarität der Sozialen Arbeit unterstützen kann. Das Verstehen und Anwenden der Synergetik erweisen sich somit als sehr nützlich. Folglich bietet die Synergetik einen handlungsleitenden Rahmen für die Profession und einen theoretischen Raum für die Disziplin der Sozialen Arbeit.
Es gibt kaum einen sozialen Bereich, in dem Sozialarbeiter heute nicht tätig sind und
auch wenige Bereiche, in denen sie dort nicht mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in Berührung kommen. Ob im Altersheim, in der Kinder- und Jugendhilfe, Migrationsarbeit, Drogenhilfe oder in der Psychiatrie, überall haben Menschen mit Krisen, sozialen Schwierigkeiten und psychischen Problemen zu kämpfen. „Basierend auf epidemiologischen Studien sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen“ (DGPPN 2018, S. 10), was die Notwendigkeit an psychosozialer Hilfe nur noch verdeutlicht. Trotzdem besteht im Studiengang der Sozialen Arbeit, im Gegensatz zu Studiengängen wie Medizin oder Psychologie, an einigen Universitäten und Fachhochschulen die Wahl, ob man sich im Rahmen des Studiums mit psychischen Erkrankungen befasst oder nicht. Dabei sind Sozialarbeiter oft kurzzeitig sehr intensive oder sogar langjährige Begleiter ihrer Klienten und unterstützen sie bei alltäglichen Problemen sowie schweren, emotionalen Krisen. In dieser engen Begleitung ist ein Grundwissen über psychische Erkrankungen oft hilfreich und in manchen Bereichen sogar unerlässlich, gerade bei potenziell so schwerwiegenden und komplexen Krankheitsbildern wie der Schizophrenie. Denn Schizophrenie-Betroffene haben neben der folgenschweren Erkrankung besonders mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen, was so belastend wie eine zweite Krankheit sein kann (vgl. Finzen 2013, S. 9). Vorher enge Freunde und Verwandte wenden sich ab, Fremde wechseln aufgrund von unbegründeten Vorurteilen die
Straßenseite und Betroffene verlieren ihr Selbstwertgefühl und begeben sich aus Scham und Angst in soziale Isolation. Um diese Stigmatisierung Stück für Stück zu bekämpfen oder zumindest den Betroffenen in ihrem Leid zu helfen, muss etwas passieren und neben anderen Anti-Stigma-Versuchen können Sozialarbeiter durch ihren engen Klientenkontakt einen großen Teil dazu beitragen.
Der Sokratische Dialog – Eine Methode für die Soziale Arbeit? Perspektiven und Herausforderungen
(2022)
Sokrates holte die Philosophie vom Himmel auf die Erde, so ist es bei Cicero in Tusculanae Disputationes zu lesen (vgl. Cicero, Tusc. 5,12). Obwohl die Lehren der Person Sokrates nur durch Fremdaufzeichnungen nachzuvollziehen sind, hat er den Weg der Philosophie maßgeblich mitgeprägt. Er war ein schwieriger Mensch, ein Querulant und ‚Querdenker‘ im positiven Sinne, der sich mit angenommenen Tatsachen nicht zufrieden gab, der hinterfragte, provozierte und verstehen wollte. Für seine Überzeugungen stand er ein und nahm dafür seinen eigenen Tod hin. Sokrates Art Gespräche zu führen um sein Gegenüber der Unwissenheit zu überführen und seine Hinführung zur Erlangung von Eigenerkenntnis sind die Grundlage für die Neosokratische Art der Gesprächsführung, wie sie in diversen Arbeitsbereichen, wie z. B. der Psychotherapie, bereits angewendet wird.
In der heutigen Zeit rücken die Themen Geschlecht, Gender und Sex immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Das zunehmende Bewusstsein spiegelt sich unter anderem in der Regenbogenflagge am Fenstersims, dem weltweit stattfindenden CSD1 oder dem Gendern im alltäglichen Sprach- und Schriftgebrauch wider. Es wird immer offensichtlicher, dass eine Geschlechtsidentität nicht mehr als etwas Eindeutiges, im Sinne von eindeutig männlich oder eindeutig weiblich, zu verstehen ist, sondern vielmehr als etwas sehr Komplexes, Vielschichtiges und Vielfältiges. Dies zeigt sich auch in der Trans*identität, bei der das empfundene
Geschlecht nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz in der Adoleszenz, wenn sich während der Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Liegt eine solche Diskrepanz vor oder werden die Betroffenen von anderen nicht als ihr empfundenes Geschlecht wahrgenommen, kann es zu einem starken Leidensdruck kommen. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene berichten von
einem solchen Leiden und bezeichnen sich selbst als trans*. Es ist ein rapider Anstieg von trans*Jugendlichen zu verzeichnen, welcher oftmals im Zusammenhang mit einer zunehmenden Offenheit und Akzeptanz gegenüber Gendervarianten gesehen wird. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die andere Erklärungen und Ursachen für diesen Wandel vermuten. In den
Medien werden sie mit Headlines wie „Es ist hipp, trans zu sein“ (Feddersen / Kutter 2022) oder „Transgender ist jetzt Mode“ (Krieger 2022) propagiert. So polarisierend diese Aussagen auf den ersten Blick erscheinen, weisen sie in erster Linie darauf hin, dass das Phänomen der Trans*identität noch nicht hinreichend verstanden wurde.
