Sozialwesen (SW)
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Publication Type
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- Part of a Book (682)
- Lecture (474)
- Book (317)
- Master's Thesis (92)
- Contribution to a Periodical (51)
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Language
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Keywords
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Faculty
Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.
In den letzten Jahren bezeichnen sich immer mehr Jugendliche als weder ausschließlich männlich, noch ausschließlich weiblich, sondern als nicht-binär (vgl. Diamond 2020, S. 110). Auch in der Politik wird das Thema präsenter, so wurden mittlerweile auch nicht-binäre Jugendliche in den §9 SGB VIII aufgenommen. Das stellt die geschlechtsspezifische Arbeit vor eine neue Herausforderung. Es scheint so, als wäre in der traditionellen Einteilung in Mädchen- bzw. Jungenarbeit kein Platz für nicht-binäre Geschlechter. Aus dieser Problematik ergibt sich die zentrale Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit: „Wie kann geschlechtsspezifische Arbeit die Bedarfe nicht-binärer Jugendlicher decken?“. Zur Klärung dieser Frage wurden qualitative Interviews mit nicht-binären Jugendlichen geführt, um ihre Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. In den folgenden Kapiteln werden zunächst theoretische Grundlagen zur geschlechtsspezifischen Arbeit, zur Lebenssituation nicht-binärer Jugendlicher und zum Minoritätenstressmodell dargestellt und zusammengefasst. Anschließend werden Methodik und Ergebnisse dieser Forschung dargestellt und in Bezug zu den theoretischen Grundlagen diskutiert. Den Abschluss bildet das Fazit.
Biopsychosoziale Bedürfnisse und Lebenslagen bei hochalten Menschen (80+) in Nordrhein-Westfalen
(2021)
Die Deutschen werden älter. Schon vor Impf- und Pflegedebatten im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde eine Veränderung der Altersstruktur der Gesellschaft1 in zahlreichen Zeitungsartikeln diskutiert und als ökonomisches Problem beschrieben (vgl. Börsch-Supan 2011). Im „Land der Alten“ überschritten jeden Tag mehr Menschen die Altersschwelle, und der deutsche Alterungsprozess lasse sich nicht aufhalten (vgl. Nothofer/Venohr 2016). Neben einer niedrigen Geburtenrate ist der Anstieg der Lebenserwartung hierfür ausschlaggebend. Dieser Anstieg wird oft mit verbesserten Lebensbedingungen, verändertem Gesundheitsverhalten und einer steigenden Qualität der medizinischen Versorgung erklärt. Besonders die Lebenszeit im Alter und dem hohen Alter nehme durch eine sich stets verbessernde medizinische Versorgung zu (vgl. Pohlmann 2011, S. 24; Klotz/Simm 2019, S. 86). Aktuell kommt hinzu, dass die Personen der geburtenstarken Kohorte, der "Baby Boomer“, in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, womit sie nach gängigem Verständnis zu der Gruppe der „Alten“ gehören. Der Anteil dieser Gruppe in der Bevölkerung wird daher in den kommenden Jahren rasant ansteigen (vgl. Beeger, 2021).2 Aufgrund der hier dargestellten Entwicklungen wird es zukünftig anteilig mehr alte und insbesondere hochalte Menschen in Deutschland geben (vgl. Polidori/Häusermann 2019, S. 316). Unter hochalten oder hochaltrigen Personen werden gemeinhin Person in einem Alter von über 85 Jahren verstanden.
Sie glauben zu wissen, was in Ihrem Kopf vor sich geht – oftmals führt ein bewusster Gedanke in wohlgeordneter Weise zum nächsten. Aber das ist nicht die einzige Art und Weise, wie unser Denkvermögen (mind) funktioniert, es ist nicht einmal seine typische Funktionsweise. (Kahneman 2012, S. 14)
Daniel Kahneman (2012) gibt in seinem Buch, „Schnelles Denken, langsames Denken“, einen Einblick in diese Funktionsmechanismen menschlichen Denkens. Im Fokus seiner Betrachtung stehen die wechselseitigen Einflüsse mentaler Prozesse, die schnelles und langsames Denken erzeugen. Die mentalen Prozesse differenziert er in intuitives und bewusstes Denken und beschreibt, dass intuitive Prozesse weit einflussreicher sind als Menschen es subjektiv erleben (vgl. ebd., S. 25). Im Rahmen intuitiver Prozesse vollzieht sich unbewusst ein großer Teil der mentalen Arbeit, der Urteile und Entscheidungen hervorbringt. In der Regel sind die Ergebnisse dieser intuitiven Prozesse gerechtfertigt. Sie können aber auch fehlerhaft sein. Die Auseinandersetzung mit diesen systematischen Fehlern im intuitiven Denken bildet den Schwerpunkt der Veröffentlichung (vgl. ebd., S. 13 f.).
