Wirtschaft (MSB)
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Der am 27.05.2021 vorgelegte Entwurf zur Uberarbeitung des IFRS Practice Statement 1 "Management Commentary" enthält auch explizite Vorgaben zur Berichterstattung über immaterielle Werte. Der vorliegende Beitrag würdigt die vorgeschlagenen Berichtsanforderungen betreffend immaterieller Werte und zeigt mögliche Verbesserungsvorschläge auf.
Immaterielle Werte nehmen eine zunehmend höhere Relevanz für die Wertschöpfung von Unternehmen ein. Demgegenüber bieten sowohl die Vorgaben nach HGB als auch nach IFRS noch immer keine adäquate Abbildung immaterieller Werte im Abschluss. Unternehmen nutzen dennoch vielfach die - teils freiwilligen - Instrumente der Unternehmensberichterstattung, um Adressaten Informationen über ihre immateriellen Werte bereitzustellen. Der Beitrag analysiert die Qualität der Berichterstattung über immaterielle Werte in der Unternehmensberichterstattung börsennotierter Familienunternehmen und gibt Aufschluss über Einflussfaktoren der Berichterstattungsqualität.
In diesem Open Access-Buch wird auf Grundlage der Anforderungen potenzieller Stakeholder, der bestehenden regulatorischen Vorgaben und des Status quo der externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation ein innovatives Berichtskonzept entwickelt, welches Berichterstellern eine Hilfestellung bietet, die Entscheidungsnützlichkeit ihrer externen Unternehmensberichterstattung zu erhöhen. Digitale Transformation ist eines der Megathemen unserer heutigen Zeit und kann entscheidend für den Erfolg und Fortbestand von Unternehmen sein. Dementsprechend ist i. S. d. Stakeholder- und der Agency-Theorie davon auszugehen, dass sowohl die externen Stakeholder als auch das Management eines Unternehmens ein Interesse an der Veröffentlichung diesbezüglicher Informationen haben, um die Erreichung ihrer persönlichen Ziele beurteilen zu können und schließlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Explizite Vorgaben oder Empfehlungen zur externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation gab es bisher nicht. Die bis dato unerforschten Anforderungen von Stakeholdern an eine solche Berichterstattung sowie die nur unzureichend erforschte Berichterstattungspraxis stellten Unternehmen darüber hinaus vor die Herausforderung, diesbezüglich entscheidungsnützliche Informationen zu berichten.
Die Unternehmensberichterstattung entwickelt sich äußerst dynamisch weiter. Gerade nichtfinanzielle Berichterstattungselemente wenden sich an einen immer breiteren Stakeholderkreis. Welche Berichtpflichten von welchen Unternehmen in welchen Formaten für welche Adressaten offenzulegen sind, nehmen 30 Experten in diesem Handbuch systematisch in den Blick.
Teil 1 zeigt für die verschiedenen Berichtselemente neben Berichtsinhalten, Anwenderkreisen, Zielsetzungen, Gestaltungsmöglichkeiten und prüfungsrechtlichen Anforderungen auch neue Kommunikationswege auf:
Jahres- und Konzernabschluss,
Konzernlagebericht,
Nichtfinanzielle Berichterstattung,
Vergütungsbericht,
Corporate Governance-Bericht,
Zahlungsbericht,
Integrated Reporting,
Value Reporting,
ESEF/XBRL als europäisches Offenlegungsformat,
Trends und Möglichkeiten der digitalen Berichterstattung.
Teil 2 beleuchtet die Sicht der unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Erfahrene Repräsentanten verdeutlichen die sich ändernden Erwartungen der Standardsetter, Unternehmen verschiedener Größe, Abschlussprüfer, Investoren, Arbeitnehmervertreter und NGOs.
Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um ein Intellectual Capital Reporting zu ergänzen?
(2021)
Der CSR-Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass in die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung »Informationen über immaterielle Anlagewerte«
aufzunehmen sind.1 Diese mit vier Worten formulierte, auf den ersten Blick
unscheinbar wirkende Anforderung könnte weitreichende neue Angabepflichten
für alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
sind, bedeuten. Im Folgenden wird aufgezeigt und diskutiert, welche Fragen
der europäische Standardsetter im Rahmen der Entwicklung der Standards
für Nachhaltigkeitsberichterstattungen bzw. die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Berichterstattung über immaterielle Werte zu klären haben.
Der Richtlinienentwurf selbst lässt offen, was und wie konkret zu berichten
ist. Auch eine begründete Verankerung der Berichterstattung über immaterielle
Anlagewerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.