Sozialwesen (SW)
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Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion?
(2023)
Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut
Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals
vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen
werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse
an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut.
Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Radikalisierungsprävention als Aufgabe Sozialer Arbeit? - Analyse kommunaler Handlungskonzepte
(2022)
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit in vielen Teilen der Gesellschaft und die gesellschaftlich vorgegebene Binarität der Geschlechter gerät ins Wanken. Sei es die Einführung des Geschlechtseintrag „divers“,
die Ehe für Alle oder die ausstehende Anpassung des Abstammungsrechts für zwei-Mütter-Familien (vgl. BMFSFJ 2022, o.S.). Immer mehr Menschen leben ihre Sexualität und geschlechtliche Identität offen aus. Obwohl es keine aussagekräftigen Studien über den queeren Anteil der Bevölkerung gibt, lässt sich vermuten, dass rund sieben % der Menschen in Deutschland lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder nicht-binär sind (vgl. Schäfer 2017, o.S.). Gerade Jugendliche gehen deutlich offener und toleranter mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt um. Das bedeutet auch, dass man überall queeren Menschen begegnet, teils bewusst, teils unbewusst. Denn trotz der
steigenden Zahlen lebt immer noch knapp die Hälfte der queeren Menschen in Deutschland ungeoutet, aus Angst vor Diskriminierung (vgl. ZEIT ONLINE 2020).
Auch in pädagogischen Einrichtungen muss man als Fachkraft daher davon ausgehen Kinder und Jugendliche in der Gruppe zu haben, die selbst queer sind oder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Thematisierung von queeren Perspektiven und Lebensrealitäten wird dennoch oftmals vernachlässigt.
Fragen der Gerechtigkeit sind aus der Sozialen Arbeit nicht wegzudenken. Immer auch hat es die Soziale Arbeit mit Menschen zu tun, die in individuelle als auch gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind. Politische Entscheidungen, Gesetze, Normen und Werte, Wirtschaft oder auch der Wohnort prägen das Leben des Einzelnen. Gerade die Soziale Arbeit muss für die Kontexte der Menschen, mit denen sie arbeitet, sensibel sein (vgl. bspw. Böhnisch, 2017; Kaminsky, 2018). Fragen der Gerechtigkeit sind nun besonders dort von Bedeutung, wo die größeren Kontexte in relevanter Weise auf das Individuum einwirken. Der Capability Approach (im Folgenden auch CA) erfreut sich als Theorie der Gerechtigkeit großer Beachtung in der Fachliteratur der Sozialen Arbeit und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich eine Vielzahl an Werken und Beiträgen finden, die den CA anwenden (vgl. Drerup, 2017). Naheliegend ist dann auch die Frage, ob und wie der CA an andere Bereiche der Sozialen Arbeit anschlussfähig ist.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit der Männlichkeit hat keine lange Tradition (vgl. HVSH Alte Molkerei Frille. 1989) Warum auch? Sind Männer doch ohnehin das starke Geschlecht. Sie gelten als stark, rational, dominant, technisch begabt und risikobereit. Alles was es vermeidlich für ein gelingendes Leben benötigt. Von Geburt an durften junge Männer Ansprüche formulieren und breitbeinig die Welt erkunden (vgl. Matzner und Tischner 2012b, S. 9 f.). Der Begriff ‚toxische Männlichkeit‘ ist die Beschreibung des modernen, dominanten, gewalt- und risikobereiten Mannes. Er ist für andere und für sich eine Gefahr (vgl. Dirk Baier et al. 2019). Wenn es also eine pädagogische Auseinandersetzung bräuchte, dann doch eine, die Frauen und Mädchen vor ihnen schütze. Doch das Problem scheint sich von selbst zu lösen. Parallel zum toxischen Mann etablieren sich flexible, emotionale und familienfreundliche Männer. Sie lehnen den ‚Macho‘ ab und begeben sich auf die Suche nach neuer Männlichkeit. Sie halten alle vermeidlich weiblichen und männlichen Eigenschaften für gleichermaßen relevant und bereichernd (vgl. BMFSFJ 2022, S. 132 ff.). Dennoch liegt in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Wort ‚Krise‘ wie ein Miasma über der Debattenkultur zum Thema ‚Männlichkeit‘. Männer flüchten sich in den Rausch (vgl. Stöver 2006) und sind gleichzeitig Opfer und Täter ihrer eigenen Gewalt (vgl. Findeisen und Kersten 1999).
Die Stärkung der männlichen Identität sei die Antwort auf die seelischen Krisen junger Väter (vgl. Garstick 2013) und ihre Söhne treten bereits als Bildungsverlierer (vgl. Reiss et al. 2019; Hurrelmann und Schultz 2012) den nächsten Generationswechsel an. Aus welcher Perspektive er auch betrachtet wird - Der Mann und seine Krise sind gemacht (vgl. Connell 2014).