Sozialwesen (SW)
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Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Der Duden definiert ein Krankenhaus als „Gebäude, in dem sich Kranke [über längere Zeit] zur Untersuchung und Behandlung aufhalten“ (Dudenredaktion o.J.). 2019 wurden 19 855784 Menschen in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Dabei sind viele Patient*innen und deren Angehörige verunsichert, was den gesundheitlichen Zustand, aber auch den Krankenhausaufenthalt und das Leben nach der Entlassung anbelangt. Damit die Patient*innen eine gute Behandlung und einen problemlosen Aufenthalt erfahren, arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen zusammen und tragen mit ihrer Tätigkeit zum Genesungsprozess bei (vgl. Khan 2018, 212). Immer wieder gibt es Berichte und Geschichten, in denen Patient*innen sich über lange Wartezeiten, planlose Anschlussversorgungen und falsche Medikamentengabe beklagen. (vgl. Franke u.a. 2018) Damit so etwas nicht vorkommt, benötigen Krankenhäuser Strukturen und Koordination, damit alle Patient*innen einen angemessenen Aufenthalt erfahren und wieder heilen beziehungsweise die Schmerzen gelindert werden können.
Die vorliegende Forschungsarbeit widmet sich anhand von Leitfadeninterviews mit drei trans* (binär und nicht-binär) Studierenden den Fragen: „Wie fühlen sich trans* Studierende am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster? Was sind ihre Wünsche für ein
inklusives Lernumfeld?“. Mit der anschließenden qualitativen Inhaltsanalyse kann offengelegt werden, dass die Erfahrungen und Wünsche der Studierenden zum Großteil auch in US-amerikanischen Studien und in der Literatur zu finden sind. Als besonders positiv sticht in dieser Studie der Kontakt zu der Studierendenschaft hervor. Trotzdem ergeben sich im Studienalltag am Fachbereich Sozialwesen für die drei interviewten trans* Studierenden unterschiedliche exkludierende, diskriminierende und negative Situationen, denen konkrete Veränderungswünsche entspringen. Zu den relevantesten gehören dabei, niedrigschwellige Angebote zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der FH, geschlechtsneutrale Toiletten, Vernetzungsmöglichkeiten, eindeutige Anlaufstellen bei Beratungsbedarf oder Diskriminierungserfahrungen, mehr Aufklärung und Wissen zu Trans*identitäten für alle Hochschulmitglieder, eine diversere Aufstellung des Personals, mehr Öffentlichkeitsarbeit sowie ein inklusiver und sensibler Umgang mit Sprache und Pronomen. Der konkreten Weiterentwicklung und Einbringung der Anliegen trans* Studierender könnte sich in Zukunft eine spezifische Stelle des Fachbereichs/der FH oder eine Arbeitsgruppe widmen.
„Die Ressource ist der Schlüssel zur Lösung.“ (vgl. Anhang 1) Mit dieser Aussage wird im Rahmen des Seminars ‚Niedrigschwellige Ressourcenorientierte Soziale Arbeit‘ die Bedeutung der Ressourcen für das Erreichen sozialarbeiterischer Ziele betont. Erst mit dem Aufkommen der Positiven Psychologie in den 1990er Jahren wurden die Ressourcen der Klient:innen vermehrt in den Fokus der professionellen Zusammenarbeit gestellt (vgl. Willutzki
2013, S. 61). Heute benennen viele Einrichtungen der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung in ihrem Konzept als Grundpfeiler der professionellen Arbeitsweise (vgl. Laging 2018, S. 21, 121, 160; Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, S. 46; Feichter/Peter 2022, S. 274). Bereits in der einführenden Veranstaltung ‚Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit‘ an der
Fachhochschule Münster wird die Bedeutung der ressourcenorientierten Arbeitsweise hervorgehoben (vgl. Dummann/Mennemann 2020, S. 73; Anhang 2). Die Wichtigkeit der Ressourcenorientierung für die Praxis der Sozialen Arbeit ist demnach nicht bestreitbar. „Publizierte Forschungsergebnisse zum Einfluss des Ressourcenansatzes auf die Praxisgestaltung der SozArb stehen bisher jedoch noch aus“ (Möbius 2021, S. 711). Auch ist der Begriff der Ressourcenorientierung in der Literatur vielschichtig definiert, wodurch in der Praxis immer wieder Missverständnisse aufkommen (vgl. Willutzki 2013, S. 61).
