Sozialwesen (SW)
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Der Akt des Gebens löst beim Helfenden ein positives Gefühl aus. Es gibt diverse Arten und ebenso unterschiedliche Beweggründe, die dazu führen Hilfe zu leisten. Helfendes Verhalten spiegelt sich in Hilfe in Notsituationen, Hilfeformen, welche in Gesetzen verankert liegen, hilfreichem Verhalten bis hin zur uneigennützigen Hilfeleistung, auch Altruismus genannt, wider. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt auf altruistischem Verhalten, mit dem Blick auf die Soziale Arbeit. Als Gegensatz dazu liegt der weitere Schwerpunkt auf dem kommunalen Narzissmus, dem jüngsten Konstrukt der Narzissmusforschung, welches speziell in expressiven Eigenschaften Ausdruck findet.
Die Psychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, untersuchte diesbezüglich unterschiedliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Modelle. Dabei fällt auf, dass diverse Subtypen von Narzissmus dem immer gleichen Kern entspringen.
In dieser Arbeit werden die Eigenschaften des „normalen Narzissmus“ (Bierhoff & Herner, 2009, S. 9) untersucht, die noch entfernt vom gesunden Narzissmus sind und noch genügend Abstand zum pathologischen Narzissmus haben.
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Deutschland ist nach wie vor geprägt von Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenalter (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Frauen sind besonders stark benachteiligt und erleben sowohl aufgrund des weiblichen Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung mehrfache Diskriminierungen (vgl. Hermes 2015, S. 253). Sie tragen nicht nur ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern die früheren Gewalterfahrungen können auch Ursache für spätere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen sein (vgl. Schröttle et al. 2014, S. 19). Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) greift im Artikel 6 diese besondere Belastung auf
und beabsichtigt die gleichberechtigte Nutzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Frauen mit Behinderung. Ebenso wird die Notwendigkeit betont, die Autonomie und das Empowerment von Frauen mit Behinderung zu stärken (vgl. Leisering 2017, S. 1). Einen wesentlichen Beitrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von
Frauen mit Behinderung ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ermöglicht worden. Seit 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) das Amt der Frauenbeauftragten geben (vgl. Puschke 2019, S. 18; Art. 22 BTHG). Frauenbeauftragte sind Frauen mit Behinderung, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen in der Werkstatt einsetzen (vgl. LAG WfbM 2017, S. 2). Begründet wird die Einführung des Amtes mit der besonders gefährdeten Lage von Frauen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe arbeiten (vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz 2020). Ferner können Frauenbeauftragte „[...] dem
entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.“ (ebd.)
Koproduktion als Erfolgsrezept? Die Ausgestaltung von Koproduktion in der psychosozialen Beratung
(2021)
Im Laufe der Zeit bedienten sich immer mehr Disziplinen der Beratung als Gesprächsmedium, was zu einem breiten Spektrum an Definitionen dieses Mittels zur Kommunikation führt und die ansteigende Relevanz der Beratung in verschiedenen Berufsfeldern verdeutlicht (vgl. Best, 2020, S.5f.). Der Begriff psychosoziale Beratung ist dahingegen an eine feststehende Definition geknüpft, welche dieses Gesprächsmedium als eigenständiges Tätigkeitsfeld in der Sozialen Arbeit mit auf die jeweilige Klientel spezialisierten Bereichen versteht (DBSH, 2002, S.3). Aufgrund dieser Vielfältigkeit des Einsatzbereiches der Beratung allein in der Sozialen Arbeit und somit auch die Entwicklung dieser hin zu einer beratenden Profession und Disziplin (vgl. Dewe, 2010, S.131f.), wird sich diese Ausarbeitung genauer mit dem Verständnis der psychosozialen Beratung in der Sozialen Arbeit befassen.
Sie glauben zu wissen, was in Ihrem Kopf vor sich geht – oftmals führt ein bewusster Gedanke in wohlgeordneter Weise zum nächsten. Aber das ist nicht die einzige Art und Weise, wie unser Denkvermögen (mind) funktioniert, es ist nicht einmal seine typische Funktionsweise. (Kahneman 2012, S. 14)
Daniel Kahneman (2012) gibt in seinem Buch, „Schnelles Denken, langsames Denken“, einen Einblick in diese Funktionsmechanismen menschlichen Denkens. Im Fokus seiner Betrachtung stehen die wechselseitigen Einflüsse mentaler Prozesse, die schnelles und langsames Denken erzeugen. Die mentalen Prozesse differenziert er in intuitives und bewusstes Denken und beschreibt, dass intuitive Prozesse weit einflussreicher sind als Menschen es subjektiv erleben (vgl. ebd., S. 25). Im Rahmen intuitiver Prozesse vollzieht sich unbewusst ein großer Teil der mentalen Arbeit, der Urteile und Entscheidungen hervorbringt. In der Regel sind die Ergebnisse dieser intuitiven Prozesse gerechtfertigt. Sie können aber auch fehlerhaft sein. Die Auseinandersetzung mit diesen systematischen Fehlern im intuitiven Denken bildet den Schwerpunkt der Veröffentlichung (vgl. ebd., S. 13 f.).
Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
Deutschland ist ein Einwanderungsland (vgl. Schirilla 2016, S. 18 f.). Trotzdem wurden Migration und Behinderung lange Zeit nicht als Querschnittsthemen erkannt und behandelt, sondern von unterschiedlichen Akteur:innen getrennt voneinander bearbeitet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einer vermehrten Auseinandersetzung an der Schnittstelle in der Forschung, auf politischer Ebene und in der Praxis (vgl. Westphal/Wansing 2019, S. 3). Dies wird auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) (vgl.
Amirpur 2016, S. 41) und dem damit zusammenhängenden ersten Staatenprüfverfahren Deutschlands (vgl. Turhan 2020, S. 6) zurückgeführt. Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland dazu, die volle und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion für alle Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen (vgl. BMAS 2016a, S. 20 f.). Die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in der Behindertenhilfe (vgl. Halfmann 2014; Amirpur 2016; Die Fachverbände 2019; Kutluer
2019) weist jedoch darauf hin, dass Deutschland dieser Verpflichtung nur ungenügend nachkommt und die Querschnittsthemen in der Behindertenhilfe nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Bei der Beschäftigung mit der Schnittstelle wird in vorhandener Fachliteratur darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Migrationshintergrund und Behinderung nach wie vor
selten in ihrer komplexen Verwobenheit wahrgenommen [wird], obwohl sie die Lebensrealitäten der betreffenden Personen wesentlich beeinflussen“ (Gummich 2015, S. 127). Die Behindertenhilfe stellt eines von vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dar (vgl. Röh 2018). Jedoch zeigt eine intensive Literaturrecherche, dass es innerhalb der Sozialen Arbeit bisher nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Querschnittsthemen Migration und Behinderung gibt. Eine Beschäftigung der Sozialen Arbeit mit den Querschnittsthemen erscheint angesichts der Tatsache, dass aufgrund des demographischen Wandels und anhaltender Migration die Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung in Zukunft stetig ansteigen wird (vgl. BMAS 2021, S. 42 f.), dringend erforderlich.