Sozialwesen (SW)
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Biopsychosoziale Bedürfnisse und Lebenslagen bei hochalten Menschen (80+) in Nordrhein-Westfalen
(2021)
Die Deutschen werden älter. Schon vor Impf- und Pflegedebatten im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde eine Veränderung der Altersstruktur der Gesellschaft1 in zahlreichen Zeitungsartikeln diskutiert und als ökonomisches Problem beschrieben (vgl. Börsch-Supan 2011). Im „Land der Alten“ überschritten jeden Tag mehr Menschen die Altersschwelle, und der deutsche Alterungsprozess lasse sich nicht aufhalten (vgl. Nothofer/Venohr 2016). Neben einer niedrigen Geburtenrate ist der Anstieg der Lebenserwartung hierfür ausschlaggebend. Dieser Anstieg wird oft mit verbesserten Lebensbedingungen, verändertem Gesundheitsverhalten und einer steigenden Qualität der medizinischen Versorgung erklärt. Besonders die Lebenszeit im Alter und dem hohen Alter nehme durch eine sich stets verbessernde medizinische Versorgung zu (vgl. Pohlmann 2011, S. 24; Klotz/Simm 2019, S. 86). Aktuell kommt hinzu, dass die Personen der geburtenstarken Kohorte, der "Baby Boomer“, in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, womit sie nach gängigem Verständnis zu der Gruppe der „Alten“ gehören. Der Anteil dieser Gruppe in der Bevölkerung wird daher in den kommenden Jahren rasant ansteigen (vgl. Beeger, 2021).2 Aufgrund der hier dargestellten Entwicklungen wird es zukünftig anteilig mehr alte und insbesondere hochalte Menschen in Deutschland geben (vgl. Polidori/Häusermann 2019, S. 316). Unter hochalten oder hochaltrigen Personen werden gemeinhin Person in einem Alter von über 85 Jahren verstanden.
Im Verlauf eines Jahres leiden rund 30% der erwachsenen Gesamtbevölkerung Deutschlands unter einer psychischen Störung (vgl. Mattejat 2011, S. 69). Oftmals sind die Betroffenen Eltern und ihre Kinder daher unmittelbar von der psychischen Erkrankung betroffen (vgl. Kaschta 2008, S. 5). Die genaue Anzahl der Kinder in Deutschland, die mit einem psychisch erkrankten Elternteil leben, lässt sich allerdings nicht klar bestimmen und es muss auf Hochrechnungen und Schätzungen zurückgegriffen werden (vgl. Griepenstroh et al. 2012, S. 28). Es lässt sich jedoch eindeutig festhalten, dass psychische Erkrankungen Familienerkrankungen sind und Kinder von psychisch kranken Eltern in jedem Fall mit in den Blick genommen werden müssen. Denn zwischen den Eltern mit ihrem Elternrecht und Ansprüchen aus Art. 6 Abs. 2 S.1 GG und den Kindern mit dem Recht auf Förderung und Schutz aus den Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 2 S. 2 GG entsteht ein starkes Spannungsverhältnis, das eine eindeutige Handlungsstrategie für die Arbeit mit betroffenen Familien erschwert. Um Kinder psychisch kranker Eltern innerhalb dieses Spannungsverhältnisses angemessen zu schützen und zu fördern und mögliche Handlungsstrategien zu entwickeln, werden im Laufe dieser Arbeit pädagogische, konzeptionelle Bausteine erarbeitet, die in der praktischen Arbeit mit Klient*innen aktiv umgesetzt werden können.
In den letzten Jahren bezeichnen sich immer mehr Jugendliche als weder ausschließlich männlich, noch ausschließlich weiblich, sondern als nicht-binär (vgl. Diamond 2020, S. 110). Auch in der Politik wird das Thema präsenter, so wurden mittlerweile auch nicht-binäre Jugendliche in den §9 SGB VIII aufgenommen. Das stellt die geschlechtsspezifische Arbeit vor eine neue Herausforderung. Es scheint so, als wäre in der traditionellen Einteilung in Mädchen- bzw. Jungenarbeit kein Platz für nicht-binäre Geschlechter. Aus dieser Problematik ergibt sich die zentrale Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit: „Wie kann geschlechtsspezifische Arbeit die Bedarfe nicht-binärer Jugendlicher decken?“. Zur Klärung dieser Frage wurden qualitative Interviews mit nicht-binären Jugendlichen geführt, um ihre Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. In den folgenden Kapiteln werden zunächst theoretische Grundlagen zur geschlechtsspezifischen Arbeit, zur Lebenssituation nicht-binärer Jugendlicher und zum Minoritätenstressmodell dargestellt und zusammengefasst. Anschließend werden Methodik und Ergebnisse dieser Forschung dargestellt und in Bezug zu den theoretischen Grundlagen diskutiert. Den Abschluss bildet das Fazit.
