Sozialwesen (SW)
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Faculty
Das heißt, die Person ist im Englischunterricht auf Englisch auf mich zugekommen und hat sich geöffnet und hat gesagt, ich fühle mich weder als Frau, noch als Mann und würde gerne
ab jetzt they, them Pronomen benutzen. (Interview 3, 00:10:04)
Diese Aussage einer Lehrkraft in den durchgeführten Interviews verdeutlicht, dass die Vielfalt von Geschlecht zunehmend präsenter in der Schule und der Gesellschaft wird. Geschlecht wird dadurch verstärkt im Alltag wahrgenommen, jedoch wäre es ein Trugschluss zu glauben, Geschlecht wäre vorher nicht Teil aller Lebenswelten gewesen. Spätestens mit der Geburt wird ein Mensch auf Grundlage der äußeren Geschlechtsorgane meist als männlich oder weiblich eingeordnet (Fiedler, 2004, S. 56 f.). Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine lebenslängliche Konfrontation mit der eigenen Geschlechtsidentität. Die zweigeschlechtliche Einteilung beeinflusst die Namenswahl, sie bestimmt die Farben, Spielzeuge, Interessen und Rollen, die einer Person von klein auf zugeschrieben werden. In der Schule bestimmt sie darüber, welche Chancen Kinder in der Bildung haben, welche Toilette oder Umkleidekabine sie benutzen und nach welchen Maßstäben sie im Sportunterricht bewertet werden. Diese Strukturen werden von klein auf durchlaufen, wiederholt und verinnerlicht.
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
Scham in der Sozialen Beratung: Zum Wirkfaktor der Anonymität in der schriftbasierten Onlineberatung
(2023)
„Es gibt Gedanken, Gefühle und Probleme, die man keinem Menschen sagen, aber auch nicht für sich behalten möchte“ (Kühne/Hintenberger 2009, S. 59) – dieser Aspekt stellt für viele Ratsuchende eine besondere Herausforderung in der Inanspruchnahme von Hilfen dar. Gelingt dennoch ein erster Kontakt zum Hilfesystem, neigen Menschen dazu, bestimmte Informationen im persönlichen Kontakt zurückzuhalten – aus Angst vor negativer Rückmeldung und einhergehenden Schamaffekten (vgl. Hook/Andrews 2005; Levy et al. 2019). Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft weiter voran und hat nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben und die Kommunikation stark verändert, sondern prägt auch die Beratungsarbeit zunehmend. So gewinnt die Onlineberatung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im theoretischen Diskurs und in praktischen Umsetzungen an Zuwachs (vgl. Weinhardt 2023, S. 25 ff.).
"Jetzt bin ich stark für dich" (vgl. MindDoc, o.J.). Artikelüberschriften wie diese sind förmlich Ergebnis nahezu jeder Recherche zum Thema Partnerschaft und Depression.
Diese Titel suggerieren Hilfesuchenden eine klare partnerschaftliche Rollenaufteilung, wenn ein/e Partner/in an Depression erkrankt. Ratschläge und Verhaltensanweisungen zur adäquaten Pflege und Unterstützung des/der Betroffenen rücken in den
Vordergrund und vernachlässigen die eigenen Belastungen, die ein/e Partner/in aufgrund der depressiven Erkrankung erlebt.
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.
Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.
Die Jugend ist eine Zeit, in der heranwachsende Menschen vielfältige Veränderungen durchlaufen. Sie befinden sich auf dem Weg, ihre Identität und ihre subjektiven Lebensweisen zu entwickeln und zu strukturieren. Jugendliche werden dabei von außen durch zahlreiche Erwartungen der Familie, der Institutionen und der Gesellschaft versucht, entsprechend der Norm zu formen. Unter diesem Druck von allen Seiten sind Jugendliche in dieser Lebensphase sowohl mit der Aufgabe als auch mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Individualität zu erkennen, auszureifen und zu leben. Gleichzeitig sollen sie aber bestenfalls nirgendwo anecken und kein Aufsehen erregen. Als seien die üblichen Anforderungen, Entwicklungsaufgaben und zu treffenden Entscheidungen nicht für alle Jugendlichen schon herausfordernd genug, sehen sich Jugendliche, die nicht der cisgeschlechtlichen und heterosexuellen Norm entsprechen, noch mit ganz anderen Hürden konfrontiert.
Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich aus drei Teilen zusammen. Im Theorieteil werden die begrifflichen und theoretischen Grundlagen geklärt. Ausgehen vom theoretischen Teil, welcher die Grundlage für empirische Untersuchung bildet, werden im zweiten Teil die Interviews dokumentiert und im dritten Teil wird eine Ergebnisdiskussion durchgeführt.
Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Selbstbestimmung und Abgrenzung – der Übergang ins Erwachsenenalter kann sich bei Jugendlichen äußerst verschieden gestalten. Die Ablösung von den Eltern1 gilt als eine der zentralen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe gehen weitreichende Chancen in der weiteren Individuation und Entwicklung der jungen Menschen einher (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2022, S. 25 ff.). Als zentraler Schritt im Übergang ins Erwachsenenalter gilt der Auszug aus dem Elternhaus (vgl. ebd., S. 39; Schultz 2010, S. 17 f.; Emmelmann/ Greving 2019, S. 14). Viele erwachsene Menschen mit sogenannter ‚geistiger Be-
hinderung‘2 verbleiben jedoch in ihren Familien, was im Forschungsfeld der Sozialen Arbeit unter anderem in Bezug auf die Identitätsentwicklung und Selbstbestimmung als kritisch gewertet wird (vgl. Walter 2020, S. 157; Emmelmann/ Greving 2019, S. 11; Schultz 2010, S. 12). Selbstbestimmung und eine vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei mit der Verabschiedung der UN-BRK erklärte sozialrechtliche Zielsetzung und Menschenrecht von Menschen mit ‚Behinderung‘. Zahlen von Menschen mit sogenannter
‚geistiger Behinderung‘, die im Erwachsenenalter weiterhin mit ihren Familien wohnen, differieren zwischen 40% und 60%, wobei die Datenlage als mangelhaft einzuschätzen ist (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2019, S. 43; Hermes 2023, S. 40; Schultz 2010, S. 12; Wachtel 2013, S. 124). Laut dem Statistischen Bundesamt (2022) verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt mit 23,6 Jahren ihr Elternhaus. Aus dem Grund wird es in dieser Arbeit als sinnvoll erachtet, einem erweiterten Verständnis des Jugendalters3 bis ins junge Erwachsenenalter zu folgen.
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Mädchen in meinem Praxissemester in einer teilstationären Einrichtung. Sie durchlebte zu dieser Zeit eine Phase voller Herausforderungen, da sie ihre Familie verlassen und in eine Wohngruppe ziehen sollte. Aufgrund doppelter Finanzierung durch den Besuch zweier Einrichtungen der Jugendhilfe, sollte sie nun auch die teilstationäre Einrichtung verlassen, von welcher sie bereits seit über zwei Jahren Teil war. In dieser angstbesetzten Phase berichtete sie mir in einem Gespräch, dass Billie Eilish ihr großes Vorbild sei und sie ihre Musik hört, wenn sie Angst hat oder traurig ist.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
Systemsprenger verkörpern eine heterogene Zielgruppe, welche den Agierenden in den Hilfen zur Erziehung mit jedem Einzelschicksal vor Augen führt, dass die bisher
entwickelten Ideen und Konzepte keine ausreichenden Antworten anbieten. Es handelt sich um eine Zielgruppe, die die Ergebnisse der über die letzten Jahre geführten fachlichen und fachübergreifenden Diskurse hinterfragt. Die Arbeit mit Systemsprengern stellt eine besondere Anforderung an die Fachkräfte dar, die sich in der Arbeit mit Systemsprengern immer öfter überfordert und hilflos zeigen. Systemsprenger weisen einen besonderen Hilfebedarf auf, der ebenfalls mit besonderen Herausforderungen für die professionelle Begleitung einhergehen und nicht selten zu Abbrüchen der Hilfemaßnahmen führen (vgl. Groen et.al. 2021, S.83). Es bedarf demnach neuer Antworten auf die gestellten Fragen von Kindern und Jugendlichen, die Systemsprenger genannt werden (vgl. Kieslinger et.al. 2021, S.12).
Als Leser*in dieser Arbeit trifft vermutlich Folgendes auf Sie zu: Sie besitzen ein Smartphone, einen Laptop/ Desktop-PC und/oder ein Tablet, sind nahezu ohne Unterbrechung mit dem Internet verbunden. Auf die Frage nach digitalen Kommunikationswegen würden sie E-Mails nicht einmal mehr aufzählen, da diesen keine große Bedeutung im Sinne von Neuheitswert
mehr zufällt. Auf ihrem Smartphone wird sich mit großer Sicherheit eines der folgenden Apps befinden: WhatsApp, Facebook, Instagram, Telegram, Signal.
Hierbei handelt es sich im Jahr 2022 um alles andere als eine Besonderheit: Unter Berufung auf den Digitalverband Bitkom meldete die Deutsche Presseagentur, dass in Deutschland im vorherigen Jahr etwa 56 Millionen Menschen und damit 79% der deutschen Bundesbürger*innen ab 16 Jahren ein Smartphone benutzen (vgl. Sueddeutsche 2021). Kaum ein Medium hat einen derartigen Eroberungsfeldzug hingelegt wie Smartphones und
dementsprechend hat sich das gesellschaftliche Mediennutzungsverhalten wohl nie zuvor in dieser Geschwindigkeit angepasst (oder anpassen müssen?).
