Sozialwesen (SW)
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Basierend auf Thierschs kritischen und gleichsam als Aufforderung zu verstehenden Worten, unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch, die pädagogische Authentizität insofern zu konturieren, dass sie zum greifbaren und attraktiven Diskussionsgegenstand werden kann. In diesem Zusammenhang fließen auch Sichtweisen und Erkenntnisse verschiedener Bezugsdisziplinen wie beispielsweise der Neurowissenschaft und der Bindungsforschung ein. Zusätzlich werden mögliche Anwendungsfelder der pädagogischen Authentizität benannt. Auf diese Art möchte die vorliegende Arbeit einen Beitrag zum Fachdiskurs der Sozialen Arbeit im Allgemeinen sowie zur Kompetenzdebatte im speziellen leisten.
In Deutschland erleben viele Kinder einen sexuellen Missbrauch und entwickeln infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit zwei Forschungsfragen: Erstens wird untersucht, ob Resilienz einen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von sexuellem Missbrauch hat.
Zweitens wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern Resilienz einen Einfluss auf den weiteren Verlauf einer posttraumatischen Belastungsstörung nimmt. Dazu sollen Resilienzfaktoren identifiziert werden, welche potenziell die Entwicklung der posttraumatischen Belastungsstörung beeinflussen können. In der vorliegenden Arbeit wird ausschließlich der sexuelle Missbrauch in der Kindheit als auslösendes traumatisches Ereignis berücksichtigt. Ein Programm zur Resilienzförderung wird auf die theoretisch erarbeiteten Erkenntnisse der Literaturrecherche überprüft.
Die Forschungsfragen werden mittels einer systematischen Literaturrecherche, unter Hinzunahme multipler Datenbanken beantwortet. Diese ergab, dass Resilienz einen erheblichen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung hat. Einwirkungen auf den weiteren Krankheitsverlauf können ebenfalls bestätigt werden.
Aus den Ergebnissen kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Resilienzförderung einen potenziellen Ansatz der Sozialen Arbeit für die Unterstützung von Kindern, diagnostiziert mit einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von Kindesmissbrauch, darstellt.
Es besteht die Notwendigkeit weiterer Definitions- und Forschungsarbeit, um zukünftig evidenzbasierter und qualitativer mit dem Konzept der Resilienz arbeiten zu können. Dies bezieht sich vor allem auf die einzelnen Resilienzfaktoren und ihre Wirkung im Rahmen indizierter Präventionen.
Deutschland gilt als Hochkonsumland, was Alkohol betrifft (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2021, S.41). So gab es im Jahr 2018 einen Gesamtalkoholkonsum pro Kopf in Deutschland von circa 11 Litern bei Erwachsenen ab 15 Jahren (vgl. ebd., S.11). 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt (vgl. Atzendorf et al., 2019, S.581 f.). Das ergab eine Untersuchung aus 2018 zu Schätzungen des Gebrauchs von Alkohol und anderen Drogen (vgl. ebd.). Eine Alkoholabhängigkeit ist die am stärksten stigmatisierte psychische Erkrankung (vgl. Schomerus, 2011, S.109f.). Betroffene haben neben den Krankheitssymptomen der Erkrankung mit der Vorverurteilung als willensschwach oder gar als gefährlich zu kämpfen (vgl. ebd.). Zwar ist der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttaten gegeben, was nicht beschönigt werden sollte (vgl. Bundeskriminalamt 2019; Bundeskriminalamt 2020). Doch eine Alkoholabhängigkeit ist eine ernsthafte Erkrankung, die gut behandelbar sein kann, auch Spontanremissionsraten sind hoch. Sie ist nicht auf die Charakter- oder Willensschwäche der Betroffenen zurückzuführen (vgl. Schomerus, 2011, S.109 f.). Diese Stereotype können aus Sicht der Gesellschaft dafür sorgen, sich von Betroffenen abzugrenzen, um die gesellschaftlichen Normen einzuhalten. Schomerus (ebd.) spricht von einer „Doppelbödigkeit alkoholbezogener Normvorstellungen“ und weist damit auf das Spannungsfeld hin, dass der Konsum auf der einen Seite gesellschaftlich normal ist und sogar erwünscht ist. Auf der anderen Seite werden Menschen, die daraus eine Abhängigkeit entwickeln, ausgeschlossen (vgl. ebd.).
