Sozialwesen (SW)
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Selbstbestimmung und Abgrenzung – der Übergang ins Erwachsenenalter kann sich bei Jugendlichen äußerst verschieden gestalten. Die Ablösung von den Eltern1 gilt als eine der zentralen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe gehen weitreichende Chancen in der weiteren Individuation und Entwicklung der jungen Menschen einher (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2022, S. 25 ff.). Als zentraler Schritt im Übergang ins Erwachsenenalter gilt der Auszug aus dem Elternhaus (vgl. ebd., S. 39; Schultz 2010, S. 17 f.; Emmelmann/ Greving 2019, S. 14). Viele erwachsene Menschen mit sogenannter ‚geistiger Be-
hinderung‘2 verbleiben jedoch in ihren Familien, was im Forschungsfeld der Sozialen Arbeit unter anderem in Bezug auf die Identitätsentwicklung und Selbstbestimmung als kritisch gewertet wird (vgl. Walter 2020, S. 157; Emmelmann/ Greving 2019, S. 11; Schultz 2010, S. 12). Selbstbestimmung und eine vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei mit der Verabschiedung der UN-BRK erklärte sozialrechtliche Zielsetzung und Menschenrecht von Menschen mit ‚Behinderung‘. Zahlen von Menschen mit sogenannter
‚geistiger Behinderung‘, die im Erwachsenenalter weiterhin mit ihren Familien wohnen, differieren zwischen 40% und 60%, wobei die Datenlage als mangelhaft einzuschätzen ist (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2019, S. 43; Hermes 2023, S. 40; Schultz 2010, S. 12; Wachtel 2013, S. 124). Laut dem Statistischen Bundesamt (2022) verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt mit 23,6 Jahren ihr Elternhaus. Aus dem Grund wird es in dieser Arbeit als sinnvoll erachtet, einem erweiterten Verständnis des Jugendalters3 bis ins junge Erwachsenenalter zu folgen.
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Mädchen in meinem Praxissemester in einer teilstationären Einrichtung. Sie durchlebte zu dieser Zeit eine Phase voller Herausforderungen, da sie ihre Familie verlassen und in eine Wohngruppe ziehen sollte. Aufgrund doppelter Finanzierung durch den Besuch zweier Einrichtungen der Jugendhilfe, sollte sie nun auch die teilstationäre Einrichtung verlassen, von welcher sie bereits seit über zwei Jahren Teil war. In dieser angstbesetzten Phase berichtete sie mir in einem Gespräch, dass Billie Eilish ihr großes Vorbild sei und sie ihre Musik hört, wenn sie Angst hat oder traurig ist.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.