Sozialwesen (SW)
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Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Es gäbe – ganz im Sinne der Kontingenz von Entscheidungen – mannigfaltige Möglichkeiten, sich der Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit zu nähern. Eine Chronologie der Klimapolitik, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs aufzeigt; die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes, die zum heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit führt; das Skizzieren eines Endzeitszenarios durch einen sozial-ökologischen Kollaps oder eine chancenorientierte Zukunftsvision, die den Horizont öffnet, sind nur einige Beispiele.
In der vorliegenden Arbeit finden sich diese facettenhaft wieder, aber es wird zunächst ein anderer Spannungsbogen gewählt, indem einerseits ein exemplarischer Blick auf die Selbstanforderungen freier Träger geworfen wird und andererseits ihre politischen Forderungen betrachtet werden. Daraus kristallisiert sich die Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit.
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.
Das Thema Resilienz ist in aller Munde. Im Internet finden sich zahllose Links zu Websites, Ratgebern, Fachbüchern und Seminaren, die sich alle mit dem Thema Resilienz beschäftigen und die Wichtigkeit dieser Eigenschaft herausheben. Gleichzeitig gibt es, auch auf fachlicher Ebene, einen steten Diskurs darüber, wie sich Resilienz definieren lässt und, vor allem, wie Resilienz gefördert werden kann. Gerade der Förderung der Resilienz scheint dabei aus Sicht der Sozialen Arbeit eine enorme Bedeutung zuzukommen.
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).