Sozialwesen (SW)
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Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Der Duden definiert ein Krankenhaus als „Gebäude, in dem sich Kranke [über längere Zeit] zur Untersuchung und Behandlung aufhalten“ (Dudenredaktion o.J.). 2019 wurden 19 855784 Menschen in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Dabei sind viele Patient*innen und deren Angehörige verunsichert, was den gesundheitlichen Zustand, aber auch den Krankenhausaufenthalt und das Leben nach der Entlassung anbelangt. Damit die Patient*innen eine gute Behandlung und einen problemlosen Aufenthalt erfahren, arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen zusammen und tragen mit ihrer Tätigkeit zum Genesungsprozess bei (vgl. Khan 2018, 212). Immer wieder gibt es Berichte und Geschichten, in denen Patient*innen sich über lange Wartezeiten, planlose Anschlussversorgungen und falsche Medikamentengabe beklagen. (vgl. Franke u.a. 2018) Damit so etwas nicht vorkommt, benötigen Krankenhäuser Strukturen und Koordination, damit alle Patient*innen einen angemessenen Aufenthalt erfahren und wieder heilen beziehungsweise die Schmerzen gelindert werden können.
Die vorliegende Forschungsarbeit widmet sich anhand von Leitfadeninterviews mit drei trans* (binär und nicht-binär) Studierenden den Fragen: „Wie fühlen sich trans* Studierende am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster? Was sind ihre Wünsche für ein
inklusives Lernumfeld?“. Mit der anschließenden qualitativen Inhaltsanalyse kann offengelegt werden, dass die Erfahrungen und Wünsche der Studierenden zum Großteil auch in US-amerikanischen Studien und in der Literatur zu finden sind. Als besonders positiv sticht in dieser Studie der Kontakt zu der Studierendenschaft hervor. Trotzdem ergeben sich im Studienalltag am Fachbereich Sozialwesen für die drei interviewten trans* Studierenden unterschiedliche exkludierende, diskriminierende und negative Situationen, denen konkrete Veränderungswünsche entspringen. Zu den relevantesten gehören dabei, niedrigschwellige Angebote zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der FH, geschlechtsneutrale Toiletten, Vernetzungsmöglichkeiten, eindeutige Anlaufstellen bei Beratungsbedarf oder Diskriminierungserfahrungen, mehr Aufklärung und Wissen zu Trans*identitäten für alle Hochschulmitglieder, eine diversere Aufstellung des Personals, mehr Öffentlichkeitsarbeit sowie ein inklusiver und sensibler Umgang mit Sprache und Pronomen. Der konkreten Weiterentwicklung und Einbringung der Anliegen trans* Studierender könnte sich in Zukunft eine spezifische Stelle des Fachbereichs/der FH oder eine Arbeitsgruppe widmen.
„Die Ressource ist der Schlüssel zur Lösung.“ (vgl. Anhang 1) Mit dieser Aussage wird im Rahmen des Seminars ‚Niedrigschwellige Ressourcenorientierte Soziale Arbeit‘ die Bedeutung der Ressourcen für das Erreichen sozialarbeiterischer Ziele betont. Erst mit dem Aufkommen der Positiven Psychologie in den 1990er Jahren wurden die Ressourcen der Klient:innen vermehrt in den Fokus der professionellen Zusammenarbeit gestellt (vgl. Willutzki
2013, S. 61). Heute benennen viele Einrichtungen der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung in ihrem Konzept als Grundpfeiler der professionellen Arbeitsweise (vgl. Laging 2018, S. 21, 121, 160; Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, S. 46; Feichter/Peter 2022, S. 274). Bereits in der einführenden Veranstaltung ‚Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit‘ an der
Fachhochschule Münster wird die Bedeutung der ressourcenorientierten Arbeitsweise hervorgehoben (vgl. Dummann/Mennemann 2020, S. 73; Anhang 2). Die Wichtigkeit der Ressourcenorientierung für die Praxis der Sozialen Arbeit ist demnach nicht bestreitbar. „Publizierte Forschungsergebnisse zum Einfluss des Ressourcenansatzes auf die Praxisgestaltung der SozArb stehen bisher jedoch noch aus“ (Möbius 2021, S. 711). Auch ist der Begriff der Ressourcenorientierung in der Literatur vielschichtig definiert, wodurch in der Praxis immer wieder Missverständnisse aufkommen (vgl. Willutzki 2013, S. 61).
