Wirtschaft (MSB)
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Kommentierung des § 271 HGB
(2023)
IAS 2 Vorräte
(2022)
§ 290 HGB
(2022)
Systematischer Überblick über ausgewählte Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil 2)
(2023)
Systematischer Überblick über ausgewählte Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil 1)
(2023)
Ein vollständiger IFRS-Abschluss enthält neben der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung auch einen Anhang (IAS 1.10) – jeweils für das Berichtsjahr sowie mindestens das Vorjahr (IAS 1.38 f.). Die Anhang-angaben sind systematisch (IAS 1.113), z.B. in folgender Reihenfolge (IAS 1.114 (c)) darzustellen:
- Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS,
- Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
- ergänzende Informationen zu den in den Abschlussbestandteilen dargestellten Posten,
- sonstige Anhangangaben (z.B. Eventualverbindlichkeiten, nicht finanzielle Angaben).
Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben für Unternehmen, die einen Abschluss unter Anwendung der Vorschriften des IASB aufstellen. Zusätzlich enthält sie die Angaben, die nach Ansicht des IASB wünschenswert bzw. freiwillig anzugeben sind sowie die Ausweis-pflichten, die alternativ auch im Anhang erfüllt werden können (sog. Wahlpflichtangaben).
Die Checkliste dient sowohl zur Aufstellung als auch zur Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der im Anhang enthaltenen Angaben (Notes). Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der IASB-Vorschriften wird die Checkliste regelmäßig an die neuen bzw. überarbeiteten IAS/IFRS bzw. SIC/IFRIC angepasst.
Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um ein Intellectual Capital Reporting zu ergänzen?
(2021)
Der CSR-Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass in die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung »Informationen über immaterielle Anlagewerte«
aufzunehmen sind.1 Diese mit vier Worten formulierte, auf den ersten Blick
unscheinbar wirkende Anforderung könnte weitreichende neue Angabepflichten
für alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
sind, bedeuten. Im Folgenden wird aufgezeigt und diskutiert, welche Fragen
der europäische Standardsetter im Rahmen der Entwicklung der Standards
für Nachhaltigkeitsberichterstattungen bzw. die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Berichterstattung über immaterielle Werte zu klären haben.
Der Richtlinienentwurf selbst lässt offen, was und wie konkret zu berichten
ist. Auch eine begründete Verankerung der Berichterstattung über immaterielle
Anlagewerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.
Der am 27.05.2021 vorgelegte Entwurf zur Uberarbeitung des IFRS Practice Statement 1 "Management Commentary" enthält auch explizite Vorgaben zur Berichterstattung über immaterielle Werte. Der vorliegende Beitrag würdigt die vorgeschlagenen Berichtsanforderungen betreffend immaterieller Werte und zeigt mögliche Verbesserungsvorschläge auf.
Immaterielle Werte nehmen eine zunehmend höhere Relevanz für die Wertschöpfung von Unternehmen ein. Demgegenüber bieten sowohl die Vorgaben nach HGB als auch nach IFRS noch immer keine adäquate Abbildung immaterieller Werte im Abschluss. Unternehmen nutzen dennoch vielfach die - teils freiwilligen - Instrumente der Unternehmensberichterstattung, um Adressaten Informationen über ihre immateriellen Werte bereitzustellen. Der Beitrag analysiert die Qualität der Berichterstattung über immaterielle Werte in der Unternehmensberichterstattung börsennotierter Familienunternehmen und gibt Aufschluss über Einflussfaktoren der Berichterstattungsqualität.
Value Reporting – Bedeutung und Fortentwicklung der wertorientierten Unternehmensberichterstattung
(2021)
§ 296 HGB
(2020)
§ 294 HGB
(2020)
Darstellung der Berechnung für nicht offensichtliche finanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht
(2019)
IFRS auf einen Blick
(2019)
§271 HGB
(2016)
§294 HGB
(2016)
IAS 2 Vorräte
(2015)
§290 HGB
(2014)
§296 HGB
(2014)
IFRS 5
(2012)
Ertragserfassung - Anforderungen nach den Vorschriften des IASB und deren praktische Umsetzung
(2004)