„Digitales Dorfleben – Wirkung digitaler Nachbarschaftsplattformen auf das dörfliche Zusammenleben“
(2021)
“Digitales Dorfleben”
(2021)
„Der Kontext von Radikalisierung. Räumliche Effekte auf die Anfälligkeit für Radikalisierung“
(2021)
Im Forschungsprojekt „Digitales Dorfleben“ werden die Effekte digitaler Nachbarschaftsnetzwerke auf das Zusammenleben in ländlichen Räumen in Ost- und West-Deutschland untersucht. Die Mixed-Methods-Studie untersucht mit vier Untersuchungsdörfern (sog. Ankerfällen) und vier regionalen Vergleichsfällen insgesamt acht Dörfer. Zwei der Untersuchungsdörfer weisen eine hohe Nutzung von nebenan.de gemessen an der Bevölkerung auf, während sowohl die regionalen Vergleichsbeispiele als auch die übrigen Ankerbeispiele sich durch eine geringe Nutzung von nebenan.de auszeichnen. Bei nebenan.de handelt es sich um das größte deutschsprachigen digitale Nachbarschaftsnetzwerk. In den zu untersuchenden Dörfern werden sowohl qualitative Interviews als auch standardisierte Bevölkerungsbefragungen durchgeführt. Zudem werden sozio-ökonomische Kontextfaktoren der acht Fälle vergleichend untersucht. Das Projekt wird von der Kernfrage geleitet, inwiefern die Nutzung digitaler Nachbarschaftsplattformen einen Effekt auf das nachbarschaftliche Zusammenleben im ländlichen Raum hat und wie sich ein solcher Effekt gestaltet. Methodisch ist das Projekt Hypothesen-prüfend strukturiert und leistet einen Beitrag in der Erforschung von Digitalisierung in ländlichen Räumen. Für den Transfer werden in den vier Ankerfällen Dorfabende organisiert, bei denen die Projektergebnisse vorgestellt und mögliche Entwicklungspfade des Dorfes diskutiert werden. Das Projekt ist am interdisziplinären Institut für Gesellschaft und Digitales (GUD) der FH Münster angesiedelt und wird gefördert vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung.
Die Kommunen in NRW verzeichnen seit mehreren Jahren eine verstärkte Zuwanderung, ob nun von EU-Bürgerinnen und Bürgern oder von Geflüchteten. Dabei ist die Zuwanderung nicht über alle Stadtteile einer Stadt gleichverteilt, sondern es bilden sich in allen kreisfreien Städten und Kreisen kleinräumige Zuwanderungsschwerpunkte heraus. Solche diversitätsgeprägten Orte sind in NRW häufig auch die ärmsten Stadtteile einer Stadt und damit Zielgebiete von Quartiersentwicklungsprogrammen. Das bedeutet, dass die Armenhäuser unserer Städte zugleich ihre Integrationsmotoren sein sollen. Dafür braucht es allerdings ein hohes Maß an integrationspolitischen Anstrengungen, in Form passgenauer Angebotslandschaften, integrierter Quartiersentwicklung und einer vorausschauenden Stadtentwicklungspolitik. Um einen Beitrag zur notwendigen Konzeption diversitätssensibler Quartiersentwicklung in Form der Förderung nachbarschaftlicher Beziehungen zu leisten, wird das Thema Nachbarschaft in diversitätsgeprägten und armutsbelasteten Stadtteilen in vier Teilstudien untersucht. Dabei stehen die jeweiligen lokalen Variationen, wie Diskriminierungserfahrungen, digitale Nachbarschaftskontakte bauliche Probleme und lokale Konflikte um armutsgeprägte Zuwanderung im Fokus. Die Ergebnisse zeigen, dass Nachbarschaft eine Ressource für alltägliche Integrationserfahrung darstellt, welche durch kommunale Integrationspolitik adressiert werden kann. Vor allem die Förderung lokaler Angebotslandschaften und Digitalisierung ist dafür eine geeignete Strategie. Für die kommunalen Integrationszentren NRW bedeutet dies, dass sie raumbezogene Steuerungsinstrumente entwickeln sollten, welche sowohl die sozialstrukturellen Dynamiken als auch die lokalen Angebotsstrukturen im Blick behalten. Weiterhin bedarf es der dauerhaften Thematisierung von Rassismus und Diskriminierungserfahrung, wie die Ergebnisse nahelegen. Zudem ist es sinnvoll, auch raumbezogene Kooperationen zu entwickeln, um sozialräumlichen Herausforderungen zu begegnen sowie digitale Praktiken unter den Nachbarinnen und Nachbarn eines Stadtteils in den Blick zu nehmen. Die Kommunalen Integrationszentren NRW sind als mittlerweile etablierte und gut vernetzte kommunale Organisationseinheiten in der Lage, diese Steuerungsinstrumente zu entwickeln und zu implementieren.
