Oecotrophologie · Facility Management (OEF)
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A record of morbidity and medical request profiles in international humanitarian aid, taking the earthquake in BAM in Iran in 2003 as an example Objective: With the humanitarian work of the International Red Cross after the earthquake in BAM, Iran, it should be noted that international and national cooperation is possible according to recognised standards and concepts, and therefore morbidity records can be included uniformly in the context of day to day work even in post disaster situations. The data ascertained show changes in the disease spectrum. Basic health provision according to the primary health care concept has priority in the post disaster response (> 6 days) of the earthquake compared to more surgically oriented medical acute aid from abroad. Material and methodology: In the international consensus conference at the beginning of January 2004, uniform morbidity recording was fixed to simple standardised case definitions. The recording of traumatic, infectious and non-infectious diseases was carried out during the routine work in the out-patient facilities of the emergency response units of January 3 to 31, 2004 . Examination was according to the following indicators: Proportional morbidities, sum of the proportional morbidities. Results and discussion: 16677 new cases were included in the complete examination time period. The health facility rate only gradually increased. Temporal fluctuations in the numbers treated may be caused by secondary care of the injured, by a possible lack of accessibility (transport problems) or an increased acceptance of facilities. A written specification of the case definitions was not carried out in BAM, and so a comparison is not possible for recorded morbidities at the same time, and consistency cannot be reached for some of the data. Nine diagnoses/categories cover 98.68% of the consultations in the complete time period. Non-traumatic health problems predominate for the whole of the month. The category "others" is too high with 57.94%. Therefore, it may be assumed that certain diagnoses were overestimated, underestimated or not recognised. Vulnerable groups (children, women, the old), were not completely included. Conclusion: Standards and guidelines for health care in humanitarian aid exist, and are of help during planning, decision finding, execution and communication. Data acquisition instruments (registering books and patient files) should be developed and standardised by national and international humanitarian groups. The recording of morbidity is a simple instrument in the context of out-patient facilities with valuable information for further work during catastrophes.
Am 25. November 2005 brachte das Tiefdruckgebiet Thorsten in weiten Teilen des Münsterlandes ungewöhnlich ergiebige Schneefälle mit sich. Aufgrund der Schneelasten brachen fünfzig Hochspannungsmasten zusammen, was zu großflächigen Stromausfällen führte, die in einigen Ortschaften des Münsterlandes bis zum 3. Dezember andauerten. Neben etwa 250000 Menschen in Privathaushalten waren auch Einrichtungen der Verwaltung, des Bildungs- und des Gesundheitswesens in den Kreisen Steinfurt, Coesfeld und Borken auf eine derartige Situation nicht oder nur unzureichend vorbereitet und hatten erhebliche Schwierigkeiten, ihre Grundversorgung mittels eigener Ressourcen aufrecht zu erhalten. Im Juni 2006 wurde durch Befragung seinerzeit Betroffener das Ausmaß der allgemeinen Abhängigkeit von der Versorgung mit Netzstrom als einer Kritischen Infrastruktur sowie das Bewusstsein betroffener Bevölkerungskreise für eine Notwendigkeit privater und öffentlicher Notfallvorsorge untersucht. Durch schriftliche Befragung von insgesamt 591 Haushalten in den Landkreisen Steinfurt und Borken wurde im Juni 2006 die Einstellung ehemals Betroffener zu Katastrophenvorsorge und Vorratshaltung untersucht. Sogar das eigene Erleben des Ausfalls kritischer Infrastrukturen hat das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die öffentliche Gefahrenabwehr sowie das Bewusstsein einer Notwendigkeit privater Vorratshaltung nicht verändert.
Anliegen dieser kurzen Darstellung ist es, Hinweise für eine professio¬nelle Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis zu liefern. So ist letztendlich auch den Flüchtlingen selber gedient, denn offensichtlich philanthropisch motivierte, dabei aber parteiische und unprofessionelle Zeug¬nisse schaden auch ihnen mehr als dass sie nützen. Auch angesichts und trotz der bekannten und beklagten Tendenzen zur Instrumentalisierung ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, auf Anforderung ein korrektes Gutachten zu erstellen. Leider werden aber aus unserer Sicht in der ärztlichen Ausbildung während des Studiums und in der Weiterbildung in der Klinik nach wie vor kaum hinreichende Kenntnisse für diese verantwortungsvollen ärztlichen Aufgaben vermittelt; nicht nur ärztliche Sachkompetenz ist bei der Begutachtung gefordert, sondern auch ein selbstkritisches Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des ärztlichen Gutachters und schließlich auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtspraxis. In den letzten Jahren sind von gutachtenden Arbeitskreisen in Deutschland und der Schweiz daher Handreichungen und Leitlinien erarbeitet worden, die die Qualität der Begutachtung von Flüchtlingen nach dem Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz sichern und weiter verbessern können.
Das Refeeding-Syndrom als Komplikation einer Realimentation mit Kohlenhydraten ist aus der internationalen Nothilfe bestens bekannt und gefürchtet. Auch für den hiesigen Rettungsdienst stellt das Refeeding-Syndrom bei der Erstversorgung extrem mangelernährter Patienten eine Herausforderung dar, die jedoch als drohende Komplikation leicht erkannt und dann gefahrlos vermieden werden kann.
Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen.
Ebola-Management in Westafrika, was können wir daraus lernen? Hochschule der Polizei am 12.11.2015
(2015)
Eigene Mitarbeit in einer internationalen Nothilfeorganisation; gut gemeint oder gut gemacht?
(2007)
Gemeinsam Mensch und gemeinsam Gottes Ebenbild; zur Ethik der weltweiten humanitären Soforthilfe
(2009)
Die Organisationen der internationalen Soforthilfe haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen zur Professionalisierung, Standardisierung und Koordination aller Hilfeleistungen unternommen. Die dabei gewonnenen epidemiologischen Daten belegen auch für Katastrophensituationen die besondere Bedeutung präventiver Maßnahmen im Bereich von Public Health, Pädiatrie und kommunaler Hygiene.
Humanitäre Hilfe und staatliche Souveränität. Münsterscher Kongress zur humanitären Hilfe 2011
(2012)
Die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen ist als Ziel der Pflegeausbildung erstmals seit dem Jahr 2003 ausdrücklich und verbindlich vorgegeben worden. Allerdings haben die unterschiedlichen landesrechtlichen Umsetzungen bislang noch keine einheitlichen curricularen Planungen zugelassen. Sowohl im landesrechtlich geregelten Katastrophenschutz (für den Fall von technischen oder Naturkatastrophen) als auch im bundesrechtlich festgelegten Zivilschutz (für den Fall von bewaffneten Konflikten) hat die pflegerische Betreuung von Opfern und Betroffenen jedenfalls eine sehr hohe Priorität. Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. erscheint in diesem Zusammenhang in besonderer Weise aufgerufen und geeignet, die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen sowohl in der Pflegeausbildung, als auch in der Fort- und Weiterbildung zu gestalten und zu verbreiten, und zwar aufgrund der besonderen satzungsgemäßen Verpflichtungen des Deutschen Roten Kreuzes mit seiner Anerkennung als nationale Hilfsgesellschaft durch öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt der Bundesregierung, aufgrund der einzigartigen Stellung des Roten Kreuzes mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Völkerrechtssubjekt im bewaffneten Konflikt und aufgrund der einzigartigen Erfahrungen und herausragenden Professionalität des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich nationaler und internationaler Nothilfe.
Kinder- und Jugendmedizin
(2019)