Sozialwesen (SW)
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Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
In den letzten zwei Jahrzehnten erfolgte ein Wandel in der Gesellschaft und der Sozialpolitik, weg von einer Haltung der fremdbestimmten Fürsorge für Menschen mit Beeinträchtigung hin zur Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit. Inklusion als Vision beinhaltet, den Anspruch Heterogenität und Vielfalt der Gesellschaft als normal anzuerkennen und somit den Umgang mit Minderheiten neu zu gestalten.
Die vorliegende Forschungsarbeit widmet sich anhand von Leitfadeninterviews mit drei trans* (binär und nicht-binär) Studierenden den Fragen: „Wie fühlen sich trans* Studierende am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster? Was sind ihre Wünsche für ein
inklusives Lernumfeld?“. Mit der anschließenden qualitativen Inhaltsanalyse kann offengelegt werden, dass die Erfahrungen und Wünsche der Studierenden zum Großteil auch in US-amerikanischen Studien und in der Literatur zu finden sind. Als besonders positiv sticht in dieser Studie der Kontakt zu der Studierendenschaft hervor. Trotzdem ergeben sich im Studienalltag am Fachbereich Sozialwesen für die drei interviewten trans* Studierenden unterschiedliche exkludierende, diskriminierende und negative Situationen, denen konkrete Veränderungswünsche entspringen. Zu den relevantesten gehören dabei, niedrigschwellige Angebote zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der FH, geschlechtsneutrale Toiletten, Vernetzungsmöglichkeiten, eindeutige Anlaufstellen bei Beratungsbedarf oder Diskriminierungserfahrungen, mehr Aufklärung und Wissen zu Trans*identitäten für alle Hochschulmitglieder, eine diversere Aufstellung des Personals, mehr Öffentlichkeitsarbeit sowie ein inklusiver und sensibler Umgang mit Sprache und Pronomen. Der konkreten Weiterentwicklung und Einbringung der Anliegen trans* Studierender könnte sich in Zukunft eine spezifische Stelle des Fachbereichs/der FH oder eine Arbeitsgruppe widmen.
In einer Pilotstudie wurden 31 Erzieherinnen (Alter: MW = 41,4; sd = 11,2 Jahre; Berufserfahrung: MW = 18,6; sd = 11,5 Jahre) von 17 Kindern mit Typ-1-Diabetes (Alter: MW = 4,5; sd = 1,3 Jahre; Betreuungszeit pro Woche: MW = 29,8; sd = 8,9 Stunden) zur Betreuungssituation in der Kindertageseinrichtung befragt. Über 70 % der Erzieherinnen verfügten nach eigenen Angaben über ein grundlegendes Krankheits- und Therapiewissen und fühlten sich bei der Betreuung des Kindes „sicher“ (35,5 %) bzw. „eher sicher“ (51,6 %). An einer Diabetesschulung hatten 64,5 % der Befragten teilgenommen; 22,6 % äußerten Schulungsbedarf. Die Erzieherinnen führten beim betreuten Kind ein- bis mehrmals täglich Blutzuckerkontrollen durch (MW = 3,8; sd = 1,6) und verabreichten Insulin (MW = 2,7; sd = 1,6) oder unterstützten das Kind bei diesen Therapieaufgaben. 41,9 % der Erzieherinnen vertraten die Ansicht, dass ihre zeitlichen Ressourcen nicht ausreichen, um ein Kind mit Typ-1-Diabetes angemessen zu betreuen. Während der Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung hatten 64,5 % der Erzieherinnen mehrfach eine Hypo- oder Hyperglykämie des Kindes erlebt. Im Hinblick auf das Verhalten in kritischen Situationen, die Berechnung von BE/KE sowie die Berechnung der Insulindosis äußerte jeweils mehr als ein Viertel der Befragten weiteren Informationsbedarf und Angst vor Behandlungsfehlern. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wurde positiv wahrgenommen.
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