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
„Unsere Gesellschaft ist ungerecht zu Kindern. Das ist keine Übertreibung. Etwa 20 %
aller Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf. Damit ist das Risiko, arm zu sein, in keiner Altersgruppe so groß wie bei Kindern. Sie sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Um
selbst nicht arm zu bleiben, ist das Bildungssystem ihre einzige Chance. Das Bildungssystem macht aber eher den Anschein, als würde das niemanden interessieren“ (El-Mafalaani 2023, S. 17). Denn noch immer ist das Aufwachsen in sozioökonomisch benachteiligten Familien ein Faktor, der die zukünftigen Bildungschancen maßgeblich beeinflusst (vgl. KMK 2022) und dessen Umstände sich in der schulischen Laufbahn verfestigen. Die unzureichende und ungerechte Ausstattung mit verschiedenen Ressourcen in diesen Milieus lässt sich exemplarisch als soziales Problem erkennen, dessen Bearbeitung sich als Gegenstand der Sozialen Arbeit versteht (vgl. von Spiegel 2021, S. 25). Dabei hat Armut, basierend auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor, „einen zerstörerischen Einfluss auf die kognitive, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder“ (Förster-Chanda 2018, S. 156) und geht somit oft zu Lasten der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen. Heranwachsende, denen aufgrund benachteiligender Lebensumstände der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden oft in die Unterstützungsleistungen der Jugendberufshilfe, welche sich als klassisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit versteht und bereits in den 1950er Jahren etabliert wurde, um erste Antworten auf die Verringerung der damaligen hohen Jugendarbeitslosigkeit zu schaffen (vgl. van Rießen 2018, S. 70 f.).
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Erlebnispädagogik und deren Relevanz für Erwachsene. Dabei fällt auf, dass erlebnispädagogische Träger, wie EXEO e.V. (vgl. EXEO e.V. o. D.), sich vorrangig auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert haben. Erlebnispädagogik findet in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Im schulischen Kontext wird Erlebnispädagogik ergänzend zu der formalen Bildung, dem Unterricht, im Rahmen von Wandertagen, Klassenfahrten und Fortbildungen des Fachpersonals genutzt. Erlebnispädagogische Angebote wie von EXEO GmbH (vgl. EXEO GmbH o. D.) richten sich zusätzlich an Erwachsene. Die geringere Quantität der vorhandenen Fachliteratur zu nonformaler Bildung Erwachsener durch Erlebnispädagogik verdeutlicht, dass deren Altersgruppe in diesem Bildungssektor bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Die praktische Erfahrung innerhalb des Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit zeigt, dass neben den Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsene eine relevante Zielgruppe sind. Das steigende Interesse an Teamevents und Fortbildungsangeboten Erwachsener stellt neue Anforderungen an die Soziale Arbeit. So rücken diverse Methoden Sozialer Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Aus diesem Grund nimmt sich die vorliegende Arbeit dieser Altersgruppe an. Dabei entsteht die Frage, welchen Einfluss erlebnispädagogische Angebote auf die Resilienz Erwachsener hat. Inwieweit Resilienz entwickelt wird und warum diese auch für Erwachsene in ihrer Entwicklung und ihrem alltäglichen Leben vonnöten ist, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet.
Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen ist bis heute eine der größten Gesundheitsrisiken der Welt und stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar (vgl. WHO, 2003 zit. n. Schumann, 2020, S. 202). Bis in die 1970er Jahre wurde Gewalt in Paarbeziehungen jedoch weder wissenschaftlich erforscht noch öffentlich diskutiert. Erst durch soziale Bewegungen, wie die Frauen- und Kinderschutzbewegung gewann das Thema an Aufmerksamkeit. Die Forschung konzentrierte sich zunächst auf Männergewalt gegen Frauen, während männliche Opfer und weibliche Täterinnen vernachlässigt wurden. Inzwischen wird auch die Gewaltbetroffenheit von Männern, die Betroffenheit von Kindern und Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen immer mehr erforscht (vgl. Kavemann 2000, 2009; Ohms 2008; Schröttle 2010, zit. n. Fiedeler, 2020, S. 61).
