Sozialwesen (SW)
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Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Deutschland gilt als Hochkonsumland, was Alkohol betrifft (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2021, S.41). So gab es im Jahr 2018 einen Gesamtalkoholkonsum pro Kopf in Deutschland von circa 11 Litern bei Erwachsenen ab 15 Jahren (vgl. ebd., S.11). 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt (vgl. Atzendorf et al., 2019, S.581 f.). Das ergab eine Untersuchung aus 2018 zu Schätzungen des Gebrauchs von Alkohol und anderen Drogen (vgl. ebd.). Eine Alkoholabhängigkeit ist die am stärksten stigmatisierte psychische Erkrankung (vgl. Schomerus, 2011, S.109f.). Betroffene haben neben den Krankheitssymptomen der Erkrankung mit der Vorverurteilung als willensschwach oder gar als gefährlich zu kämpfen (vgl. ebd.). Zwar ist der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttaten gegeben, was nicht beschönigt werden sollte (vgl. Bundeskriminalamt 2019; Bundeskriminalamt 2020). Doch eine Alkoholabhängigkeit ist eine ernsthafte Erkrankung, die gut behandelbar sein kann, auch Spontanremissionsraten sind hoch. Sie ist nicht auf die Charakter- oder Willensschwäche der Betroffenen zurückzuführen (vgl. Schomerus, 2011, S.109 f.). Diese Stereotype können aus Sicht der Gesellschaft dafür sorgen, sich von Betroffenen abzugrenzen, um die gesellschaftlichen Normen einzuhalten. Schomerus (ebd.) spricht von einer „Doppelbödigkeit alkoholbezogener Normvorstellungen“ und weist damit auf das Spannungsfeld hin, dass der Konsum auf der einen Seite gesellschaftlich normal ist und sogar erwünscht ist. Auf der anderen Seite werden Menschen, die daraus eine Abhängigkeit entwickeln, ausgeschlossen (vgl. ebd.).
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Hintergrund: Das Spielen gewalthaltiger Videospiele gehört für viele Kinder /Jugendliche zum Alltag. Inzwischen wurden zu den möglichen Auswirkungen regelmäßigen Spielens gewalthaltiger Videospiele auf die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen in der Forschung Mehrheitsergebnisse herausgearbeitet. Für viele Entwicklungsbereiche (Affektregulation, Körperrepräsentanz, Empathie-Fähigkeit, Fantasie-Fähigkeit) ergaben sich negative Auswirkungen (aggressive Emotionen/Kognitionen, feindselige Einschätzung der Umwelt, aggressives Verhalten, Desensibilisierung gegenüber Gewalt).
Diese Bachelorthesis erhebt, ob die Sozialarbeiter*innen aus Münster entsprechend
dieses Stands arbeiten.
Methode: Um der Frage, ob Wissen und Umgang übereinstimmen, nachzugehen,
wurde ein quantitativer, standarisierter Fragebogen entwickelt und per E-Mail eine
Online-Befragung innerhalb sozialarbeiterisch tätiger Institutionen mit dem Schwer-
punkt ‚Kinder- und Jugendhilfe, Arbeit mit Familien‘ in Münster durchgeführt. Es
ergab sich eine Stichprobe von 60 Fachkräften. Die Antworten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Sowohl beim Wissen über mögliche Auswirkungen als auch beim Umgang gab es gemischte Ergebnisse. In einigen Bereichen schnitten die Fachkräfte gut ab. Jedoch fühlten sich die Fachkräfte bei den Themen ‚Körperrepräsentanz‘ (73,3%)
und ‚Hirnorganische Veränderungen‘ (65%) in der Selbsteinschätzung unsicher. Bei der Wissensabfrage waren die Einschätzungen in den Bereichen aggressiver Affekt,
Aggressionsniveau, physiologische Erregung und prosozialem Verhalten zu 71,7% inkorrekt. In Gesprächen mit Klient*innen fühlten sich die Befragten bei der Abgren-
zung zwischen riskantem Spielverhalten und Auswirkungen gewalthaltiger Videospiele am unsichersten (70%).
Schlussfolgerung: Die Entwicklung eines Informationsangebotes (Fortbildungsseminar) erscheint sinnvoll.
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).
Das Thema Resilienz ist in aller Munde. Im Internet finden sich zahllose Links zu Websites, Ratgebern, Fachbüchern und Seminaren, die sich alle mit dem Thema Resilienz beschäftigen und die Wichtigkeit dieser Eigenschaft herausheben. Gleichzeitig gibt es, auch auf fachlicher Ebene, einen steten Diskurs darüber, wie sich Resilienz definieren lässt und, vor allem, wie Resilienz gefördert werden kann. Gerade der Förderung der Resilienz scheint dabei aus Sicht der Sozialen Arbeit eine enorme Bedeutung zuzukommen.
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Sind Sie glücklich? Was macht Sie glücklich? Wer oder was denken Sie hindert Sie daran, glücklich zu sein? Haben Sie sich diese Fragen schon einmal gestellt?
Auf der ganzen Welt verspüren die Menschen den inneren Wunsch, glücklich zu sein (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 12). Im 21. Jahrhundert, in einer globalisierten, technologisierten, komplexen Welt des Fortschritts gibt es viele Gründe glücklich zu sein und doch sind viele Menschen allein und haben das Gefühl, dass diese Welt keine Glückserfahrungen für sie zu bieten habe (vgl. Csikszentmihalyi 2017, S. 33). Eine Steigerung von Glück und Wohlbefinden führt zu einer Verbesserung individueller Persönlichkeitsmerkmale, wie z. B. der Steigerung des Selbstwerts. Ferner potenziert es sich, da die soziale Umwelt und die gesamte Gesellschaft davon profitiert, wenn Menschen glücklich sind (vgl. Lyubomirsky 2018, S. 35). Das lässt sich auch in Zusammenhang mit der Reziprozitätsnorm (Gegenseitigkeitsnorm) begründen. Damit wird deutlich, warum ein so großes Interesse daran besteht, Glück und Wohlbefinden zu fördern. Andererseits soll an dieser Stelle bereits dem entstandenen „Glückshype“ entgegnet werden, dass Unglücklichsein und Misslingen ebenso zum Leben dazugehören, wie Glücklichsein und Wohlbefinden (vgl. Lützenkirchen et al. 2015, S. 39-40).