Seit Jahrzehnten engagiert sich eine Vielzahl an Bürger*innen im Rahmen eines Freiwilligendienstes für das Gemeinwohl. In Deutschland absolvierten im Kursjahr 2020/2021 über 94.000 Menschen einen solchen Dienst (vgl. Huth, 2022, S. 25). Als
besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements stellt der Freiwilligendienst für seine Teilnehmenden eine Möglichkeit der Bildung und Orientierung dar, bei der ver-
schiedene Kompetenzen erworben und ausgebaut werden sollen (vgl. Enquete-Kommission, 2002, S. 119 f.; §§ 3, 4 JFDG). Für die Begleitung der Freiwilligen während ihrer Dienstzeit bieten die zuständigen Träger Begleitseminare an, bei denen sie Erfahrungs- und Lernräume gestalten und somit die Entwicklung der Teilnehmenden unterstützen (vgl. Bundesarbeitskreis FSJ, 2018, S. 4). Doch wie kann diese
pädagogische Begleitung umgesetzt werden, um die Entwicklung und Bildung der
Freiwilligen bestmöglich zu fördern? Dieser Fragestellung nähert sich die vorliegende
Bachelorarbeit an, indem sie die themenzentrierte Interaktion (TZI) nach Ruth Cohn als Konzept zum Leiten von Gruppen, Interaktionen und Prozessen auf die Bildungsarbeit in Jugendfreiwilligendiensten anwendet. Es wird untersucht, welche Chancen und Grenzen die TZI für die Gestaltung der pädagogischen Begleitseminare des Jugendfreiwilligendienstes bietet mit besonderem Fokus auf den vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend angestrebten Kompetenzerwerb der
Freiwilligen. Als Methodik wird die Literaturrecherche gewählt, da die zwei Themenfelder der Arbeit die TZI und der Jugendfreiwilligendienst jeweils ausführlich in der
Literatur thematisiert wurden, jedoch bisher keine Zusammenführung dieser Bereiche erfolgt ist. Dementsprechend bietet diese Arbeit eine erste theoretische Grundlage für die Gestaltung der Bildungsseminare des Jugendfreiwilligendienstes mithilfe des Konzepts der themenzentrierten Interaktion.
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es aufzuzeigen, dass sich die Konzentrationsfähigkeit der Kinder durch gezielte Interventionen im offenen Ganztag verbessern lässt. Hierfür wurde folgende Forschungsfrage gestellt: „Wie
wirksam ist das Marburger Konzentrationstraining im offenen Ganztag?“.
Um die Forschungsfrage beantworten zu können, wurde das Marburger Konzentrationstraining über einen Zeitraum von sechs Wochen mit zwei unterschiedlichen Vierergruppen durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte mit Hilfe von Fragebögen, die sowohl an die Kinder als auch an die
Mitarbeiter*innen der OGS ausgegeben wurden.
Die Ergebnisse der Evaluationsstudie verdeutlichen, dass sich im Verlauf des Interventionstrainings die selbsteingeschätzte Konzentrationsfähigkeit, die selbstregulativen Kompetenzen und das selbstständige Arbeitsverhalten der Kinder
verbesserten.
Dies zeigt, dass es durchaus sinnvoll ist, Interventionsmaßnahmen zur Konzentrationsförderung, wie das Marburger Konzentrationstraining regelmäßig im offenen Ganztag zu integrieren.
„Die Ressource ist der Schlüssel zur Lösung.“ (vgl. Anhang 1) Mit dieser Aussage wird im Rahmen des Seminars ‚Niedrigschwellige Ressourcenorientierte Soziale Arbeit‘ die Bedeutung der Ressourcen für das Erreichen sozialarbeiterischer Ziele betont. Erst mit dem Aufkommen der Positiven Psychologie in den 1990er Jahren wurden die Ressourcen der Klient:innen vermehrt in den Fokus der professionellen Zusammenarbeit gestellt (vgl. Willutzki
2013, S. 61). Heute benennen viele Einrichtungen der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung in ihrem Konzept als Grundpfeiler der professionellen Arbeitsweise (vgl. Laging 2018, S. 21, 121, 160; Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, S. 46; Feichter/Peter 2022, S. 274). Bereits in der einführenden Veranstaltung ‚Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit‘ an der
Fachhochschule Münster wird die Bedeutung der ressourcenorientierten Arbeitsweise hervorgehoben (vgl. Dummann/Mennemann 2020, S. 73; Anhang 2). Die Wichtigkeit der Ressourcenorientierung für die Praxis der Sozialen Arbeit ist demnach nicht bestreitbar. „Publizierte Forschungsergebnisse zum Einfluss des Ressourcenansatzes auf die Praxisgestaltung der SozArb stehen bisher jedoch noch aus“ (Möbius 2021, S. 711). Auch ist der Begriff der Ressourcenorientierung in der Literatur vielschichtig definiert, wodurch in der Praxis immer wieder Missverständnisse aufkommen (vgl. Willutzki 2013, S. 61).