Neben großem menschlichem Leid verursacht Gewalt in Paarbeziehungen hohe Folgekosten für die Allgemeinheit. So steht seit den 1980er Jahren die Bekämpfung und Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen zunehmend in der Aufmerksamkeit von staatlichen Institutionen und politischen Bündnissen. Über die Jahre entwickelte sich somit ein Netzwerk an Hilfsorganisationen und Unterstützungsangeboten, welche sich in Großteilen an die betroffenen Personen, vornehmlich weibliche Personen und ihre Kinder, richteten (vgl. Büttner, 2020; Geißler, 2020; Gulowski, 2020).
Schon anhand des Anfangszitat lässt sich erkennen das Häusliche Gewalt in öffentlichen Debatten oft mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt wird und Interventionsprojekte sich vornehmlich auf Frauen als Betroffene beziehen (vgl. ebd.). In dieser Bachelorarbeit soll jedoch ein erweitertes Blickfeld eingenommen werden. Neben der notwendigen Beachtung von männlichen Gewaltbetroffenen in Beziehungen, soll insbesondere auch die Heteronormativität der bisherigen Statistiken
und Hilfsangebote kritisch betrachtet werden. Denn Gewalt in Paarbeziehungen ist kein ausschließlich heterosexuelles Phänomen, sondern kann auch in queeren Beziehungen auftreten und betrifft Menschen aller Geschlechter (vgl. Ohms, 2020, S. 81). Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen von Paarbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Gender und Queerness, ist es unumgänglich, Gewalt in Paarbeziehungen in allen Konstellationen zu beleuchten. Dies gilt insbesondere im Kontext der Sozialen Arbeit, die einen essenziellen Beitrag zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt leistet und sich somit auch verstärkt mit Gewalt in queeren Paarbeziehungen auseinandersetzen sollte (vgl. Geißler, 2020; Ohms, 2022). Der erste Teil der Arbeit widmet sich somit einer grundlegenden Definition von Gewalt in Paarbeziehungen. Zunächst werden in Kapitel 2. verschiedene Formen von Gewalt im Kontext von Paarbeziehungen definiert, sowie aktuelle Studien zu Hellfeldund Dunkelfelduntersuchungen analysiert. Dabei werden insbesondere die Herausforderungen bei der Datenerhebung, -interpretation und -darstellung beleuchtet, die auf traditionellen binären und heteronormativen Modellen basieren und somit die Repräsentation von Gewalt in Beziehungen einschränken, die nicht dem herkömmlichen heteronormativen Beziehungskonzept entsprechen. Kapitel 3. befasst sich darauffolgend mit den Ursachen und Einflussfaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen, anhand der drei Ebenen des Individuums, den Dynamiken in
Paarbeziehungen und der Gesellschaft. Um das Ausmaß dieser Problematik zu verdeutlichen werden außerdem kurz gesundheitliche, soziale und ökonomische Auswirkungen von Gewalt geschildert.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
In der Praxis Sozialer Arbeit spielt Geschlecht an zahlreichen Stellen eine markante Rolle. Dies wird besonders deutlich, wo spezifisch in Bezug auf Geschlechtlichkeit gearbeitet wird, wie beispielsweise in der Sexualpädagogik. Doch auch in anderen Kontexten Sozialer Arbeit sind die Einflüsse des Gender vorhanden. Während sich viele emanzipatorische soziale Bewegungen Mühe geben, über die Omnipräsenz patriarchaler Strukturen in der Gesellschaft aufzuklären und Entwicklungen in eine andere Richtung anzustoßen, ist es jedoch selbst für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit noch relativ leicht, dieses Thema zu übersehen – was nicht einmal absichtlich passieren muss, es steht schlicht noch nicht auf der Agenda.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Mitarbeiter:innen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld stehen in ihrem Arbeitsalltag vor einer Vielzahl von Herausforderungen, denen sie gewachsen sein müssen. Sie leiden trotz hohem Engagement häufig schon „nach kurzer Tätigkeitsdauer unter einem Gefühl der Überforderung“ (Röh/Schreieder 2022, S.199). Dabei spielen die Krankheitstypen und deren Verhaltensmuster eine große Rolle, da diese als emotional anstrengend und schlecht behandelbar erlebt werden (vgl. ebd.). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet die Arbeit im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld, offen und ganzheitlich auf den Menschen mit psychischer Erkrankung zu blicken, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, aber auch Eigenverantwortung zuzumuten, Selbsthilfe zu fördern und einzufordern und das alles am besten mit Fantasie und Kreativität im partnerschaftlichen und dialogischen Austausch (vgl. Obert 2015, S.51f). Neben diesen Anforderungen erleben die Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zunehmende Arbeitsbelastung, was sich sowohl auf sie als auch auf die Klient:innen negativ auswirken kann (vgl. Gruber et al 2018, S.235). Die zunehmende Arbeitsbelastung ist zum einen geprägt durch organisatorische und bürokratische Verpflichtungen. Zum anderen steigt aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels die Arbeitsbelastung der einzelnen Fachkräfte stetig an. Der soziale Sektor sticht bei dem bundesweiten Fachkräftemangel deutlich hervor. Gerade die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik verzeichnete 2021/2022 die größte Fachkräftelücke – so groß war der Mangel an Fachkräften nie zuvor (vgl. Hickman/Koneberg 2022, S.1). Zudem ist die Arbeit mit psychisch Kranken durch die gesellschaftliche Stigmatisierung eben dieser mit Vorurteilen behaftet, weshalb es mittlerweile nur wenige Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gibt. Die Mitarbeiter:innen arbeiten aus diesem Grund häufig unterbesetzt, sind teilweise über Stunden ganz allein im Dienst. Verfestigt sich dieser Zustand, besteht die Gefahr, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in einen dauerhaften Überlastungszustand geraten und Erschöpfungszustände erleben (vgl. Röh/Schreieder 2022, S.199f). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Belastungen zu reduzieren und Ressourcen der Fachkräfte aufzubauen, also den Blick auf die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu richten (vgl. Liel 2023, S490f).
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Politische Soziale Arbeit beinhaltet die Neugierde für die Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen. In diesem Sinne findet im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit eine Befragung von Menschen statt, die ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wohnen.
Menschen, deren Leben in elementaren Bereichen des Alltags rechtlich eingeschränkt ist: der gesundheitlichen Versorgung, im Kontext Arbeit, Finanzierung und Wohnen.
Aber wie nehmen sogenannte illegalisierte Menschen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wahr? Inwiefern erschwert die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bewältigung ihrer Situation? Worauf liegt ihr persönlicher Fokus seit Februar 2020?
Welche Forderungen und Wünsche haben sie an die Politik? Welche Verantwortungen lassen sich für die Zivilbevölkerung und die Soziale Arbeit ableiten?
Um diese Fragen zu beantworten, erfolgt der Versuch, die vier geführten Interviews entsprechend der Themengewichtung der Befragten auszuwerten. Das führte zu einer Veränderung bezüglich der zu Beginn zugrundeliegenden Annahme: Es wurde von einem starken Einfluss von Corona auf die Situation der Interviewten ausgegangen.
Im Laufe des Arbeitsprozesses wich diese Vermutung folgender Hypothese: Gegenüber den Auswirkungen der aufenthaltsrechtlichen Situation illegalisierter Menschen handelt es sich bei den Folgen der Pandemie um ein zweitrangiges Problem. Eine der primären wiederkehrenden Forderungen ist nicht etwa ein besserer Zugang zu Impfangeboten. Die Befragten sprechen vielmehr über den Wunsch nach einem gültigen Aufenthaltsstatus. Oder davon, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Ohne diese Möglichkeit bleiben sie in vielen Bereichen ihres Alltags abhängig von anderen Menschen.
Dennoch ist zu betonen, dass der Einfluss von Corona auf vielen verschiedenen Ebenen zu spüren ist: die eingeschränkten sozialen Kontakte, die Angst vor Ansteckung, die Hürden in Zusammenhang mit Impfung oder Testung und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.
