Sozialwesen (SW)
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Hoffnung. Ein Begriff, welcher einer Vielzahl von Auslegungen unterliegt und welcher sich in den unterschiedlichsten Bezügen im Sprachgebrauch wiederfindet. Der Begriff wird als Zuspruch verwendet, „gib die Hoffnung nicht auf“, bezieht sich auf Wünsche und Erwartungen an bestimmte Sachverhalte, „ich hoffe, dass es meinem Kind nach der Operation besser gehen wird“, findet sich als Adjektiv wieder, um das eigene Wohlergehen zu beschreiben, „meine neue Arbeitsstelle stimmt mich hoffnungsvoll“, sowie für die Beschreibung, was einem im Leben antreibt und Sicherheit gibt, „meine Familie gibt mir Hoffnung“, “ich setze meine Hoffnung auf Gott“. Darüber hinaus stellt Hoffnung ein relevantes psychologisches Phänomen dar (vgl. Farran et. al 1999, S. 6). Die Pflegewissenschaften beschäftigen sich seit Ende der 60-er Jahre mit der Erforschung von Hoffnung in Verbindung mit der Pflege schwer erkrankter Menschen (vgl. Krafft und Walker 2018, S. 111). Hoffnung ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Lebensqualität (vgl. Farran et. al 1999, S. 20 f.). Auch aktuelle Ansätze, welche sich auf die Heilung und Genesung psychisch erkrankter Menschen ausrichten, erkennen Hoffnung als Grundvoraussetzung für den Genesungsprozess an. Im Recovery-Ansatz, welcher mittlerweile etablierter Bestandteil innerhalb der Psychiatrie ist, wird Hoffnung als entscheidender Faktor für den Genesungsweg definiert (vgl. Knuf 2020, S.10). Wenn sich Hoffnung positiv auf die Lebensqualität auswirkt und ein relevantes Element für den Genesungsweg psychisch erkrankter Menschen darstellt, dann haben diese Erkenntnisse auch eine hohe Relevanz für die Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit.
Das Thema Resilienz ist in aller Munde. Im Internet finden sich zahllose Links zu Websites, Ratgebern, Fachbüchern und Seminaren, die sich alle mit dem Thema Resilienz beschäftigen und die Wichtigkeit dieser Eigenschaft herausheben. Gleichzeitig gibt es, auch auf fachlicher Ebene, einen steten Diskurs darüber, wie sich Resilienz definieren lässt und, vor allem, wie Resilienz gefördert werden kann. Gerade der Förderung der Resilienz scheint dabei aus Sicht der Sozialen Arbeit eine enorme Bedeutung zuzukommen.
ADHS: Sozialisation als Faktor für die geschlechtsspezifische Präsentation bei Jungen und Mädchen
(2022)
Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gilt als eine der „häufigsten
psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen“ (Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2022), von der weltweit zwischen 2,2 bis 7,1% der Kinder und Jugendlichen betroffen sind (vgl. Sayal et al. 2018). Die Diagnosehäufigkeit unterscheidet sich jedoch drastisch nach Geschlecht, sodass Jungen mit einem Verhältnis von 2:1 bis 7:1 deutlich häufiger eine ADHS-Diagnose erhalten als Mädchen. Ebenfalls zu beobachten ist, dass bei Mädchen häufiger die unaufmerksame Präsentation diagnostiziert wird, während Jungen eher Diagnosen der hyperaktiven oder kombinierten Präsentation gestellt bekommen (vgl. Steinhausen & Schubert 2020).
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert das Krankheitsbild der dissoziativen Identitätsstörung (DIS) als Folge von erlebter organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt und untersucht, inwieweit die traumatischen Erlebnisse das Erkranken beeinflussen, welche Rolle Bindungspersonen einnehmen und welche Funktionalität die Erkrankung für die Betroffenen bedeuten kann. Neben diesen Aspekten wird ein Unterstützungsbedarf der Betroffenen vorgestellt und der mögliche Beitrag von Fachkräften im psychosozialen Bereich aufgezeigt.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.