In der heutigen Zeit rücken die Themen Geschlecht, Gender und Sex immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Das zunehmende Bewusstsein spiegelt sich unter anderem in der Regenbogenflagge am Fenstersims, dem weltweit stattfindenden CSD1 oder dem Gendern im alltäglichen Sprach- und Schriftgebrauch wider. Es wird immer offensichtlicher, dass eine Geschlechtsidentität nicht mehr als etwas Eindeutiges, im Sinne von eindeutig männlich oder eindeutig weiblich, zu verstehen ist, sondern vielmehr als etwas sehr Komplexes, Vielschichtiges und Vielfältiges. Dies zeigt sich auch in der Trans*identität, bei der das empfundene
Geschlecht nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz in der Adoleszenz, wenn sich während der Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Liegt eine solche Diskrepanz vor oder werden die Betroffenen von anderen nicht als ihr empfundenes Geschlecht wahrgenommen, kann es zu einem starken Leidensdruck kommen. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene berichten von
einem solchen Leiden und bezeichnen sich selbst als trans*. Es ist ein rapider Anstieg von trans*Jugendlichen zu verzeichnen, welcher oftmals im Zusammenhang mit einer zunehmenden Offenheit und Akzeptanz gegenüber Gendervarianten gesehen wird. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die andere Erklärungen und Ursachen für diesen Wandel vermuten. In den
Medien werden sie mit Headlines wie „Es ist hipp, trans zu sein“ (Feddersen / Kutter 2022) oder „Transgender ist jetzt Mode“ (Krieger 2022) propagiert. So polarisierend diese Aussagen auf den ersten Blick erscheinen, weisen sie in erster Linie darauf hin, dass das Phänomen der Trans*identität noch nicht hinreichend verstanden wurde.
Der Sokratische Dialog – Eine Methode für die Soziale Arbeit? Perspektiven und Herausforderungen
(2022)
Sokrates holte die Philosophie vom Himmel auf die Erde, so ist es bei Cicero in Tusculanae Disputationes zu lesen (vgl. Cicero, Tusc. 5,12). Obwohl die Lehren der Person Sokrates nur durch Fremdaufzeichnungen nachzuvollziehen sind, hat er den Weg der Philosophie maßgeblich mitgeprägt. Er war ein schwieriger Mensch, ein Querulant und ‚Querdenker‘ im positiven Sinne, der sich mit angenommenen Tatsachen nicht zufrieden gab, der hinterfragte, provozierte und verstehen wollte. Für seine Überzeugungen stand er ein und nahm dafür seinen eigenen Tod hin. Sokrates Art Gespräche zu führen um sein Gegenüber der Unwissenheit zu überführen und seine Hinführung zur Erlangung von Eigenerkenntnis sind die Grundlage für die Neosokratische Art der Gesprächsführung, wie sie in diversen Arbeitsbereichen, wie z. B. der Psychotherapie, bereits angewendet wird.
Es gibt kaum einen sozialen Bereich, in dem Sozialarbeiter heute nicht tätig sind und
auch wenige Bereiche, in denen sie dort nicht mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in Berührung kommen. Ob im Altersheim, in der Kinder- und Jugendhilfe, Migrationsarbeit, Drogenhilfe oder in der Psychiatrie, überall haben Menschen mit Krisen, sozialen Schwierigkeiten und psychischen Problemen zu kämpfen. „Basierend auf epidemiologischen Studien sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen“ (DGPPN 2018, S. 10), was die Notwendigkeit an psychosozialer Hilfe nur noch verdeutlicht. Trotzdem besteht im Studiengang der Sozialen Arbeit, im Gegensatz zu Studiengängen wie Medizin oder Psychologie, an einigen Universitäten und Fachhochschulen die Wahl, ob man sich im Rahmen des Studiums mit psychischen Erkrankungen befasst oder nicht. Dabei sind Sozialarbeiter oft kurzzeitig sehr intensive oder sogar langjährige Begleiter ihrer Klienten und unterstützen sie bei alltäglichen Problemen sowie schweren, emotionalen Krisen. In dieser engen Begleitung ist ein Grundwissen über psychische Erkrankungen oft hilfreich und in manchen Bereichen sogar unerlässlich, gerade bei potenziell so schwerwiegenden und komplexen Krankheitsbildern wie der Schizophrenie. Denn Schizophrenie-Betroffene haben neben der folgenschweren Erkrankung besonders mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen, was so belastend wie eine zweite Krankheit sein kann (vgl. Finzen 2013, S. 9). Vorher enge Freunde und Verwandte wenden sich ab, Fremde wechseln aufgrund von unbegründeten Vorurteilen die
Straßenseite und Betroffene verlieren ihr Selbstwertgefühl und begeben sich aus Scham und Angst in soziale Isolation. Um diese Stigmatisierung Stück für Stück zu bekämpfen oder zumindest den Betroffenen in ihrem Leid zu helfen, muss etwas passieren und neben anderen Anti-Stigma-Versuchen können Sozialarbeiter durch ihren engen Klientenkontakt einen großen Teil dazu beitragen.
