Sozialwesen (SW)
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Eltern, die finanzielle Unterstützung für eine wissenschaftlich fundierte Förderung (Autismusspezfische Verhaltenstherapie, im angloamerikanischen Raum „Applied Behavior Analysis“) ihres autistischen Kindes beantragen möchten, stoßen bei Behörden und Institutionen häufig auf Ablehnung.
Die aktuelle Finanzierungssituation evidenzbasierter Fördermaßnahmen für autistische Kinder ist in Deutschland geprägt durch Komplexität und Unübersichtlichkeit, die in vielen Fällen eine starke Belastung für betroffene Eltern mit sich bringen. Hierzu trägt zum einen die Unklarheit der gesetzlichen Grundlagen, zum anderen die mangelnde Unterstützung der Eltern von Seiten der zuständigen Institutionen bei. Die aktuelle gesetzliche Lage ist für Laien schwer überschaubar und lässt eine klare Zuständigkeitsregelung für die Finanzierung autismusspezifischer Therapien vermissen. Daher kommt es häufig zu einem Zuständigkeitsgerangel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungsträgern der Sozial- und Jugendhilfe. In vielen Fällen wird dadurch eine bestmögliche Förderung sozialer und kognitiver Potenziale bei autistischen Kindern verzögert oder sogar verhindert.
Das vorliegende Buch bietet einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten zur finanziellen Förderung autismusspezifischer Verhaltenstherapie. Somit bietet es betroffenen Eltern Hilfestellung, um die Möglichkeiten im Sinne ihres Kindes optimal nutzen zu können.
Deutschland gilt als Hochkonsumland, was Alkohol betrifft (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2021, S.41). So gab es im Jahr 2018 einen Gesamtalkoholkonsum pro Kopf in Deutschland von circa 11 Litern bei Erwachsenen ab 15 Jahren (vgl. ebd., S.11). 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt (vgl. Atzendorf et al., 2019, S.581 f.). Das ergab eine Untersuchung aus 2018 zu Schätzungen des Gebrauchs von Alkohol und anderen Drogen (vgl. ebd.). Eine Alkoholabhängigkeit ist die am stärksten stigmatisierte psychische Erkrankung (vgl. Schomerus, 2011, S.109f.). Betroffene haben neben den Krankheitssymptomen der Erkrankung mit der Vorverurteilung als willensschwach oder gar als gefährlich zu kämpfen (vgl. ebd.). Zwar ist der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttaten gegeben, was nicht beschönigt werden sollte (vgl. Bundeskriminalamt 2019; Bundeskriminalamt 2020). Doch eine Alkoholabhängigkeit ist eine ernsthafte Erkrankung, die gut behandelbar sein kann, auch Spontanremissionsraten sind hoch. Sie ist nicht auf die Charakter- oder Willensschwäche der Betroffenen zurückzuführen (vgl. Schomerus, 2011, S.109 f.). Diese Stereotype können aus Sicht der Gesellschaft dafür sorgen, sich von Betroffenen abzugrenzen, um die gesellschaftlichen Normen einzuhalten. Schomerus (ebd.) spricht von einer „Doppelbödigkeit alkoholbezogener Normvorstellungen“ und weist damit auf das Spannungsfeld hin, dass der Konsum auf der einen Seite gesellschaftlich normal ist und sogar erwünscht ist. Auf der anderen Seite werden Menschen, die daraus eine Abhängigkeit entwickeln, ausgeschlossen (vgl. ebd.).
Die Dreißigjährigen
(2006)