Sozialwesen (SW)
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Leaving Care - Herausforderungen junger Erwachsener im Übergang aus der stationären Jugendhilfe
(2024)
Ethische Fragestellungen zu stationären psychiatrischen Zwangsmaßnahmen bei psychotischen Störungen
(2024)
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Weltweit sind Millionen Menschen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, einer international anerkannten Menschenrechtsverletzung. Was als Tradition in Eth-nien praktiziert wurde, hat sich durch zunehmende Migrationsbewegungen zu einem global auftretenden Phänomen evolviert. Dieser Arbeit liegt die These zugrunde, dass mit der Zunahme Betroffener in Deutschland, eine Anforderung an das Sozialwesen gestellt wird, entsprechende Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten auszu-bauen. Sie analysiert die Tradition weiblicher Genitalverstümmelung und ihre Auswir-kungen mit Fokus auf die Beratungsgestaltung für Betroffene. Dabei untersucht die Arbeit die zentrale Fragestellung, inwiefern feministische Beratung für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung problemlösend fungieren kann. Die Arbeit kommt durch eine literarische Analyse zu dem Ergebnis, dass feministische Beratung als Hal-tungs- und Handlungsansatz im Beratungskontext mit Betroffenen Anwendung finden kann und die dahinterstehende Problematik der Menschenrechtsverletzung problem-lösend adressiert. Darüber hinaus wird der Auftrag der Sozialen Arbeit als Menschen-rechtsprofession in Bezug zu dem Thema dieser Arbeit herausgearbeitet, welcher auf einer ethischen wie handlungsorientierten Ebene in der Praxis deutlich wird.
Angehende Fachkräfte der Sozialen Arbeit können in ihren Praxisphasen von Belastungen betroffen sein und gelten daher als gefährdet, einen Burnout zu erleiden. Somit lässt sich ein Interventionsbedarf zur Burnout-Prävention für die angehenden Fachkräfte ableiten. Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein Training zur Burnout-Prävention für die genannte Zielgruppe zu konzipieren. Folgende Fragestellung wird in dieser Arbeit behandelt: Wie könnte ein Training zur Burnout-Prävention für Studierende der Sozialen Arbeit aussehen? Um die Fragestellung zu beantworten, wird zunächst anhand von entsprechenden Literaturquellen das Burnout-Syndrom beschrieben. Daraufhin werden aus der beruflichen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit resultierende Faktoren aufgezeigt, welche bei Sozialarbeitenden zur Entstehung des Burnout-Syndroms beitragen können. Im nächsten Schritt wird anhand des Trainingsbedarfs ein Training zur primären Burnout-Prävention im Hochschulkontext für die angehenden Fachkräfte konzipiert. Der Trainingsbedarf wird von Daten aus der Literatur sowie Empirie abgeleitet und zeigt auf, dass eine Intervention zur primären Burnout-Prävention für die angehenden Fachkräfte sinnvoll ist. Um die Gesundheit angehender Fachkräfte zu erhalten und sie vor einem Burnout zu schützen, sind in Zukunft vermehrte Interventionen zur Burnout-Prävention im Hochschulkontext sinnvoll.