Hintergrund: Das Spielen gewalthaltiger Videospiele gehört für viele Kinder /Jugendliche zum Alltag. Inzwischen wurden zu den möglichen Auswirkungen regelmäßigen Spielens gewalthaltiger Videospiele auf die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen in der Forschung Mehrheitsergebnisse herausgearbeitet. Für viele Entwicklungsbereiche (Affektregulation, Körperrepräsentanz, Empathie-Fähigkeit, Fantasie-Fähigkeit) ergaben sich negative Auswirkungen (aggressive Emotionen/Kognitionen, feindselige Einschätzung der Umwelt, aggressives Verhalten, Desensibilisierung gegenüber Gewalt).
Diese Bachelorthesis erhebt, ob die Sozialarbeiter*innen aus Münster entsprechend
dieses Stands arbeiten.
Methode: Um der Frage, ob Wissen und Umgang übereinstimmen, nachzugehen,
wurde ein quantitativer, standarisierter Fragebogen entwickelt und per E-Mail eine
Online-Befragung innerhalb sozialarbeiterisch tätiger Institutionen mit dem Schwer-
punkt ‚Kinder- und Jugendhilfe, Arbeit mit Familien‘ in Münster durchgeführt. Es
ergab sich eine Stichprobe von 60 Fachkräften. Die Antworten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Sowohl beim Wissen über mögliche Auswirkungen als auch beim Umgang gab es gemischte Ergebnisse. In einigen Bereichen schnitten die Fachkräfte gut ab. Jedoch fühlten sich die Fachkräfte bei den Themen ‚Körperrepräsentanz‘ (73,3%)
und ‚Hirnorganische Veränderungen‘ (65%) in der Selbsteinschätzung unsicher. Bei der Wissensabfrage waren die Einschätzungen in den Bereichen aggressiver Affekt,
Aggressionsniveau, physiologische Erregung und prosozialem Verhalten zu 71,7% inkorrekt. In Gesprächen mit Klient*innen fühlten sich die Befragten bei der Abgren-
zung zwischen riskantem Spielverhalten und Auswirkungen gewalthaltiger Videospiele am unsichersten (70%).
Schlussfolgerung: Die Entwicklung eines Informationsangebotes (Fortbildungsseminar) erscheint sinnvoll.
„Unsere Gesellschaft ähnelt einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich die einzelnen Steine nicht gegenseitig stützen würden.“ (römischer Philosoph Seneca um 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)
Dieser Vergleich erscheint auch nach fast 2000 Jahren immer noch passend. Jeder
Mensch hat seinen Platz in der Gesellschaft und ist auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen, um das Überleben zu sichern (vgl. Durkheim 2019, S. 469). Die Spannungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt scheinen jedoch gegenwärtig besonders stark zu sein (vgl. Peters 2022, S. 75).
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.
ADHS: Sozialisation als Faktor für die geschlechtsspezifische Präsentation bei Jungen und Mädchen
(2022)
Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gilt als eine der „häufigsten
psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen“ (Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2022), von der weltweit zwischen 2,2 bis 7,1% der Kinder und Jugendlichen betroffen sind (vgl. Sayal et al. 2018). Die Diagnosehäufigkeit unterscheidet sich jedoch drastisch nach Geschlecht, sodass Jungen mit einem Verhältnis von 2:1 bis 7:1 deutlich häufiger eine ADHS-Diagnose erhalten als Mädchen. Ebenfalls zu beobachten ist, dass bei Mädchen häufiger die unaufmerksame Präsentation diagnostiziert wird, während Jungen eher Diagnosen der hyperaktiven oder kombinierten Präsentation gestellt bekommen (vgl. Steinhausen & Schubert 2020).
Digitalisierung ist für uns alle ein allgegenwertiges Thema und dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Besonders im ländlichen Raum wird sie als Hoffnungsträger gesehen, um mit dem Stadtleben verglichen gleichwertige Chancen zu gewährleisten, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist es jedoch essenziell sich sowohl der Chancen als auch der möglichen Risiken bewusst zu werden (vgl. BMEL 2022a). Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will ländliche Räume ressourcenorientiert stärken und die Zukunftsfähigkeit dieser sichern (vgl. BMEL 2022b). Daher ist es naheliegend das Thema Nachbarschaft als eine dieser Ressourcen zu beleuchten, denn diese ist heutzutage kaum noch ohne digitale Vernetzung zu
denken. Viele Nachbar*innen sind untereinander per Messenger-Diensten oder sozialen Medien in digitalen Nachbarschaftsnetzwerken verknüpft.
