Sozialwesen (SW)
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Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
Ein großer Teil der Menschen erfreut sich dank guter Lebensverhältnisse einer stabilen Gesundheit bis ins hohe Lebensalter. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko schwerer Erkrankungen oder dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. In Deutschland lag der Anteil der Pflegebedürftigen am Jahresende 2020 bei etwa 4,6 Millionen Menschen (Bundesministerium für Gesundheit, 2021). Bedingt durch den demografischen Wandel und einem stetig sinkendendem familiären Pflegepotential, steigt die Anzahl der Menschen, die auf professionelle Pflege und Betreuung im Rahmen der Altenhilfe angewiesen sind. Besonders in Einrichtungen der stationären Altenhilfe besteht die Klientel meist aus hochaltrigen, pflegebedürftigen und multimorbiden Menschen. Infolge der vielschichtigen Problemlagen der zu betreuenden alten Menschen, ist der Arbeitsalltag der Mitarbeitenden aller Arbeitsbereiche in der stationären Altenhilfe durch fachliche, soziale und emotionale Anforderungen geprägt. Hinzu kommt, dass es in sozialen Berufen immer wieder zu einer starken Ausrichtung der Versorgung auf die Klientel kommt, meist auf Kosten der eigenen Selbstfürsorge. Ferner erschwert der Fachkräftemangel in Deutschland die Bereitstellung von geeignetem Personal für eine aktivierende, an den Bedürfnissen und Ressourcen der zu betreuenden Menschen orientierte Unterstützung. Der Anstieg der fachlichen, körperlichen und seelischen Anforderungen, bei immer geringeren personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen, stellt für Altenheimmitarbeitende eine zunehmende Belastung dar. Daraus resultierende psychische Belastungen und Beanspruchungen durch Stress, Mehrarbeit und Überanstrengung gehen häufig auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeitenden. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege ergab, dass im Jahr 2018 fast zwei Drittel der Alten- und Krankenpflegemitarbeitenden unter den psychischen Belastungen des Pflegealltags litten. Angesichts der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft und der damit einhergehenden Zunahme der alltäglich zu meisternden Herausforderungen besteht die Gefahr, dass die Arbeitsbelastung für die versorgenden und betreuenden Berufe zunimmt. Sowohl im Interesse der Mitarbeitenden als auch im Hinblick auf den herrschenden Fachkräftemangel in Deutschland besteht eine Relevanz, die Gesundheit der Mitarbeitenden eines Altenheims zu erhalten und zu fördern sowie das Entstehen von Krankheiten zu verhindern.
Sozialraumorientierung – Ein Fachkonzept zur Gestaltung niedrigschwelliger Hilfearrangements?
(2022)
Schaut man sich die Gesamtlage des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an, kann man sagen: Noch nie ging es Kindern und Jugendlichen durchschnittlich so gut wie heute. Doch leider gilt dies nicht für alle. Einige Studien konnten zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche in der Gefahr stehen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Die Schere zwischen einer Mehrheit an Gewinnern und einer Minderheit an Verlieren öffnet sich weiter. Zudem kommt es zu einer beständigen Weitergabe der sozialen Chancen und Risiken durch die Herkunftsfamilie (vgl. Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2013, 53).
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).
In den letzten zwei Jahrzehnten erfolgte ein Wandel in der Gesellschaft und der Sozialpolitik, weg von einer Haltung der fremdbestimmten Fürsorge für Menschen mit Beeinträchtigung hin zur Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit. Inklusion als Vision beinhaltet, den Anspruch Heterogenität und Vielfalt der Gesellschaft als normal anzuerkennen und somit den Umgang mit Minderheiten neu zu gestalten.
Wer sich einen Überblick über das gegenwärtige Angebot an Verhütungsmethoden verschafft, gelangt schnell zu der Annahme, Schwangerschaftsverhütung sei größtenteils „Frauen*sache“. Denn die meisten der aktuell zugänglichen Verhütungsmethoden in Deutschland sind auf den gebärfähigen Körper ausgelegt. Ob Pille, Diaphragma, Hormonspirale, Dreimonatsspritze oder Vaginalring – sie alle und noch weitere Methoden richten sichan Frauen (Gnoth & Fehr, 2018; Goerke & Junginger, 2018). Für Männer sind zwar ebenfalls Verhütungsoptionen verfügbar, allerdings ist die Auswahl hier sehr begrenzt. Gerade einmal drei Methoden stehen zur Verfügung, von der eine irreversibel ist und eine andere kaum Verhütungsschutz bietet (Reynolds-Wright et al., 2021). Dabei sind Männer und Frauen, durch die nötige Verschmelzung von Samen- und Eizelle, gleichermaßen für die Zeugung von Kindern verantwortlich, was bedeutet, dass ein ausgeglichenes und gleichermaßen wirksames Angebot an empfängnisverhütenden Methoden angemessen wäre (Goerke & Junginger, 2018).
Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Lebenswirklichkeiten, Werte und Überzeugungen im Kontext von Wanderungsbewegungen stellt eine Chance und zugleich eine Herausforderung heutiger Gesellschaften dar (vgl. Gekeler 2020, S. 2). Migrant*innen, aber auch die Aufnahmegesellschaft müssen sich an ein Zusammenleben in kultureller Vielfalt anpassen (vgl. ebd.).
Die migrationspolitischen Entwicklungen seit der großen Fluchtbewegung im Jahr 2015 haben die Themen ‚Migration‘, ‚Integration‘, und ‚Multikulturalismus‘ in den Fokus fachlicher und öffentlicher Debatten gerückt (vgl. Stecklina et al. 2021, S. 19). Vor diesem Hintergrund gewinnen folgende Fragen an Bedeutung: Welche Herausforderungen gehen – sowohl für die eingewanderte als auch für die Aufnahmegesellschaft – mit der Migration einher? Welche Rolle spielt die kulturelle Identität und Werteorientierung im Prozess der Migration und Anpassung an eine fremde Kultur? Und welche Methoden erweisen sich als hilfreich, um sowohl zwischenmenschliche als auch innere Konflikte zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten?
In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar.