Sozialwesen (SW)
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„Unsere Gesellschaft ist ungerecht zu Kindern. Das ist keine Übertreibung. Etwa 20 %
aller Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf. Damit ist das Risiko, arm zu sein, in keiner Altersgruppe so groß wie bei Kindern. Sie sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Um
selbst nicht arm zu bleiben, ist das Bildungssystem ihre einzige Chance. Das Bildungssystem macht aber eher den Anschein, als würde das niemanden interessieren“ (El-Mafalaani 2023, S. 17). Denn noch immer ist das Aufwachsen in sozioökonomisch benachteiligten Familien ein Faktor, der die zukünftigen Bildungschancen maßgeblich beeinflusst (vgl. KMK 2022) und dessen Umstände sich in der schulischen Laufbahn verfestigen. Die unzureichende und ungerechte Ausstattung mit verschiedenen Ressourcen in diesen Milieus lässt sich exemplarisch als soziales Problem erkennen, dessen Bearbeitung sich als Gegenstand der Sozialen Arbeit versteht (vgl. von Spiegel 2021, S. 25). Dabei hat Armut, basierend auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor, „einen zerstörerischen Einfluss auf die kognitive, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder“ (Förster-Chanda 2018, S. 156) und geht somit oft zu Lasten der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen. Heranwachsende, denen aufgrund benachteiligender Lebensumstände der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden oft in die Unterstützungsleistungen der Jugendberufshilfe, welche sich als klassisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit versteht und bereits in den 1950er Jahren etabliert wurde, um erste Antworten auf die Verringerung der damaligen hohen Jugendarbeitslosigkeit zu schaffen (vgl. van Rießen 2018, S. 70 f.).
Scham in der Sozialen Beratung: Zum Wirkfaktor der Anonymität in der schriftbasierten Onlineberatung
(2023)
„Es gibt Gedanken, Gefühle und Probleme, die man keinem Menschen sagen, aber auch nicht für sich behalten möchte“ (Kühne/Hintenberger 2009, S. 59) – dieser Aspekt stellt für viele Ratsuchende eine besondere Herausforderung in der Inanspruchnahme von Hilfen dar. Gelingt dennoch ein erster Kontakt zum Hilfesystem, neigen Menschen dazu, bestimmte Informationen im persönlichen Kontakt zurückzuhalten – aus Angst vor negativer Rückmeldung und einhergehenden Schamaffekten (vgl. Hook/Andrews 2005; Levy et al. 2019). Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft weiter voran und hat nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben und die Kommunikation stark verändert, sondern prägt auch die Beratungsarbeit zunehmend. So gewinnt die Onlineberatung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im theoretischen Diskurs und in praktischen Umsetzungen an Zuwachs (vgl. Weinhardt 2023, S. 25 ff.).
Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
„Wäre Bewegung ein Medikament, dann wäre es aufgrund seiner vielfältigen und umfassenden Wirkungen so teuer, dass kein Mensch es bezahlen könnte.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2008, S. 4) Bewegung ist in der menschlichen Natur angelegt und gilt daher als ein natürliches und essentielles Grundbedürfnis des Menschen (vgl. Zimmer 2020, S. 19ff.). Speziell Kinder benötigen Bewegung, um sich gesund und ganzheitlich entwickeln zu können. Die Pädagogin Renate Zimmer fasst diese Aussage zusammen, indem sie Bewegung als den „Motor der Entwicklung“ (Zimmer 2020, S. 46) betitelt. Schaukeln, Klettern, Rennen, Springen und Balancieren gehören mithin zu den alltäglichen Bewegungserfahrungen von Kindern. Aufgrund ihres hoch ausgebildeten Bewegungsdrangs sind Kinder ständig auf der Suche nach neuen, spannenden Bewegungsanlässen.
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
„Unsere Gesellschaft ähnelt einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich die einzelnen Steine nicht gegenseitig stützen würden.“ (römischer Philosoph Seneca um 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)
Dieser Vergleich erscheint auch nach fast 2000 Jahren immer noch passend. Jeder
Mensch hat seinen Platz in der Gesellschaft und ist auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen, um das Überleben zu sichern (vgl. Durkheim 2019, S. 469). Die Spannungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt scheinen jedoch gegenwärtig besonders stark zu sein (vgl. Peters 2022, S. 75).