Oecotrophologie · Facility Management (OEF)
Refine
Publication Type
- Report (4)
- Part of a Book (3)
- Conference Proceeding (2)
- Working Paper (2)
- Article (1)
- Contribution to a Periodical (1)
- Course Material (1)
Language
- German (14) (remove)
Has Fulltext
- yes (14) (remove)
Keywords
- Katastrophenschutz (3)
- Ernährungsmedizin (2)
- Nothilfe (2)
- Anatomie (1)
- Cholera (1)
- Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin (1)
- Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (1)
- Deutschland / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (1)
- Deutschland / Krankenpflegegesetz (1)
- Deutschland / Landwirtschaftsministerium (1)
Faculty
Am 25. November 2005 brachte das Tiefdruckgebiet Thorsten in weiten Teilen des Münsterlandes ungewöhnlich ergiebige Schneefälle mit sich. Aufgrund der Schneelasten brachen fünfzig Hochspannungsmasten zusammen, was zu großflächigen Stromausfällen führte, die in einigen Ortschaften des Münsterlandes bis zum 3. Dezember andauerten. Neben etwa 250000 Menschen in Privathaushalten waren auch Einrichtungen der Verwaltung, des Bildungs- und des Gesundheitswesens in den Kreisen Steinfurt, Coesfeld und Borken auf eine derartige Situation nicht oder nur unzureichend vorbereitet und hatten erhebliche Schwierigkeiten, ihre Grundversorgung mittels eigener Ressourcen aufrecht zu erhalten. Im Juni 2006 wurde durch Befragung seinerzeit Betroffener das Ausmaß der allgemeinen Abhängigkeit von der Versorgung mit Netzstrom als einer Kritischen Infrastruktur sowie das Bewusstsein betroffener Bevölkerungskreise für eine Notwendigkeit privater und öffentlicher Notfallvorsorge untersucht. Durch schriftliche Befragung von insgesamt 591 Haushalten in den Landkreisen Steinfurt und Borken wurde im Juni 2006 die Einstellung ehemals Betroffener zu Katastrophenvorsorge und Vorratshaltung untersucht. Sogar das eigene Erleben des Ausfalls kritischer Infrastrukturen hat das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die öffentliche Gefahrenabwehr sowie das Bewusstsein einer Notwendigkeit privater Vorratshaltung nicht verändert.
Anliegen dieser kurzen Darstellung ist es, Hinweise für eine professio¬nelle Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis zu liefern. So ist letztendlich auch den Flüchtlingen selber gedient, denn offensichtlich philanthropisch motivierte, dabei aber parteiische und unprofessionelle Zeug¬nisse schaden auch ihnen mehr als dass sie nützen. Auch angesichts und trotz der bekannten und beklagten Tendenzen zur Instrumentalisierung ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, auf Anforderung ein korrektes Gutachten zu erstellen. Leider werden aber aus unserer Sicht in der ärztlichen Ausbildung während des Studiums und in der Weiterbildung in der Klinik nach wie vor kaum hinreichende Kenntnisse für diese verantwortungsvollen ärztlichen Aufgaben vermittelt; nicht nur ärztliche Sachkompetenz ist bei der Begutachtung gefordert, sondern auch ein selbstkritisches Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des ärztlichen Gutachters und schließlich auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtspraxis. In den letzten Jahren sind von gutachtenden Arbeitskreisen in Deutschland und der Schweiz daher Handreichungen und Leitlinien erarbeitet worden, die die Qualität der Begutachtung von Flüchtlingen nach dem Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz sichern und weiter verbessern können.
Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen.
Die Organisationen der internationalen Soforthilfe haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen zur Professionalisierung, Standardisierung und Koordination aller Hilfeleistungen unternommen. Die dabei gewonnenen epidemiologischen Daten belegen auch für Katastrophensituationen die besondere Bedeutung präventiver Maßnahmen im Bereich von Public Health, Pädiatrie und kommunaler Hygiene.