Das heißt, die Person ist im Englischunterricht auf Englisch auf mich zugekommen und hat sich geöffnet und hat gesagt, ich fühle mich weder als Frau, noch als Mann und würde gerne
ab jetzt they, them Pronomen benutzen. (Interview 3, 00:10:04)
Diese Aussage einer Lehrkraft in den durchgeführten Interviews verdeutlicht, dass die Vielfalt von Geschlecht zunehmend präsenter in der Schule und der Gesellschaft wird. Geschlecht wird dadurch verstärkt im Alltag wahrgenommen, jedoch wäre es ein Trugschluss zu glauben, Geschlecht wäre vorher nicht Teil aller Lebenswelten gewesen. Spätestens mit der Geburt wird ein Mensch auf Grundlage der äußeren Geschlechtsorgane meist als männlich oder weiblich eingeordnet (Fiedler, 2004, S. 56 f.). Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine lebenslängliche Konfrontation mit der eigenen Geschlechtsidentität. Die zweigeschlechtliche Einteilung beeinflusst die Namenswahl, sie bestimmt die Farben, Spielzeuge, Interessen und Rollen, die einer Person von klein auf zugeschrieben werden. In der Schule bestimmt sie darüber, welche Chancen Kinder in der Bildung haben, welche Toilette oder Umkleidekabine sie benutzen und nach welchen Maßstäben sie im Sportunterricht bewertet werden. Diese Strukturen werden von klein auf durchlaufen, wiederholt und verinnerlicht.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Stigmatisierungserfahrungen bisexueller Menschen in Mehrheitsgesellschaft und Queer-Community
(2021)
Die sexuelle Orientierung eines Menschen stellt einen wichtigen Bestandteil der eigenen Identität dar. Was aber, wenn diese in der Gesellschaft nicht wahrgenommen oder gar in ihrer Existenz geleugnet wird? Trotz einer in den vergangenen Jahren erfolgten größeren Anerkennung wird Bisexualität als eigenständige Orientierung und Identität immer noch kaum ernst genommen, oder sogar ganz infrage gestellt (vgl. Ritter, Voß 2019, S. 7). Während bisexuelle Menschen in der Alltagswelt und in Community-Debatten praktisch unsichtbar sind, werden sie gleichzeitig im Falle einer selbstbewussten Eigenbezeichnung häufig abgewertet und diskriminiert (vgl. Baranowski, Küppers 2019, S. 5). Auch im wissenschaftlichen Diskurs wird die Bisexualität selten als eigenständige Identitätskategorie untersucht. Gerade im deutschsprachigen Raum sind in den letzten 20 Jahren kaum empirische Arbeiten zu dieser Thematik veröffentlicht worden, obwohl bisexuelle Menschen wiederholt von Stigmatisierungserfahrungen berichten. An dieser Stelle soll die vorliegende Arbeit anknüpfen und die Erfahrungen bisexueller Menschen in ihrer Biografie untersuchen.
Diese Arbeit analysiert anhand der aktuellen Literatur die derzeitige Lebenslage von trans* und inter* Personen in Deutschland, die Relevanz dieser für die Soziale Arbeit und den Stellenwert von trans* und inter* Themen in der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Im Anschluss wird das Konzept einer Fortbildung für Sozialarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, welche grundlegendes Wissen über geschlechtliche Vielfalt und die Lebensrealitäten von trans* und inter* Personen vermitteln soll. Weiter werden im Rahmen der Fortbildung Interventionsmethoden im Fall von Diskriminierung und zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet. Dabei werden die Fachkräfte aller Arbeitsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit angesprochen, da die Vielfalt der Geschlechtlichkeit bei Klient*innen aller Felder zu finden ist und diese Vielfalt im Wissen der Fachkräfte widergespiegelt werden sollte.
Auf rechtlicher, medizinscher und gesellschaftlicher Ebene haben sich die Umstände für trans* und inter* Personen in Deutschland in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch leiden diese Personengruppen deutlich häufiger unter psychischen, aber auch körperlichen Erkrankungen als cis* und nicht-inter* Personen. Auch kommt es, trotz der Verbesserungen, noch regelmäßig zu menschenrechtsverletzendem Verhalten, sowohl durch Individuen als auch Institutionen. In der Sozialen Arbeit ist dies noch nicht ausreichend thematisiert. Aus der Identifizierung als Menschenrechtsprofession leitet sich der Auftrag für die Profession ab, dieses Versäumnis aufzuholen.
