Sozialwesen (SW)
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Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.
Digitalisierung ist für uns alle ein allgegenwertiges Thema und dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Besonders im ländlichen Raum wird sie als Hoffnungsträger gesehen, um mit dem Stadtleben verglichen gleichwertige Chancen zu gewährleisten, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist es jedoch essenziell sich sowohl der Chancen als auch der möglichen Risiken bewusst zu werden (vgl. BMEL 2022a). Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will ländliche Räume ressourcenorientiert stärken und die Zukunftsfähigkeit dieser sichern (vgl. BMEL 2022b). Daher ist es naheliegend das Thema Nachbarschaft als eine dieser Ressourcen zu beleuchten, denn diese ist heutzutage kaum noch ohne digitale Vernetzung zu
denken. Viele Nachbar*innen sind untereinander per Messenger-Diensten oder sozialen Medien in digitalen Nachbarschaftsnetzwerken verknüpft.
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Eine wachsende Zahl an Studien festigt die Sicht auf Hochsensitivität als ein Temperamentsmerkmal,
das das Erleben und Verhalten eines bedeutsamen Teils der Bevölkerung stark beeinflusst. Dieser Beitrag fasst wichtige
Erkenntnisse dieser Literatur zusammen und erläutert, wie sich das Merkmal im Alltag von Menschen bemerkbar macht.
Weiterhin wird die Bedeutung von Hochsensitivität für die Ätiologie psychischer Störungen beleuchtet und es werden
Implikationen für das psychotherapeutische Vorgehen zusammengetragen: Neben einer zuverlässigen Diagnostik ist die
Aufklärung über die neuronale Besonderheit essenziell. Interventionen gegen Selbststigmatisierung, zur Aufarbeitung
biographischer Verletzungen und innerer Konflikte sowie für verbesserte Stressverarbeitung und Emotionsregulation
sind vielversprechend und lieferten erste Evidenznachweise.
Herausforderungen der pädagogisch-didaktischen Konzeption von Lehr- Lernszenarien in Serious Games
(2023)
In the current manuscript, we investigate the collaboration (coproduction) in counseling sessions by means of an online-survey, in which 30 counseling practitioners took part. On the one hand, we focus on the different phases of a counseling process and survey in which phase the practitioners perceive the effort of the counselor or the client as higher. Secondly, we ask which type of input is expected from the two persons involved in a counseling session (i.e., structuring the session or coming up with impulses and ideas). Contrary to our predictions, in none of the phases the effort of the client is perceived as signifi-cantly higher than the effort of the counselor. Focusing on the role of the coun-selor, it is noteworthy that counselors perceive only surprisingly low levels of responsibility for stabilizing the counseling results and for prophylaxis. Con-cerning the type of input to a counseling session, structuring the session as well as providing impulses/ideas is predominantly seen as the counselor’s duty. From this study, it remains unclear what kind of input is expected from the client. We suggest that future research could study coproduction from the perspective of different schools of counseling separately.
„Kommunikation, die uns dazu bringt, von Herzen zu geben.“ (Rosenberg 2016, S. 18) Kommunikation durchdringt alle Aspekte des Lebens, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext. Es gibt keinen Tag, an dem Kommunikation nicht bedeutsam ist, sei es, um Herausforderungen zu bewältigen oder Meinungsverschiedenheiten zu klären. Die Art und Weise der Kommunikation spiegelt zudem die eigene Haltung gegenüber
anderen Menschen wider und entscheidet darüber, ob Menschen näher zusammenrücken
oder sich eher voneinander entfernen (vgl. Basu/Faust 2023, S. 4). Der häufigste Auslöser für Konflikte, Auseinandersetzungen und in einigen Fällen sogar ernsthafte Streitigkeiten ist die Überzeugung, dass andere für die eigenen Gefühle verantwortlich sind (vgl. ebd). Besonders in der Heimerziehung hat die Kommunikation einen hohen Stellenwert. Denn Kinder und Jugendliche, welche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe leben, leiden häufig unter verschiedenen Traumata. Sie interagieren mit den Fachkräften in den Wohneinrichtungen auf der Grundlage ihrer inneren Vorstellungen und Muster, die sie in der Beziehung zu ihren primären Bezugspersonen entwickelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass die Kinder und Jugendlichen davon ausgehen, ihre Bedürfnisse würden weiterhin keine Berücksichtigung finden (vgl. Lang 2013, S.198). Die Fachkräfte der stationären Kinder- und Jugendhilfe haben die Verantwortung und das Ziel, sowohl stabilisierende Beziehungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, die verlässlich sind als auch eine neue Art der Kommunikation zu vermitteln, die nicht von Gewalt geprägt ist. Dies ist besonders wichtig, da die Kinder und Jugendlichen sowie die Beziehungsdynamik zwischen ihnen und den Fachkräften oft von erheblichen Belastungen geprägt sind (vgl. Lang 2013; Bausum 2013, S. 197,184).
Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen ist bis heute eine der größten Gesundheitsrisiken der Welt und stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar (vgl. WHO, 2003 zit. n. Schumann, 2020, S. 202). Bis in die 1970er Jahre wurde Gewalt in Paarbeziehungen jedoch weder wissenschaftlich erforscht noch öffentlich diskutiert. Erst durch soziale Bewegungen, wie die Frauen- und Kinderschutzbewegung gewann das Thema an Aufmerksamkeit. Die Forschung konzentrierte sich zunächst auf Männergewalt gegen Frauen, während männliche Opfer und weibliche Täterinnen vernachlässigt wurden. Inzwischen wird auch die Gewaltbetroffenheit von Männern, die Betroffenheit von Kindern und Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen immer mehr erforscht (vgl. Kavemann 2000, 2009; Ohms 2008; Schröttle 2010, zit. n. Fiedeler, 2020, S. 61).
Neben großem menschlichem Leid verursacht Gewalt in Paarbeziehungen hohe Folgekosten für die Allgemeinheit. So steht seit den 1980er Jahren die Bekämpfung und Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen zunehmend in der Aufmerksamkeit von staatlichen Institutionen und politischen Bündnissen. Über die Jahre entwickelte sich somit ein Netzwerk an Hilfsorganisationen und Unterstützungsangeboten, welche sich in Großteilen an die betroffenen Personen, vornehmlich weibliche Personen und ihre Kinder, richteten (vgl. Büttner, 2020; Geißler, 2020; Gulowski, 2020).
Schon anhand des Anfangszitat lässt sich erkennen das Häusliche Gewalt in öffentlichen Debatten oft mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt wird und Interventionsprojekte sich vornehmlich auf Frauen als Betroffene beziehen (vgl. ebd.). In dieser Bachelorarbeit soll jedoch ein erweitertes Blickfeld eingenommen werden. Neben der notwendigen Beachtung von männlichen Gewaltbetroffenen in Beziehungen, soll insbesondere auch die Heteronormativität der bisherigen Statistiken
und Hilfsangebote kritisch betrachtet werden. Denn Gewalt in Paarbeziehungen ist kein ausschließlich heterosexuelles Phänomen, sondern kann auch in queeren Beziehungen auftreten und betrifft Menschen aller Geschlechter (vgl. Ohms, 2020, S. 81). Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen von Paarbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Gender und Queerness, ist es unumgänglich, Gewalt in Paarbeziehungen in allen Konstellationen zu beleuchten. Dies gilt insbesondere im Kontext der Sozialen Arbeit, die einen essenziellen Beitrag zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt leistet und sich somit auch verstärkt mit Gewalt in queeren Paarbeziehungen auseinandersetzen sollte (vgl. Geißler, 2020; Ohms, 2022). Der erste Teil der Arbeit widmet sich somit einer grundlegenden Definition von Gewalt in Paarbeziehungen. Zunächst werden in Kapitel 2. verschiedene Formen von Gewalt im Kontext von Paarbeziehungen definiert, sowie aktuelle Studien zu Hellfeldund Dunkelfelduntersuchungen analysiert. Dabei werden insbesondere die Herausforderungen bei der Datenerhebung, -interpretation und -darstellung beleuchtet, die auf traditionellen binären und heteronormativen Modellen basieren und somit die Repräsentation von Gewalt in Beziehungen einschränken, die nicht dem herkömmlichen heteronormativen Beziehungskonzept entsprechen. Kapitel 3. befasst sich darauffolgend mit den Ursachen und Einflussfaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen, anhand der drei Ebenen des Individuums, den Dynamiken in
Paarbeziehungen und der Gesellschaft. Um das Ausmaß dieser Problematik zu verdeutlichen werden außerdem kurz gesundheitliche, soziale und ökonomische Auswirkungen von Gewalt geschildert.
Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Es gäbe – ganz im Sinne der Kontingenz von Entscheidungen – mannigfaltige Möglichkeiten, sich der Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit zu nähern. Eine Chronologie der Klimapolitik, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs aufzeigt; die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes, die zum heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit führt; das Skizzieren eines Endzeitszenarios durch einen sozial-ökologischen Kollaps oder eine chancenorientierte Zukunftsvision, die den Horizont öffnet, sind nur einige Beispiele.
In der vorliegenden Arbeit finden sich diese facettenhaft wieder, aber es wird zunächst ein anderer Spannungsbogen gewählt, indem einerseits ein exemplarischer Blick auf die Selbstanforderungen freier Träger geworfen wird und andererseits ihre politischen Forderungen betrachtet werden. Daraus kristallisiert sich die Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit.
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.