Sozialwesen (SW)
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Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive für diskriminierende Hasskriminalität mit seit fünf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). Ähnliche Befunde können somit auch für Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit“ (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend beschäftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich für studierte Fachkräfte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach für diese eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegenüber Fachkräften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann würden Fachkräfte der Menschenrechtsprofession andere Fachkräfte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.
Diese Arbeit analysiert anhand der aktuellen Literatur die derzeitige Lebenslage von trans* und inter* Personen in Deutschland, die Relevanz dieser für die Soziale Arbeit und den Stellenwert von trans* und inter* Themen in der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Im Anschluss wird das Konzept einer Fortbildung für Sozialarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, welche grundlegendes Wissen über geschlechtliche Vielfalt und die Lebensrealitäten von trans* und inter* Personen vermitteln soll. Weiter werden im Rahmen der Fortbildung Interventionsmethoden im Fall von Diskriminierung und zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet. Dabei werden die Fachkräfte aller Arbeitsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit angesprochen, da die Vielfalt der Geschlechtlichkeit bei Klient*innen aller Felder zu finden ist und diese Vielfalt im Wissen der Fachkräfte widergespiegelt werden sollte.
Auf rechtlicher, medizinscher und gesellschaftlicher Ebene haben sich die Umstände für trans* und inter* Personen in Deutschland in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch leiden diese Personengruppen deutlich häufiger unter psychischen, aber auch körperlichen Erkrankungen als cis* und nicht-inter* Personen. Auch kommt es, trotz der Verbesserungen, noch regelmäßig zu menschenrechtsverletzendem Verhalten, sowohl durch Individuen als auch Institutionen. In der Sozialen Arbeit ist dies noch nicht ausreichend thematisiert. Aus der Identifizierung als Menschenrechtsprofession leitet sich der Auftrag für die Profession ab, dieses Versäumnis aufzuholen.
Stigmatisierungserfahrungen bisexueller Menschen in Mehrheitsgesellschaft und Queer-Community
(2021)
Die sexuelle Orientierung eines Menschen stellt einen wichtigen Bestandteil der eigenen Identität dar. Was aber, wenn diese in der Gesellschaft nicht wahrgenommen oder gar in ihrer Existenz geleugnet wird? Trotz einer in den vergangenen Jahren erfolgten größeren Anerkennung wird Bisexualität als eigenständige Orientierung und Identität immer noch kaum ernst genommen, oder sogar ganz infrage gestellt (vgl. Ritter, Voß 2019, S. 7). Während bisexuelle Menschen in der Alltagswelt und in Community-Debatten praktisch unsichtbar sind, werden sie gleichzeitig im Falle einer selbstbewussten Eigenbezeichnung häufig abgewertet und diskriminiert (vgl. Baranowski, Küppers 2019, S. 5). Auch im wissenschaftlichen Diskurs wird die Bisexualität selten als eigenständige Identitätskategorie untersucht. Gerade im deutschsprachigen Raum sind in den letzten 20 Jahren kaum empirische Arbeiten zu dieser Thematik veröffentlicht worden, obwohl bisexuelle Menschen wiederholt von Stigmatisierungserfahrungen berichten. An dieser Stelle soll die vorliegende Arbeit anknüpfen und die Erfahrungen bisexueller Menschen in ihrer Biografie untersuchen.
Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Erlebnispädagogik und deren Relevanz für Erwachsene. Dabei fällt auf, dass erlebnispädagogische Träger, wie EXEO e.V. (vgl. EXEO e.V. o. D.), sich vorrangig auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert haben. Erlebnispädagogik findet in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Im schulischen Kontext wird Erlebnispädagogik ergänzend zu der formalen Bildung, dem Unterricht, im Rahmen von Wandertagen, Klassenfahrten und Fortbildungen des Fachpersonals genutzt. Erlebnispädagogische Angebote wie von EXEO GmbH (vgl. EXEO GmbH o. D.) richten sich zusätzlich an Erwachsene. Die geringere Quantität der vorhandenen Fachliteratur zu nonformaler Bildung Erwachsener durch Erlebnispädagogik verdeutlicht, dass deren Altersgruppe in diesem Bildungssektor bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Die praktische Erfahrung innerhalb des Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit zeigt, dass neben den Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsene eine relevante Zielgruppe sind. Das steigende Interesse an Teamevents und Fortbildungsangeboten Erwachsener stellt neue Anforderungen an die Soziale Arbeit. So rücken diverse Methoden Sozialer Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Aus diesem Grund nimmt sich die vorliegende Arbeit dieser Altersgruppe an. Dabei entsteht die Frage, welchen Einfluss erlebnispädagogische Angebote auf die Resilienz Erwachsener hat. Inwieweit Resilienz entwickelt wird und warum diese auch für Erwachsene in ihrer Entwicklung und ihrem alltäglichen Leben vonnöten ist, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet.