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit in vielen Teilen der Gesellschaft und die gesellschaftlich vorgegebene Binarität der Geschlechter gerät ins Wanken. Sei es die Einführung des Geschlechtseintrag „divers“,
die Ehe für Alle oder die ausstehende Anpassung des Abstammungsrechts für zwei-Mütter-Familien (vgl. BMFSFJ 2022, o.S.). Immer mehr Menschen leben ihre Sexualität und geschlechtliche Identität offen aus. Obwohl es keine aussagekräftigen Studien über den queeren Anteil der Bevölkerung gibt, lässt sich vermuten, dass rund sieben % der Menschen in Deutschland lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder nicht-binär sind (vgl. Schäfer 2017, o.S.). Gerade Jugendliche gehen deutlich offener und toleranter mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt um. Das bedeutet auch, dass man überall queeren Menschen begegnet, teils bewusst, teils unbewusst. Denn trotz der
steigenden Zahlen lebt immer noch knapp die Hälfte der queeren Menschen in Deutschland ungeoutet, aus Angst vor Diskriminierung (vgl. ZEIT ONLINE 2020).
Auch in pädagogischen Einrichtungen muss man als Fachkraft daher davon ausgehen Kinder und Jugendliche in der Gruppe zu haben, die selbst queer sind oder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Thematisierung von queeren Perspektiven und Lebensrealitäten wird dennoch oftmals vernachlässigt.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
Soziale Arbeit handelt in vielen gesundheitsbezogenen Tätigkeitsfeldern, wie beispielsweise im Krankenhaus, in der Sucht- oder Wohnungslosenhilfe oder im Bereich der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation (vgl. Daiminger et al. 2015, S. 16 f.). Auch in der Sozialpsychiatrie leistet sie einen wichtigen Beitrag innerhalb gemeindepsychiatrischer Konzepte, wo psychisch kranke Menschen durch vielfältige psychosoziale Leistungsangebote in ihrer Lebenswelt unterstützt werden (vgl. ebd., S. 20).
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen erhalten häufig nicht in ausreichendem Maße wissensbasierte Informationen zu ihrer psychischen Erkrankung. Unter diesen Umständen haben sie daher keine Chance, Einfluss auf die Behandlung und den Krankheitsverlauf zu nehmen (vgl. Konrad/Rosemann 2020, S. 230 f.; Dümmler/Sennekamp 2013, S. 55 f.). Sie brauchen Zugänge zu Informationen und Handlungsperspektiven, die eine selbstbestimmte Lebensführung möglich macht (vgl. Hammer/Plößl 2013, S. 30). Diese gesundheitsfördernden Methoden zielen sowohl auf grundlegende Wissensvermittlung und Krisenbewältigung ab, als auch auf die Stärkung der Selbstbefähigung, die sich neben dem Thema Gesundheit positiv auf andere Lebensbereiche auswirken kann.
Der Duden definiert ein Krankenhaus als „Gebäude, in dem sich Kranke [über längere Zeit] zur Untersuchung und Behandlung aufhalten“ (Dudenredaktion o.J.). 2019 wurden 19 855784 Menschen in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Dabei sind viele Patient*innen und deren Angehörige verunsichert, was den gesundheitlichen Zustand, aber auch den Krankenhausaufenthalt und das Leben nach der Entlassung anbelangt. Damit die Patient*innen eine gute Behandlung und einen problemlosen Aufenthalt erfahren, arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen zusammen und tragen mit ihrer Tätigkeit zum Genesungsprozess bei (vgl. Khan 2018, 212). Immer wieder gibt es Berichte und Geschichten, in denen Patient*innen sich über lange Wartezeiten, planlose Anschlussversorgungen und falsche Medikamentengabe beklagen. (vgl. Franke u.a. 2018) Damit so etwas nicht vorkommt, benötigen Krankenhäuser Strukturen und Koordination, damit alle Patient*innen einen angemessenen Aufenthalt erfahren und wieder heilen beziehungsweise die Schmerzen gelindert werden können.
"Jetzt bin ich stark für dich" (vgl. MindDoc, o.J.). Artikelüberschriften wie diese sind förmlich Ergebnis nahezu jeder Recherche zum Thema Partnerschaft und Depression.