„Die Ressource ist der Schlüssel zur Lösung.“ (vgl. Anhang 1) Mit dieser Aussage wird im Rahmen des Seminars ‚Niedrigschwellige Ressourcenorientierte Soziale Arbeit‘ die Bedeutung der Ressourcen für das Erreichen sozialarbeiterischer Ziele betont. Erst mit dem Aufkommen der Positiven Psychologie in den 1990er Jahren wurden die Ressourcen der Klient:innen vermehrt in den Fokus der professionellen Zusammenarbeit gestellt (vgl. Willutzki
2013, S. 61). Heute benennen viele Einrichtungen der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung in ihrem Konzept als Grundpfeiler der professionellen Arbeitsweise (vgl. Laging 2018, S. 21, 121, 160; Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, S. 46; Feichter/Peter 2022, S. 274). Bereits in der einführenden Veranstaltung ‚Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit‘ an der
Fachhochschule Münster wird die Bedeutung der ressourcenorientierten Arbeitsweise hervorgehoben (vgl. Dummann/Mennemann 2020, S. 73; Anhang 2). Die Wichtigkeit der Ressourcenorientierung für die Praxis der Sozialen Arbeit ist demnach nicht bestreitbar. „Publizierte Forschungsergebnisse zum Einfluss des Ressourcenansatzes auf die Praxisgestaltung der SozArb stehen bisher jedoch noch aus“ (Möbius 2021, S. 711). Auch ist der Begriff der Ressourcenorientierung in der Literatur vielschichtig definiert, wodurch in der Praxis immer wieder Missverständnisse aufkommen (vgl. Willutzki 2013, S. 61).
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es aufzuzeigen, dass sich die Konzentrationsfähigkeit der Kinder durch gezielte Interventionen im offenen Ganztag verbessern lässt. Hierfür wurde folgende Forschungsfrage gestellt: „Wie
wirksam ist das Marburger Konzentrationstraining im offenen Ganztag?“.
Um die Forschungsfrage beantworten zu können, wurde das Marburger Konzentrationstraining über einen Zeitraum von sechs Wochen mit zwei unterschiedlichen Vierergruppen durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte mit Hilfe von Fragebögen, die sowohl an die Kinder als auch an die
Mitarbeiter*innen der OGS ausgegeben wurden.
Die Ergebnisse der Evaluationsstudie verdeutlichen, dass sich im Verlauf des Interventionstrainings die selbsteingeschätzte Konzentrationsfähigkeit, die selbstregulativen Kompetenzen und das selbstständige Arbeitsverhalten der Kinder
verbesserten.
Dies zeigt, dass es durchaus sinnvoll ist, Interventionsmaßnahmen zur Konzentrationsförderung, wie das Marburger Konzentrationstraining regelmäßig im offenen Ganztag zu integrieren.
Sozialwirtschaftliche Unternehmen sind Organisationssysteme. Sie müssen wie alle Unternehmen betriebswirtschaftlich gesteuert werden, um auf die Dauer zu überleben. Sie können
wie alle sozialen Systeme von außen nicht mit einer bestimmten Absicht gesteuert werden. Darin besteht für Sozialmanager:innen, die als Leitungskräfte im Feld der Sozialen Arbeit tätig sind, ein Dilemma: Von ihnen wird erwartet, dass sie die Organisation erfolgreich steuern und zugleich entzieht sie sich permanent ihrer Steuerungsabsicht. Damit sind Sozialmanager:innen aber freilich nicht alleine, auch in der Wirtschaft wird seit Jahren am weit verbreiteten
Steuerungsoptimismus gekratzt.
Als Leser*in dieser Arbeit trifft vermutlich Folgendes auf Sie zu: Sie besitzen ein Smartphone, einen Laptop/ Desktop-PC und/oder ein Tablet, sind nahezu ohne Unterbrechung mit dem Internet verbunden. Auf die Frage nach digitalen Kommunikationswegen würden sie E-Mails nicht einmal mehr aufzählen, da diesen keine große Bedeutung im Sinne von Neuheitswert
mehr zufällt. Auf ihrem Smartphone wird sich mit großer Sicherheit eines der folgenden Apps befinden: WhatsApp, Facebook, Instagram, Telegram, Signal.
Hierbei handelt es sich im Jahr 2022 um alles andere als eine Besonderheit: Unter Berufung auf den Digitalverband Bitkom meldete die Deutsche Presseagentur, dass in Deutschland im vorherigen Jahr etwa 56 Millionen Menschen und damit 79% der deutschen Bundesbürger*innen ab 16 Jahren ein Smartphone benutzen (vgl. Sueddeutsche 2021). Kaum ein Medium hat einen derartigen Eroberungsfeldzug hingelegt wie Smartphones und
dementsprechend hat sich das gesellschaftliche Mediennutzungsverhalten wohl nie zuvor in dieser Geschwindigkeit angepasst (oder anpassen müssen?).
