Sozialwesen (SW)
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Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
„Unsere Gesellschaft ist ungerecht zu Kindern. Das ist keine Übertreibung. Etwa 20 %
aller Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf. Damit ist das Risiko, arm zu sein, in keiner Altersgruppe so groß wie bei Kindern. Sie sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Um
selbst nicht arm zu bleiben, ist das Bildungssystem ihre einzige Chance. Das Bildungssystem macht aber eher den Anschein, als würde das niemanden interessieren“ (El-Mafalaani 2023, S. 17). Denn noch immer ist das Aufwachsen in sozioökonomisch benachteiligten Familien ein Faktor, der die zukünftigen Bildungschancen maßgeblich beeinflusst (vgl. KMK 2022) und dessen Umstände sich in der schulischen Laufbahn verfestigen. Die unzureichende und ungerechte Ausstattung mit verschiedenen Ressourcen in diesen Milieus lässt sich exemplarisch als soziales Problem erkennen, dessen Bearbeitung sich als Gegenstand der Sozialen Arbeit versteht (vgl. von Spiegel 2021, S. 25). Dabei hat Armut, basierend auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor, „einen zerstörerischen Einfluss auf die kognitive, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder“ (Förster-Chanda 2018, S. 156) und geht somit oft zu Lasten der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen. Heranwachsende, denen aufgrund benachteiligender Lebensumstände der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden oft in die Unterstützungsleistungen der Jugendberufshilfe, welche sich als klassisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit versteht und bereits in den 1950er Jahren etabliert wurde, um erste Antworten auf die Verringerung der damaligen hohen Jugendarbeitslosigkeit zu schaffen (vgl. van Rießen 2018, S. 70 f.).
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Erlebnispädagogik und deren Relevanz für Erwachsene. Dabei fällt auf, dass erlebnispädagogische Träger, wie EXEO e.V. (vgl. EXEO e.V. o. D.), sich vorrangig auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert haben. Erlebnispädagogik findet in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Im schulischen Kontext wird Erlebnispädagogik ergänzend zu der formalen Bildung, dem Unterricht, im Rahmen von Wandertagen, Klassenfahrten und Fortbildungen des Fachpersonals genutzt. Erlebnispädagogische Angebote wie von EXEO GmbH (vgl. EXEO GmbH o. D.) richten sich zusätzlich an Erwachsene. Die geringere Quantität der vorhandenen Fachliteratur zu nonformaler Bildung Erwachsener durch Erlebnispädagogik verdeutlicht, dass deren Altersgruppe in diesem Bildungssektor bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Die praktische Erfahrung innerhalb des Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit zeigt, dass neben den Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsene eine relevante Zielgruppe sind. Das steigende Interesse an Teamevents und Fortbildungsangeboten Erwachsener stellt neue Anforderungen an die Soziale Arbeit. So rücken diverse Methoden Sozialer Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Aus diesem Grund nimmt sich die vorliegende Arbeit dieser Altersgruppe an. Dabei entsteht die Frage, welchen Einfluss erlebnispädagogische Angebote auf die Resilienz Erwachsener hat. Inwieweit Resilienz entwickelt wird und warum diese auch für Erwachsene in ihrer Entwicklung und ihrem alltäglichen Leben vonnöten ist, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet.
Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen ist bis heute eine der größten Gesundheitsrisiken der Welt und stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar (vgl. WHO, 2003 zit. n. Schumann, 2020, S. 202). Bis in die 1970er Jahre wurde Gewalt in Paarbeziehungen jedoch weder wissenschaftlich erforscht noch öffentlich diskutiert. Erst durch soziale Bewegungen, wie die Frauen- und Kinderschutzbewegung gewann das Thema an Aufmerksamkeit. Die Forschung konzentrierte sich zunächst auf Männergewalt gegen Frauen, während männliche Opfer und weibliche Täterinnen vernachlässigt wurden. Inzwischen wird auch die Gewaltbetroffenheit von Männern, die Betroffenheit von Kindern und Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen immer mehr erforscht (vgl. Kavemann 2000, 2009; Ohms 2008; Schröttle 2010, zit. n. Fiedeler, 2020, S. 61).
Neben großem menschlichem Leid verursacht Gewalt in Paarbeziehungen hohe Folgekosten für die Allgemeinheit. So steht seit den 1980er Jahren die Bekämpfung und Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen zunehmend in der Aufmerksamkeit von staatlichen Institutionen und politischen Bündnissen. Über die Jahre entwickelte sich somit ein Netzwerk an Hilfsorganisationen und Unterstützungsangeboten, welche sich in Großteilen an die betroffenen Personen, vornehmlich weibliche Personen und ihre Kinder, richteten (vgl. Büttner, 2020; Geißler, 2020; Gulowski, 2020).
Schon anhand des Anfangszitat lässt sich erkennen das Häusliche Gewalt in öffentlichen Debatten oft mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt wird und Interventionsprojekte sich vornehmlich auf Frauen als Betroffene beziehen (vgl. ebd.). In dieser Bachelorarbeit soll jedoch ein erweitertes Blickfeld eingenommen werden. Neben der notwendigen Beachtung von männlichen Gewaltbetroffenen in Beziehungen, soll insbesondere auch die Heteronormativität der bisherigen Statistiken
und Hilfsangebote kritisch betrachtet werden. Denn Gewalt in Paarbeziehungen ist kein ausschließlich heterosexuelles Phänomen, sondern kann auch in queeren Beziehungen auftreten und betrifft Menschen aller Geschlechter (vgl. Ohms, 2020, S. 81). Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen von Paarbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Gender und Queerness, ist es unumgänglich, Gewalt in Paarbeziehungen in allen Konstellationen zu beleuchten. Dies gilt insbesondere im Kontext der Sozialen Arbeit, die einen essenziellen Beitrag zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt leistet und sich somit auch verstärkt mit Gewalt in queeren Paarbeziehungen auseinandersetzen sollte (vgl. Geißler, 2020; Ohms, 2022). Der erste Teil der Arbeit widmet sich somit einer grundlegenden Definition von Gewalt in Paarbeziehungen. Zunächst werden in Kapitel 2. verschiedene Formen von Gewalt im Kontext von Paarbeziehungen definiert, sowie aktuelle Studien zu Hellfeldund Dunkelfelduntersuchungen analysiert. Dabei werden insbesondere die Herausforderungen bei der Datenerhebung, -interpretation und -darstellung beleuchtet, die auf traditionellen binären und heteronormativen Modellen basieren und somit die Repräsentation von Gewalt in Beziehungen einschränken, die nicht dem herkömmlichen heteronormativen Beziehungskonzept entsprechen. Kapitel 3. befasst sich darauffolgend mit den Ursachen und Einflussfaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen, anhand der drei Ebenen des Individuums, den Dynamiken in
Paarbeziehungen und der Gesellschaft. Um das Ausmaß dieser Problematik zu verdeutlichen werden außerdem kurz gesundheitliche, soziale und ökonomische Auswirkungen von Gewalt geschildert.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
In der Praxis Sozialer Arbeit spielt Geschlecht an zahlreichen Stellen eine markante Rolle. Dies wird besonders deutlich, wo spezifisch in Bezug auf Geschlechtlichkeit gearbeitet wird, wie beispielsweise in der Sexualpädagogik. Doch auch in anderen Kontexten Sozialer Arbeit sind die Einflüsse des Gender vorhanden. Während sich viele emanzipatorische soziale Bewegungen Mühe geben, über die Omnipräsenz patriarchaler Strukturen in der Gesellschaft aufzuklären und Entwicklungen in eine andere Richtung anzustoßen, ist es jedoch selbst für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit noch relativ leicht, dieses Thema zu übersehen – was nicht einmal absichtlich passieren muss, es steht schlicht noch nicht auf der Agenda.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Mitarbeiter:innen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld stehen in ihrem Arbeitsalltag vor einer Vielzahl von Herausforderungen, denen sie gewachsen sein müssen. Sie leiden trotz hohem Engagement häufig schon „nach kurzer Tätigkeitsdauer unter einem Gefühl der Überforderung“ (Röh/Schreieder 2022, S.199). Dabei spielen die Krankheitstypen und deren Verhaltensmuster eine große Rolle, da diese als emotional anstrengend und schlecht behandelbar erlebt werden (vgl. ebd.). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet die Arbeit im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld, offen und ganzheitlich auf den Menschen mit psychischer Erkrankung zu blicken, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, aber auch Eigenverantwortung zuzumuten, Selbsthilfe zu fördern und einzufordern und das alles am besten mit Fantasie und Kreativität im partnerschaftlichen und dialogischen Austausch (vgl. Obert 2015, S.51f). Neben diesen Anforderungen erleben die Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zunehmende Arbeitsbelastung, was sich sowohl auf sie als auch auf die Klient:innen negativ auswirken kann (vgl. Gruber et al 2018, S.235). Die zunehmende Arbeitsbelastung ist zum einen geprägt durch organisatorische und bürokratische Verpflichtungen. Zum anderen steigt aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels die Arbeitsbelastung der einzelnen Fachkräfte stetig an. Der soziale Sektor sticht bei dem bundesweiten Fachkräftemangel deutlich hervor. Gerade die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik verzeichnete 2021/2022 die größte Fachkräftelücke – so groß war der Mangel an Fachkräften nie zuvor (vgl. Hickman/Koneberg 2022, S.1). Zudem ist die Arbeit mit psychisch Kranken durch die gesellschaftliche Stigmatisierung eben dieser mit Vorurteilen behaftet, weshalb es mittlerweile nur wenige Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gibt. Die Mitarbeiter:innen arbeiten aus diesem Grund häufig unterbesetzt, sind teilweise über Stunden ganz allein im Dienst. Verfestigt sich dieser Zustand, besteht die Gefahr, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in einen dauerhaften Überlastungszustand geraten und Erschöpfungszustände erleben (vgl. Röh/Schreieder 2022, S.199f). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Belastungen zu reduzieren und Ressourcen der Fachkräfte aufzubauen, also den Blick auf die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu richten (vgl. Liel 2023, S490f).
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Politische Soziale Arbeit beinhaltet die Neugierde für die Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen. In diesem Sinne findet im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit eine Befragung von Menschen statt, die ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wohnen.
Menschen, deren Leben in elementaren Bereichen des Alltags rechtlich eingeschränkt ist: der gesundheitlichen Versorgung, im Kontext Arbeit, Finanzierung und Wohnen.
Aber wie nehmen sogenannte illegalisierte Menschen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wahr? Inwiefern erschwert die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bewältigung ihrer Situation? Worauf liegt ihr persönlicher Fokus seit Februar 2020?
Welche Forderungen und Wünsche haben sie an die Politik? Welche Verantwortungen lassen sich für die Zivilbevölkerung und die Soziale Arbeit ableiten?
Um diese Fragen zu beantworten, erfolgt der Versuch, die vier geführten Interviews entsprechend der Themengewichtung der Befragten auszuwerten. Das führte zu einer Veränderung bezüglich der zu Beginn zugrundeliegenden Annahme: Es wurde von einem starken Einfluss von Corona auf die Situation der Interviewten ausgegangen.
Im Laufe des Arbeitsprozesses wich diese Vermutung folgender Hypothese: Gegenüber den Auswirkungen der aufenthaltsrechtlichen Situation illegalisierter Menschen handelt es sich bei den Folgen der Pandemie um ein zweitrangiges Problem. Eine der primären wiederkehrenden Forderungen ist nicht etwa ein besserer Zugang zu Impfangeboten. Die Befragten sprechen vielmehr über den Wunsch nach einem gültigen Aufenthaltsstatus. Oder davon, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Ohne diese Möglichkeit bleiben sie in vielen Bereichen ihres Alltags abhängig von anderen Menschen.
Dennoch ist zu betonen, dass der Einfluss von Corona auf vielen verschiedenen Ebenen zu spüren ist: die eingeschränkten sozialen Kontakte, die Angst vor Ansteckung, die Hürden in Zusammenhang mit Impfung oder Testung und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation.
"Du schon wieder!?" oder "Wer passt heute auf mich auf?" : Konzepte der Schulbegleitung im Vergleich
(2019)
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.