Basierend auf Thierschs kritischen und gleichsam als Aufforderung zu verstehenden Worten, unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch, die pädagogische Authentizität insofern zu konturieren, dass sie zum greifbaren und attraktiven Diskussionsgegenstand werden kann. In diesem Zusammenhang fließen auch Sichtweisen und Erkenntnisse verschiedener Bezugsdisziplinen wie beispielsweise der Neurowissenschaft und der Bindungsforschung ein. Zusätzlich werden mögliche Anwendungsfelder der pädagogischen Authentizität benannt. Auf diese Art möchte die vorliegende Arbeit einen Beitrag zum Fachdiskurs der Sozialen Arbeit im Allgemeinen sowie zur Kompetenzdebatte im speziellen leisten.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Erlebnispädagogik und deren Relevanz für Erwachsene. Dabei fällt auf, dass erlebnispädagogische Träger, wie EXEO e.V. (vgl. EXEO e.V. o. D.), sich vorrangig auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert haben. Erlebnispädagogik findet in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Im schulischen Kontext wird Erlebnispädagogik ergänzend zu der formalen Bildung, dem Unterricht, im Rahmen von Wandertagen, Klassenfahrten und Fortbildungen des Fachpersonals genutzt. Erlebnispädagogische Angebote wie von EXEO GmbH (vgl. EXEO GmbH o. D.) richten sich zusätzlich an Erwachsene. Die geringere Quantität der vorhandenen Fachliteratur zu nonformaler Bildung Erwachsener durch Erlebnispädagogik verdeutlicht, dass deren Altersgruppe in diesem Bildungssektor bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Die praktische Erfahrung innerhalb des Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit zeigt, dass neben den Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsene eine relevante Zielgruppe sind. Das steigende Interesse an Teamevents und Fortbildungsangeboten Erwachsener stellt neue Anforderungen an die Soziale Arbeit. So rücken diverse Methoden Sozialer Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Aus diesem Grund nimmt sich die vorliegende Arbeit dieser Altersgruppe an. Dabei entsteht die Frage, welchen Einfluss erlebnispädagogische Angebote auf die Resilienz Erwachsener hat. Inwieweit Resilienz entwickelt wird und warum diese auch für Erwachsene in ihrer Entwicklung und ihrem alltäglichen Leben vonnöten ist, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet.
Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Stigmatisierungserfahrungen bisexueller Menschen in Mehrheitsgesellschaft und Queer-Community
(2021)
Die sexuelle Orientierung eines Menschen stellt einen wichtigen Bestandteil der eigenen Identität dar. Was aber, wenn diese in der Gesellschaft nicht wahrgenommen oder gar in ihrer Existenz geleugnet wird? Trotz einer in den vergangenen Jahren erfolgten größeren Anerkennung wird Bisexualität als eigenständige Orientierung und Identität immer noch kaum ernst genommen, oder sogar ganz infrage gestellt (vgl. Ritter, Voß 2019, S. 7). Während bisexuelle Menschen in der Alltagswelt und in Community-Debatten praktisch unsichtbar sind, werden sie gleichzeitig im Falle einer selbstbewussten Eigenbezeichnung häufig abgewertet und diskriminiert (vgl. Baranowski, Küppers 2019, S. 5). Auch im wissenschaftlichen Diskurs wird die Bisexualität selten als eigenständige Identitätskategorie untersucht. Gerade im deutschsprachigen Raum sind in den letzten 20 Jahren kaum empirische Arbeiten zu dieser Thematik veröffentlicht worden, obwohl bisexuelle Menschen wiederholt von Stigmatisierungserfahrungen berichten. An dieser Stelle soll die vorliegende Arbeit anknüpfen und die Erfahrungen bisexueller Menschen in ihrer Biografie untersuchen.
Diese Arbeit analysiert anhand der aktuellen Literatur die derzeitige Lebenslage von trans* und inter* Personen in Deutschland, die Relevanz dieser für die Soziale Arbeit und den Stellenwert von trans* und inter* Themen in der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Im Anschluss wird das Konzept einer Fortbildung für Sozialarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, welche grundlegendes Wissen über geschlechtliche Vielfalt und die Lebensrealitäten von trans* und inter* Personen vermitteln soll. Weiter werden im Rahmen der Fortbildung Interventionsmethoden im Fall von Diskriminierung und zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet. Dabei werden die Fachkräfte aller Arbeitsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit angesprochen, da die Vielfalt der Geschlechtlichkeit bei Klient*innen aller Felder zu finden ist und diese Vielfalt im Wissen der Fachkräfte widergespiegelt werden sollte.
Auf rechtlicher, medizinscher und gesellschaftlicher Ebene haben sich die Umstände für trans* und inter* Personen in Deutschland in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch leiden diese Personengruppen deutlich häufiger unter psychischen, aber auch körperlichen Erkrankungen als cis* und nicht-inter* Personen. Auch kommt es, trotz der Verbesserungen, noch regelmäßig zu menschenrechtsverletzendem Verhalten, sowohl durch Individuen als auch Institutionen. In der Sozialen Arbeit ist dies noch nicht ausreichend thematisiert. Aus der Identifizierung als Menschenrechtsprofession leitet sich der Auftrag für die Profession ab, dieses Versäumnis aufzuholen.
Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.
