Sozialwesen (SW)
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Sind Sie glücklich? Was macht Sie glücklich? Wer oder was denken Sie hindert Sie daran, glücklich zu sein? Haben Sie sich diese Fragen schon einmal gestellt?
Auf der ganzen Welt verspüren die Menschen den inneren Wunsch, glücklich zu sein (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 12). Im 21. Jahrhundert, in einer globalisierten, technologisierten, komplexen Welt des Fortschritts gibt es viele Gründe glücklich zu sein und doch sind viele Menschen allein und haben das Gefühl, dass diese Welt keine Glückserfahrungen für sie zu bieten habe (vgl. Csikszentmihalyi 2017, S. 33). Eine Steigerung von Glück und Wohlbefinden führt zu einer Verbesserung individueller Persönlichkeitsmerkmale, wie z. B. der Steigerung des Selbstwerts. Ferner potenziert es sich, da die soziale Umwelt und die gesamte Gesellschaft davon profitiert, wenn Menschen glücklich sind (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 35). Das lässt sich auch in Zusammenhang mit der Reziprozitätsnorm (Gegenseitigkeitsnorm) begründen. Damit wird deutlich, warum ein so großes Interesse daran besteht, Glück und Wohlbefinden zu fördern. Andererseits soll an dieser Stelle bereits dem entstandenen „Glückshype“ entgegnet werden, dass Unglücklichsein und Misslingen ebenso zum Leben dazugehören, wie Glücklichsein und Wohlbefinden (vgl. Lützenkirchen et al. 2015, S. 39-40).
Im Verlauf eines Jahres leiden rund 30% der erwachsenen Gesamtbevölkerung Deutschlands unter einer psychischen Störung (vgl. Mattejat 2011, S. 69). Oftmals sind die Betroffenen Eltern und ihre Kinder daher unmittelbar von der psychischen Erkrankung betroffen (vgl. Kaschta 2008, S. 5). Die genaue Anzahl der Kinder in Deutschland, die mit einem psychisch erkrankten Elternteil leben, lässt sich allerdings nicht klar bestimmen und es muss auf Hochrechnungen und Schätzungen zurückgegriffen werden (vgl. Griepenstroh et al. 2012, S. 28). Es lässt sich jedoch eindeutig festhalten, dass psychische Erkrankungen Familienerkrankungen sind und Kinder von psychisch kranken Eltern in jedem Fall mit in den Blick genommen werden müssen. Denn zwischen den Eltern mit ihrem Elternrecht und Ansprüchen aus Art. 6 Abs. 2 S.1 GG und den Kindern mit dem Recht auf Förderung und Schutz aus den Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 2 S. 2 GG entsteht ein starkes Spannungsverhältnis, das eine eindeutige Handlungsstrategie für die Arbeit mit betroffenen Familien erschwert. Um Kinder psychisch kranker Eltern innerhalb dieses Spannungsverhältnisses angemessen zu schützen und zu fördern und mögliche Handlungsstrategien zu entwickeln, werden im Laufe dieser Arbeit pädagogische, konzeptionelle Bausteine erarbeitet, die in der praktischen Arbeit mit Klient*innen aktiv umgesetzt werden können.
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Es gäbe – ganz im Sinne der Kontingenz von Entscheidungen – mannigfaltige Möglichkeiten, sich der Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit zu nähern. Eine Chronologie der Klimapolitik, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs aufzeigt; die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes, die zum heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit führt; das Skizzieren eines Endzeitszenarios durch einen sozial-ökologischen Kollaps oder eine chancenorientierte Zukunftsvision, die den Horizont öffnet, sind nur einige Beispiele.
In der vorliegenden Arbeit finden sich diese facettenhaft wieder, aber es wird zunächst ein anderer Spannungsbogen gewählt, indem einerseits ein exemplarischer Blick auf die Selbstanforderungen freier Träger geworfen wird und andererseits ihre politischen Forderungen betrachtet werden. Daraus kristallisiert sich die Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit.
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.
Das Thema Resilienz ist in aller Munde. Im Internet finden sich zahllose Links zu Websites, Ratgebern, Fachbüchern und Seminaren, die sich alle mit dem Thema Resilienz beschäftigen und die Wichtigkeit dieser Eigenschaft herausheben. Gleichzeitig gibt es, auch auf fachlicher Ebene, einen steten Diskurs darüber, wie sich Resilienz definieren lässt und, vor allem, wie Resilienz gefördert werden kann. Gerade der Förderung der Resilienz scheint dabei aus Sicht der Sozialen Arbeit eine enorme Bedeutung zuzukommen.
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).
Einbeziehung Angehöriger in die Arbeit mit Alkoholabhängigen : Gründe, Ziele und Vorgehensweisen
(2019)
Hintergrund: Das Spielen gewalthaltiger Videospiele gehört für viele Kinder /Jugendliche zum Alltag. Inzwischen wurden zu den möglichen Auswirkungen regelmäßigen Spielens gewalthaltiger Videospiele auf die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen in der Forschung Mehrheitsergebnisse herausgearbeitet. Für viele Entwicklungsbereiche (Affektregulation, Körperrepräsentanz, Empathie-Fähigkeit, Fantasie-Fähigkeit) ergaben sich negative Auswirkungen (aggressive Emotionen/Kognitionen, feindselige Einschätzung der Umwelt, aggressives Verhalten, Desensibilisierung gegenüber Gewalt).
Diese Bachelorthesis erhebt, ob die Sozialarbeiter*innen aus Münster entsprechend
dieses Stands arbeiten.
Methode: Um der Frage, ob Wissen und Umgang übereinstimmen, nachzugehen,
wurde ein quantitativer, standarisierter Fragebogen entwickelt und per E-Mail eine
Online-Befragung innerhalb sozialarbeiterisch tätiger Institutionen mit dem Schwer-
punkt ‚Kinder- und Jugendhilfe, Arbeit mit Familien‘ in Münster durchgeführt. Es
ergab sich eine Stichprobe von 60 Fachkräften. Die Antworten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Sowohl beim Wissen über mögliche Auswirkungen als auch beim Umgang gab es gemischte Ergebnisse. In einigen Bereichen schnitten die Fachkräfte gut ab. Jedoch fühlten sich die Fachkräfte bei den Themen ‚Körperrepräsentanz‘ (73,3%)
und ‚Hirnorganische Veränderungen‘ (65%) in der Selbsteinschätzung unsicher. Bei der Wissensabfrage waren die Einschätzungen in den Bereichen aggressiver Affekt,
Aggressionsniveau, physiologische Erregung und prosozialem Verhalten zu 71,7% inkorrekt. In Gesprächen mit Klient*innen fühlten sich die Befragten bei der Abgren-
zung zwischen riskantem Spielverhalten und Auswirkungen gewalthaltiger Videospiele am unsichersten (70%).
Schlussfolgerung: Die Entwicklung eines Informationsangebotes (Fortbildungsseminar) erscheint sinnvoll.
Die psychosoziale Situation pädophiler Männer : Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen Sozialer Arbeit
(2019)
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.