Sozialwesen (SW)
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In der heutigen Zeit rücken die Themen Geschlecht, Gender und Sex immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Das zunehmende Bewusstsein spiegelt sich unter anderem in der Regenbogenflagge am Fenstersims, dem weltweit stattfindenden CSD1 oder dem Gendern im alltäglichen Sprach- und Schriftgebrauch wider. Es wird immer offensichtlicher, dass eine Geschlechtsidentität nicht mehr als etwas Eindeutiges, im Sinne von eindeutig männlich oder eindeutig weiblich, zu verstehen ist, sondern vielmehr als etwas sehr Komplexes, Vielschichtiges und Vielfältiges. Dies zeigt sich auch in der Trans*identität, bei der das empfundene
Geschlecht nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz in der Adoleszenz, wenn sich während der Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Liegt eine solche Diskrepanz vor oder werden die Betroffenen von anderen nicht als ihr empfundenes Geschlecht wahrgenommen, kann es zu einem starken Leidensdruck kommen. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene berichten von
einem solchen Leiden und bezeichnen sich selbst als trans*. Es ist ein rapider Anstieg von trans*Jugendlichen zu verzeichnen, welcher oftmals im Zusammenhang mit einer zunehmenden Offenheit und Akzeptanz gegenüber Gendervarianten gesehen wird. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die andere Erklärungen und Ursachen für diesen Wandel vermuten. In den
Medien werden sie mit Headlines wie „Es ist hipp, trans zu sein“ (Feddersen / Kutter 2022) oder „Transgender ist jetzt Mode“ (Krieger 2022) propagiert. So polarisierend diese Aussagen auf den ersten Blick erscheinen, weisen sie in erster Linie darauf hin, dass das Phänomen der Trans*identität noch nicht hinreichend verstanden wurde.
Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.