In den letzten Jahren bezeichnen sich immer mehr Jugendliche als weder ausschließlich männlich, noch ausschließlich weiblich, sondern als nicht-binär (vgl. Diamond 2020, S. 110). Auch in der Politik wird das Thema präsenter, so wurden mittlerweile auch nicht-binäre Jugendliche in den §9 SGB VIII aufgenommen. Das stellt die geschlechtsspezifische Arbeit vor eine neue Herausforderung. Es scheint so, als wäre in der traditionellen Einteilung in Mädchen- bzw. Jungenarbeit kein Platz für nicht-binäre Geschlechter. Aus dieser Problematik ergibt sich die zentrale Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit: „Wie kann geschlechtsspezifische Arbeit die Bedarfe nicht-binärer Jugendlicher decken?“. Zur Klärung dieser Frage wurden qualitative Interviews mit nicht-binären Jugendlichen geführt, um ihre Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. In den folgenden Kapiteln werden zunächst theoretische Grundlagen zur geschlechtsspezifischen Arbeit, zur Lebenssituation nicht-binärer Jugendlicher und zum Minoritätenstressmodell dargestellt und zusammengefasst. Anschließend werden Methodik und Ergebnisse dieser Forschung dargestellt und in Bezug zu den theoretischen Grundlagen diskutiert. Den Abschluss bildet das Fazit.
Biopsychosoziale Bedürfnisse und Lebenslagen bei hochalten Menschen (80+) in Nordrhein-Westfalen
(2021)
Die Deutschen werden älter. Schon vor Impf- und Pflegedebatten im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde eine Veränderung der Altersstruktur der Gesellschaft1 in zahlreichen Zeitungsartikeln diskutiert und als ökonomisches Problem beschrieben (vgl. Börsch-Supan 2011). Im „Land der Alten“ überschritten jeden Tag mehr Menschen die Altersschwelle, und der deutsche Alterungsprozess lasse sich nicht aufhalten (vgl. Nothofer/Venohr 2016). Neben einer niedrigen Geburtenrate ist der Anstieg der Lebenserwartung hierfür ausschlaggebend. Dieser Anstieg wird oft mit verbesserten Lebensbedingungen, verändertem Gesundheitsverhalten und einer steigenden Qualität der medizinischen Versorgung erklärt. Besonders die Lebenszeit im Alter und dem hohen Alter nehme durch eine sich stets verbessernde medizinische Versorgung zu (vgl. Pohlmann 2011, S. 24; Klotz/Simm 2019, S. 86). Aktuell kommt hinzu, dass die Personen der geburtenstarken Kohorte, der "Baby Boomer“, in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, womit sie nach gängigem Verständnis zu der Gruppe der „Alten“ gehören. Der Anteil dieser Gruppe in der Bevölkerung wird daher in den kommenden Jahren rasant ansteigen (vgl. Beeger, 2021).2 Aufgrund der hier dargestellten Entwicklungen wird es zukünftig anteilig mehr alte und insbesondere hochalte Menschen in Deutschland geben (vgl. Polidori/Häusermann 2019, S. 316). Unter hochalten oder hochaltrigen Personen werden gemeinhin Person in einem Alter von über 85 Jahren verstanden.
Sie glauben zu wissen, was in Ihrem Kopf vor sich geht – oftmals führt ein bewusster Gedanke in wohlgeordneter Weise zum nächsten. Aber das ist nicht die einzige Art und Weise, wie unser Denkvermögen (mind) funktioniert, es ist nicht einmal seine typische Funktionsweise. (Kahneman 2012, S. 14)
Daniel Kahneman (2012) gibt in seinem Buch, „Schnelles Denken, langsames Denken“, einen Einblick in diese Funktionsmechanismen menschlichen Denkens. Im Fokus seiner Betrachtung stehen die wechselseitigen Einflüsse mentaler Prozesse, die schnelles und langsames Denken erzeugen. Die mentalen Prozesse differenziert er in intuitives und bewusstes Denken und beschreibt, dass intuitive Prozesse weit einflussreicher sind als Menschen es subjektiv erleben (vgl. ebd., S. 25). Im Rahmen intuitiver Prozesse vollzieht sich unbewusst ein großer Teil der mentalen Arbeit, der Urteile und Entscheidungen hervorbringt. In der Regel sind die Ergebnisse dieser intuitiven Prozesse gerechtfertigt. Sie können aber auch fehlerhaft sein. Die Auseinandersetzung mit diesen systematischen Fehlern im intuitiven Denken bildet den Schwerpunkt der Veröffentlichung (vgl. ebd., S. 13 f.).
Der Akt des Gebens löst beim Helfenden ein positives Gefühl aus. Es gibt diverse Arten und ebenso unterschiedliche Beweggründe, die dazu führen Hilfe zu leisten. Helfendes Verhalten spiegelt sich in Hilfe in Notsituationen, Hilfeformen, welche in Gesetzen verankert liegen, hilfreichem Verhalten bis hin zur uneigennützigen Hilfeleistung, auch Altruismus genannt, wider. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt auf altruistischem Verhalten, mit dem Blick auf die Soziale Arbeit. Als Gegensatz dazu liegt der weitere Schwerpunkt auf dem kommunalen Narzissmus, dem jüngsten Konstrukt der Narzissmusforschung, welches speziell in expressiven Eigenschaften Ausdruck findet.
