Wirtschaft (MSB)
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Abschlussbericht FEP 2022
(2022)
Der Abschlussbericht fasst die im Sommersemester 2022 erzielten Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsprojektes im Studiengang Master of Science Wirtschaftsinformatik an der FH Münster zusammen.
Das Forschungsprojekt gliederte sich in drei thematische Blöcke. Der erste Block betrachtete den aktuell aufkommenden Ansatz, WebAssembly-Anwendungen in serverseitigen Umgebungen auszuführen. Die vielfältigen Leistungsfaktoren, z. B. mögliche Quellsprachen, Werkzeuge und Plattformen, wurde in systematischen Messungen hinsichtlich ihres Einflusses und der Leistungsfähigkeit miteinander verglichen. Im zweiten Themenblock standen jeweils zwei Programmiersprachen im Mittelpunkt. So wurden die Programmiersprachen Rust und Go hinsichtlich der Unterstützung von Nebenläufigkeit anhand des Beispiels eines prototypischen Webservers analysiert und gegenübergestellt. Weitere Leistungsdaten wurden für die Sprachen Rust und Python hinsichtlich der Verarbeitung von Graphalgorithmen erhoben und verglichen. Der dritte Themenblock befasste sich mit Kommunikationsaspekten in Service-Mesh-Architekturen. Hier wurden verschiedene Circuit-Breaker-Implementierungen sowie unterschiedliche Proxy-Ansätze zur Steuerung des Nachrichtenverkehrs gegenübergestellt und bewertet.
Ein vollständiger IFRS-Abschluss enthält neben der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung auch einen Anhang (IAS 1.10) – jeweils für das Berichtsjahr sowie mindestens das Vorjahr (IAS 1.38 f.). Die Anhang-angaben sind systematisch (IAS 1.113), z.B. in folgender Reihenfolge (IAS 1.114 (c)) darzustellen:
- Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS,
- Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
- ergänzende Informationen zu den in den Abschlussbestandteilen dargestellten Posten,
- sonstige Anhangangaben (z.B. Eventualverbindlichkeiten, nicht finanzielle Angaben).
Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben für Unternehmen, die einen Abschluss unter Anwendung der Vorschriften des IASB aufstellen. Zusätzlich enthält sie die Angaben, die nach Ansicht des IASB wünschenswert bzw. freiwillig anzugeben sind sowie die Ausweis-pflichten, die alternativ auch im Anhang erfüllt werden können (sog. Wahlpflichtangaben).
Die Checkliste dient sowohl zur Aufstellung als auch zur Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der im Anhang enthaltenen Angaben (Notes). Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der IASB-Vorschriften wird die Checkliste regelmäßig an die neuen bzw. überarbeiteten IAS/IFRS bzw. SIC/IFRIC angepasst.
Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.