Sozialwesen (SW)
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Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.
Mitarbeiter:innen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld stehen in ihrem Arbeitsalltag vor einer Vielzahl von Herausforderungen, denen sie gewachsen sein müssen. Sie leiden trotz hohem Engagement häufig schon „nach kurzer Tätigkeitsdauer unter einem Gefühl der Überforderung“ (Röh/Schreieder 2022, S.199). Dabei spielen die Krankheitstypen und deren Verhaltensmuster eine große Rolle, da diese als emotional anstrengend und schlecht behandelbar erlebt werden (vgl. ebd.). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet die Arbeit im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld, offen und ganzheitlich auf den Menschen mit psychischer Erkrankung zu blicken, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, aber auch Eigenverantwortung zuzumuten, Selbsthilfe zu fördern und einzufordern und das alles am besten mit Fantasie und Kreativität im partnerschaftlichen und dialogischen Austausch (vgl. Obert 2015, S.51f). Neben diesen Anforderungen erleben die Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zunehmende Arbeitsbelastung, was sich sowohl auf sie als auch auf die Klient:innen negativ auswirken kann (vgl. Gruber et al 2018, S.235). Die zunehmende Arbeitsbelastung ist zum einen geprägt durch organisatorische und bürokratische Verpflichtungen. Zum anderen steigt aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels die Arbeitsbelastung der einzelnen Fachkräfte stetig an. Der soziale Sektor sticht bei dem bundesweiten Fachkräftemangel deutlich hervor. Gerade die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik verzeichnete 2021/2022 die größte Fachkräftelücke – so groß war der Mangel an Fachkräften nie zuvor (vgl. Hickman/Koneberg 2022, S.1). Zudem ist die Arbeit mit psychisch Kranken durch die gesellschaftliche Stigmatisierung eben dieser mit Vorurteilen behaftet, weshalb es mittlerweile nur wenige Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gibt. Die Mitarbeiter:innen arbeiten aus diesem Grund häufig unterbesetzt, sind teilweise über Stunden ganz allein im Dienst. Verfestigt sich dieser Zustand, besteht die Gefahr, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in einen dauerhaften Überlastungszustand geraten und Erschöpfungszustände erleben (vgl. Röh/Schreieder 2022, S.199f). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Belastungen zu reduzieren und Ressourcen der Fachkräfte aufzubauen, also den Blick auf die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu richten (vgl. Liel 2023, S490f).
„Soziale Arbeit ist nicht nur irgendeine Profession. Sie lebt von der Faszination, die von Menschen ausgeht. Sie lebt von der Freude am Komplizierten und Komplexen, am nicht völlig durch Analyse Erfaßbaren [sic!] und durch Konzepte Bewältigbaren. Soziale Arbeit ist Kommunikationskunst und Organisationskunst, allerdings nie l’art pour l’art. Dazu ist ihr Gegenstand, die Bewältigung menschlicher sozialer Probleme, zu ernst und ihr Handeln zu folgenreich.“ (Peter Pantucek 1998, S. 11)
Pantucek verdeutlicht mit seiner Sicht auf Soziale Arbeit, welche Ansprüche und Herausforderungen an die Fachkräfte Sozialer Arbeit in der täglichen Arbeit gestellt werden und welches Maß an Verantwortung sie tragen, wenn sie in ihrem beruflichen Alltag die Menschen unterstützen. Die Arbeit mit Jugendlichen, die am Übergang von Schule zu Beruf stehen, ist mit besonderen Anforderungen an die Fachkräfte verknüpft. Die jungen Menschen befinden sich in einer Lebensphase, die für sie voller Herausforderungen steckt und die es zu entdecken und zu bewältigen gilt. Sie sind auf der Suche nach ihrer eigenen Persönlichkeit, ordnen ihr Leben neu und wollen auf eigenen Füßen stehen. Damit einhergeht die schwierige Entscheidung, wie der eigene Lebensweg aussehen und bewältigt werden soll und über welchen Beruf sich dieses Konzept realisieren lässt. In der Regel findet die Bearbeitung dieser Thematik unter Begleitung von Schule und dem Elternhaus statt (vgl. Schierbaum 2018, S. 88).
