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Tumorerkrankungen im Kindes- und Jugendalter haben während der Akuttherapie und darüber hinaus einen signifikanten Einfluss auf das Aktivitätsniveau und den Knochenstoffwechsel. Dieser Beitrag untersucht, inwiefern bewegungstherapeutische Interventionen das Aktivitätsniveau und damit auch die Entwicklung der Knochendichte während der Akuttherapie von Patienten mit Knochentumoren der unteren Extremität beeinflussen können. 21 Kinder und Jugendliche im Alter von 13,6 Jahren konnten in die Untersuchung aufgenommen werden und wurden einer Interventions- (IG, n=10) oder einer Kontrollgruppe (KG, n=11) zugeordnet. Sämtliche Patienten erhielten die standardisierte physiotherapeutische Behandlung. Der IG wurde zusätzlich ein Sportprogramm angeboten, das an jedem zweiten Tag während der Akuttherapie absolviert werden sollte. Die Knochendichte der Lendenwirbelsäule und des nicht betroffenen Schenkelhalses wurde mittels Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA) während der Lokaltherapie, sowie nach sechs und nach zwölf Monaten erfasst. Die Alltagsaktivitäten wurden zeitgleich nach sechs und zwölf Monaten im heimischen Umfeld objektiv mit einem Beschleunigungsaufnehmer über einen Zeitraum von sieben Tage erhoben. In beiden Patientengruppen wurde während der Akuttherapie eine deutliche Reduktion der Knochendichte beobachtet. Im Gruppenvergleich zeigten sich in der Entwicklung der Knochendichte zwischen den Messzeitpunkten kleine bis große Effekte zugunsten der bewegungstherapeutischen Intervention. Zudem weist die Interventionsgruppe im Vergleich zur Kontrollgruppe durchweg signifikant höhere Alltagsaktivitäten (durchschnittliche Schrittzahl pro Tag und Phasen hoher körperlicher Aktivität) auf. Die Ergebnisse belegen die Durchführbarkeit und den Nutzen eines therapiebegleitenden Sportprogramms für Kinder und Jugendliche während der Akutphase der Behandlung einer Knochentumorerkrankung der unteren Extremität.
„Wer nur nach Lust strebt, endet in Unlust“, so beschreibt Klaus Grawe die Fixierung des Bedürfnisses nach Lustgewinn und die Nichtbefriedigung anderer Bedürfnisse und meint damit, dass alle psychischen Aktivitäten gleichzeitig aktiviert sind und immer auch Beachtung, wie Befriedigung brauchen (vgl. Grawe, 2004, S.301).
Die Jugend und Adoleszenz ist die Phase des Loslösens aus dem Elternhaus und die des Erwerbs eigener Autonomie. Man richtet sich jetzt mehr nach den Gleichaltrigen, seiner Peer-Group, welche mit denselben Problemen zu kämpfen und mehr Verständnis für einen selbst hat. Man ist nicht direkt erwachsen, nur weil man volljährig ist. Erst die Auseinandersetzung mit den neuen Entwicklungsaufgaben und das Meistern dieser führt den Menschen auf einen sicheren Weg ins Erwachsensein. Für viele junge Menschen ist es eine generell belastende Phase, welche bedingt, einen richtigen Umgang mit den neuen
Problemen zu erlernen. Selbst wissen, wer man ist, was man möchte und was man sich für die Zukunft vorstellt, kann eine schwierige Etappe sein. Zu den Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehört neue Verhaltensweisen aufzuzeigen und sich eigenständig um seine Lebensgestaltung zu kümmern.
Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)
Jugendliche für verantwortlichen Konsum sensibilisieren : Ein Auftrag an Jugendbildungsstätten
(2019)