Sozialwesen (SW)
Filtern
Jahr
Publikationstyp
- Bachelorarbeit (682) (entfernen)
Schlagworte
- Kinder (45)
- Migration (43)
- Jugendliche (38)
- Schule (34)
- Erziehung (33)
- Kommunikation (33)
- Sucht (31)
- Familie (30)
- Bildung (29)
- Therapie (28)
Fachbereich / Studiengang
Koproduktion als Erfolgsrezept? Die Ausgestaltung von Koproduktion in der psychosozialen Beratung
(2021)
Im Laufe der Zeit bedienten sich immer mehr Disziplinen der Beratung als Gesprächsmedium, was zu einem breiten Spektrum an Definitionen dieses Mittels zur Kommunikation führt und die ansteigende Relevanz der Beratung in verschiedenen Berufsfeldern verdeutlicht (vgl. Best, 2020, S.5f.). Der Begriff psychosoziale Beratung ist dahingegen an eine feststehende Definition geknüpft, welche dieses Gesprächsmedium als eigenständiges Tätigkeitsfeld in der Sozialen Arbeit mit auf die jeweilige Klientel spezialisierten Bereichen versteht (DBSH, 2002, S.3). Aufgrund dieser Vielfältigkeit des Einsatzbereiches der Beratung allein in der Sozialen Arbeit und somit auch die Entwicklung dieser hin zu einer beratenden Profession und Disziplin (vgl. Dewe, 2010, S.131f.), wird sich diese Ausarbeitung genauer mit dem Verständnis der psychosozialen Beratung in der Sozialen Arbeit befassen.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Der Akt des Gebens löst beim Helfenden ein positives Gefühl aus. Es gibt diverse Arten und ebenso unterschiedliche Beweggründe, die dazu führen Hilfe zu leisten. Helfendes Verhalten spiegelt sich in Hilfe in Notsituationen, Hilfeformen, welche in Gesetzen verankert liegen, hilfreichem Verhalten bis hin zur uneigennützigen Hilfeleistung, auch Altruismus genannt, wider. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt auf altruistischem Verhalten, mit dem Blick auf die Soziale Arbeit. Als Gegensatz dazu liegt der weitere Schwerpunkt auf dem kommunalen Narzissmus, dem jüngsten Konstrukt der Narzissmusforschung, welches speziell in expressiven Eigenschaften Ausdruck findet.
Die Psychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, untersuchte diesbezüglich unterschiedliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Modelle. Dabei fällt auf, dass diverse Subtypen von Narzissmus dem immer gleichen Kern entspringen.
In dieser Arbeit werden die Eigenschaften des „normalen Narzissmus“ (Bierhoff & Herner, 2009, S. 9) untersucht, die noch entfernt vom gesunden Narzissmus sind und noch genügend Abstand zum pathologischen Narzissmus haben.