„Kommunikation, die uns dazu bringt, von Herzen zu geben.“ (Rosenberg 2016, S. 18) Kommunikation durchdringt alle Aspekte des Lebens, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext. Es gibt keinen Tag, an dem Kommunikation nicht bedeutsam ist, sei es, um Herausforderungen zu bewältigen oder Meinungsverschiedenheiten zu klären. Die Art und Weise der Kommunikation spiegelt zudem die eigene Haltung gegenüber
anderen Menschen wider und entscheidet darüber, ob Menschen näher zusammenrücken
oder sich eher voneinander entfernen (vgl. Basu/Faust 2023, S. 4). Der häufigste Auslöser für Konflikte, Auseinandersetzungen und in einigen Fällen sogar ernsthafte Streitigkeiten ist die Überzeugung, dass andere für die eigenen Gefühle verantwortlich sind (vgl. ebd). Besonders in der Heimerziehung hat die Kommunikation einen hohen Stellenwert. Denn Kinder und Jugendliche, welche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe leben, leiden häufig unter verschiedenen Traumata. Sie interagieren mit den Fachkräften in den Wohneinrichtungen auf der Grundlage ihrer inneren Vorstellungen und Muster, die sie in der Beziehung zu ihren primären Bezugspersonen entwickelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass die Kinder und Jugendlichen davon ausgehen, ihre Bedürfnisse würden weiterhin keine Berücksichtigung finden (vgl. Lang 2013, S.198). Die Fachkräfte der stationären Kinder- und Jugendhilfe haben die Verantwortung und das Ziel, sowohl stabilisierende Beziehungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, die verlässlich sind als auch eine neue Art der Kommunikation zu vermitteln, die nicht von Gewalt geprägt ist. Dies ist besonders wichtig, da die Kinder und Jugendlichen sowie die Beziehungsdynamik zwischen ihnen und den Fachkräften oft von erheblichen Belastungen geprägt sind (vgl. Lang 2013; Bausum 2013, S. 197,184).
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet.
Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe.
Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen.
Menschen, die sich in der Drogenszene in Münster aufhalten, wird im öffentlichen Diskurs Unterschiedliches zugeschrieben. Mal werden sie als Kriminelle bezeichnet, die eine Bedrohung der Sicherheit darstellen (vgl. Kalitschke, 2023b), gegen die mit Polizeipräsenz und Festnahmen vorgegangen werden müsse (vgl. Stadt Münster, 2023). Mal werden sie als kranke Menschen dargestellt, die ihre Abhängigkeit nicht einsehen und sich nicht helfen lassen wollen (vgl. Schäfer, 2023). Gerade seit dem Umbau des Bremer Platzes, einem Standort der Drogenszene in Münster, stehen diese Menschen mit den beschriebenen Narrativen vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. In Konzepten der niedrigschwelligen Sozialen Arbeit dominiere zwar die helfende Unterstützung (vgl. Diebäcker & Wild, 2020b, S. 12f.), zunehmend werden jedoch auch Themen fokussiert, in denen Nutzer*innen und Adressat*innen als aktiv und selbstbestimmt Handelnde gesehen werden. Dazu kann unter anderem die Forderung nach Teilhabe, Inklusion und Partizipation entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention gezählt werden, wie sie im aktuellen alternativen Drogenbericht steht (vgl. Matthiesen et al., 2023, S. 115ff.).
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Es gäbe – ganz im Sinne der Kontingenz von Entscheidungen – mannigfaltige Möglichkeiten, sich der Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit zu nähern. Eine Chronologie der Klimapolitik, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs aufzeigt; die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes, die zum heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit führt; das Skizzieren eines Endzeitszenarios durch einen sozial-ökologischen Kollaps oder eine chancenorientierte Zukunftsvision, die den Horizont öffnet, sind nur einige Beispiele.
In der vorliegenden Arbeit finden sich diese facettenhaft wieder, aber es wird zunächst ein anderer Spannungsbogen gewählt, indem einerseits ein exemplarischer Blick auf die Selbstanforderungen freier Träger geworfen wird und andererseits ihre politischen Forderungen betrachtet werden. Daraus kristallisiert sich die Relevanz der Klimakrise für freie Träger der Sozialen Arbeit.