Sozialwesen (SW)
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„Soziale Arbeit ist nicht nur irgendeine Profession. Sie lebt von der Faszination, die von Menschen ausgeht. Sie lebt von der Freude am Komplizierten und Komplexen, am nicht völlig durch Analyse Erfaßbaren [sic!] und durch Konzepte Bewältigbaren. Soziale Arbeit ist Kommunikationskunst und Organisationskunst, allerdings nie l’art pour l’art. Dazu ist ihr Gegenstand, die Bewältigung menschlicher sozialer Probleme, zu ernst und ihr Handeln zu folgenreich.“ (Peter Pantucek 1998, S. 11)
Pantucek verdeutlicht mit seiner Sicht auf Soziale Arbeit, welche Ansprüche und Herausforderungen an die Fachkräfte Sozialer Arbeit in der täglichen Arbeit gestellt werden und welches Maß an Verantwortung sie tragen, wenn sie in ihrem beruflichen Alltag die Menschen unterstützen. Die Arbeit mit Jugendlichen, die am Übergang von Schule zu Beruf stehen, ist mit besonderen Anforderungen an die Fachkräfte verknüpft. Die jungen Menschen befinden sich in einer Lebensphase, die für sie voller Herausforderungen steckt und die es zu entdecken und zu bewältigen gilt. Sie sind auf der Suche nach ihrer eigenen Persönlichkeit, ordnen ihr Leben neu und wollen auf eigenen Füßen stehen. Damit einhergeht die schwierige Entscheidung, wie der eigene Lebensweg aussehen und bewältigt werden soll und über welchen Beruf sich dieses Konzept realisieren lässt. In der Regel findet die Bearbeitung dieser Thematik unter Begleitung von Schule und dem Elternhaus statt (vgl. Schierbaum 2018, S. 88).
Selbstbestimmung und Abgrenzung – der Übergang ins Erwachsenenalter kann sich bei Jugendlichen äußerst verschieden gestalten. Die Ablösung von den Eltern1 gilt als eine der zentralen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe gehen weitreichende Chancen in der weiteren Individuation und Entwicklung der jungen Menschen einher (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2022, S. 25 ff.). Als zentraler Schritt im Übergang ins Erwachsenenalter gilt der Auszug aus dem Elternhaus (vgl. ebd., S. 39; Schultz 2010, S. 17 f.; Emmelmann/ Greving 2019, S. 14). Viele erwachsene Menschen mit sogenannter ‚geistiger Be-
hinderung‘2 verbleiben jedoch in ihren Familien, was im Forschungsfeld der Sozialen Arbeit unter anderem in Bezug auf die Identitätsentwicklung und Selbstbestimmung als kritisch gewertet wird (vgl. Walter 2020, S. 157; Emmelmann/ Greving 2019, S. 11; Schultz 2010, S. 12). Selbstbestimmung und eine vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei mit der Verabschiedung der UN-BRK erklärte sozialrechtliche Zielsetzung und Menschenrecht von Menschen mit ‚Behinderung‘. Zahlen von Menschen mit sogenannter
‚geistiger Behinderung‘, die im Erwachsenenalter weiterhin mit ihren Familien wohnen, differieren zwischen 40% und 60%, wobei die Datenlage als mangelhaft einzuschätzen ist (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2019, S. 43; Hermes 2023, S. 40; Schultz 2010, S. 12; Wachtel 2013, S. 124). Laut dem Statistischen Bundesamt (2022) verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt mit 23,6 Jahren ihr Elternhaus. Aus dem Grund wird es in dieser Arbeit als sinnvoll erachtet, einem erweiterten Verständnis des Jugendalters3 bis ins junge Erwachsenenalter zu folgen.