Diese Titel suggerieren Hilfesuchenden eine klare partnerschaftliche Rollenaufteilung, wenn ein/e Partner/in an Depression erkrankt. Ratschläge und Verhaltensanweisungen zur adäquaten Pflege und Unterstützung des/der Betroffenen rücken in den
Vordergrund und vernachlässigen die eigenen Belastungen, die ein/e Partner/in aufgrund der depressiven Erkrankung erlebt.
Scham in der Sozialen Beratung: Zum Wirkfaktor der Anonymität in der schriftbasierten Onlineberatung
(2023)
„Es gibt Gedanken, Gefühle und Probleme, die man keinem Menschen sagen, aber auch nicht für sich behalten möchte“ (Kühne/Hintenberger 2009, S. 59) – dieser Aspekt stellt für viele Ratsuchende eine besondere Herausforderung in der Inanspruchnahme von Hilfen dar. Gelingt dennoch ein erster Kontakt zum Hilfesystem, neigen Menschen dazu, bestimmte Informationen im persönlichen Kontakt zurückzuhalten – aus Angst vor negativer Rückmeldung und einhergehenden Schamaffekten (vgl. Hook/Andrews 2005; Levy et al. 2019). Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft weiter voran und hat nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben und die Kommunikation stark verändert, sondern prägt auch die Beratungsarbeit zunehmend. So gewinnt die Onlineberatung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im theoretischen Diskurs und in praktischen Umsetzungen an Zuwachs (vgl. Weinhardt 2023, S. 25 ff.).
In der Bundesrepublik engagieren sich etwa 44 Prozent der Deutschen im Alter von über 14 Jahren freiwillig für das Gemeinwesen. Dabei ist das Ehrenamt für zukünftige gesellschaftliche Aufgaben von zentraler Bedeutung. Nur wenn es möglich ist, viele Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, wird es langfristig auch möglich sein, ein breites Spektrum an Freizeit-, Kultur-, Gesundheits- und Pflegeangeboten vorhalten zu können (vgl. Krüskemper 2018, o.S.). Das Ehrenamt oder das freiwillige Engagement ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Deshalb ist es für eine Ehrenamtspolitik notwendig, die das Ziel hat, das freiwillige Engagement zu fördern, ein breites Wissen über die Verbreitung und den Wandel des Ehrenamtes zu haben (vgl. Simonson/Vogel/Tesch-Römer 2016, S. 9).
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar.
Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Lebenswirklichkeiten, Werte und Überzeugungen im Kontext von Wanderungsbewegungen stellt eine Chance und zugleich eine Herausforderung heutiger Gesellschaften dar (vgl. Gekeler 2020, S. 2). Migrant*innen, aber auch die Aufnahmegesellschaft müssen sich an ein Zusammenleben in kultureller Vielfalt anpassen (vgl. ebd.).
Die migrationspolitischen Entwicklungen seit der großen Fluchtbewegung im Jahr 2015 haben die Themen ‚Migration‘, ‚Integration‘, und ‚Multikulturalismus‘ in den Fokus fachlicher und öffentlicher Debatten gerückt (vgl. Stecklina et al. 2021, S. 19). Vor diesem Hintergrund gewinnen folgende Fragen an Bedeutung: Welche Herausforderungen gehen – sowohl für die eingewanderte als auch für die Aufnahmegesellschaft – mit der Migration einher? Welche Rolle spielt die kulturelle Identität und Werteorientierung im Prozess der Migration und Anpassung an eine fremde Kultur? Und welche Methoden erweisen sich als hilfreich, um sowohl zwischenmenschliche als auch innere Konflikte zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten?
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.
Systemsprenger verkörpern eine heterogene Zielgruppe, welche den Agierenden in den Hilfen zur Erziehung mit jedem Einzelschicksal vor Augen führt, dass die bisher
entwickelten Ideen und Konzepte keine ausreichenden Antworten anbieten. Es handelt sich um eine Zielgruppe, die die Ergebnisse der über die letzten Jahre geführten fachlichen und fachübergreifenden Diskurse hinterfragt. Die Arbeit mit Systemsprengern stellt eine besondere Anforderung an die Fachkräfte dar, die sich in der Arbeit mit Systemsprengern immer öfter überfordert und hilflos zeigen. Systemsprenger weisen einen besonderen Hilfebedarf auf, der ebenfalls mit besonderen Herausforderungen für die professionelle Begleitung einhergehen und nicht selten zu Abbrüchen der Hilfemaßnahmen führen (vgl. Groen et.al. 2021, S.83). Es bedarf demnach neuer Antworten auf die gestellten Fragen von Kindern und Jugendlichen, die Systemsprenger genannt werden (vgl. Kieslinger et.al. 2021, S.12).
