Sozialwesen (SW)
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Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Radikalisierungsprävention als Aufgabe Sozialer Arbeit? - Analyse kommunaler Handlungskonzepte
(2022)
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit in vielen Teilen der Gesellschaft und die gesellschaftlich vorgegebene Binarität der Geschlechter gerät ins Wanken. Sei es die Einführung des Geschlechtseintrag „divers“,
die Ehe für Alle oder die ausstehende Anpassung des Abstammungsrechts für zwei-Mütter-Familien (vgl. BMFSFJ 2022, o.S.). Immer mehr Menschen leben ihre Sexualität und geschlechtliche Identität offen aus. Obwohl es keine aussagekräftigen Studien über den queeren Anteil der Bevölkerung gibt, lässt sich vermuten, dass rund sieben % der Menschen in Deutschland lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder nicht-binär sind (vgl. Schäfer 2017, o.S.). Gerade Jugendliche gehen deutlich offener und toleranter mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt um. Das bedeutet auch, dass man überall queeren Menschen begegnet, teils bewusst, teils unbewusst. Denn trotz der
steigenden Zahlen lebt immer noch knapp die Hälfte der queeren Menschen in Deutschland ungeoutet, aus Angst vor Diskriminierung (vgl. ZEIT ONLINE 2020).
Auch in pädagogischen Einrichtungen muss man als Fachkraft daher davon ausgehen Kinder und Jugendliche in der Gruppe zu haben, die selbst queer sind oder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Thematisierung von queeren Perspektiven und Lebensrealitäten wird dennoch oftmals vernachlässigt.
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).
Politische Soziale Arbeit beinhaltet die Neugierde für die Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen. In diesem Sinne findet im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit eine Befragung von Menschen statt, die ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wohnen.
Menschen, deren Leben in elementaren Bereichen des Alltags rechtlich eingeschränkt ist: der gesundheitlichen Versorgung, im Kontext Arbeit, Finanzierung und Wohnen.
Aber wie nehmen sogenannte illegalisierte Menschen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wahr? Inwiefern erschwert die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bewältigung ihrer Situation? Worauf liegt ihr persönlicher Fokus seit Februar 2020?
Welche Forderungen und Wünsche haben sie an die Politik? Welche Verantwortungen lassen sich für die Zivilbevölkerung und die Soziale Arbeit ableiten?
Um diese Fragen zu beantworten, erfolgt der Versuch, die vier geführten Interviews entsprechend der Themengewichtung der Befragten auszuwerten. Das führte zu einer Veränderung bezüglich der zu Beginn zugrundeliegenden Annahme: Es wurde von einem starken Einfluss von Corona auf die Situation der Interviewten ausgegangen.
Im Laufe des Arbeitsprozesses wich diese Vermutung folgender Hypothese: Gegenüber den Auswirkungen der aufenthaltsrechtlichen Situation illegalisierter Menschen handelt es sich bei den Folgen der Pandemie um ein zweitrangiges Problem. Eine der primären wiederkehrenden Forderungen ist nicht etwa ein besserer Zugang zu Impfangeboten. Die Befragten sprechen vielmehr über den Wunsch nach einem gültigen Aufenthaltsstatus. Oder davon, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Ohne diese Möglichkeit bleiben sie in vielen Bereichen ihres Alltags abhängig von anderen Menschen.
Dennoch ist zu betonen, dass der Einfluss von Corona auf vielen verschiedenen Ebenen zu spüren ist: die eingeschränkten sozialen Kontakte, die Angst vor Ansteckung, die Hürden in Zusammenhang mit Impfung oder Testung und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
Es gibt kaum einen sozialen Bereich, in dem Sozialarbeiter heute nicht tätig sind und
auch wenige Bereiche, in denen sie dort nicht mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in Berührung kommen. Ob im Altersheim, in der Kinder- und Jugendhilfe, Migrationsarbeit, Drogenhilfe oder in der Psychiatrie, überall haben Menschen mit Krisen, sozialen Schwierigkeiten und psychischen Problemen zu kämpfen. „Basierend auf epidemiologischen Studien sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen“ (DGPPN 2018, S. 10), was die Notwendigkeit an psychosozialer Hilfe nur noch verdeutlicht. Trotzdem besteht im Studiengang der Sozialen Arbeit, im Gegensatz zu Studiengängen wie Medizin oder Psychologie, an einigen Universitäten und Fachhochschulen die Wahl, ob man sich im Rahmen des Studiums mit psychischen Erkrankungen befasst oder nicht. Dabei sind Sozialarbeiter oft kurzzeitig sehr intensive oder sogar langjährige Begleiter ihrer Klienten und unterstützen sie bei alltäglichen Problemen sowie schweren, emotionalen Krisen. In dieser engen Begleitung ist ein Grundwissen über psychische Erkrankungen oft hilfreich und in manchen Bereichen sogar unerlässlich, gerade bei potenziell so schwerwiegenden und komplexen Krankheitsbildern wie der Schizophrenie. Denn Schizophrenie-Betroffene haben neben der folgenschweren Erkrankung besonders mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen, was so belastend wie eine zweite Krankheit sein kann (vgl. Finzen 2013, S. 9). Vorher enge Freunde und Verwandte wenden sich ab, Fremde wechseln aufgrund von unbegründeten Vorurteilen die
Straßenseite und Betroffene verlieren ihr Selbstwertgefühl und begeben sich aus Scham und Angst in soziale Isolation. Um diese Stigmatisierung Stück für Stück zu bekämpfen oder zumindest den Betroffenen in ihrem Leid zu helfen, muss etwas passieren und neben anderen Anti-Stigma-Versuchen können Sozialarbeiter durch ihren engen Klientenkontakt einen großen Teil dazu beitragen.