In der Lebensgeschichte spielen bedeutsame Orte eine große Rolle, die auch in der Biografiearbeit zum Tragen kommt. Der Umgebungsradius älterer Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, kann aufgrund gesundheitlicher und finanzieller Begrenzungen sehr eingeschränkt sein, Reisen können unter Umständen unmöglich sein. Aktuelle VR-Tech- nologie mit der Erfahrung der Immersion, des Eintauchens in die virtuelle Umgebung, könnte eine Möglichkeit sein, Orte (wieder) zu erleben, die schwierig oder unmöglich zu besuchen sind, und so in der Biografiearbeit genutzt werden. Die vorliegende Studie weist auf positive Effekte auf das Wohlbefinden hin und ermittelt Gratifikationseffekte der Nut- zung. Dabei sind besonders wichtige Kategorien Genuss, Hilfe beim Wiedererinnern und Erlebnis.
Forschungsethische und datenschutzrechtliche Aspekte der informierten Einwilligung als Audioaufnahme
(2021)
Angela Benner und Julian Löhe gehen der Frage nach, wie eine informierte Einwilligung
mit älteren Menschen dialogorientiert gestaltet und auch entsprechend dokumentiert werden kann, wenn sich die Schriftform einer Einwilligungserklärung
als hinderlich erweist. Auf der Grundlage einer qualitativen Interviewstudie
zum Thema Tod und Sterben diskutieren sie forschungspraktische Herausforderungen
im Hinblick auf Vertraulichkeit und Datenschutz und die Möglichkeit einer
Audioaufzeichnung von Einwilligungsgesprächen.
In einvernehmlich nicht monogamen Beziehungen (ENMB) sind Menschen mit mehr als einer Person in einer (sexuellen und/oder emotionalen) Intimbeziehung verbunden. Vermehrt nehmen Personen, die in ENMB leben (wollen), psychosoziale Angebote in Anspruch. Damit Berater*innen angemessen auf deren Beratungsanliegen reagieren können, werden konkrete Empfehlungen für die therapeutische Arbeit formuliert. Die Empfehlungen basieren auf veröffentlichten Fallstudien, die bisher fast ausschließlich in englischer Sprache vorliegen, sowie der Beratungspraxis des Autors. Dadurch soll ein Beitrag zu einer besseren psychosozialen Versorgung von Menschen geleistet werden, die einvernehmlich nicht monogam leben (wollen).
Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.
#BlackLivesMatter und #StopAsianHate sind nur zwei von vielen Hashtags, unter denen sich aktivistische Bewegungen gegen Rassismus in den letzten Jahren entwickelten. El-Mafaalani schlussfolgert: „Rassismus ist ein Thema des Mainstreams geworden.“ (2021, S. 10). Dies liegt allerdings nicht daran, dass das gesellschaftspolitische Interesse gestiegen ist, sondern daran, dass zunehmend BIPoC auf rassistische Diskriminierungsverhältnisse aufmerksam machen (vgl. ebd., S. 13 f.). Wie im Zitat der Antirassismus-Trainerin Tupoka Ogette deutlich wird, teilen Betroffene besonders nach schwerwiegenden Vorfällen in der Öffentlichkeit (z.B. der Anschlag in Hanau im Jahr 2020) ihre Erfahrungen mit, jedoch scheint es trotz dessen keine Veränderungen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu geben. Die Soziale Arbeit hat als Menschenrechtsprofession den besonderen Auftrag, sich gegen Benachteiligung und für soziale Gerechtigkeit einzusetzen: Also auch Rassismus zu bekämpfen (vgl. Melter 2009, S. 107). Doch was passiert, wenn Fachkräfte selbst von Rassismus betroffen sind?