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Digitalisierung ist für uns alle ein allgegenwertiges Thema und dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Besonders im ländlichen Raum wird sie als Hoffnungsträger gesehen, um mit dem Stadtleben verglichen gleichwertige Chancen zu gewährleisten, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist es jedoch essenziell sich sowohl der Chancen als auch der möglichen Risiken bewusst zu werden (vgl. BMEL 2022a). Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will ländliche Räume ressourcenorientiert stärken und die Zukunftsfähigkeit dieser sichern (vgl. BMEL 2022b). Daher ist es naheliegend das Thema Nachbarschaft als eine dieser Ressourcen zu beleuchten, denn diese ist heutzutage kaum noch ohne digitale Vernetzung zu
denken. Viele Nachbar*innen sind untereinander per Messenger-Diensten oder sozialen Medien in digitalen Nachbarschaftsnetzwerken verknüpft.
Kinder depressiver Eltern stärken! Die Förderung von Resilienz in der Offenen Ganztagsgrundschule
(2022)
„Meistens liegt sie dann im Bett und will ihre Ruhe haben, aber eigentlich liegt sie ja jeden Nachmittag auf dem Sofa, weil sie kaputt ist [...] Na ja, sie ist dann nicht so wie sonst, wir müssen [...] manchmal war es auch so, dass wir dann alleine zur Schule gehen mussten [...] Nicht hingebracht, aber sie ist nicht mit aufgestanden und so.“ (w., 9 Jahre zit. n. Lenz 2014a, S. 92)
„Ganz ehrlich? Ohne Hilfe schaffe ich das nicht mehr. Ich denke wirklich irgendwann, ich selber gehe auch drauf. [...] Weil geht nicht mehr. Kann ich nicht. Ich habe meiner Mama ganz ehrlich gesagt ‚ich brauche Hilfe.‘ Ich vor mir selber sage das, sonst hast du nachher auch noch einen an der Klatsche. Weil alleine denke ich, da könnten die mich in die Ecke stopfen. Weil alleine verarbeiten kann ich das nicht. Das sind so viele Probleme [...] Aber mittlerweile sage ich auch ‚Mama, ich bin erst 14, ich kann die Sachen nicht alleine verarbeiten.‘“(Schülerin einer Gesamtschule, 14 Jahre zit. n. Brockmann/Lenz 2016, S. 116)
Diese beiden einleitenden Zitate verdeutlichen die besondere Problematik, denen Kinder mit einem an Depressionen erkrankten Eltern(-teil) ausgesetzt sind. Das Zusammenleben mit dem erkrankten Elternteil stellt für diese Kinder ein außerordentliches Risikopotenzial für einen ungünstigen Entwicklungsverlauf dar (Lenz 2014a, S. 17 ).
Doch nicht alle Kinder depressiver Eltern entwickeln eine psychische Störung. Zahlreiche betroffene Kinder können ihre erschwerte Lebenssituation bewältigen und gesund heranwachsen (vgl. ebd., S. 149). Viele Kinder scheinen über eine gewisse Resilienz zu verfügen, die es ihnen ermöglicht, zumindest phasenweise mit ihren belastenden Lebensumständen umgehen zu können (vgl. ebd., S. 149 f.; Lenz/Wiegand-Grefe 2017, S. 34 f.). Im Setting der Offenen Ganztagsgrundschule, dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Verfasserin, werden Kinder mit depressiv erkrankten Elternteilen in der Regel bislang nicht als Risikogruppe wahrgenommen und finden daher im Unterstützungssystem der Offenen Ganztagsgrundschule wenig Berücksichtigung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sozialpädagogischen Unterstützung, um möglichen Beeinträchtigungen entgegenwirken zu können.
