Sozialwesen (SW)
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Während die politisierte Jugend in Form von Fridays for Future am 23.09.2022 erneut zu einem weltweiten Klimastreik aufgerufen hat, debattierte der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse des 16. Kinder- und Jugendberichts. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eröffnete die Debatte mit folgendem Beitrag:
"[...] Der 16. Kinder- und Jugendbericht zeigt, die politische Bildung junger Menschen ist ein Stützpfeiler unserer Demokratie und sie ist heute wichtiger denn je. Denn sieben große Megatrends fordern die Demokratie besonders heraus: Klimakrise und Pandemie, Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Migration, erstarkender Nationalismus und natürlich aktuell sogar ein Krieg in Europa. Das alles beeinflusst auch das Aufwachsen junger Menschen. Gerade in diesen Zeiten kommt deshalb politischer Bildung eine große Verantwortung zu. [...] Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten. Politische Bildung hat den Auftrag, junge Menschen zur Demokratie zu befähigen. Demokratie ist nichts, was man in der Schule lernt wie Vokabeln oder vielleicht
binomische Gleichungen. Demokratie lebt davon, dass wir sie jeden Tag miteinander leben." (phoenix 2022, 01:20 - 02:23)
Kinder und Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in der Schule, womit Schule zu einem der wichtigsten Sozialisationsorte für diese wird. Schule wird dadurch mit neuen Funktionen konfrontiert, denen sie gerecht werden muss. Dabei kann eine Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Schule unterstützend und lösungsorientiert wirken, besonders im Hinblick auf das Phänomen Schulabsentismus. Bei diesem haben beide Professionen Berührungspunkte mit Betroffenen in ihrer Arbeit. In der Literatur finden sich Studien und Theorien zu den gesonderten Themen Kooperation und Schulabsentismus, eine Verknüpfung findet dabei kaum statt. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist somit die Erfassung und Darstellung der derzeitigen Gestaltung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule bei Schulabsentismus. Dazu wird der folgenden Forschungsfrage nachgegangen: Wie wird Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule bei Schulabsentismus gestaltet?
Die Forschungsfrage wird durch eine qualitative Studie beantwortet. Mit Hilfe einer Methodentriangulation aus Expert_inneninterviews und einer Dokumentenanalyse soll der Ist-Zustand der Praxis ermittelt werden. Ausgewertet wird nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring. Bei den Expert_innen handelt es sich um Fachkräfte aus Handlungsfeldern der Jugendhilfe, die mit schulabsenten Schüler_innen arbeiten. Eine Erweiterung der Perspektive von Professionellen, wird durch ein Interview mit betroffenen Schüler_innen aus einem Interventionsprojekt ermöglicht. Die Auswertung der Interviews und der Dokumente zeigt, dass Kooperation in der Praxis als lebendiger Prozess definiert wird. Eine einheitliche strukturelle Festschreibung, die in der gesichteten Literatur als essenziell beschrieben wird, ist kaum vorhanden.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
In der Bundesrepublik engagieren sich etwa 44 Prozent der Deutschen im Alter von über 14 Jahren freiwillig für das Gemeinwesen. Dabei ist das Ehrenamt für zukünftige gesellschaftliche Aufgaben von zentraler Bedeutung. Nur wenn es möglich ist, viele Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, wird es langfristig auch möglich sein, ein breites Spektrum an Freizeit-, Kultur-, Gesundheits- und Pflegeangeboten vorhalten zu können (vgl. Krüskemper 2018, o.S.). Das Ehrenamt oder das freiwillige Engagement ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Deshalb ist es für eine Ehrenamtspolitik notwendig, die das Ziel hat, das freiwillige Engagement zu fördern, ein breites Wissen über die Verbreitung und den Wandel des Ehrenamtes zu haben (vgl. Simonson/Vogel/Tesch-Römer 2016, S. 9).
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
In den letzten Jahren bezeichnen sich immer mehr Jugendliche als weder ausschließlich männlich, noch ausschließlich weiblich, sondern als nicht-binär (vgl. Diamond 2020, S. 110). Auch in der Politik wird das Thema präsenter, so wurden mittlerweile auch nicht-binäre Jugendliche in den §9 SGB VIII aufgenommen. Das stellt die geschlechtsspezifische Arbeit vor eine neue Herausforderung. Es scheint so, als wäre in der traditionellen Einteilung in Mädchen- bzw. Jungenarbeit kein Platz für nicht-binäre Geschlechter. Aus dieser Problematik ergibt sich die zentrale Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit: „Wie kann geschlechtsspezifische Arbeit die Bedarfe nicht-binärer Jugendlicher decken?“. Zur Klärung dieser Frage wurden qualitative Interviews mit nicht-binären Jugendlichen geführt, um ihre Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. In den folgenden Kapiteln werden zunächst theoretische Grundlagen zur geschlechtsspezifischen Arbeit, zur Lebenssituation nicht-binärer Jugendlicher und zum Minoritätenstressmodell dargestellt und zusammengefasst. Anschließend werden Methodik und Ergebnisse dieser Forschung dargestellt und in Bezug zu den theoretischen Grundlagen diskutiert. Den Abschluss bildet das Fazit.