Die Psychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, untersuchte diesbezüglich unterschiedliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Modelle. Dabei fällt auf, dass diverse Subtypen von Narzissmus dem immer gleichen Kern entspringen.
In dieser Arbeit werden die Eigenschaften des „normalen Narzissmus“ (Bierhoff & Herner, 2009, S. 9) untersucht, die noch entfernt vom gesunden Narzissmus sind und noch genügend Abstand zum pathologischen Narzissmus haben.
„Wir müssen realistisch sein: Drogenkonsum wird es immer geben. Weder durch strafrechtliche Daumenschrauben noch durch eine völlige Freigabe werden wir erreichen, dass Menschen komplett drogenfrei leben.“ (Bundesministerium für Gesundheit 2021, S. 43)
In diesem Zitat hebt die aktuelle Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig die Bedeutung schadensminimierender Angebote in der Suchthilfe hervor. Unter diesen hat sich insbesondere die substitutionsgestützte Behandlung in den letzten 30 Jahren zur wichtigsten Behandlungsform der chronischen Opioidabhängigkeit entwickelt. Trotz ihrer Bedeutung kämpft sie zurzeit mit gravierenden Herausforderungen, wie dem Nachwuchsmangel an substituierenden Ärzt_innen (vgl. ebd.) oder lebensbedrohlichem Mischkonsum von Substitutionsmittel mit anderen psychoaktiven Substanzen. Zwischen 2006 und 2020 war die polyvalente Vergiftung durch Substitutionsmitteln in Verbindung mit anderen Substanzen jährlich im Durchschnitt für ca. dreizehn Prozent1 der Drogentoten in Deutschland verantwortlich. Der zusätzliche Konsum anderer Substanzen (Beigebrauch) stellt somit auch ein Problem der Substitutionspraxis dar, dem bisher nicht adäquat begegnet werden konnte.
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
In der Praxis Sozialer Arbeit spielt Geschlecht an zahlreichen Stellen eine markante Rolle. Dies wird besonders deutlich, wo spezifisch in Bezug auf Geschlechtlichkeit gearbeitet wird, wie beispielsweise in der Sexualpädagogik. Doch auch in anderen Kontexten Sozialer Arbeit sind die Einflüsse des Gender vorhanden. Während sich viele emanzipatorische soziale Bewegungen Mühe geben, über die Omnipräsenz patriarchaler Strukturen in der Gesellschaft aufzuklären und Entwicklungen in eine andere Richtung anzustoßen, ist es jedoch selbst für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit noch relativ leicht, dieses Thema zu übersehen – was nicht einmal absichtlich passieren muss, es steht schlicht noch nicht auf der Agenda.
Der Duden definiert ein Krankenhaus als „Gebäude, in dem sich Kranke [über längere Zeit] zur Untersuchung und Behandlung aufhalten“ (Dudenredaktion o.J.). 2019 wurden 19 855784 Menschen in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Dabei sind viele Patient*innen und deren Angehörige verunsichert, was den gesundheitlichen Zustand, aber auch den Krankenhausaufenthalt und das Leben nach der Entlassung anbelangt. Damit die Patient*innen eine gute Behandlung und einen problemlosen Aufenthalt erfahren, arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen zusammen und tragen mit ihrer Tätigkeit zum Genesungsprozess bei (vgl. Khan 2018, 212). Immer wieder gibt es Berichte und Geschichten, in denen Patient*innen sich über lange Wartezeiten, planlose Anschlussversorgungen und falsche Medikamentengabe beklagen. (vgl. Franke u.a. 2018) Damit so etwas nicht vorkommt, benötigen Krankenhäuser Strukturen und Koordination, damit alle Patient*innen einen angemessenen Aufenthalt erfahren und wieder heilen beziehungsweise die Schmerzen gelindert werden können.
„Das Leben ist nichts für mich.“ Mit diesem Satz verabschiedete sich die 24-jährige Belgierin von ihrem jungen Leben. Der Fall der an Depressionen erkrankten Laura ging 2015 auch durch die deutschen Medien. Laura war seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Letztendlich wurde ihrem Sterbewunsch nachgegeben. Die Empörung über das belgische Vorgehen war groß. Viele kritisieren, Laura sei nur durch ihre Erkrankung in den Tod getrieben worden. Im Grunde habe sie dies nicht gewollte. Man hätte sie behandeln können. (Vgl. Jakat 2015, o. S.) Der Chefarzt der psychiatrischen Uniklinik in Zürich stellte das Paradox der Depression heraus: „Suizidale Patienten strebten oft zugleich zwei gänzlich unvereinbare Ziele an: den Wunsch zu sterben und den Wunsch nach einem besseren Leben.“ (Jakat 2015, o. S.) Doch bedeutet diese Antinomie tatsächlich, dass ein Sterbewunsch depressiv Erkrankter nie ein „echter“ Wunsch sein kann, sondern nur als Ausdruck ihrer Krankheit gewertet werden sollte?