Sozialwesen (SW)
Refine
Publication Type
- Bachelor Thesis (103) (remove)
Has Fulltext
- yes (103) (remove)
Keywords
- Geschlecht (7)
- Jugendhilfe (7)
- Resilienz (7)
- Depression (6)
- Gewalt (6)
- Kinderhilfe (6)
- Behinderung (5)
- Inklusion (5)
- Kommunikation (5)
- Bildung (4)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Erlebnispädagogik und deren Relevanz für Erwachsene. Dabei fällt auf, dass erlebnispädagogische Träger, wie EXEO e.V. (vgl. EXEO e.V. o. D.), sich vorrangig auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert haben. Erlebnispädagogik findet in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Im schulischen Kontext wird Erlebnispädagogik ergänzend zu der formalen Bildung, dem Unterricht, im Rahmen von Wandertagen, Klassenfahrten und Fortbildungen des Fachpersonals genutzt. Erlebnispädagogische Angebote wie von EXEO GmbH (vgl. EXEO GmbH o. D.) richten sich zusätzlich an Erwachsene. Die geringere Quantität der vorhandenen Fachliteratur zu nonformaler Bildung Erwachsener durch Erlebnispädagogik verdeutlicht, dass deren Altersgruppe in diesem Bildungssektor bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Die praktische Erfahrung innerhalb des Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit zeigt, dass neben den Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsene eine relevante Zielgruppe sind. Das steigende Interesse an Teamevents und Fortbildungsangeboten Erwachsener stellt neue Anforderungen an die Soziale Arbeit. So rücken diverse Methoden Sozialer Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Aus diesem Grund nimmt sich die vorliegende Arbeit dieser Altersgruppe an. Dabei entsteht die Frage, welchen Einfluss erlebnispädagogische Angebote auf die Resilienz Erwachsener hat. Inwieweit Resilienz entwickelt wird und warum diese auch für Erwachsene in ihrer Entwicklung und ihrem alltäglichen Leben vonnöten ist, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
„Unsere Gesellschaft ist ungerecht zu Kindern. Das ist keine Übertreibung. Etwa 20 %
aller Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf. Damit ist das Risiko, arm zu sein, in keiner Altersgruppe so groß wie bei Kindern. Sie sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Um
selbst nicht arm zu bleiben, ist das Bildungssystem ihre einzige Chance. Das Bildungssystem macht aber eher den Anschein, als würde das niemanden interessieren“ (El-Mafalaani 2023, S. 17). Denn noch immer ist das Aufwachsen in sozioökonomisch benachteiligten Familien ein Faktor, der die zukünftigen Bildungschancen maßgeblich beeinflusst (vgl. KMK 2022) und dessen Umstände sich in der schulischen Laufbahn verfestigen. Die unzureichende und ungerechte Ausstattung mit verschiedenen Ressourcen in diesen Milieus lässt sich exemplarisch als soziales Problem erkennen, dessen Bearbeitung sich als Gegenstand der Sozialen Arbeit versteht (vgl. von Spiegel 2021, S. 25). Dabei hat Armut, basierend auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor, „einen zerstörerischen Einfluss auf die kognitive, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder“ (Förster-Chanda 2018, S. 156) und geht somit oft zu Lasten der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen. Heranwachsende, denen aufgrund benachteiligender Lebensumstände der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden oft in die Unterstützungsleistungen der Jugendberufshilfe, welche sich als klassisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit versteht und bereits in den 1950er Jahren etabliert wurde, um erste Antworten auf die Verringerung der damaligen hohen Jugendarbeitslosigkeit zu schaffen (vgl. van Rießen 2018, S. 70 f.).
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
„Wenn zehn Prozent dessen, was ich über Satanisch Rituellen Missbrauch höre, wahr ist, dann haben wir ein großes Problem vor uns.“ (Braun 1992, zit. n. Becker 2008, S. 23).
Damals wurde von satanisch rituellem Missbrauch gesprochen, gemeint ist aber die organisierte rituelle Gewalt. Dieses Zitat eignet sich optimal, um in die vorliegende wissenschaftliche Arbeit einzuleiten und verdeutlicht, warum sich dem Thema der organisierten rituellen Gewalt gewidmet wird. Wie das Zitat erkennen lässt, wird sich mit dieser Gewaltform bereits seit 30 Jahren auseinandergesetzt. Bei einer intensiven Literaturrecherche zu diesem Themengebiet wird deutlich, dass der Bereich der organisierten rituellen Gewalt verschiedene Probleme mit sich bringt und die zum jetzigen Zeitpunkt existierende Fachliteratur und Forschung unzureichend ist. Diese multiple Problematik lässt auf Schwierigkeiten in der Unterstützung und somit auf eine unzureichende Versorgung Betroffener schließen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant diese Gewaltform näher zu betrachten, mit der Konzentration auf die folgende zentrale Fragestellung: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Unterstützung Betroffener organisierter ritueller Gewalt in Deutschland und wie kann die Unterstützung dieser verbessert werden? Das bedeutet, dass es zunächst erforderlich ist die Probleme aufzuzeigen, um daraus anschließend gezielt Handlungsvorschläge ableiten zu können. Das Ziel der Arbeit besteht darin, zu einer Verbesserung des Versorgungssystems beizutragen, um somit eine bessere Unterstützung für Betroffene organisierter ritueller Gewalt zu gewährleisten.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.
Im Januar 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), heute unter Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) in den Sozialgesetzbüchern eingegliedert, in Kraft (Farren-berg/Schulz 2021, S. 57 f.). Mit dieser Reform wurde die vormalige Kontroll- und Eingriffsorientierung des Jugendwohlfahrtgesetzes abgelöst von einem Angebots- und Leistungsfokus und ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe fand somit Stück für Stück seine Umsetzung in der Praxis (ebd. S. 57).
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
Jahrzehntelang agierten die Wohlfahrtsverbände auf dem deutschen Sozialmarkt ohne jegliche Konkurrenz und wurden dabei von staatlicher Seite unterstützt. Zwar bilden die Verbände auch heute noch die Basis des deutschen Wohlfahrtsstaates, dennoch haben die starren Strukturen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zu bröckeln begonnen. Eine Rolle in diesen Veränderungen spielt das Phänomen Social Entrepreneurship, welches über die Jahre eigene Zugangswege in den Sozialen Sektor gefunden hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Konstellation auf dem Wohlfahrtsmarkt und insbesondere das Verhältnis der beiden genannten Akteure dahingehend zu untersuchen, ob sie gewinnbringend für die Nutzer*innen von Sozialleistungen und die Gesellschaft im Ganzen sind.