Sozialwesen (SW)
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- Kindeswohlgefährdung (11) (entfernen)
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- Sozialwesen (SW) (11)
- Master Jugendhilfe (2)
- Studiengang Soziale Arbeit (2)
Professionelle Kommunikation mit Vorschulkindern in 8a Gesprächen – Perspektiven der Fachkräfte
(2022)
Erschütternde Kindeswohlgefährdungsfälle werden in öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen immer wieder thematisiert. Der Landesbetrieb IT. NRW (2021) veröffentlichte eine Pressemitteilung, die besagt, dass 2020 die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 54.347 Einschätzungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen haben. Laut der Studie haben sich die Gefährdungseinschätzungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent erhöht. Die Gefährdungseinschätzungen, welche der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) durchführt, unterliegen demnach einem hohen Stellenwert. Liegen dem ASD gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, verpflichtet §8a Absatz 1 SGB VIII unter anderem den Einbezug von Kindern bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Es wird deutlich, dass die Gesprächsführung mit Kindern eine wichtige, spezifische Aufgabe in der alltäglichen Arbeit des ASDs ist. Allerdings stellt die Kommunikation, vor allem bei jüngeren Kindern, eine große Herausforderung dar.
In den zurückliegenden 20 Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen zum Kinderschutz novelliert oder neu geschaffen. Im Zentrum stand dabei der Versuch, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren nachhaltig zu verbessern. Dabei ging es immer wieder auch um das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten. Zudem wurde der Aufgabenbereich der Verfahrensbeistandschaft als weiterer Akteur in Kindeswohlverfahren neu geschaffen und gesetzlich eindeutiger fixiert. Diese Veränderungen und ihre Auswirkungen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2016 im Rahmen eines bundesweiten Praxisforschungsprojektes zum „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz“ untersucht und analysiert. Der hier vorgelegte Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der Ergebnisse aus diesem Projekt mit eben diesem Zusammenwirken der oben genannten Akteure im Kinderschutz.