Sozialwesen (SW)
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Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Stigmatisierungserfahrungen bisexueller Menschen in Mehrheitsgesellschaft und Queer-Community
(2021)
Die sexuelle Orientierung eines Menschen stellt einen wichtigen Bestandteil der eigenen Identität dar. Was aber, wenn diese in der Gesellschaft nicht wahrgenommen oder gar in ihrer Existenz geleugnet wird? Trotz einer in den vergangenen Jahren erfolgten größeren Anerkennung wird Bisexualität als eigenständige Orientierung und Identität immer noch kaum ernst genommen, oder sogar ganz infrage gestellt (vgl. Ritter, Voß 2019, S. 7). Während bisexuelle Menschen in der Alltagswelt und in Community-Debatten praktisch unsichtbar sind, werden sie gleichzeitig im Falle einer selbstbewussten Eigenbezeichnung häufig abgewertet und diskriminiert (vgl. Baranowski, Küppers 2019, S. 5). Auch im wissenschaftlichen Diskurs wird die Bisexualität selten als eigenständige Identitätskategorie untersucht. Gerade im deutschsprachigen Raum sind in den letzten 20 Jahren kaum empirische Arbeiten zu dieser Thematik veröffentlicht worden, obwohl bisexuelle Menschen wiederholt von Stigmatisierungserfahrungen berichten. An dieser Stelle soll die vorliegende Arbeit anknüpfen und die Erfahrungen bisexueller Menschen in ihrer Biografie untersuchen.
Es gibt kaum einen sozialen Bereich, in dem Sozialarbeiter heute nicht tätig sind und
auch wenige Bereiche, in denen sie dort nicht mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in Berührung kommen. Ob im Altersheim, in der Kinder- und Jugendhilfe, Migrationsarbeit, Drogenhilfe oder in der Psychiatrie, überall haben Menschen mit Krisen, sozialen Schwierigkeiten und psychischen Problemen zu kämpfen. „Basierend auf epidemiologischen Studien sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen“ (DGPPN 2018, S. 10), was die Notwendigkeit an psychosozialer Hilfe nur noch verdeutlicht. Trotzdem besteht im Studiengang der Sozialen Arbeit, im Gegensatz zu Studiengängen wie Medizin oder Psychologie, an einigen Universitäten und Fachhochschulen die Wahl, ob man sich im Rahmen des Studiums mit psychischen Erkrankungen befasst oder nicht. Dabei sind Sozialarbeiter oft kurzzeitig sehr intensive oder sogar langjährige Begleiter ihrer Klienten und unterstützen sie bei alltäglichen Problemen sowie schweren, emotionalen Krisen. In dieser engen Begleitung ist ein Grundwissen über psychische Erkrankungen oft hilfreich und in manchen Bereichen sogar unerlässlich, gerade bei potenziell so schwerwiegenden und komplexen Krankheitsbildern wie der Schizophrenie. Denn Schizophrenie-Betroffene haben neben der folgenschweren Erkrankung besonders mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen, was so belastend wie eine zweite Krankheit sein kann (vgl. Finzen 2013, S. 9). Vorher enge Freunde und Verwandte wenden sich ab, Fremde wechseln aufgrund von unbegründeten Vorurteilen die
Straßenseite und Betroffene verlieren ihr Selbstwertgefühl und begeben sich aus Scham und Angst in soziale Isolation. Um diese Stigmatisierung Stück für Stück zu bekämpfen oder zumindest den Betroffenen in ihrem Leid zu helfen, muss etwas passieren und neben anderen Anti-Stigma-Versuchen können Sozialarbeiter durch ihren engen Klientenkontakt einen großen Teil dazu beitragen.