Sozialwesen (SW)
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Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
Die Jugend ist eine Zeit, in der heranwachsende Menschen vielfältige Veränderungen durchlaufen. Sie befinden sich auf dem Weg, ihre Identität und ihre subjektiven Lebensweisen zu entwickeln und zu strukturieren. Jugendliche werden dabei von außen durch zahlreiche Erwartungen der Familie, der Institutionen und der Gesellschaft versucht, entsprechend der Norm zu formen. Unter diesem Druck von allen Seiten sind Jugendliche in dieser Lebensphase sowohl mit der Aufgabe als auch mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Individualität zu erkennen, auszureifen und zu leben. Gleichzeitig sollen sie aber bestenfalls nirgendwo anecken und kein Aufsehen erregen. Als seien die üblichen Anforderungen, Entwicklungsaufgaben und zu treffenden Entscheidungen nicht für alle Jugendlichen schon herausfordernd genug, sehen sich Jugendliche, die nicht der cisgeschlechtlichen und heterosexuellen Norm entsprechen, noch mit ganz anderen Hürden konfrontiert.
Pfandsammelnde Menschen und ihre Bedarfslagen : Ein möglicher Auftrag für die Soziale Arbeit?
(2019)
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
In der Bundesrepublik engagieren sich etwa 44 Prozent der Deutschen im Alter von über 14 Jahren freiwillig für das Gemeinwesen. Dabei ist das Ehrenamt für zukünftige gesellschaftliche Aufgaben von zentraler Bedeutung. Nur wenn es möglich ist, viele Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, wird es langfristig auch möglich sein, ein breites Spektrum an Freizeit-, Kultur-, Gesundheits- und Pflegeangeboten vorhalten zu können (vgl. Krüskemper 2018, o.S.). Das Ehrenamt oder das freiwillige Engagement ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Deshalb ist es für eine Ehrenamtspolitik notwendig, die das Ziel hat, das freiwillige Engagement zu fördern, ein breites Wissen über die Verbreitung und den Wandel des Ehrenamtes zu haben (vgl. Simonson/Vogel/Tesch-Römer 2016, S. 9).
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
In den letzten Jahren bezeichnen sich immer mehr Jugendliche als weder ausschließlich männlich, noch ausschließlich weiblich, sondern als nicht-binär (vgl. Diamond 2020, S. 110). Auch in der Politik wird das Thema präsenter, so wurden mittlerweile auch nicht-binäre Jugendliche in den §9 SGB VIII aufgenommen. Das stellt die geschlechtsspezifische Arbeit vor eine neue Herausforderung. Es scheint so, als wäre in der traditionellen Einteilung in Mädchen- bzw. Jungenarbeit kein Platz für nicht-binäre Geschlechter. Aus dieser Problematik ergibt sich die zentrale Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit: „Wie kann geschlechtsspezifische Arbeit die Bedarfe nicht-binärer Jugendlicher decken?“. Zur Klärung dieser Frage wurden qualitative Interviews mit nicht-binären Jugendlichen geführt, um ihre Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. In den folgenden Kapiteln werden zunächst theoretische Grundlagen zur geschlechtsspezifischen Arbeit, zur Lebenssituation nicht-binärer Jugendlicher und zum Minoritätenstressmodell dargestellt und zusammengefasst. Anschließend werden Methodik und Ergebnisse dieser Forschung dargestellt und in Bezug zu den theoretischen Grundlagen diskutiert. Den Abschluss bildet das Fazit.
Möglichkeiten, Grenzen und Weiterentwicklung von der Schulbegleitung im inklusiven Unterricht
(2019)
Die Internet Gaming Disorder (IGD) wird von Ma (2023, S. 17) als globales Problem angesehen. Maset-Sánchez et al. (2023, S. 89) teilen diese Ansicht und ergänzen die steigende Präsenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen. 2018 sammelten Stevens et al. in einem systematischen Review Ergebnisse über effektive kurzfristige Intervention der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT), die zu Verringerungen von Symptomen der IGD und Depressionen führten (vgl. Stevens et al. 2018, S. 198).
Daraus leitet sich die folgende Forschungsfrage ab: Wo liegen aus Sicht von Therapeut*innen die Möglichkeiten und Grenzen der KVT bei der Behandlung von IGD und welchen Stellenwert nimmt die Soziale Arbeit dabei ein?