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Digitalisierung ist für uns alle ein allgegenwertiges Thema und dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Besonders im ländlichen Raum wird sie als Hoffnungsträger gesehen, um mit dem Stadtleben verglichen gleichwertige Chancen zu gewährleisten, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist es jedoch essenziell sich sowohl der Chancen als auch der möglichen Risiken bewusst zu werden (vgl. BMEL 2022a). Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will ländliche Räume ressourcenorientiert stärken und die Zukunftsfähigkeit dieser sichern (vgl. BMEL 2022b). Daher ist es naheliegend das Thema Nachbarschaft als eine dieser Ressourcen zu beleuchten, denn diese ist heutzutage kaum noch ohne digitale Vernetzung zu
denken. Viele Nachbar*innen sind untereinander per Messenger-Diensten oder sozialen Medien in digitalen Nachbarschaftsnetzwerken verknüpft.
Kinder depressiver Eltern stärken! Die Förderung von Resilienz in der Offenen Ganztagsgrundschule
(2022)
„Meistens liegt sie dann im Bett und will ihre Ruhe haben, aber eigentlich liegt sie ja jeden Nachmittag auf dem Sofa, weil sie kaputt ist [...] Na ja, sie ist dann nicht so wie sonst, wir müssen [...] manchmal war es auch so, dass wir dann alleine zur Schule gehen mussten [...] Nicht hingebracht, aber sie ist nicht mit aufgestanden und so.“ (w., 9 Jahre zit. n. Lenz 2014a, S. 92)
„Ganz ehrlich? Ohne Hilfe schaffe ich das nicht mehr. Ich denke wirklich irgendwann, ich selber gehe auch drauf. [...] Weil geht nicht mehr. Kann ich nicht. Ich habe meiner Mama ganz ehrlich gesagt ‚ich brauche Hilfe.‘ Ich vor mir selber sage das, sonst hast du nachher auch noch einen an der Klatsche. Weil alleine denke ich, da könnten die mich in die Ecke stopfen. Weil alleine verarbeiten kann ich das nicht. Das sind so viele Probleme [...] Aber mittlerweile sage ich auch ‚Mama, ich bin erst 14, ich kann die Sachen nicht alleine verarbeiten.‘“(Schülerin einer Gesamtschule, 14 Jahre zit. n. Brockmann/Lenz 2016, S. 116)
Diese beiden einleitenden Zitate verdeutlichen die besondere Problematik, denen Kinder mit einem an Depressionen erkrankten Eltern(-teil) ausgesetzt sind. Das Zusammenleben mit dem erkrankten Elternteil stellt für diese Kinder ein außerordentliches Risikopotenzial für einen ungünstigen Entwicklungsverlauf dar (Lenz 2014a, S. 17 ).
Doch nicht alle Kinder depressiver Eltern entwickeln eine psychische Störung. Zahlreiche betroffene Kinder können ihre erschwerte Lebenssituation bewältigen und gesund heranwachsen (vgl. ebd., S. 149). Viele Kinder scheinen über eine gewisse Resilienz zu verfügen, die es ihnen ermöglicht, zumindest phasenweise mit ihren belastenden Lebensumständen umgehen zu können (vgl. ebd., S. 149 f.; Lenz/Wiegand-Grefe 2017, S. 34 f.). Im Setting der Offenen Ganztagsgrundschule, dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Verfasserin, werden Kinder mit depressiv erkrankten Elternteilen in der Regel bislang nicht als Risikogruppe wahrgenommen und finden daher im Unterstützungssystem der Offenen Ganztagsgrundschule wenig Berücksichtigung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sozialpädagogischen Unterstützung, um möglichen Beeinträchtigungen entgegenwirken zu können.
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.