Als Leser*in dieser Arbeit trifft vermutlich Folgendes auf Sie zu: Sie besitzen ein Smartphone, einen Laptop/ Desktop-PC und/oder ein Tablet, sind nahezu ohne Unterbrechung mit dem Internet verbunden. Auf die Frage nach digitalen Kommunikationswegen würden sie E-Mails nicht einmal mehr aufzählen, da diesen keine große Bedeutung im Sinne von Neuheitswert
mehr zufällt. Auf ihrem Smartphone wird sich mit großer Sicherheit eines der folgenden Apps befinden: WhatsApp, Facebook, Instagram, Telegram, Signal.
Hierbei handelt es sich im Jahr 2022 um alles andere als eine Besonderheit: Unter Berufung auf den Digitalverband Bitkom meldete die Deutsche Presseagentur, dass in Deutschland im vorherigen Jahr etwa 56 Millionen Menschen und damit 79% der deutschen Bundesbürger*innen ab 16 Jahren ein Smartphone benutzen (vgl. Sueddeutsche 2021). Kaum ein Medium hat einen derartigen Eroberungsfeldzug hingelegt wie Smartphones und
dementsprechend hat sich das gesellschaftliche Mediennutzungsverhalten wohl nie zuvor in dieser Geschwindigkeit angepasst (oder anpassen müssen?).
„Das Leben ist nichts für mich.“ Mit diesem Satz verabschiedete sich die 24-jährige Belgierin von ihrem jungen Leben. Der Fall der an Depressionen erkrankten Laura ging 2015 auch durch die deutschen Medien. Laura war seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Letztendlich wurde ihrem Sterbewunsch nachgegeben. Die Empörung über das belgische Vorgehen war groß. Viele kritisieren, Laura sei nur durch ihre Erkrankung in den Tod getrieben worden. Im Grunde habe sie dies nicht gewollte. Man hätte sie behandeln können. (Vgl. Jakat 2015, o. S.) Der Chefarzt der psychiatrischen Uniklinik in Zürich stellte das Paradox der Depression heraus: „Suizidale Patienten strebten oft zugleich zwei gänzlich unvereinbare Ziele an: den Wunsch zu sterben und den Wunsch nach einem besseren Leben.“ (Jakat 2015, o. S.) Doch bedeutet diese Antinomie tatsächlich, dass ein Sterbewunsch depressiv Erkrankter nie ein „echter“ Wunsch sein kann, sondern nur als Ausdruck ihrer Krankheit gewertet werden sollte?
Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Weltweit sind Millionen Menschen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, einer international anerkannten Menschenrechtsverletzung. Was als Tradition in Eth-nien praktiziert wurde, hat sich durch zunehmende Migrationsbewegungen zu einem global auftretenden Phänomen evolviert. Dieser Arbeit liegt die These zugrunde, dass mit der Zunahme Betroffener in Deutschland, eine Anforderung an das Sozialwesen gestellt wird, entsprechende Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten auszu-bauen. Sie analysiert die Tradition weiblicher Genitalverstümmelung und ihre Auswir-kungen mit Fokus auf die Beratungsgestaltung für Betroffene. Dabei untersucht die Arbeit die zentrale Fragestellung, inwiefern feministische Beratung für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung problemlösend fungieren kann. Die Arbeit kommt durch eine literarische Analyse zu dem Ergebnis, dass feministische Beratung als Hal-tungs- und Handlungsansatz im Beratungskontext mit Betroffenen Anwendung finden kann und die dahinterstehende Problematik der Menschenrechtsverletzung problem-lösend adressiert. Darüber hinaus wird der Auftrag der Sozialen Arbeit als Menschen-rechtsprofession in Bezug zu dem Thema dieser Arbeit herausgearbeitet, welcher auf einer ethischen wie handlungsorientierten Ebene in der Praxis deutlich wird.