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.
Der Akt des Gebens löst beim Helfenden ein positives Gefühl aus. Es gibt diverse Arten und ebenso unterschiedliche Beweggründe, die dazu führen Hilfe zu leisten. Helfendes Verhalten spiegelt sich in Hilfe in Notsituationen, Hilfeformen, welche in Gesetzen verankert liegen, hilfreichem Verhalten bis hin zur uneigennützigen Hilfeleistung, auch Altruismus genannt, wider. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt auf altruistischem Verhalten, mit dem Blick auf die Soziale Arbeit. Als Gegensatz dazu liegt der weitere Schwerpunkt auf dem kommunalen Narzissmus, dem jüngsten Konstrukt der Narzissmusforschung, welches speziell in expressiven Eigenschaften Ausdruck findet.
Die Psychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, untersuchte diesbezüglich unterschiedliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Modelle. Dabei fällt auf, dass diverse Subtypen von Narzissmus dem immer gleichen Kern entspringen.
In dieser Arbeit werden die Eigenschaften des „normalen Narzissmus“ (Bierhoff & Herner, 2009, S. 9) untersucht, die noch entfernt vom gesunden Narzissmus sind und noch genügend Abstand zum pathologischen Narzissmus haben.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Koproduktion als Erfolgsrezept? Die Ausgestaltung von Koproduktion in der psychosozialen Beratung
(2021)
Im Laufe der Zeit bedienten sich immer mehr Disziplinen der Beratung als Gesprächsmedium, was zu einem breiten Spektrum an Definitionen dieses Mittels zur Kommunikation führt und die ansteigende Relevanz der Beratung in verschiedenen Berufsfeldern verdeutlicht (vgl. Best, 2020, S.5f.). Der Begriff psychosoziale Beratung ist dahingegen an eine feststehende Definition geknüpft, welche dieses Gesprächsmedium als eigenständiges Tätigkeitsfeld in der Sozialen Arbeit mit auf die jeweilige Klientel spezialisierten Bereichen versteht (DBSH, 2002, S.3). Aufgrund dieser Vielfältigkeit des Einsatzbereiches der Beratung allein in der Sozialen Arbeit und somit auch die Entwicklung dieser hin zu einer beratenden Profession und Disziplin (vgl. Dewe, 2010, S.131f.), wird sich diese Ausarbeitung genauer mit dem Verständnis der psychosozialen Beratung in der Sozialen Arbeit befassen.
Sie glauben zu wissen, was in Ihrem Kopf vor sich geht – oftmals führt ein bewusster Gedanke in wohlgeordneter Weise zum nächsten. Aber das ist nicht die einzige Art und Weise, wie unser Denkvermögen (mind) funktioniert, es ist nicht einmal seine typische Funktionsweise. (Kahneman 2012, S. 14)
Daniel Kahneman (2012) gibt in seinem Buch, „Schnelles Denken, langsames Denken“, einen Einblick in diese Funktionsmechanismen menschlichen Denkens. Im Fokus seiner Betrachtung stehen die wechselseitigen Einflüsse mentaler Prozesse, die schnelles und langsames Denken erzeugen. Die mentalen Prozesse differenziert er in intuitives und bewusstes Denken und beschreibt, dass intuitive Prozesse weit einflussreicher sind als Menschen es subjektiv erleben (vgl. ebd., S. 25). Im Rahmen intuitiver Prozesse vollzieht sich unbewusst ein großer Teil der mentalen Arbeit, der Urteile und Entscheidungen hervorbringt. In der Regel sind die Ergebnisse dieser intuitiven Prozesse gerechtfertigt. Sie können aber auch fehlerhaft sein. Die Auseinandersetzung mit diesen systematischen Fehlern im intuitiven Denken bildet den Schwerpunkt der Veröffentlichung (vgl. ebd., S. 13 f.).
Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.