Die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen ist als Ziel der Pflegeausbildung erstmals seit dem Jahr 2003 ausdrücklich und verbindlich vorgegeben worden. Allerdings haben die unterschiedlichen landesrechtlichen Umsetzungen bislang noch keine einheitlichen curricularen Planungen zugelassen. Sowohl im landesrechtlich geregelten Katastrophenschutz (für den Fall von technischen oder Naturkatastrophen) als auch im bundesrechtlich festgelegten Zivilschutz (für den Fall von bewaffneten Konflikten) hat die pflegerische Betreuung von Opfern und Betroffenen jedenfalls eine sehr hohe Priorität. Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. erscheint in diesem Zusammenhang in besonderer Weise aufgerufen und geeignet, die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen sowohl in der Pflegeausbildung, als auch in der Fort- und Weiterbildung zu gestalten und zu verbreiten, und zwar aufgrund der besonderen satzungsgemäßen Verpflichtungen des Deutschen Roten Kreuzes mit seiner Anerkennung als nationale Hilfsgesellschaft durch öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt der Bundesregierung, aufgrund der einzigartigen Stellung des Roten Kreuzes mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Völkerrechtssubjekt im bewaffneten Konflikt und aufgrund der einzigartigen Erfahrungen und herausragenden Professionalität des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich nationaler und internationaler Nothilfe.
Kinder- und Jugendmedizin
(2019)
Ein verheerendes Erdbeben zerstörte am 26. Dezember 2003 die südiranische Stadt Bam und forderte über 36000 Menschenleben. Unter Beteiligung von dreizehn freiwilligen Helfern des Deutschen Roten Kreuzes stellte die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondföderation die vollkommen vernichtete medizinische Infrastruktur im Erdbebengebiet für die verbliebene Bevölkerung sicher. Das System schnell einsetzbarer mobiler Gesundheitseinrichtungen (Emergency Response Units) der Rotkreuzbewegung bewährte sich auch in Bam wieder. Erstmals gelang es hierbei, auch in der Akutphase der Katastrophe ein einheitliches und für alle Organisationen verbindliches tägliches Berichtswesen durchzusetzen. Die hiermit erhobenen Fallzahlen belegen für die humanitäre Hilfe auch in einem Erdbebengebiet erneut die überragende Bedeutung der Basisgesundheitsversorgung im Sinne des Primary-Health-Care-Konzeptes gegenüber einer eher chirurgisch orientierten medizinischen Akuthilfe aus dem Ausland.
Entgegen einer vorwiegenden Berichterstattung über spektakuläre internationale Rettungsmaßnahmen nach Katastrophen und Gewaltausbrüchen stehen tatsächlich bei der humanitären Nothilfe der Ersatz zerstörter Infrastrukturen, der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung für Opfer und Betroffene im Mittelpunkt. Humanitäre Soforthilfe oder Nothilfe ist eine kurzfristige externe Maßnahme, um akute Unterversorgung im Bereich der Infrastruktur oder auf medizinischem Gebiet zu überbrücken. Sie wird erforderlich, wenn die Daseinsvorsorge durch eigene Kräfte aus der betroffenen Bevölkerung nicht mehr ausreicht oder aber auch politisch nicht erwünscht ist. Primäre Maßnahmen der Soforthilfe bestehen in der Sicherstellung von Trinkwasser, Ernährung, Hygiene, Unterbringung und Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund völkerrechtlicher und humanitärer Standards. Die Notwendigkeit humanitärer Soforthilfe kann sich durch Naturkatastrophen, technische Großschadensereignisse oder kriegerische Gewalt ergeben. Zunehmend häufiger sind aber auch "komplexe Katastrophen" mit gleichzeitigem Zusammentreffen mehrerer dieser Umstände sowie dem Fehlen staatlicher Ordnungsstrukturen. Die früher klare Unterscheidung zwischen natürlichen und von Menschen gemachten Katastrophen ist in den letzten Jahren kaum mehr aufrecht zu erhalten. Naturereignisse wie Erdbeben und Überschwemmungen brechen zwar von ihrer physikalischen Ursache her in der Tat oft schicksalhaft über ihre Opfer herein, ihre fatalen Auswirkungen aber entfalten sie oft nur aufgrund verfehlter Siedlungspolitik, unzureichender Beachtung und Durchsetzung von Bauvorschriften, rücksichtsloser Gewässerbegradigung und -verunreinigung oder globaler