Die Kommunen in NRW verzeichnen seit mehreren Jahren eine verstärkte Zuwanderung, ob nun von EU-Bürgerinnen und Bürgern oder von Geflüchteten. Dabei ist die Zuwanderung nicht über alle Stadtteile einer Stadt gleichverteilt, sondern es bilden sich in allen kreisfreien Städten und Kreisen kleinräumige Zuwanderungsschwerpunkte heraus. Solche diversitätsgeprägten Orte sind in NRW häufig auch die ärmsten Stadtteile einer Stadt und damit Zielgebiete von Quartiersentwicklungsprogrammen. Das bedeutet, dass die Armenhäuser unserer Städte zugleich ihre Integrationsmotoren sein sollen. Dafür braucht es allerdings ein hohes Maß an integrationspolitischen Anstrengungen, in Form passgenauer Angebotslandschaften, integrierter Quartiersentwicklung und einer vorausschauenden Stadtentwicklungspolitik. Um einen Beitrag zur notwendigen Konzeption diversitätssensibler Quartiersentwicklung in Form der Förderung nachbarschaftlicher Beziehungen zu leisten, wird das Thema Nachbarschaft in diversitätsgeprägten und armutsbelasteten Stadtteilen in vier Teilstudien untersucht. Dabei stehen die jeweiligen lokalen Variationen, wie Diskriminierungserfahrungen, digitale Nachbarschaftskontakte bauliche Probleme und lokale Konflikte um armutsgeprägte Zuwanderung im Fokus. Die Ergebnisse zeigen, dass Nachbarschaft eine Ressource für alltägliche Integrationserfahrung darstellt, welche durch kommunale Integrationspolitik adressiert werden kann. Vor allem die Förderung lokaler Angebotslandschaften und Digitalisierung ist dafür eine geeignete Strategie. Für die kommunalen Integrationszentren NRW bedeutet dies, dass sie raumbezogene Steuerungsinstrumente entwickeln sollten, welche sowohl die sozialstrukturellen Dynamiken als auch die lokalen Angebotsstrukturen im Blick behalten. Weiterhin bedarf es der dauerhaften Thematisierung von Rassismus und Diskriminierungserfahrung, wie die Ergebnisse nahelegen. Zudem ist es sinnvoll, auch raumbezogene Kooperationen zu entwickeln, um sozialräumlichen Herausforderungen zu begegnen sowie digitale Praktiken unter den Nachbarinnen und Nachbarn eines Stadtteils in den Blick zu nehmen. Die Kommunalen Integrationszentren NRW sind als mittlerweile etablierte und gut vernetzte kommunale Organisationseinheiten in der Lage, diese Steuerungsinstrumente zu entwickeln und zu implementieren.
Die Internet Gaming Disorder (IGD) wird von Ma (2023, S. 17) als globales Problem angesehen. Maset-Sánchez et al. (2023, S. 89) teilen diese Ansicht und ergänzen die steigende Präsenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen. 2018 sammelten Stevens et al. in einem systematischen Review Ergebnisse über effektive kurzfristige Intervention der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT), die zu Verringerungen von Symptomen der IGD und Depressionen führten (vgl. Stevens et al. 2018, S. 198).
Daraus leitet sich die folgende Forschungsfrage ab: Wo liegen aus Sicht von Therapeut*innen die Möglichkeiten und Grenzen der KVT bei der Behandlung von IGD und welchen Stellenwert nimmt die Soziale Arbeit dabei ein?
Die Ergebnisse werden durch die offene Form des narrativen Expert*innen Interviews (Weber & Wernitz, 2021) erhoben. Diese Methode eignet sich besonders, da sie offene Antwortmöglichkeiten zulässt. Die methodische Auswertung hingegen erfolgt durch die inhaltlich strukturierende, qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2022), mit vorheriger Anwendung ihrer Transkriptionsregeln.
Aufgrund verschiedener Expertise in der Behandlung von IGD, variieren die Erfahrungen der Expert*innen. Es herrscht Einstimmigkeit, dass sich die KVT als gute Grundlage in der Therapie erweist. Sie zeigt Möglichkeiten auf Selbstkontrolle zu fördern und Erleichterung durch das Durchdringen des Störungsbildes zu sichern. Dennoch bestehen Grenzen in der Behandlung. Zu diesen zählen Fremdmotivation bei Patient*innen, Ausschlusskriterien und eingeschränkte Langzeitwirkungen. Laut den Befragten schafft die Soziale Arbeit niedrigschwellige Angebote, Präventionsmaßnahmen und legt den Fokus auf Nachsorge im Anschluss einer Therapie in der Jugendhilfe oder in Beratungsstellen. Aus den gesammelten Ergebnissen ergibt sich, dass die KVT in der Behandlung der IGD Wirksamkeit aufweist. Mit Ausblick auf die Weiterentwicklung in den Bereichen IGD, KVT und Soziale Arbeit, lohnt sich weitere Forschung.
Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Lebenswirklichkeiten, Werte und Überzeugungen im Kontext von Wanderungsbewegungen stellt eine Chance und zugleich eine Herausforderung heutiger Gesellschaften dar (vgl. Gekeler 2020, S. 2). Migrant*innen, aber auch die Aufnahmegesellschaft müssen sich an ein Zusammenleben in kultureller Vielfalt anpassen (vgl. ebd.).
Die migrationspolitischen Entwicklungen seit der großen Fluchtbewegung im Jahr 2015 haben die Themen ‚Migration‘, ‚Integration‘, und ‚Multikulturalismus‘ in den Fokus fachlicher und öffentlicher Debatten gerückt (vgl. Stecklina et al. 2021, S. 19). Vor diesem Hintergrund gewinnen folgende Fragen an Bedeutung: Welche Herausforderungen gehen – sowohl für die eingewanderte als auch für die Aufnahmegesellschaft – mit der Migration einher? Welche Rolle spielt die kulturelle Identität und Werteorientierung im Prozess der Migration und Anpassung an eine fremde Kultur? Und welche Methoden erweisen sich als hilfreich, um sowohl zwischenmenschliche als auch innere Konflikte zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten?
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)