Sozialwesen (SW)
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Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
Diese Arbeit analysiert anhand der aktuellen Literatur die derzeitige Lebenslage von trans* und inter* Personen in Deutschland, die Relevanz dieser für die Soziale Arbeit und den Stellenwert von trans* und inter* Themen in der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Im Anschluss wird das Konzept einer Fortbildung für Sozialarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, welche grundlegendes Wissen über geschlechtliche Vielfalt und die Lebensrealitäten von trans* und inter* Personen vermitteln soll. Weiter werden im Rahmen der Fortbildung Interventionsmethoden im Fall von Diskriminierung und zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet. Dabei werden die Fachkräfte aller Arbeitsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit angesprochen, da die Vielfalt der Geschlechtlichkeit bei Klient*innen aller Felder zu finden ist und diese Vielfalt im Wissen der Fachkräfte widergespiegelt werden sollte.
Auf rechtlicher, medizinscher und gesellschaftlicher Ebene haben sich die Umstände für trans* und inter* Personen in Deutschland in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch leiden diese Personengruppen deutlich häufiger unter psychischen, aber auch körperlichen Erkrankungen als cis* und nicht-inter* Personen. Auch kommt es, trotz der Verbesserungen, noch regelmäßig zu menschenrechtsverletzendem Verhalten, sowohl durch Individuen als auch Institutionen. In der Sozialen Arbeit ist dies noch nicht ausreichend thematisiert. Aus der Identifizierung als Menschenrechtsprofession leitet sich der Auftrag für die Profession ab, dieses Versäumnis aufzuholen.