Systemsprenger verkörpern eine heterogene Zielgruppe, welche den Agierenden in den Hilfen zur Erziehung mit jedem Einzelschicksal vor Augen führt, dass die bisher
entwickelten Ideen und Konzepte keine ausreichenden Antworten anbieten. Es handelt sich um eine Zielgruppe, die die Ergebnisse der über die letzten Jahre geführten fachlichen und fachübergreifenden Diskurse hinterfragt. Die Arbeit mit Systemsprengern stellt eine besondere Anforderung an die Fachkräfte dar, die sich in der Arbeit mit Systemsprengern immer öfter überfordert und hilflos zeigen. Systemsprenger weisen einen besonderen Hilfebedarf auf, der ebenfalls mit besonderen Herausforderungen für die professionelle Begleitung einhergehen und nicht selten zu Abbrüchen der Hilfemaßnahmen führen (vgl. Groen et.al. 2021, S.83). Es bedarf demnach neuer Antworten auf die gestellten Fragen von Kindern und Jugendlichen, die Systemsprenger genannt werden (vgl. Kieslinger et.al. 2021, S.12).
ADHS: Sozialisation als Faktor für die geschlechtsspezifische Präsentation bei Jungen und Mädchen
(2022)
Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gilt als eine der „häufigsten
psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen“ (Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2022), von der weltweit zwischen 2,2 bis 7,1% der Kinder und Jugendlichen betroffen sind (vgl. Sayal et al. 2018). Die Diagnosehäufigkeit unterscheidet sich jedoch drastisch nach Geschlecht, sodass Jungen mit einem Verhältnis von 2:1 bis 7:1 deutlich häufiger eine ADHS-Diagnose erhalten als Mädchen. Ebenfalls zu beobachten ist, dass bei Mädchen häufiger die unaufmerksame Präsentation diagnostiziert wird, während Jungen eher Diagnosen der hyperaktiven oder kombinierten Präsentation gestellt bekommen (vgl. Steinhausen & Schubert 2020).
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.
„Unsere Gesellschaft ähnelt einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich die einzelnen Steine nicht gegenseitig stützen würden.“ (römischer Philosoph Seneca um 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)
Dieser Vergleich erscheint auch nach fast 2000 Jahren immer noch passend. Jeder
Mensch hat seinen Platz in der Gesellschaft und ist auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen, um das Überleben zu sichern (vgl. Durkheim 2019, S. 469). Die Spannungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt scheinen jedoch gegenwärtig besonders stark zu sein (vgl. Peters 2022, S. 75).
Hintergrund: Das Spielen gewalthaltiger Videospiele gehört für viele Kinder /Jugendliche zum Alltag. Inzwischen wurden zu den möglichen Auswirkungen regelmäßigen Spielens gewalthaltiger Videospiele auf die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen in der Forschung Mehrheitsergebnisse herausgearbeitet. Für viele Entwicklungsbereiche (Affektregulation, Körperrepräsentanz, Empathie-Fähigkeit, Fantasie-Fähigkeit) ergaben sich negative Auswirkungen (aggressive Emotionen/Kognitionen, feindselige Einschätzung der Umwelt, aggressives Verhalten, Desensibilisierung gegenüber Gewalt).
Diese Bachelorthesis erhebt, ob die Sozialarbeiter*innen aus Münster entsprechend
dieses Stands arbeiten.
Methode: Um der Frage, ob Wissen und Umgang übereinstimmen, nachzugehen,
wurde ein quantitativer, standarisierter Fragebogen entwickelt und per E-Mail eine
Online-Befragung innerhalb sozialarbeiterisch tätiger Institutionen mit dem Schwer-
punkt ‚Kinder- und Jugendhilfe, Arbeit mit Familien‘ in Münster durchgeführt. Es
ergab sich eine Stichprobe von 60 Fachkräften. Die Antworten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Sowohl beim Wissen über mögliche Auswirkungen als auch beim Umgang gab es gemischte Ergebnisse. In einigen Bereichen schnitten die Fachkräfte gut ab. Jedoch fühlten sich die Fachkräfte bei den Themen ‚Körperrepräsentanz‘ (73,3%)
und ‚Hirnorganische Veränderungen‘ (65%) in der Selbsteinschätzung unsicher. Bei der Wissensabfrage waren die Einschätzungen in den Bereichen aggressiver Affekt,
Aggressionsniveau, physiologische Erregung und prosozialem Verhalten zu 71,7% inkorrekt. In Gesprächen mit Klient*innen fühlten sich die Befragten bei der Abgren-
zung zwischen riskantem Spielverhalten und Auswirkungen gewalthaltiger Videospiele am unsichersten (70%).
Schlussfolgerung: Die Entwicklung eines Informationsangebotes (Fortbildungsseminar) erscheint sinnvoll.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.