#BlackLivesMatter und #StopAsianHate sind nur zwei von vielen Hashtags, unter denen sich aktivistische Bewegungen gegen Rassismus in den letzten Jahren entwickelten. El-Mafaalani schlussfolgert: „Rassismus ist ein Thema des Mainstreams geworden.“ (2021, S. 10). Dies liegt allerdings nicht daran, dass das gesellschaftspolitische Interesse gestiegen ist, sondern daran, dass zunehmend BIPoC auf rassistische Diskriminierungsverhältnisse aufmerksam machen (vgl. ebd., S. 13 f.). Wie im Zitat der Antirassismus-Trainerin Tupoka Ogette deutlich wird, teilen Betroffene besonders nach schwerwiegenden Vorfällen in der Öffentlichkeit (z.B. der Anschlag in Hanau im Jahr 2020) ihre Erfahrungen mit, jedoch scheint es trotz dessen keine Veränderungen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu geben. Die Soziale Arbeit hat als Menschenrechtsprofession den besonderen Auftrag, sich gegen Benachteiligung und für soziale Gerechtigkeit einzusetzen: Also auch Rassismus zu bekämpfen (vgl. Melter 2009, S. 107). Doch was passiert, wenn Fachkräfte selbst von Rassismus betroffen sind?
Der Akt des Gebens löst beim Helfenden ein positives Gefühl aus. Es gibt diverse Arten und ebenso unterschiedliche Beweggründe, die dazu führen Hilfe zu leisten. Helfendes Verhalten spiegelt sich in Hilfe in Notsituationen, Hilfeformen, welche in Gesetzen verankert liegen, hilfreichem Verhalten bis hin zur uneigennützigen Hilfeleistung, auch Altruismus genannt, wider. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt auf altruistischem Verhalten, mit dem Blick auf die Soziale Arbeit. Als Gegensatz dazu liegt der weitere Schwerpunkt auf dem kommunalen Narzissmus, dem jüngsten Konstrukt der Narzissmusforschung, welches speziell in expressiven Eigenschaften Ausdruck findet.
Die Psychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, untersuchte diesbezüglich unterschiedliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Modelle. Dabei fällt auf, dass diverse Subtypen von Narzissmus dem immer gleichen Kern entspringen.
In dieser Arbeit werden die Eigenschaften des „normalen Narzissmus“ (Bierhoff & Herner, 2009, S. 9) untersucht, die noch entfernt vom gesunden Narzissmus sind und noch genügend Abstand zum pathologischen Narzissmus haben.
„Wir müssen realistisch sein: Drogenkonsum wird es immer geben. Weder durch strafrechtliche Daumenschrauben noch durch eine völlige Freigabe werden wir erreichen, dass Menschen komplett drogenfrei leben.“ (Bundesministerium für Gesundheit 2021, S. 43)
In diesem Zitat hebt die aktuelle Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig die Bedeutung schadensminimierender Angebote in der Suchthilfe hervor. Unter diesen hat sich insbesondere die substitutionsgestützte Behandlung in den letzten 30 Jahren zur wichtigsten Behandlungsform der chronischen Opioidabhängigkeit entwickelt. Trotz ihrer Bedeutung kämpft sie zurzeit mit gravierenden Herausforderungen, wie dem Nachwuchsmangel an substituierenden Ärzt_innen (vgl. ebd.) oder lebensbedrohlichem Mischkonsum von Substitutionsmittel mit anderen psychoaktiven Substanzen. Zwischen 2006 und 2020 war die polyvalente Vergiftung durch Substitutionsmitteln in Verbindung mit anderen Substanzen jährlich im Durchschnitt für ca. dreizehn Prozent1 der Drogentoten in Deutschland verantwortlich. Der zusätzliche Konsum anderer Substanzen (Beigebrauch) stellt somit auch ein Problem der Substitutionspraxis dar, dem bisher nicht adäquat begegnet werden konnte.
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
In der Praxis Sozialer Arbeit spielt Geschlecht an zahlreichen Stellen eine markante Rolle. Dies wird besonders deutlich, wo spezifisch in Bezug auf Geschlechtlichkeit gearbeitet wird, wie beispielsweise in der Sexualpädagogik. Doch auch in anderen Kontexten Sozialer Arbeit sind die Einflüsse des Gender vorhanden. Während sich viele emanzipatorische soziale Bewegungen Mühe geben, über die Omnipräsenz patriarchaler Strukturen in der Gesellschaft aufzuklären und Entwicklungen in eine andere Richtung anzustoßen, ist es jedoch selbst für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit noch relativ leicht, dieses Thema zu übersehen – was nicht einmal absichtlich passieren muss, es steht schlicht noch nicht auf der Agenda.