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„Wäre Bewegung ein Medikament, dann wäre es aufgrund seiner vielfältigen und umfassenden Wirkungen so teuer, dass kein Mensch es bezahlen könnte.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2008, S. 4) Bewegung ist in der menschlichen Natur angelegt und gilt daher als ein natürliches und essentielles Grundbedürfnis des Menschen (vgl. Zimmer 2020, S. 19ff.). Speziell Kinder benötigen Bewegung, um sich gesund und ganzheitlich entwickeln zu können. Die Pädagogin Renate Zimmer fasst diese Aussage zusammen, indem sie Bewegung als den „Motor der Entwicklung“ (Zimmer 2020, S. 46) betitelt. Schaukeln, Klettern, Rennen, Springen und Balancieren gehören mithin zu den alltäglichen Bewegungserfahrungen von Kindern. Aufgrund ihres hoch ausgebildeten Bewegungsdrangs sind Kinder ständig auf der Suche nach neuen, spannenden Bewegungsanlässen.
Gesundheit in ihrer zeitgemäßen Definition beinhaltet den Begriff der Autonomie und muss damit auch ein abweichendes Gesundheitserleben zulassen. Die Fachleute in unserem Gesundheitssystem haben zwar die Verpflichtung, die Bevölkerung über ihre wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu informieren, dem Individuum ist andererseits aber keine Verpflichtung zur Befolgung dieser Gesundheitsratschläge abzuverlangen. Eine explizite Pflicht, gesund zu sein, findet sich historisch überwiegend nur in diktatorischen Systemen. Eine Gesundheitspflicht als gesellschaftlich mehrheitsfähiges Konstrukt mit implizitem Zwangscharakter im Sinne des Healthismus ist allerdings schon seit längerer Zeit weit verbreitet.