Sozialwesen (SW)
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Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
Ein großer Teil der Menschen erfreut sich dank guter Lebensverhältnisse einer stabilen Gesundheit bis ins hohe Lebensalter. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko schwerer Erkrankungen oder dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. In Deutschland lag der Anteil der Pflegebedürftigen am Jahresende 2020 bei etwa 4,6 Millionen Menschen (Bundesministerium für Gesundheit, 2021). Bedingt durch den demografischen Wandel und einem stetig sinkendendem familiären Pflegepotential, steigt die Anzahl der Menschen, die auf professionelle Pflege und Betreuung im Rahmen der Altenhilfe angewiesen sind. Besonders in Einrichtungen der stationären Altenhilfe besteht die Klientel meist aus hochaltrigen, pflegebedürftigen und multimorbiden Menschen. Infolge der vielschichtigen Problemlagen der zu betreuenden alten Menschen, ist der Arbeitsalltag der Mitarbeitenden aller Arbeitsbereiche in der stationären Altenhilfe durch fachliche, soziale und emotionale Anforderungen geprägt. Hinzu kommt, dass es in sozialen Berufen immer wieder zu einer starken Ausrichtung der Versorgung auf die Klientel kommt, meist auf Kosten der eigenen Selbstfürsorge. Ferner erschwert der Fachkräftemangel in Deutschland die Bereitstellung von geeignetem Personal für eine aktivierende, an den Bedürfnissen und Ressourcen der zu betreuenden Menschen orientierte Unterstützung. Der Anstieg der fachlichen, körperlichen und seelischen Anforderungen, bei immer geringeren personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen, stellt für Altenheimmitarbeitende eine zunehmende Belastung dar. Daraus resultierende psychische Belastungen und Beanspruchungen durch Stress, Mehrarbeit und Überanstrengung gehen häufig auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeitenden. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege ergab, dass im Jahr 2018 fast zwei Drittel der Alten- und Krankenpflegemitarbeitenden unter den psychischen Belastungen des Pflegealltags litten. Angesichts der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft und der damit einhergehenden Zunahme der alltäglich zu meisternden Herausforderungen besteht die Gefahr, dass die Arbeitsbelastung für die versorgenden und betreuenden Berufe zunimmt. Sowohl im Interesse der Mitarbeitenden als auch im Hinblick auf den herrschenden Fachkräftemangel in Deutschland besteht eine Relevanz, die Gesundheit der Mitarbeitenden eines Altenheims zu erhalten und zu fördern sowie das Entstehen von Krankheiten zu verhindern.
Sozialraumorientierung – Ein Fachkonzept zur Gestaltung niedrigschwelliger Hilfearrangements?
(2022)
Schaut man sich die Gesamtlage des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an, kann man sagen: Noch nie ging es Kindern und Jugendlichen durchschnittlich so gut wie heute. Doch leider gilt dies nicht für alle. Einige Studien konnten zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche in der Gefahr stehen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Die Schere zwischen einer Mehrheit an Gewinnern und einer Minderheit an Verlieren öffnet sich weiter. Zudem kommt es zu einer beständigen Weitergabe der sozialen Chancen und Risiken durch die Herkunftsfamilie (vgl. Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2013, 53).
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).
In den letzten zwei Jahrzehnten erfolgte ein Wandel in der Gesellschaft und der Sozialpolitik, weg von einer Haltung der fremdbestimmten Fürsorge für Menschen mit Beeinträchtigung hin zur Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit. Inklusion als Vision beinhaltet, den Anspruch Heterogenität und Vielfalt der Gesellschaft als normal anzuerkennen und somit den Umgang mit Minderheiten neu zu gestalten.
Wer sich einen Überblick über das gegenwärtige Angebot an Verhütungsmethoden verschafft, gelangt schnell zu der Annahme, Schwangerschaftsverhütung sei größtenteils „Frauen*sache“. Denn die meisten der aktuell zugänglichen Verhütungsmethoden in Deutschland sind auf den gebärfähigen Körper ausgelegt. Ob Pille, Diaphragma, Hormonspirale, Dreimonatsspritze oder Vaginalring – sie alle und noch weitere Methoden richten sichan Frauen (Gnoth & Fehr, 2018; Goerke & Junginger, 2018). Für Männer sind zwar ebenfalls Verhütungsoptionen verfügbar, allerdings ist die Auswahl hier sehr begrenzt. Gerade einmal drei Methoden stehen zur Verfügung, von der eine irreversibel ist und eine andere kaum Verhütungsschutz bietet (Reynolds-Wright et al., 2021). Dabei sind Männer und Frauen, durch die nötige Verschmelzung von Samen- und Eizelle, gleichermaßen für die Zeugung von Kindern verantwortlich, was bedeutet, dass ein ausgeglichenes und gleichermaßen wirksames Angebot an empfängnisverhütenden Methoden angemessen wäre (Goerke & Junginger, 2018).
Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Lebenswirklichkeiten, Werte und Überzeugungen im Kontext von Wanderungsbewegungen stellt eine Chance und zugleich eine Herausforderung heutiger Gesellschaften dar (vgl. Gekeler 2020, S. 2). Migrant*innen, aber auch die Aufnahmegesellschaft müssen sich an ein Zusammenleben in kultureller Vielfalt anpassen (vgl. ebd.).
Die migrationspolitischen Entwicklungen seit der großen Fluchtbewegung im Jahr 2015 haben die Themen ‚Migration‘, ‚Integration‘, und ‚Multikulturalismus‘ in den Fokus fachlicher und öffentlicher Debatten gerückt (vgl. Stecklina et al. 2021, S. 19). Vor diesem Hintergrund gewinnen folgende Fragen an Bedeutung: Welche Herausforderungen gehen – sowohl für die eingewanderte als auch für die Aufnahmegesellschaft – mit der Migration einher? Welche Rolle spielt die kulturelle Identität und Werteorientierung im Prozess der Migration und Anpassung an eine fremde Kultur? Und welche Methoden erweisen sich als hilfreich, um sowohl zwischenmenschliche als auch innere Konflikte zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten?
In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar.
Das Thema Resilienz ist in aller Munde. Im Internet finden sich zahllose Links zu Websites, Ratgebern, Fachbüchern und Seminaren, die sich alle mit dem Thema Resilienz beschäftigen und die Wichtigkeit dieser Eigenschaft herausheben. Gleichzeitig gibt es, auch auf fachlicher Ebene, einen steten Diskurs darüber, wie sich Resilienz definieren lässt und, vor allem, wie Resilienz gefördert werden kann. Gerade der Förderung der Resilienz scheint dabei aus Sicht der Sozialen Arbeit eine enorme Bedeutung zuzukommen.
Sind Sie glücklich? Was macht Sie glücklich? Wer oder was denken Sie hindert Sie daran, glücklich zu sein? Haben Sie sich diese Fragen schon einmal gestellt?
Auf der ganzen Welt verspüren die Menschen den inneren Wunsch, glücklich zu sein (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 12). Im 21. Jahrhundert, in einer globalisierten, technologisierten, komplexen Welt des Fortschritts gibt es viele Gründe glücklich zu sein und doch sind viele Menschen allein und haben das Gefühl, dass diese Welt keine Glückserfahrungen für sie zu bieten habe (vgl. Csikszentmihalyi 2017, S. 33). Eine Steigerung von Glück und Wohlbefinden führt zu einer Verbesserung individueller Persönlichkeitsmerkmale, wie z. B. der Steigerung des Selbstwerts. Ferner potenziert es sich, da die soziale Umwelt und die gesamte Gesellschaft davon profitiert, wenn Menschen glücklich sind (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 35). Das lässt sich auch in Zusammenhang mit der Reziprozitätsnorm (Gegenseitigkeitsnorm) begründen. Damit wird deutlich, warum ein so großes Interesse daran besteht, Glück und Wohlbefinden zu fördern. Andererseits soll an dieser Stelle bereits dem entstandenen „Glückshype“ entgegnet werden, dass Unglücklichsein und Misslingen ebenso zum Leben dazugehören, wie Glücklichsein und Wohlbefinden (vgl. Lützenkirchen et al. 2015, S. 39-40).