Klimaveränderung. In anderen Worten, aus Naturereignissen werden durch vorauf gegangene unbedachte menschliche Interventionen zunehmend Naturkatastrophen. Auf zahlreichen Schauplätzen lang dauernder bewaffneter Konflikte ist schließlich die Naturgewalt als Dürre oder Flut zu einem Instrument im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Selbst die internationale Hilfe steht dort immer in der Gefahr, als ein Faktor, der den Krieg unterstützt, missbraucht zu werden. Das Übergewicht akutmedizinisch-technischer Rettungsdienste in allen Katastrophensituationen kann einen Interessenkonflikt zwischen Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit hervorrufen. Nothilfe kann unbeabsichtigt zeitweilig lokales Personal aus vorhandenen Gesundheitsdiensten abwerben und Abhängigkeiten in pharmazeutischer oder technologischer Hinsicht bei der betroffenen Bevölkerung hervorrufen. Weiterhin können im Rahmen von Nothilfeaktionen psychologisch begründete Konflikte zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen erzeugt oder aktualisiert werden, wenn sich die nicht direkt betroffene Mehrheitsbevölkerung schlechter versorgt fühlt als die Flüchtlingsbevölkerung.
Katastrophen sind außergewöhnliche Schadenereignisse mit Dimensionen, die das Leben und die Sicherheit von zahlreichen Menschen und Tieren gefährden und eine Vernichtung von zahlreichen materiellen Gütern bewirken. Die Auswirkungen von Katastrophen sind mit dem lokal oder regional vorhandenen Potenzial an Rettungskräften, Material und Gerät sowie mit den vorhandenen Versorgungsstrukturen nicht mehr beherrschbar. Zur Bewältigung bedarf es daher massiver Hilfe von außerhalb der Schadensregion und ungewöhnlicher Maßnahmen. Das betrifft in besonderer Weise Länder mit unterentwickelten Strukturen der Notfallvorsorge und des Gesundheitswesens; hier ist die Hilfe der internationalen Gemeinschaft gefordert. Nach Ansicht der Kommission für Internationale Zusammenarbeit (KIZ) der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH) ist es prioritäre Aufgabe, den fließenden Übergang zwischen Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit verstärkt wahrzunehmen und zu untersuchen. Zur Prävention unerwünschter pharmakologischer und volkswirtschaftlicher Langzeiteffekte in diesem Zusammenhang ist ein verantwortungsvoller und mit den lokalen Behandlungsrichtlinien und Aufsichtsbehörden abgestimmter Umgang mit Arzneimittelimporten anlässlich internationaler Nothilfeprogramme von besonderer Bedeutung.
In a complex humanitarian emergency, a catastrophic breakdown of political, economic, and social systems, often accompanied by violence, contributes to long-lasting dependency of the affected communities on external service. Relief systems such as the Emergency Response Units of the International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies have served as a sound foundation of field work in humanitarian emergencies. The experiences gained in 1994 and 1999 in the Rwanda and Kosovo emergencies clearly point to the need for individual adjustments of therapeutic standards to preexisting morbidity and health care levels within the affected population. In complex emergencies, public health activities have been shown to promote peace, prevent violence, and reconcile former enemies. In all public health training for domestic or foreign service, a truly democratic and multiprofessional approach will serve as good pattern for field work. Beyond the technical and scientific skills required in the profession, however, political, ethical, and communicative competences are critical in humanitarian assistance. Because of the manifold imperatives of further public health education for emergency assistance, a humanitarian assistance competence training center is proposed. By definition, competence training centers focus on the core competences required to meet future needs, are client-oriented, connect regional and international networks, rely on their own system of quality control and maintain a cooperative management of knowledge. Public health focusing on complex humanitarian emergencies will have to act in prevention not only of diseases and impairments but of political tension and hatred as well.