Das Krankheitsbild der Schizophrenie sorgt in vielerlei Hinsicht für Verwirrung. Wörtlich übersetzt bedeutet der Begriff „gespaltene Seele“. Daher wird häufig davon ausgegangen, dass es sich bei der Erkrankung um eine Entstehung multipler Persönlichkeiten handelt. Auch viele andere Mythen, wie beispielsweise die der Unheilbarkeit, aber auch die der Unberechenbar- und Gefährlichkeit, sind in den
Vorstellungen der Gesellschaft weit verbreitet. Stimmen hören und Wahnvorstellungen zählen wohl zu den bekanntesten Symptomen, die direkt mit der Erkrankung assoziiert werden, was dem Umstand geschuldet sein kann, dass diese auf den gesunden Teil der Bevölkerung erschreckend und faszinierend zugleich wirken.
Die mediale Darstellung des Krankheitsbildes hat dabei einen bedeutenden Einfluss auf die Vorstellungen und Einstellungen der Gesellschaft gegenüber dem Krankheitsbild. Während in Filmen Schauspieler:innen häufig von dieser Symptomatik betroffen sind, wenn diese die Rolle der mordenden Person spielen, wird in den Nachrichten häufig über die Erkrankung in Verbindung mit hoher Gewalttätigkeit berichtet. Vor allem Attentate auf bekannte Personen wie beispielsweise das auf Oskar Lafontaine oder kurze Zeit später das Attentat auf Wolfgang Schäuble, sorgten für viel Aufsehen.
Im Verlauf eines Jahres leiden rund 30% der erwachsenen Gesamtbevölkerung Deutschlands unter einer psychischen Störung (vgl. Mattejat 2011, S. 69). Oftmals sind die Betroffenen Eltern und ihre Kinder daher unmittelbar von der psychischen Erkrankung betroffen (vgl. Kaschta 2008, S. 5). Die genaue Anzahl der Kinder in Deutschland, die mit einem psychisch erkrankten Elternteil leben, lässt sich allerdings nicht klar bestimmen und es muss auf Hochrechnungen und Schätzungen zurückgegriffen werden (vgl. Griepenstroh et al. 2012, S. 28). Es lässt sich jedoch eindeutig festhalten, dass psychische Erkrankungen Familienerkrankungen sind und Kinder von psychisch kranken Eltern in jedem Fall mit in den Blick genommen werden müssen. Denn zwischen den Eltern mit ihrem Elternrecht und Ansprüchen aus Art. 6 Abs. 2 S.1 GG und den Kindern mit dem Recht auf Förderung und Schutz aus den Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 2 S. 2 GG entsteht ein starkes Spannungsverhältnis, das eine eindeutige Handlungsstrategie für die Arbeit mit betroffenen Familien erschwert. Um Kinder psychisch kranker Eltern innerhalb dieses Spannungsverhältnisses angemessen zu schützen und zu fördern und mögliche Handlungsstrategien zu entwickeln, werden im Laufe dieser Arbeit pädagogische, konzeptionelle Bausteine erarbeitet, die in der praktischen Arbeit mit Klient*innen aktiv umgesetzt werden können.
„Das Leben ist nichts für mich.“ Mit diesem Satz verabschiedete sich die 24-jährige Belgierin von ihrem jungen Leben. Der Fall der an Depressionen erkrankten Laura ging 2015 auch durch die deutschen Medien. Laura war seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Letztendlich wurde ihrem Sterbewunsch nachgegeben. Die Empörung über das belgische Vorgehen war groß. Viele kritisieren, Laura sei nur durch ihre Erkrankung in den Tod getrieben worden. Im Grunde habe sie dies nicht gewollte. Man hätte sie behandeln können. (Vgl. Jakat 2015, o. S.) Der Chefarzt der psychiatrischen Uniklinik in Zürich stellte das Paradox der Depression heraus: „Suizidale Patienten strebten oft zugleich zwei gänzlich unvereinbare Ziele an: den Wunsch zu sterben und den Wunsch nach einem besseren Leben.“ (Jakat 2015, o. S.) Doch bedeutet diese Antinomie tatsächlich, dass ein Sterbewunsch depressiv Erkrankter nie ein „echter“ Wunsch sein kann, sondern nur als Ausdruck ihrer Krankheit gewertet werden sollte?
Der Duden definiert ein Krankenhaus als „Gebäude, in dem sich Kranke [über längere Zeit] zur Untersuchung und Behandlung aufhalten“ (Dudenredaktion o.J.). 2019 wurden 19 855784 Menschen in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Dabei sind viele Patient*innen und deren Angehörige verunsichert, was den gesundheitlichen Zustand, aber auch den Krankenhausaufenthalt und das Leben nach der Entlassung anbelangt. Damit die Patient*innen eine gute Behandlung und einen problemlosen Aufenthalt erfahren, arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen zusammen und tragen mit ihrer Tätigkeit zum Genesungsprozess bei (vgl. Khan 2018, 212). Immer wieder gibt es Berichte und Geschichten, in denen Patient*innen sich über lange Wartezeiten, planlose Anschlussversorgungen und falsche Medikamentengabe beklagen. (vgl. Franke u.a. 2018) Damit so etwas nicht vorkommt, benötigen Krankenhäuser Strukturen und Koordination, damit alle Patient*innen einen angemessenen Aufenthalt erfahren und wieder heilen beziehungsweise die Schmerzen gelindert werden können.