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Studienziele und Evaluation
(2014)
Anforderungen und Erwartungen im Berufsfeld Personalentwicklung, die zum Teil widersprüchlich sind, werden thematisiert. Diese zu erkennen und Wege zu finden, damit umzugehen, stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in diesem Berufsfeld dar. Hierzu liefert der Beitrag vielfältige Denkanstöße.
Im Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes vom Juli 2017 bleiben wesentliche reformbedürftige Punkte offen. Andererseits werden weitreichende Veränderungen in der Psychotherapieausbildung vorgenommen, ohne deren fatale Nebenwirkungen zu berücksichtigen.
Nach mehrjähriger kontrovers geführter Diskussion wurde im November 2019 das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Deutschland verabschiedet. Eine Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung wird damit erreicht. Auch werden die in der Weiterbildungsphase nach ihrem Studienabschluss befindlichen Personen finanziell bessergestellt als vorher, wenn auch nicht in dem geforderten Maße. In dem Ausbildungsreformgesetz sind zusätzlich weitreichende Veränderungen enthalten, die unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und das berufliche Einsatzfeld betreffen: Die Berufsbezeichnung wird auf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ verkürzt. Die Qualifizierung der Tätigkeit als „psychologisch“ wird gestrichen. Eine eindeutige Bezeichnung des Studienfachs fehlt im neuen Gesetz. Psychologische Institute können zwar weiterhin einen Studiengang anbieten, der Voraussetzung für die psychotherapeutische Approbation sein wird. Jedoch wird dies auch anderen Fakultäten ermöglicht. Zur Approbation führt eine Staatsprüfung parallel zum Studienabschluss. Sie wird erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachkunde erlangt wurde, die erst in der Weiterbildungsphase im Anschluss an das Studium vermittelt wird. Das Berufsfeld der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird über die Ausübung der Heilkunde hinaus erweitert. Die Kernpunkte des novellierten Psychotherapeutengesetzes und der zugehörigen Approbationsordnung werden in dem Beitrag vorgestellt und kommentiert. Auf mögliche Konsequenzen für die Profession wird hingewiesen.