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Inhaltliche Verzahnung in dualen Studiengängen - Begriffliche Klärungen und praktische Anregungen
(2022)
Angestoßen durch die Verabschiedung der Musterrechtsverordnung und eine sich ändernde Akkreditierungspraxis wird derzeit in vielen Hochschulen die Gestaltung dualer Studiengänge diskutiert. Insbesondere die nun stärker als früher geforderte inhaltliche Verzahnung stellt manchen Fachbereich vor Herausforderungen. Nach Beobachtung der Autorin erschweren häufig begriffliche Unschärfen – sowohl auf Seiten der Studiengangsleitungen als auch in Akkreditierungsverfahren – die Suche nach konstruktiven Lösungen. Vor diesem Hintergrund bietet der vorliegende Beitrag neben einigen grundlegenden Gedanken zur „Dualität“ dieses besonderen Studiengangstyps vor allem einen Vorschlag zur begriffliche Klärung sowie Anregungen für eine systematische inhaltliche Verzahnung.
Als erste deutsche Hochschule wurde die FH Münster im Sommer 2017 systemreakkreditiert.
Grundlage der Akkreditierungsentscheidung war ein Konzept,
das die Hochschule im Herbst 2014 im Kontext der Experimentierklausel“
des Akkreditierungsrats entwickelt hatte. Mittlerweile stößt dieses Konzept auf reges Interesse bei anderen systemakkreditierten Hochschulen, bietet doch das geänderte Akkreditierungsrecht seit Januar 2018 explizit die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Akkreditierungsrat und der jeweils zuständigen Wissenschaftsbehörde „alternative Akkreditierungsverfahren“ zu gestalten Vor diesem Hintergrund erläutert der Aufsatz den Kontext der Experimentierklausel, das Reakkreditierungsverfahren der FH Münster und die Neugestaltung des Akkreditierungsrechts.
Vor allem aber werden die Gründe, die zur Entwicklung des neuen Ansatzes führten, dargestellt, bevor dann das kumulative Akkreditierungskonzept der FH Münster skizziert wird. Die Ausarbeitung schließt mit ersten Hinweisen darauf, welche Argumente bei der Entscheidung zwischen einem alternativen – hier: kumulativen – und einem konventionellen Reakkreditierungsverfahren abzuwägen sind.