Kinder depressiver Eltern stärken! Die Förderung von Resilienz in der Offenen Ganztagsgrundschule
(2022)
„Meistens liegt sie dann im Bett und will ihre Ruhe haben, aber eigentlich liegt sie ja jeden Nachmittag auf dem Sofa, weil sie kaputt ist [...] Na ja, sie ist dann nicht so wie sonst, wir müssen [...] manchmal war es auch so, dass wir dann alleine zur Schule gehen mussten [...] Nicht hingebracht, aber sie ist nicht mit aufgestanden und so.“ (w., 9 Jahre zit. n. Lenz 2014a, S. 92)
„Ganz ehrlich? Ohne Hilfe schaffe ich das nicht mehr. Ich denke wirklich irgendwann, ich selber gehe auch drauf. [...] Weil geht nicht mehr. Kann ich nicht. Ich habe meiner Mama ganz ehrlich gesagt ‚ich brauche Hilfe.‘ Ich vor mir selber sage das, sonst hast du nachher auch noch einen an der Klatsche. Weil alleine denke ich, da könnten die mich in die Ecke stopfen. Weil alleine verarbeiten kann ich das nicht. Das sind so viele Probleme [...] Aber mittlerweile sage ich auch ‚Mama, ich bin erst 14, ich kann die Sachen nicht alleine verarbeiten.‘“(Schülerin einer Gesamtschule, 14 Jahre zit. n. Brockmann/Lenz 2016, S. 116)
Diese beiden einleitenden Zitate verdeutlichen die besondere Problematik, denen Kinder mit einem an Depressionen erkrankten Eltern(-teil) ausgesetzt sind. Das Zusammenleben mit dem erkrankten Elternteil stellt für diese Kinder ein außerordentliches Risikopotenzial für einen ungünstigen Entwicklungsverlauf dar (Lenz 2014a, S. 17 ).
Doch nicht alle Kinder depressiver Eltern entwickeln eine psychische Störung. Zahlreiche betroffene Kinder können ihre erschwerte Lebenssituation bewältigen und gesund heranwachsen (vgl. ebd., S. 149). Viele Kinder scheinen über eine gewisse Resilienz zu verfügen, die es ihnen ermöglicht, zumindest phasenweise mit ihren belastenden Lebensumständen umgehen zu können (vgl. ebd., S. 149 f.; Lenz/Wiegand-Grefe 2017, S. 34 f.). Im Setting der Offenen Ganztagsgrundschule, dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Verfasserin, werden Kinder mit depressiv erkrankten Elternteilen in der Regel bislang nicht als Risikogruppe wahrgenommen und finden daher im Unterstützungssystem der Offenen Ganztagsgrundschule wenig Berücksichtigung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sozialpädagogischen Unterstützung, um möglichen Beeinträchtigungen entgegenwirken zu können.
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
Auf Grund von Bedrohungen und Krieg in den Heimatländern, begeben sich viele Menschen, darunter auch Kinder und Jugendliche, auf die Flucht. Sie verbinden meist mit der Flucht nach Deutschland die Hoffnung auf sichere Lebensperspektiven. Im Herkunftsland oder auf der Flucht durchlebten die Geflüchteten häufig traumatische Situationen. Diese gilt es im Ankunftsland zu bearbeiten.
In der Bachelorarbeit wird die Frage bearbeitet, welche Handlungskompetenzen sozialpädagogische Fachkräfte einer stationären Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe im Umgang mit traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen benötigen.
Dafür wird eine umfassende Literaturrecherche zu den Themen Flucht, Trauma und Traumapädagogik durchgeführt. Außerdem wird eine Einheit von einer möglichen traumapädagogischen Fortbildung für Sozialarbeitende der stationären Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Die Ergebnisse der Ausarbeitung zeigen deutlich, dass die
traumapädagogische Arbeit mit traumatisierten geflüchteten Minderjährigen von hoher Relevanz ist. So wird u.a. ebenfalls die Bedeutung von Selbstfürsorge hervorgehoben. Voraussetzung für die pädagogische Arbeit sind traumaspezifische Kenntnisse,
eine traumapädagogische Haltung als auch die regelmäßige Reflexion der eigenen Arbeit und etwaiger Belastungen. Traumapädagogische Fortbildungen sind vornehmlich in der Arbeit mit geflüchteten Heranwachsenden notwendig, da durch Traumatisierungen das Weltbild der Kinder und Jugendlichen ausschlaggebend bestimmt wird. Dem sind positive Bilder und Erlebnisse entgegenzusetzen, sodass eine Verarbeitung der seelischen Verletzung ermöglicht wird. Der Prozess der Verarbeitung vergangener Geschehnisse erfordert notwendige und rechtzeitige Hilfe durch die Sozialarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe.