Psychische Erkrankungen sind global vertreten und führen zu einer hohen individuellen wie
sozioökonomischen Belastung. Ein Faktor, um Betroffene zu stärken, ist die Förderung der
Resilienz, die in jedem Alter entwickelt werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Yoga sich als Methode zur Resilienzförderung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung eignet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese Intervention hat.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Interviewstudie mit drei Yogalehrer*innen durchgeführt, die Yoga bei Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung unterrichten. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass Yoga viel Potenzial hat, um die Resilienz bei Menschen mit einer psychischen Störung zu fördern. Viele Betroffene haben durch die Yogapraxis eine positivere Sichtweise auf sich selbst und durch entwickelte Bewältigungsstrategien einen besseren Umgang mit ihrer Erkrankung gelernt. Auch konnten alle befragten Resilienzfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Selbstwahrnehmung, Optimismus und positive Gefühle, Spiritualität und soziale Netzwerke durch Yoga gefördert werden. Yoga für Menschen mit einer psychischen Erkrankung birgt jedoch auch Risiken: So besteht eine Verletzungsgefahr, die durch einen kompetitiven Vergleich mit anderen Teilnehmenden verstärkt werden kann und zu einer Symptomverschlechterung führen kann. Riskant können besonders lange Meditationen oder eine schnelle, energetisierende Atmung sein. Dies kann bei manchen Teilnehmenden zu Panikattacken, Dissoziationen, Traumata bis schlimmstenfalls einer Retraumatisierung führen. Alle Befragten haben jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen verbesserten Umgang mit diesen Herausforderungen benannt, sodass diese reduziert bzw. verhindert werden können. Somit scheinen die Möglichkeiten von Yoga, Resilienz zu fördern, die Grenzen zu überwiegen.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Als Leser*in dieser Arbeit trifft vermutlich Folgendes auf Sie zu: Sie besitzen ein Smartphone, einen Laptop/ Desktop-PC und/oder ein Tablet, sind nahezu ohne Unterbrechung mit dem Internet verbunden. Auf die Frage nach digitalen Kommunikationswegen würden sie E-Mails nicht einmal mehr aufzählen, da diesen keine große Bedeutung im Sinne von Neuheitswert
mehr zufällt. Auf ihrem Smartphone wird sich mit großer Sicherheit eines der folgenden Apps befinden: WhatsApp, Facebook, Instagram, Telegram, Signal.
Hierbei handelt es sich im Jahr 2022 um alles andere als eine Besonderheit: Unter Berufung auf den Digitalverband Bitkom meldete die Deutsche Presseagentur, dass in Deutschland im vorherigen Jahr etwa 56 Millionen Menschen und damit 79% der deutschen Bundesbürger*innen ab 16 Jahren ein Smartphone benutzen (vgl. Sueddeutsche 2021). Kaum ein Medium hat einen derartigen Eroberungsfeldzug hingelegt wie Smartphones und
dementsprechend hat sich das gesellschaftliche Mediennutzungsverhalten wohl nie zuvor in dieser Geschwindigkeit angepasst (oder anpassen müssen?).
Systemsprenger verkörpern eine heterogene Zielgruppe, welche den Agierenden in den Hilfen zur Erziehung mit jedem Einzelschicksal vor Augen führt, dass die bisher
entwickelten Ideen und Konzepte keine ausreichenden Antworten anbieten. Es handelt sich um eine Zielgruppe, die die Ergebnisse der über die letzten Jahre geführten fachlichen und fachübergreifenden Diskurse hinterfragt. Die Arbeit mit Systemsprengern stellt eine besondere Anforderung an die Fachkräfte dar, die sich in der Arbeit mit Systemsprengern immer öfter überfordert und hilflos zeigen. Systemsprenger weisen einen besonderen Hilfebedarf auf, der ebenfalls mit besonderen Herausforderungen für die professionelle Begleitung einhergehen und nicht selten zu Abbrüchen der Hilfemaßnahmen führen (vgl. Groen et.al. 2021, S.83). Es bedarf demnach neuer Antworten auf die gestellten Fragen von Kindern und Jugendlichen, die Systemsprenger genannt werden (vgl. Kieslinger et.al. 2021, S.12).