Sozialwesen (SW)
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Sozialwirtschaftliche Unternehmen sind Organisationssysteme, die betriebswirtschaftlich gesteuert werden müssen. Als soziale Systeme können sie allerdings von außen nicht mit einer bestimmten Absicht gesteuert werden. Dies stellt für Sozialmanager:innen, die als Leitungskräfte im Feld der Sozialen Arbeit tätig sind, ein großes Dilemma dar. Zita Maria Müller charakterisiert systemisches Controlling und untersucht die Chancen und Grenzen von Controlling als systemische Steuerungspraxis. In Anlehnung an Luhmanns Systemtheorie hinterfragt die Autorin die klassischen Controllingfunktionen und eröffnet neue Aspekte für eine anschlussfähige Kommunikation zwischen Leitungskräften und Controller:innen in Sozialdienstleistungsorganisationen.
Der Beitrag verfolgt das Ziel, einen exemplarischen Blick in die DACH-Region zum Einsatz von KI in der Sozialen Arbeit im Bereich Kinder und Jugendliche zu werfen. Dafür wird auf einzelne Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwiesen, um so den aktuellen Stand der Verwendung von KI in der DACH-Region zu skizzieren. Einzelne Projekte finden dafür Erwähnung, werden für den Erhalt eines Überblicks jedoch nicht im Detail vorgestellt. Ebenfalls erhebt der Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schon bei der Recherche und im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist deutlich geworden, dass der Einsatz von KI in der Kinder- und Jugendhilfe vielerorts weder in Projekten organisiert, noch (standardisiert) evaluiert wird.
Mädchen in meinem Praxissemester in einer teilstationären Einrichtung. Sie durchlebte zu dieser Zeit eine Phase voller Herausforderungen, da sie ihre Familie verlassen und in eine Wohngruppe ziehen sollte. Aufgrund doppelter Finanzierung durch den Besuch zweier Einrichtungen der Jugendhilfe, sollte sie nun auch die teilstationäre Einrichtung verlassen, von welcher sie bereits seit über zwei Jahren Teil war. In dieser angstbesetzten Phase berichtete sie mir in einem Gespräch, dass Billie Eilish ihr großes Vorbild sei und sie ihre Musik hört, wenn sie Angst hat oder traurig ist.
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Selbstbestimmung und Abgrenzung – der Übergang ins Erwachsenenalter kann sich bei Jugendlichen äußerst verschieden gestalten. Die Ablösung von den Eltern1 gilt als eine der zentralen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe gehen weitreichende Chancen in der weiteren Individuation und Entwicklung der jungen Menschen einher (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2022, S. 25 ff.). Als zentraler Schritt im Übergang ins Erwachsenenalter gilt der Auszug aus dem Elternhaus (vgl. ebd., S. 39; Schultz 2010, S. 17 f.; Emmelmann/ Greving 2019, S. 14). Viele erwachsene Menschen mit sogenannter ‚geistiger Be-
hinderung‘2 verbleiben jedoch in ihren Familien, was im Forschungsfeld der Sozialen Arbeit unter anderem in Bezug auf die Identitätsentwicklung und Selbstbestimmung als kritisch gewertet wird (vgl. Walter 2020, S. 157; Emmelmann/ Greving 2019, S. 11; Schultz 2010, S. 12). Selbstbestimmung und eine vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei mit der Verabschiedung der UN-BRK erklärte sozialrechtliche Zielsetzung und Menschenrecht von Menschen mit ‚Behinderung‘. Zahlen von Menschen mit sogenannter
‚geistiger Behinderung‘, die im Erwachsenenalter weiterhin mit ihren Familien wohnen, differieren zwischen 40% und 60%, wobei die Datenlage als mangelhaft einzuschätzen ist (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2019, S. 43; Hermes 2023, S. 40; Schultz 2010, S. 12; Wachtel 2013, S. 124). Laut dem Statistischen Bundesamt (2022) verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt mit 23,6 Jahren ihr Elternhaus. Aus dem Grund wird es in dieser Arbeit als sinnvoll erachtet, einem erweiterten Verständnis des Jugendalters3 bis ins junge Erwachsenenalter zu folgen.
Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich aus drei Teilen zusammen. Im Theorieteil werden die begrifflichen und theoretischen Grundlagen geklärt. Ausgehen vom theoretischen Teil, welcher die Grundlage für empirische Untersuchung bildet, werden im zweiten Teil die Interviews dokumentiert und im dritten Teil wird eine Ergebnisdiskussion durchgeführt.
Die Jugend ist eine Zeit, in der heranwachsende Menschen vielfältige Veränderungen durchlaufen. Sie befinden sich auf dem Weg, ihre Identität und ihre subjektiven Lebensweisen zu entwickeln und zu strukturieren. Jugendliche werden dabei von außen durch zahlreiche Erwartungen der Familie, der Institutionen und der Gesellschaft versucht, entsprechend der Norm zu formen. Unter diesem Druck von allen Seiten sind Jugendliche in dieser Lebensphase sowohl mit der Aufgabe als auch mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Individualität zu erkennen, auszureifen und zu leben. Gleichzeitig sollen sie aber bestenfalls nirgendwo anecken und kein Aufsehen erregen. Als seien die üblichen Anforderungen, Entwicklungsaufgaben und zu treffenden Entscheidungen nicht für alle Jugendlichen schon herausfordernd genug, sehen sich Jugendliche, die nicht der cisgeschlechtlichen und heterosexuellen Norm entsprechen, noch mit ganz anderen Hürden konfrontiert.
Unter dem Motto „Haltung zeigen“ fanden 2022 die Münsteraner Wochen gegen Rassismus statt. Dieser Kontext verdeutlicht beispielhaft den Symbolcharakter des Begriffs. Er soll eine Positionierung zu negativen gesellschaftlichen Entwicklungen aufzeigen und fungiert in seiner Funktion als innere Überzeugung für eine offene und demokratische Gesellschaft. Unter einer professionellen Haltung werden viele verschiedene weiche Begriffe subsumiert, wie z.B. Glaubensätze, Werte, Einstellungen, ethische Postulate, Handlungsintentionen sowie -ziele. Pädagogische Fachkräfte repräsentieren diese in Bezug auf ihr berufliches Handeln, diese sollen jedoch auch in ihrem pädagogischen Handeln zum Ausdruck kommen (vgl. Kuhl et al. 2014a, S. 79). Sozialpädagog:innen bewahren in der Jugendhilfe Haltung, wenn sie auf ein herausforderndes Verhalten eines Kindes nicht unangemessen mit verbaler Entgleisung reagieren, da sie unter Umständen die Beschimpfung der Heranwachsenden als persönlichen Angriff gedeutet haben. In ähnlicher Weise wird von Haltung bewahren gesprochen, wenn Gefühlszustände, wie tiefe Trauer, starker Schmerz oder große Freude, den Alltag von Fachkräften prägen, aber nicht bestimmen. Dabei geht es nicht darum, diese Gefühle gegenüber den Adressat:innen zu verbergen, sondern sie in der Regel unter bestimmten Kriterien zu zeigen, wenn man andere oder sich selbst damit nicht bloßstellt oder dem Gegenüber diese Emotionen zugemutet werden können. Damit wird beabsichtigt mithilfe einer angemessenen Haltung das eigene Gesicht zu wahren sowie der anderen Person selbiges zu ermöglichen (vgl. Mührel 2019, S. 31 f.). Haltung zeigt sich also in einem konkreten Handeln und gestaltet dieses.