Hoffnung. Ein Begriff, welcher einer Vielzahl von Auslegungen unterliegt und welcher sich in den unterschiedlichsten Bezügen im Sprachgebrauch wiederfindet. Der Begriff wird als Zuspruch verwendet, „gib die Hoffnung nicht auf“, bezieht sich auf Wünsche und Erwartungen an bestimmte Sachverhalte, „ich hoffe, dass es meinem Kind nach der Operation besser gehen wird“, findet sich als Adjektiv wieder, um das eigene Wohlergehen zu beschreiben, „meine neue Arbeitsstelle stimmt mich hoffnungsvoll“, sowie für die Beschreibung, was einem im Leben antreibt und Sicherheit gibt, „meine Familie gibt mir Hoffnung“, “ich setze meine Hoffnung auf Gott“. Darüber hinaus stellt Hoffnung ein relevantes psychologisches Phänomen dar (vgl. Farran et. al 1999, S. 6). Die Pflegewissenschaften beschäftigen sich seit Ende der 60-er Jahre mit der Erforschung von Hoffnung in Verbindung mit der Pflege schwer erkrankter Menschen (vgl. Krafft und Walker 2018, S. 111). Hoffnung ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Lebensqualität (vgl. Farran et. al 1999, S. 20 f.). Auch aktuelle Ansätze, welche sich auf die Heilung und Genesung psychisch erkrankter Menschen ausrichten, erkennen Hoffnung als Grundvoraussetzung für den Genesungsprozess an. Im Recovery-Ansatz, welcher mittlerweile etablierter Bestandteil innerhalb der Psychiatrie ist, wird Hoffnung als entscheidender Faktor für den Genesungsweg definiert (vgl. Knuf 2020, S.10). Wenn sich Hoffnung positiv auf die Lebensqualität auswirkt und ein relevantes Element für den Genesungsweg psychisch erkrankter Menschen darstellt, dann haben diese Erkenntnisse auch eine hohe Relevanz für die Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit.
Die vorliegende Forschungsarbeit widmet sich anhand von Leitfadeninterviews mit drei trans* (binär und nicht-binär) Studierenden den Fragen: „Wie fühlen sich trans* Studierende am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster? Was sind ihre Wünsche für ein
inklusives Lernumfeld?“. Mit der anschließenden qualitativen Inhaltsanalyse kann offengelegt werden, dass die Erfahrungen und Wünsche der Studierenden zum Großteil auch in US-amerikanischen Studien und in der Literatur zu finden sind. Als besonders positiv sticht in dieser Studie der Kontakt zu der Studierendenschaft hervor. Trotzdem ergeben sich im Studienalltag am Fachbereich Sozialwesen für die drei interviewten trans* Studierenden unterschiedliche exkludierende, diskriminierende und negative Situationen, denen konkrete Veränderungswünsche entspringen. Zu den relevantesten gehören dabei, niedrigschwellige Angebote zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der FH, geschlechtsneutrale Toiletten, Vernetzungsmöglichkeiten, eindeutige Anlaufstellen bei Beratungsbedarf oder Diskriminierungserfahrungen, mehr Aufklärung und Wissen zu Trans*identitäten für alle Hochschulmitglieder, eine diversere Aufstellung des Personals, mehr Öffentlichkeitsarbeit sowie ein inklusiver und sensibler Umgang mit Sprache und Pronomen. Der konkreten Weiterentwicklung und Einbringung der Anliegen trans* Studierender könnte sich in Zukunft eine spezifische Stelle des Fachbereichs/der FH oder eine Arbeitsgruppe widmen.
Deutschland gilt als Hochkonsumland, was Alkohol betrifft (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2021, S.41). So gab es im Jahr 2018 einen Gesamtalkoholkonsum pro Kopf in Deutschland von circa 11 Litern bei Erwachsenen ab 15 Jahren (vgl. ebd., S.11). 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt (vgl. Atzendorf et al., 2019, S.581 f.). Das ergab eine Untersuchung aus 2018 zu Schätzungen des Gebrauchs von Alkohol und anderen Drogen (vgl. ebd.). Eine Alkoholabhängigkeit ist die am stärksten stigmatisierte psychische Erkrankung (vgl. Schomerus, 2011, S.109f.). Betroffene haben neben den Krankheitssymptomen der Erkrankung mit der Vorverurteilung als willensschwach oder gar als gefährlich zu kämpfen (vgl. ebd.). Zwar ist der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttaten gegeben, was nicht beschönigt werden sollte (vgl. Bundeskriminalamt 2019; Bundeskriminalamt 2020). Doch eine Alkoholabhängigkeit ist eine ernsthafte Erkrankung, die gut behandelbar sein kann, auch Spontanremissionsraten sind hoch. Sie ist nicht auf die Charakter- oder Willensschwäche der Betroffenen zurückzuführen (vgl. Schomerus, 2011, S.109 f.). Diese Stereotype können aus Sicht der Gesellschaft dafür sorgen, sich von Betroffenen abzugrenzen, um die gesellschaftlichen Normen einzuhalten. Schomerus (ebd.) spricht von einer „Doppelbödigkeit alkoholbezogener Normvorstellungen“ und weist damit auf das Spannungsfeld hin, dass der Konsum auf der einen Seite gesellschaftlich normal ist und sogar erwünscht ist. Auf der anderen Seite werden Menschen, die daraus eine Abhängigkeit entwickeln, ausgeschlossen (vgl. ebd.).
