Der Eintrag von Plastik und insbesondere von Mikroplastik (MP) in die Meere ist in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Jüngste Studien zeigen, dass nicht unbedingt der oft achtlos weggeworfene und visuell wahrnehmbare Plastikmüll den größten Anteil ausmachen. Die Hauptemissionspfade sind kaum wahrnehmbar und schlecht zu fassen. Ein Teil des MP aus urbanen Räumen wird durch Oberflächenabflüsse abgespült und unmittelbar in die aquatischen Ökosysteme eingetragen. Eine Behandlung in Regenklärbecken erfolgt nur teilweise und zudem mit eingeschränkter Wirkung. Aufgrund der schlechten Absetzbarkeit von Kunststoffen reicht eine Behandlung durch Sedimentation nicht aus.
Abfiltrierbare Stoffe (AFS) werden als Indikatorparameter für die Verunreinigung von Oberflächenabflüssen und zur Wirksamkeitsbetrachtung von Regenwasserbehandlungsanlagen verwendet. Das Arbeitsblatt DWA-A 102 (DWA/BWK, 2020) empfiehlt den Feinanteil der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63) zur Bewertung der Verunreinigung von Niederschlagswasser und der durch Einleitung hervorgerufene Gewässerbelastung. Als AFS werden sämtliche Sink-, Schweb- und Schwimmstoffe bezeichnet, die ein Filter mit einer Porengröße von 0,45 µm zurückhält. Der Feinanteil AFS63 fasst die Abfiltrierbaren Stoffe der Größenordnung 0,45 µm bis 63 µm zusammen. Die Einflussgrößen und Bedingungen bei der Bestimmung des Parameters AFS63 sind jedoch komplex. Das beginnt bei der Entnahme einer repräsentativen Probe und setzt sich bis zur Bestimmung des Parameters fort. Während die Bestimmung der AFS in Normen geregelt ist, wird die verbindliche Bestimmung von AFS63 derzeit diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Parameter AFS63 die Wirksamkeit von Behandlungsanlagen nachgewiesen wird, ist eine korrekte Ermittlung zur Bilanzierung der Verunreinigung von Zu- und Abflüssen von besonderer Bedeutung. Als sinnvolle Ergänzung zur bisherigen Bestimmungsmethode hat sich eine vergleichsweise einfache und repräsentative Bestimmung mit einem Partikelzähler herausgestellt.