Die Ergebnisse werden durch die offene Form des narrativen Expert*innen Interviews (Weber & Wernitz, 2021) erhoben. Diese Methode eignet sich besonders, da sie offene Antwortmöglichkeiten zulässt. Die methodische Auswertung hingegen erfolgt durch die inhaltlich strukturierende, qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2022), mit vorheriger Anwendung ihrer Transkriptionsregeln.
Aufgrund verschiedener Expertise in der Behandlung von IGD, variieren die Erfahrungen der Expert*innen. Es herrscht Einstimmigkeit, dass sich die KVT als gute Grundlage in der Therapie erweist. Sie zeigt Möglichkeiten auf Selbstkontrolle zu fördern und Erleichterung durch das Durchdringen des Störungsbildes zu sichern. Dennoch bestehen Grenzen in der Behandlung. Zu diesen zählen Fremdmotivation bei Patient*innen, Ausschlusskriterien und eingeschränkte Langzeitwirkungen. Laut den Befragten schafft die Soziale Arbeit niedrigschwellige Angebote, Präventionsmaßnahmen und legt den Fokus auf Nachsorge im Anschluss einer Therapie in der Jugendhilfe oder in Beratungsstellen. Aus den gesammelten Ergebnissen ergibt sich, dass die KVT in der Behandlung der IGD Wirksamkeit aufweist. Mit Ausblick auf die Weiterentwicklung in den Bereichen IGD, KVT und Soziale Arbeit, lohnt sich weitere Forschung.
Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Lebenswirklichkeiten, Werte und Überzeugungen im Kontext von Wanderungsbewegungen stellt eine Chance und zugleich eine Herausforderung heutiger Gesellschaften dar (vgl. Gekeler 2020, S. 2). Migrant*innen, aber auch die Aufnahmegesellschaft müssen sich an ein Zusammenleben in kultureller Vielfalt anpassen (vgl. ebd.).
Die migrationspolitischen Entwicklungen seit der großen Fluchtbewegung im Jahr 2015 haben die Themen ‚Migration‘, ‚Integration‘, und ‚Multikulturalismus‘ in den Fokus fachlicher und öffentlicher Debatten gerückt (vgl. Stecklina et al. 2021, S. 19). Vor diesem Hintergrund gewinnen folgende Fragen an Bedeutung: Welche Herausforderungen gehen – sowohl für die eingewanderte als auch für die Aufnahmegesellschaft – mit der Migration einher? Welche Rolle spielt die kulturelle Identität und Werteorientierung im Prozess der Migration und Anpassung an eine fremde Kultur? Und welche Methoden erweisen sich als hilfreich, um sowohl zwischenmenschliche als auch innere Konflikte zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten?
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Sie glauben zu wissen, was in Ihrem Kopf vor sich geht – oftmals führt ein bewusster Gedanke in wohlgeordneter Weise zum nächsten. Aber das ist nicht die einzige Art und Weise, wie unser Denkvermögen (mind) funktioniert, es ist nicht einmal seine typische Funktionsweise. (Kahneman 2012, S. 14)
Daniel Kahneman (2012) gibt in seinem Buch, „Schnelles Denken, langsames Denken“, einen Einblick in diese Funktionsmechanismen menschlichen Denkens. Im Fokus seiner Betrachtung stehen die wechselseitigen Einflüsse mentaler Prozesse, die schnelles und langsames Denken erzeugen. Die mentalen Prozesse differenziert er in intuitives und bewusstes Denken und beschreibt, dass intuitive Prozesse weit einflussreicher sind als Menschen es subjektiv erleben (vgl. ebd., S. 25). Im Rahmen intuitiver Prozesse vollzieht sich unbewusst ein großer Teil der mentalen Arbeit, der Urteile und Entscheidungen hervorbringt. In der Regel sind die Ergebnisse dieser intuitiven Prozesse gerechtfertigt. Sie können aber auch fehlerhaft sein. Die Auseinandersetzung mit diesen systematischen Fehlern im intuitiven Denken bildet den Schwerpunkt der Veröffentlichung (vgl. ebd., S. 13 f.).