In Deutschland erleben viele Kinder einen sexuellen Missbrauch und entwickeln infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit zwei Forschungsfragen: Erstens wird untersucht, ob Resilienz einen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von sexuellem Missbrauch hat.
Zweitens wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern Resilienz einen Einfluss auf den weiteren Verlauf einer posttraumatischen Belastungsstörung nimmt. Dazu sollen Resilienzfaktoren identifiziert werden, welche potenziell die Entwicklung der posttraumatischen Belastungsstörung beeinflussen können. In der vorliegenden Arbeit wird ausschließlich der sexuelle Missbrauch in der Kindheit als auslösendes traumatisches Ereignis berücksichtigt. Ein Programm zur Resilienzförderung wird auf die theoretisch erarbeiteten Erkenntnisse der Literaturrecherche überprüft.
Die Forschungsfragen werden mittels einer systematischen Literaturrecherche, unter Hinzunahme multipler Datenbanken beantwortet. Diese ergab, dass Resilienz einen erheblichen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung hat. Einwirkungen auf den weiteren Krankheitsverlauf können ebenfalls bestätigt werden.
Aus den Ergebnissen kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Resilienzförderung einen potenziellen Ansatz der Sozialen Arbeit für die Unterstützung von Kindern, diagnostiziert mit einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von Kindesmissbrauch, darstellt.
Es besteht die Notwendigkeit weiterer Definitions- und Forschungsarbeit, um zukünftig evidenzbasierter und qualitativer mit dem Konzept der Resilienz arbeiten zu können. Dies bezieht sich vor allem auf die einzelnen Resilienzfaktoren und ihre Wirkung im Rahmen indizierter Präventionen.
Biopsychosoziale Bedürfnisse und Lebenslagen bei hochalten Menschen (80+) in Nordrhein-Westfalen
(2022)
Die Deutschen werden älter. Schon vor Impf- und Pflegedebatten im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde eine Veränderung der Altersstruktur der Gesellschaft in zahlreichen Zeitungsartikeln diskutiert und als ökonomisches Problem beschrieben (vgl. Börsch-Supan 2011). Im „Land der Alten“ überschritten jeden Tag mehr Menschen die Altersschwelle, und der deutsche Alterungsprozess lasse sich nicht aufhalten (vgl. Nothofer/Venohr 2016). Neben einer niedrigen Geburtenrate ist der Anstieg der Lebenserwartung hierfür ausschlaggebend. Dieser Anstieg wird oft mit verbesserten Lebensbedingungen, verändertem Gesundheitsverhalten und einer steigenden Qualität der medizinischen Versorgung erklärt. Besonders die Lebenszeit im Alter und dem hohen Alter nehme durch eine sich stets verbessernde medizinische Versorgung zu (vgl. Pohlmann 2011, S. 24; Klotz/Simm 2019, S. 86). Aktuell kommt hinzu, dass die Personen der geburtenstarken Kohorte, der "Baby Boomer“, in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, womit sie nach gängigem Verständnis zu der Gruppe der „Alten“ gehören. Der Anteil dieser Gruppe in der Bevölkerung wird daher in den kommenden Jahren rasant ansteigen (vgl. Beeger, 2021). Aufgrund der hier dargestellten Entwicklungen wird es zukünftig anteilig mehr alte und insbesondere hochalte Menschen in Deutschland geben (vgl. Polidori/Häusermann 2019, S. 316). Unter hochalten oder hochaltrigen Personen werden gemeinhin Person in einem Alter von über 85 Jahren verstanden.