Der Sokratische Dialog – Eine Methode für die Soziale Arbeit? Perspektiven und Herausforderungen
(2022)
Sokrates holte die Philosophie vom Himmel auf die Erde, so ist es bei Cicero in Tusculanae Disputationes zu lesen (vgl. Cicero, Tusc. 5,12). Obwohl die Lehren der Person Sokrates nur durch Fremdaufzeichnungen nachzuvollziehen sind, hat er den Weg der Philosophie maßgeblich mitgeprägt. Er war ein schwieriger Mensch, ein Querulant und ‚Querdenker‘ im positiven Sinne, der sich mit angenommenen Tatsachen nicht zufrieden gab, der hinterfragte, provozierte und verstehen wollte. Für seine Überzeugungen stand er ein und nahm dafür seinen eigenen Tod hin. Sokrates Art Gespräche zu führen um sein Gegenüber der Unwissenheit zu überführen und seine Hinführung zur Erlangung von Eigenerkenntnis sind die Grundlage für die Neosokratische Art der Gesprächsführung, wie sie in diversen Arbeitsbereichen, wie z. B. der Psychotherapie, bereits angewendet wird.
In der heutigen Zeit rücken die Themen Geschlecht, Gender und Sex immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Das zunehmende Bewusstsein spiegelt sich unter anderem in der Regenbogenflagge am Fenstersims, dem weltweit stattfindenden CSD1 oder dem Gendern im alltäglichen Sprach- und Schriftgebrauch wider. Es wird immer offensichtlicher, dass eine Geschlechtsidentität nicht mehr als etwas Eindeutiges, im Sinne von eindeutig männlich oder eindeutig weiblich, zu verstehen ist, sondern vielmehr als etwas sehr Komplexes, Vielschichtiges und Vielfältiges. Dies zeigt sich auch in der Trans*identität, bei der das empfundene
Geschlecht nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz in der Adoleszenz, wenn sich während der Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Liegt eine solche Diskrepanz vor oder werden die Betroffenen von anderen nicht als ihr empfundenes Geschlecht wahrgenommen, kann es zu einem starken Leidensdruck kommen. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene berichten von
einem solchen Leiden und bezeichnen sich selbst als trans*. Es ist ein rapider Anstieg von trans*Jugendlichen zu verzeichnen, welcher oftmals im Zusammenhang mit einer zunehmenden Offenheit und Akzeptanz gegenüber Gendervarianten gesehen wird. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die andere Erklärungen und Ursachen für diesen Wandel vermuten. In den
Medien werden sie mit Headlines wie „Es ist hipp, trans zu sein“ (Feddersen / Kutter 2022) oder „Transgender ist jetzt Mode“ (Krieger 2022) propagiert. So polarisierend diese Aussagen auf den ersten Blick erscheinen, weisen sie in erster Linie darauf hin, dass das Phänomen der Trans*identität noch nicht hinreichend verstanden wurde.
„Die Ressource ist der Schlüssel zur Lösung.“ (vgl. Anhang 1) Mit dieser Aussage wird im Rahmen des Seminars ‚Niedrigschwellige Ressourcenorientierte Soziale Arbeit‘ die Bedeutung der Ressourcen für das Erreichen sozialarbeiterischer Ziele betont. Erst mit dem Aufkommen der Positiven Psychologie in den 1990er Jahren wurden die Ressourcen der Klient:innen vermehrt in den Fokus der professionellen Zusammenarbeit gestellt (vgl. Willutzki
2013, S. 61). Heute benennen viele Einrichtungen der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung in ihrem Konzept als Grundpfeiler der professionellen Arbeitsweise (vgl. Laging 2018, S. 21, 121, 160; Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, S. 46; Feichter/Peter 2022, S. 274). Bereits in der einführenden Veranstaltung ‚Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit‘ an der
Fachhochschule Münster wird die Bedeutung der ressourcenorientierten Arbeitsweise hervorgehoben (vgl. Dummann/Mennemann 2020, S. 73; Anhang 2). Die Wichtigkeit der Ressourcenorientierung für die Praxis der Sozialen Arbeit ist demnach nicht bestreitbar. „Publizierte Forschungsergebnisse zum Einfluss des Ressourcenansatzes auf die Praxisgestaltung der SozArb stehen bisher jedoch noch aus“ (Möbius 2021, S. 711). Auch ist der Begriff der Ressourcenorientierung in der Literatur vielschichtig definiert, wodurch in der Praxis immer wieder Missverständnisse aufkommen (vgl. Willutzki 2013, S. 61).